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Ausgabe:

1888 Nr. 7

Spalte:

176-180

Autor/Hrsg.:

Pearson, Karl

Titel/Untertitel:

Die Fronica. Ein Beitrag zur Geschichte des Christusbildes im Mittelalter 1888

Rezensent:

Ficker, Johannes

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Theologifche Literaturzeitung. 1888. Nr. 7.

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beftellter Oberkirchenrath flehen? Es wäre eine unnütze
Weitläufigkeit, zumal auch in allen wichtigeren Angelegenheiten
die Mitwirkung des General-Synodalvorftan-
des und Synodalrathes eintritt.

An dem Gefetz vom 3. Juni 1876 mifsfällt dem Verf.
hauptfächlich das Placet des Staatsminifteriums bei
Kirchengefetzen (Art. 13) und die Mitwirkung der Staatsbehörden
bei der Befetzung kirchenregimentlicher Aem-
ter (Art. 23, 7). Was das erftere betrifft, fo wird man
dem evangelifchen König, der als folcher die Kirchen-
gefetze zu fanctioniren hat, nicht zumuthen wollen, feine
Sanction folchen kirchlichen Gefetzen zu verleihen, die

Pearson, Karl, Die Fronica. Ein Beitrag zur Gefchichte
des Chriftusbildes im Mittelalter. Mit 19 Taf Strafsburg
, Trübner, 1887. (XV, 141 S. gr. 8.) cart. M. 9. —

Noch heute bietet Wilhelm Grimm's Abhandlung
über den Urfprung der Chriftusbilder die Grundlage für
alle, welche im allgemeinen fich über Herkunft und Entwicklung
des legendarifchen und des bildlichen Mate-
riales orientiren wollen, wie für den Forfcher, welcher
das aufserordentlich intereffante Gebiet der Chriftusbilder
und ihrer weitverzweigten Sagen betritt. Aber auch
hier ift der Stoff unterdefs erheblich gewachfen. Neue

nach dem Urtheil feiner verantwortlichen politifchen ' literarifche Quellen find erfchloffen, neues bildliches
Rathgeber dem Staatswohl zuwiderlaufen. Dafs dies i Material in fehr grofser Menge zugänglich geworden.

nicht der Fall fei, mufs doch auf irgend eine Art feft-
geftellt werden. Der in dem Art. 13 dafür vorgezeichnete
Weg mag leicht der angemeffenfte fein; weifs man
einen angemeffeneren, fo fei es, aber die Sache felbft
wird man beftehen laffen müffen, wenn man nicht die
Beherrfchung des Staates nach katholifcher oder die
Trennung von Staat und Kirche nach fortfehrittlicher
Weife will. In welcher Weife in Preufsen die Mitwirkung

Grimms Unterfuchungen müffen ergänzt, zum Theile
berichtigt werden, und feine Hauptrefultate laffen fich
jetzt mit noch gröfserer Sicherheit hinftellen. Auch die
vorliegende Schrift ift ein Beweis dafür. Sie behandelt
nur einen kleinen Theil aus dem grofsen Capitel, die
Veronika in Legende und Bild. Im erften Abfchnitte
ift das Material für die Fintwickelung der Legende beigebracht
; es folgen die Rufe an die Fronica^ Salve sancla

der Staatsbehörden bei der Befetzung der kirchenregi- fades und Ave fades praeclara und ihre Bearbeitungen

mentlichen Aemter geübt wird, ift dem Ref. nicht be- ' in den verfchiedenen Volksfprachen, fodann die Nach-

kannt. Grundfätzlich aber hat man es nie unbillig ge- I richten über das Amt der Fronica, feine Einfetzung und

funden, wenn der katholifchen Kirche gegenüber Vorforge ! Entwickelung, und über den auf fie bezüglichen Ablafs.

getroffen wurde, dafs zu Bifchöfen oder Domcapitularen Im fünften Kapitel giebt der Verf. feine Unterfuchungen

nicht personae minus gratae erhoben werden könnten, I über die Veronikabilder und zum Schlufs, unterftützt

und hat es der Kirche als Schuld angerechnet, wenn fie durch vorzügliche phototypifche Reproductionen, eine

fich den deshalb eingegangenen Verpflichtungen zu ent- ! Zufammenftellung der auf die Veronika bezüglichen

ziehen fuchte. Warum es bei der evangelifchen Kirche : Chriftusbilder in chronologifcher Reihenfolge,

anders fein follte, ift nicht abzufehen. Ob zu den dem Schon diefe kurze Angabe läfst erkennen, welche

Verf. anftöfsigen Beftimmungen des Gefetzes auch die- umfallende Behandlung Pearfon feinem Gegenftande zu-

jenigen über die Grenzen, welche von den Synoden bei ! theil werden läfst. Es ift höchft erfreulich, hier diefclben

der Befchlufsfaffung über kirchliche Abgaben eingehalten Grundfätze für die Bearbeitung ikonographifcher Arbeiten

werden müffen, gehören, fagt er nicht: bei feinem gene- ; energifch vertreten zu fehen, welche bei uns fich all-

rellen Widerfpruch gegen das ganze Gefetz mufs man ! mählich Bahn gebrochen haben. Erft wenn der Gegen

es wohl annehmen. Sollten diefe Beftimmungen fallen,
fo müfste mit ihnen zugleich auch der Satz des Art. 23
in Wegfall kommen: ,den Staatsbehörden verbleibt
die Beitreibung der kirchlichen Abgaben'. In welcher
Weife diefe Beitreibung alsdann zu gefchehen hätte,
fcheint der Verf. nicht in Erwägung gezogen zu haben.
Alles in Allem genommen kann man in dem Reform-

ftand in alle Gebiete hinein verfolgt wird, auf denen fich

das geiftig-religiöfe Leben des Mittelalter äufsert, wird
es möglich fein, ein richtig gezeichnetes und lebensvolles
Bild zu gewinnen. Demgemäfs bringt der Verfaffer
das Material aus der Legende, aus dem kirchlichen Cul-
tus nach Gebet und Dichtung und aus den bildenden
Künften. Wir erhalten auf diefe Weife einen klaren

Programm Paftor Aurbach's einen gangbaren Weg zum i Einblick in die Wandlungen der religiöfen und künftle
Belferen nicht erkennen. Beffer als durch wohlgemeinte, j rifchen Vorftellungen und fehen deshalb, zumal viel von

aber ausfichtslofe Projecte wird unferer Kirche damit
gedient fein, dafs die ihr auf dem Papier verliehene gemeindliche
Selbftverwaltung zur That und Wahrheit
werde: es wird die kräftige und geduldige Arbeit vieler
Jahre koften. Hier ift der Weg, um die Kirche des Evangeliums
, fo weit organifatorifche Mafsregeln dazu über- j manchmal ganz von derUeberlieferung verlaffen; das XII
haupt helfen können, immer mehr zu einer Macht im j und XIII. Jahrhundert, fonft fo redfelig, fprechen wenig

dem Materiale fchwer zugänglich ift, gern über die öfters
fich bemerkbar machende Umftändlichkeit und Einförmigkeit
, mit der es verwendet ift, hinweg.

Freilich gehört die Gefchichte des Chriftusbildes zu den
fchwierigften Aufgaben. Für das frühe Mittelalter find wir

Volksleben werden zu laffen. In der gegenwärtigen
Organifation liegt kein Hindernifs dagegen, auch nicht
in dem Gefetz von 1876: giebt es folche Hindernifse,
worüber der mit den engeren preufsifchen Verhältnifsen
nicht vertraute Beurtheiler nicht entfeheiden kann, fo
müffen fie anderswo liegen als auf dem Gebiete der Ver-
faffung. Zu einer herrfchenden Hierarchie, welche auch

und das Wenige oft verworren, erft in den letzten Jahrhunderten
läfst fich aus der Menge der Zeugniffe Ge-
wiffes erkennen. Mit gröfserer Sicherheit, als es bisher
möglich war, weift der Verf. die völlige Wandlung der
Legende nach. Die Form, in der wir fie kennen, ift ver-
hältnismäfsig jungen Datums. Sie kommt einmal unter
den von Pearfon aufgeführten deutfehen Paffionsfpielen

den Realpolitikern, die nach ihrer Weife mit dem rech- vor gegen Ende des XV. Jahrhunderts, einmal in einem
nen, was fichtbar und zeitlich ift (anders 2 Cor. 4, 18), englifchen, und wird dann im folgenden Jahrh. weiter er-
zu imponiren vermag, weil fie ihnen auf dem politifchen zählt. Bis ca 1400 weifs man noch nichts davon, dafs
Gebiete gefährlich zu werden im Stande ift, haben wir
Gott Lob und Dank das Zeug nicht, weil wir nicht die
Schlüffel des Fegfeuers und des Himmels in Händen
tragen. Lüftet es uns, es hierin der römifchen Hierarchie

Veronika bei der Kreuztragung das Bild erhalten habe,
und, wie man aus der angezogenen Literatur weiter entnehmen
kann, der gröfsere Theil der Paffionsfpiele des
XV. Jahrh. weifs wiederum nichts davon, dafs Veronika

gleich zu thun und nach den Trophäen, welche ihr der ; dem Herrn ihr Tuch anbietet, um den blutigen Schweifs
Culturkampf gebracht hat, eben folche einzufammeln, fo abzuwifchen, fondern läfst fie allein um ein Andenken
müffen wir aufhören die Rechtfertigung aus dem Glau- bitten.

ben zu predigen. Aber diefe wird uns der articulus Ganz ebenfo verhält es fich mit den bildlichen Dar-

stantis et cadentis Ecclesiae bleiben. Heilungen und dem auf ausgeführte Bilder bezüglichen

Darmftadt. K. Köhler. literarilchen Materiale. Das für die Veronika beftimmte