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Ausgabe:

1888

Spalte:

129-132

Autor/Hrsg.:

Klöpper, Alb. (Hrsg.)

Titel/Untertitel:

Theologische Studien und Skizzen aus Ostpreussen 1888

Rezensent:

Schürer, Emil

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Theologische Literaturzeitung.

Herausgegeben von D. Ad. Harnack, Prof. zu Marburg,und D. E. Schürer, Prof. zu Giefsen.

Erfcheint Preis
alle 14. Tage. Leipzig. J. C. Hinrichs'fche Buchhandlung. jährlich 16 Mark.

N° 6. 24. März 1888. 13. Jahrgang.

Theologifche Studien und Skizzen aus Ofi.-
preufsen (Schürer).

Strack, Uebungsftücke zur hebräifchen Grammatik
(Kautzfeh).

Stickel, Das Hohelied (Budde). (FriedVnsburg)"

Schoen. Longine de lApocalypse de Saint v

lean (Schürer). ! Ziegler, Zum Entfcheidungskampf um den

G regorius Abulfarag, Anmerkungen zu den ] chriftlichen Glauben in der Gegenwart (Häring).

falomonifchen Schriften, herausg. von Rahlfs
(Horft).

Radlkofer, Johann Eberlin von Günzburg und
fein Vetter Hans Jakob Wehe von Leipheim

Beyfchlag, Die Religion und die moderne

Gefellfchaft (Gottfchick).
Kawerau, Lieber Berechtigung und Bedeutung des,

landesherrlichen Kirchenregiments (Gottfchick).
Nippold, Die Thümmel'fchen Religionsprocelfe

(Fay).

Friedrich Wilhelm Robertfon, fein Lebensbild
in Briefen (Hans).

Theologische Studien und Skizzen aus Ostpreussen, herausgegeben
von D. Alb. Klöpper, D. Carl Cornill, Lic.
Dr. Friedr. Zimmer und Lic. Dr. Franklin Arnold.
Einzelausg. 1.—5. Heft. Königsberg, Härtung, 1887.
(gr. 8.) M. 7.50.

Inhalt: I. Der Galaterbrief im altlateinifchen Text, als Grundlage
für einen textkritifchen Apparat der Vetus Latina von Prof.
Lic. Dr. Friedr. Zimmer. (81 S.) M. 2.—. — 2. Paulinifche
Studien v. Prof. Dr. Alb. Klöpper. (33 S ) M. I.—. — 3. Das
Gebet nach den Paulinifchen Schriften. Von Prof. Lic. Dr. Friedr.
Zimmer. (58 S.) ML 1 50. — 4. Das Apofleldekret. (Act. XV.)
Entftehung, Inhalt und Gefchichte feiner Wirkfamkeit in der
chriftlichen Kirche. Von Prof. Dr. Joh. Georg Sommer. (54 S.)
M. 1.50. — 5. Studien zur Gefchichte der Plinianifchen Chriften-
verfolgung. Von Lic. Dr. C. Franklin Arnold. (57 S.) M. 1.50

lieber den Plan diefes Unternehmens laffen fich in
Ermangelung eines Vorwortes nur Vermuthungen hegen.
Es fcheint, dafs die einzelnen Hefte, deren jedes ein

Denn bei Tertullian und Cyprian find eben viele Sätze
überhaupt nicht erhalten. Man darf alfo das Mafs der
Uebereinftimmung nicht beurthcilen nach der Zahl der
hier in fetter Schrift erfcheinenden Sätze oder Worte.

Unter dem Titel ,Paulinifche Studien' giebt
Klöpper in dem zweiten Hefte eine forgfältige Exegese
zweier paulinifcher Stellen: 1) Das Sittengefetz der
Heiden, Erläuterung von Rom. 2, 13—16, und 2) Erklärung
des ethifchen Abfchnittes des Galaterbriefes
Cap. 6, 1 —11. In der Erklärung der Römerflelle bezieht
Klöpper das fisragv aXXi]Xcov nicht auf die
Urtheile, welche die Heiden über einander fällen, fondern
auf die Urtheile, welche die Reflexionen jedes Einzelnen
,in ihrer eigenen Mitte, ohne Intervention oder Ein-
fpruchder Reflexionen eines anderen Bewufstfeins' fällen.
Mir fcheint dabei der Gegenfatz von avrcöi' und (itraS,v
aXX/jXov nicht zu feinem Rechte zu kommen, welcher
doch zeigt, dafs Paulus für die Gefetzeskenntnifs der
Heiden (aufser den einzelnen Fällen thatfächlicher Ge-

felbftändiges Ganze bildet, in zwanglofer Folge erfcheinen I fetzeserfüllung) ein zweifaches Zeugnifs ihres Bewufst-
follen. Von den vier Herausgebern (Klöp per, Cornill, I felns als Beweis anfuhrt: Das Bewufstfein über die
Zimmer und Arnold, fämmtlich Profefforen und Do- eigenen Handlungen und die Urtheile über die Handeenten
an der Univerfität Königsberg) hat Cornill in den
vorliegenden fünf Heften noch keinen Beitrag geliefert,
während diefelben andererfeits einen Beitrag von Prof.
Sommer enthalten, der nicht als Herausgeber genannt
ift. Das zunächft Gebotene ift durchweg gediegen und
beachtenswerth.

Im erften Hefte giebt Zimmer einen Abdruck
des altlateinifchen Textes des Galaterbriefes
mit erfchöpfendem kritifchem Apparate. Zimmer unter-
fcheidet drei Typen des vorhieronymianifchen Textes:
11 den in den Citaten bei Tertullian und Cyprian vorliegenden
, 2) den etwas jüngeren Vulgärtext und 3) den
Text Auguflin's. Da Tertullian und Cyprian keinen zu-
fammenhängenden Text bieten, fo druckt Zimmer den
Vulgärtext nach dem Codex Claromontanus ab, und
giebt hierzu die Varianten der anderen Zeugen in vier
Columnen, indem zu den drei Recenfionen des altlateinifchen
Textes noch die Ueberfetzung (oder genauer
Reviflon) des Hieronymus hinzugenommen ift. Das Material
ift mit aufserordentlichem Fleifse gefammelt und
macht den Eindruck grofser Zuverläffigkeit. Ich glaube
freilich, dafs es möglich gewefen wäre, die Anordnung
überfichtlicher zu geftalten. Auch wer im Lefen folcher
Hieroglyphen geübt ift, wird doch Mühe haben, fleh zurechtzufinden
. Um die Uebereinftimmung des Vulgärtextes
, wie er im Charomontanus vorliegt, mit den Citaten
bei Tertullian und Cyprian auf den erften Blick
deutlich zu machen, find die gleichlautenden Worte im
Text des Claromontanus fett gedruckt. Das fcheint
lehr zweckmäfsig, giebt aber doch ein fchiefes Bild.

lungen Anderer.

Im dritten Hefte (,Das Gebet nach den paulinifchen
Schriften') behandelt Zimmer in gründlicher
, freilich auch etwas umftändlicher Weife alle
Stellen der paulinifchen Briefe, welche vom Gebet handeln
. ' Es werden der Reihe nach vorgeführt: 1) die
Stellen aus den vier Hauptbriefen, 2) aus den Theffa-
lonicherbriefen, 3) aus den Gefangenfchaftsbriefen und
4) aus den Paftoralbriefen. Die Erörterung der Stellen
aus den Paftoralbriefen fchliefst mit dem Refultate, dafs
fleh ,Unterfchiede von z. Th. tiefgreifender Bedeutung
zwifchen der Lehre vom Gebet in den anerkannten Paulinen
und in den Paftoralbriefen' finden (S. 57).

Das vierte Heft enthält eine Abhandlung von
Sommer über ,Das Apofleldekret (Act. XV), Entftehung
, Inhalt und Gefchichte feiner Wirkfamkeit
in der chriftlichen Kirche'. Sommer tritt für
die Gefchichtlichkeit des Lucasberichtes ein (S. 48 f.),
ohne fich jedoch auf eine Discuffion hierüber einzulaffen.
Sein Hauptabfehen ift vielmehr, denUrfprung und eigentlichen
Sinn der vier Gebote Act. 15, 29 zu ermitteln.
Er weift die Ableitung derfelben aus den von den
Rabbinen aufgehellten ,noachifchen Geboten' ab, und
fucht zu zeigen, dafs fle direct aus dem Pentateuch entnommen
feien, nämlich aus den pentateuchifchen Vor-
fchriften für die D^5 oder die im Lande Israel wohnenden
Heiden. ,So follte auch die heidenchriftliche
Gemeinde nur auf diefe Verordnungen, nicht überhaupt
auf das Gefetz verpflichtet werden, weil man in jenen
die über die Grenzen Israels hinausreichenden PMndamen-

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