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Ausgabe:

1888

Spalte:

132

Autor/Hrsg.:

Strack, Herm. L.

Titel/Untertitel:

Uebungsstücke zur hebräischen Grammatik 1888

Rezensent:

Kautzsch, Emil

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Seite 1

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13' Theologifche Literaturzeitung. 1888. Nr. 6. 132

talartikel des fonft nur der finaitifchen Bundesgemeinde
gegebenen Gefetzes erkannte' (S. 48). In diefer Formu-
lirung des Schlufsrefultates ift ein alter Irrthum feilgehalten
, zu deffen Erkenntnifs man gerade von den richtigen
Beobachtungen Sommer's aus gelangen kann. An
fich ift die Frage freilich eine relativ untergeordnete, ob
die Forderungen Act. 15, 29 auf die ,noachifchen Gebote'
der Rabbinen, oder auf die Vorfchriften des Pentateuches
in Betreff der Qi-iJ zurückgehen. Alle drei haben ge-
wiffe Hauptpunkte mit einander gemeinfam. Infonderheit
find die noachifchen Gebote mit der pentateuchifchen
Fremdengefetzgebung nahe verwandt. Ja in einer Tal-
mudftelle (Aboda sara 64 b) wird bekanntlich für die
S'nS mit Ignorirung der Einzelvorfchriften des Penta-
teuch's eben die Beobachtung der noachifchen Gebote
gefordert. Die Forderungen Act. 15, 29 decken fich
aber weder mit den noachifchen Geboten, noch mit der
pentateuchifchen Fremdengefetzgebung. Infofern hat die
Ableitung aus letzterer nicht viel mehr Recht als die
aus den noachilchen Geboten der Rabbinen. Aber ihrer

enthaltenen ,Studien zur Gefchichte der Pliniani-
fchen Chriftenverfolgung' von Arnold. Der Ver-
faffer vertheidigt zunächft in eingehender Weife die
Echtheit der beiden Briefe des Plinius und Trajan
(S. 4—14), fchildert dann fehr anfchaulich die politifchen
Zuftände in der Provinz Bithynien zu der Zeit, als
Plinius mit der Verwaltung derfelben betraut wurde
(S. 14—25), und geht endlich zu einer eingehenden Be-
fprechung der von Plinius getroffenen und von Trajan
gebilligten Mafsregeln gegen die Chriften über (S. 26 ff.).
Der Werth der Arbeit fcheint mir freilich mehr in der
Reichhaltigkeit des beigebrachten Materiales als in der
Schärfe der Auffaffung zu liegen. Ueber die eigentlichen
Motive des Vorgehens der römifchen Behörden gegen
die Chriften erhält man keine wirklich befriedigende
Auskunft.

Giefsen. E. Schürer.

Strack, Prof. Dr. Herrn. L., Uebungsstücke zur hebräischen

ganzen Tendenz nach fcheinen mir die Forderungen Grammatik (zum Ueberfetzen ins Hebräifche). Berlin,
Act. 15, 29 allerdings mit den Vorfchriften des Penta- v '

teuchs in Betreff der D"fl näher verwandt zu fein, als | Reuther, 1887. (IV, 51 S. 8). M. —.60.
mit dem, was die Rabbinen als ,Gebote für die Kinder Wie die 1883, in 2. Aufl. 1885 erfchienene Gramma-

Noa's' zufammengeftellt haben (Sanhedrin 56 b). Letzteres tik des Verfaffers bezwecken auch diefe Uebungsftücke
follen die Cardinalpunkte des Gefetzes fein, welche auch j zum Ueberfetzen ins Hebräifche, welche hier getrennt
die aufserjüdifche Menfchheit, ,die Nachkommen Noa's' | erfcheinen, künftig aber mit den hebräifchen Uebungs-
zu beobachten haben. Bei der pentateuchifchen Fremden- ( Rücken in der Grammatik verbunden werden follen,
gefetzgebung fteht aber der Gefichtspunkt im Vorder- eine möglichft rafche Einübung der F"ormenlehre und

grund, dafs der im Lande Israel wohnende Fremde alles
zu meiden hat, was dem Israeliten anftöfsig ift; er mufs
fich fo benehmen, dafs dem Israeliten ein Zufammen-
wohnen mit ihm möglich ift. Eben unter diefem Ge-
fichtspunkte find aber auch die Forderungen Act. 15,
29 zu betrachten. Sie follen nicht die ,Fundamental-

der wichtigften fyntaktifchen Regeln. Die Vorzüge, die
Referent in der Theolog. Literaturzeitung 1884, Nr. 2 an
der Grammatik rühmen konnte, gründliche Vertrautheit
mit dem Stoff und pädagogifche Erfahrung, treten felbft-
verftändlich auch in diefen Uebungen, die laut Vorwort
zum allergröfsten Theil dem alten Teftament entnommen

artikel' des jüdifchen Gefetzes fein, nicht ein Minimum j find, zu Tage. Je an der Spitze der einzelnen Abfchnitte
oder eine Quint-Effenz des jüdifchen Gefetzes. Sondern | ift aufser auf die Grammatik des Verfaffers auch auf die

fie follen die Bedingungen feftftellen, unter welchen ein
Zufammenleben, eine fociale Gemeinfchaft geborener
Juden und geborener Heiden möglich ift. Zu diefem
Zwecke müffen die Heiden dasjenige meiden, was dem
Juden am anftöfsigften ift; was ihm einen unüberwindlichen
Abfcheu einflöfst, auch wenn er die Feffeln des
Gefetzes abgeworfen hat; und zwar nach den beiden
Richtungen hin, welche für das Zufammenleben hauptfächlich
in Betracht kommen: hinfichtlich des Effens und
des Gcfchlechtsverkehrs. Drei Punkte beziehen fich auf
das Effen {döcoXo!)vxcov xal cufiazoq xal jcvixzöjv), einer
auf den Gefchlechtsverhehr (jioQvdaq). Es find alfo
einfach di e B edin gun gen, unter welchen eine
Gemeinfchaft von Ii fch und Bett zwifchenjuden
und Heiden möglich war. Wenn die Baur'fche
Kritik das Apofteldecret dahin verftanden hat, dass durch
dasfelbe den Fleidenchriften die Stellung von Chriften
zweiten Ranges angewiefen worden fei, nämlich nur die
eines Anhanges zu den judenchriftlichen Vollbürgern, fo
war dies entfchieden ein Mifsgriff. Im Gegentheil: das
Apofteldecret ift der Ausdruck der Bereitwilligkeit ge-
fetzesfreier Judenchriften, jede Schranke zwifchen fich
und den Heidenchriften aufzuheben. Es geht alfo erheblich
weiter als die wirklichen Vereinbarungen auf
dem Apoftelconvent nach Gab 2, und kann fchon deshalb
nicht hiftorifch fein, d. h. nicht in die Zeit des
Apoftelconventes fallen. — Der Titel von Sommer's Abhandlung
läfst auch eine Gefchichte der Wirkung des
Apofteldecrets in der chriftlichen Kirche erwarten. Davon
findet fich in der Ausführung freilich nichts, was
über den Rahmen des Neuen Teftamentes hinausginge,
während aus der fpäteren kirchlichen Gefetzgebung doch
noch manches intereffante Material beizubringen gewefen
wäre. S. z. B. Bernays, Die heraklitifchen Briefe S. 73 ff.
Weizfäcker, Das apoftolifche Zeitalter S. 188.

Eine äufserft fleifsige Arbeit find die im fünften Hefte

entfprechenden Paragraphen des Gefenius verwiefen.
Die Uebungen auf S. 31—34 find der Einführung in die
Syntax, namentlich die Satzlehre, gewidmet; S. 35—38
folgen in kleinem Druck Erläuterungen zu Gen. 1—3,
fowie zu den drei erften Pfalmen, S. 40—49 endlich ein
deutfch-hebräifches Wortregifter.

Referent hat dem nur noch einige Bemerkungen beizufügen
, die fich ihm bei der Durchficht des Büchleins
aufgedrängt haben. Im Vorwort wird der Beginn mit
dem Verbum oder mit dem Nomen, im letzteren Fall
mit vorläufiger Weglaffung der Sätze mit Verbalformen,
zur Wahl geftellt. Referent würde das Letztere nicht
anrathen. Denn es bleiben dann zunächft faft nur einzelne
Worte, deren Ueberfetzung den Schüler bald ermüden
mufs. — Die Reihenfolge der Nomina (mit unveränderlichen
Vocalen, dann die Formen qatil etc.
qotel etc., qafal etc., dann $>" y, Segolatformen, dann
zweivocalige Ti" 'b) mag z. Th. einfacher und daher prak-
tifcher erfcheinen, als die jetzt im Gefenius befolgte.
Referent mufs aber dabei beharren, dafs die vermeintliche
gröfsere Einfachheit nur ein Schein ift und dafs
man bei der Vermifchung ganz heterogener Bildungen
in der erften Rubrik Gefahr läuft, dem Schüler von
vorn herein das Eindringen in den wirklichen Sachverhalt
zu erfchweren. Eine Berückfichtigung diefes Defi-
deriums würde freilich auch eine Umgeftaltung der betreffenden
Paragraphen in der Grammatik nach fich ziehen
müffen.

Tübingen. E. Kautz fch.