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Ausgabe:

1888 Nr. 26

Spalte:

645

Autor/Hrsg.:

Smirnow, K.

Titel/Untertitel:

Uebersicht über die Quellen zur Geschichte des ersten ökumenischen nicänischen Concils 1888

Rezensent:

Harnack, Adolf

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645 Theologifche Literaturzeitung. 1888. Nr. 26. 646

zu hart, oder ftandcn die polemifchen Ausführungen doch
nicht in dem Dialog c. Proclum, fondern in einem andern
Werke des Cajus?

Berlin. A. Harnack.

Smirnow, K., Uebersicht über die Quellen zur Geschichte des
ersten ökumenischen nicänischen Concils. (In ruff. Sprache.)
Jaroslaw, Buchdruckerei von Falk, 1888. (358, V S.,
gr. 8.)

Diefe umfangreiche theologifche Magifterfchrift enthält
eine fehr gründliche Unterfuchung der Quellen für
das nicänifche Concil. In dem erften Capitel handelt
der Verfaffer (S. 16—82) von den verlorenen Acten des
Concils. Kr vermag fie nicht in den koptifchcn Acten
wiederzuerkennen, die er S. 40—73 fehr gründlich be-
fpricht. Müffe auch das definitive Urtheil über diefelbcn
bis zu ihrer vollfländigen Veröffentlichung aus den Turiner
Handfchriften aufgefchoben werden, fo fei doch fo
viel gewifs, dafs fie einer fpäteren Zeit angehören und
für die Kenntnifs des nicänifchen Concils wenig oder
nichts austragen.

In dem zweiten Capitel befpricht der Verf. (S. 82
bis 173) die Berichte der Zeitgenoffen refp. Augenzeugen,
des Eufebius, Athanafius und Euftathius; in dem dritten
(S. 174—293) die der Kirchenhifloriker Rufin, Sulpitius,
Bhiloflorgius, Sokrates,Sozomenus undTheodoret, indem
vierten (S. 293 — 358) die Mittheilungen verfchicdener
Kirchenfchriftfteller aus dem 4. und fpäteren Jahrhunderten
(von Epiphanius ab).

Obgleich der Verf. weder neue Quellen hat hinzubringen
, noch dem bekannten Material neue Seiten hat

abgewinnen können, fo verdient doch feine gründliche j rigirt, auch nicht Druckfehler wie Blanche für Blafche

Cenfor, atteftirt: Nulla osta. Bis zum Jahre 1860 find von
dem Index mehrere Ausgaben aufserhalb Roms erfchienen,
feitdem nur zwei amtliche Ausgaben, 1877 und 1881. Zu
der letztern find einige Appenäiccs gedruckt, aber nicht
befonders ausgegeben, fondern nur den in Rom noch
vorräthigen Exemplaren beigeheftet worden. Wenn nicht
die Römifche Ausgabe ftereotypirt oder der Satz flehen
geblieben ift, — was nicht der Fall zu fein fcheint, —
ift es auffallend, dafs von einem Buche, welches doch
in den Händen vieler zu fein benimmt ift, in den letzten
Jahrzehnten fo wenige Ausgaben nöthig geworden find.
Ebenfo auffallend ift es, dafs die Index-Congregation, —
als ob fie felbft für das Werk ihrer Hände kein fonder-
liches Intereffe hätte, — den Secretär der Congregation,
der die neuen Ausgaben beforgt, nicht zu gröfserer Auf-
merkfamkeit anhält. Die Zahl der Druck- und Redactions-
fehler ift feit Benedict XIV., unter welchem 1758 eine
gründlich verbefferte Ausgabe erfchien, mit jeder neuen
Ausgabe gröfser geworden. In der Ausgabe von 1881
ift z. B. der Name des franzöfifchen Theologen Anton
Arnauld ausgefallen und feine zahlreichen Werke flehen
in Folge delfen unter dem Namen des vorhergehenden
Autors: Arnaldiis, Ant, Advocatus Parisiensis. DerStrafs-
burger Ed. Reiffs fleht im Index mit Paris 1876; aber
der Titel feines in diefem Jahre erfchienenen Buches
fehlt. Ähnlich ift es einem ältcrn Schriftfteller R. Caron
ergangen, deffen Buch nur in den früheren Ausgaben
zu finden ift. Ein Herr Stockler, der mit Vornamen
Franz Borgia hiefs, fleht unter Borgia, der Ruffe Dmitri
Tolftoi unter Dmitry, und der freifinnige fchweizerifche
Theologe Jofeph Burkard Leu heifst im Index Burcardo
seu Jof., und was dergleichen Scherze mehr find (Index
II, 885). Marietti hat von folchen Fehlern keinen cor-

und wirklich kritifche Unterfuchung alles Lob. So genau 1 Gilees für Gilles, Goldatdus für Goldaftus, Gracius für

find m. W. bisher noch niemals die einzelnen Berichte ab
gewogen, das Neue und Selbftändige, was ein jeder Zeuge
bringt, ans Licht geftellt und das Verhältnifs der Quellen
befprochen worden. Der Verfaffer hat fich ftreng
auf feine Aufgabe befchränkt. Aber in diefem Rahmen
hat er z. B. das Verhältnifs zwifchen Rufin, Sokrates u.
Sozomenus genauer unterfucht, als irgend einer feiner Vorgänger
. Die Qucllenuntcrfuchungen Jeep'sund des Unterzeichneten
find ihm bekannt gewefen. Jeep's kühnen Auf-
rtellungen in Bezug auf die Benutzungsverhältniffe tritt
der Verf. keineswegs überall bei. Gegen den Unterzeichneten
fucht er Sozomenus infofern in Schutz zu nehmen,
als er nicht :v4, fondern 3/r, des Berichts des Letzteren
als aus Sokrates gefloffcn nachweift und eine gewiffe
Selbftändigkeit diefes Plagiators darzuthun fich bemüht.

Berlin. A. Harnack.

Index librorum prohibitorum Sanctissimi Domini Nostri Leonis

XIII Pont. Max. jussu editus. Editio novissima, in qua

libri omnes ab Apostolica Sede usque ad annum

1888 proscripti suis locis recensentur. Turin, P.

Marietti, 1889. (XLVIII, 438 S. 8.) M. 3. 50.
Sepp, Dr. Christiaan, Verboden Lectuur. Een Drietal Indi-

ces librorum prohibitorum toegelicht. Leiden, Brill,

1889. (4 Bl. 286 S. 8.) M. 5. 50.

1. Wer fich eine neuere Ausgabe des Index anfehaffen
will, dem kann die oben verzeichnete wegen des billigen danke in diefer Hinficht dem Buche von Sepp fehr viele

Grabius, Raynandus für Raynaudus und dergleichen; aber
von dem Gewohnheitsrechte, die Zahl der Fehler in der
neuen Ausgabe zu vermehren, hat er, fo viel ich fehe,
nur einen befcheidenen Gebrauch gemacht. Die Strafs-
burger ,Verwarnung der Diener des Wortes' von 1524
heifst im Index von 1881 ,Werwarnung'; Mariette hat fie,
was ja am Ende nur confequent ift, aus dem Buchftaben
V in W verfetzt. Hieronymus Raufcher heifst jetzt
Rauscrer und dergleichen.

2. Das Buch von Sepp ift ein Commentar zu den
Löwener Indices von 1550 und 1558 und zu der Antwerpener
Appendix zu dem Trienter Index von 1570,
d. h. eine Nachweifung der in diefen drei Indices verbotenen
Schriften. Die Arbeit ift aber nicht nur als Beitrag
zur Erläuterung und Würdigung diefer Indices, fondern
namentlich darum dankenswerth, weil fie eine Menge
von intereffanten Notizen zur Literaturgefchichte bezw.
Bibliographie der Reformation, befonders in den Niederlanden
, enthält. In diefer Hinficht find auch einige Ex-
curfe von grofsem Werth, namentlich die Mittheilungen
über niederländifche Ueberfetzungen von kleinen Schriften
Luther's, S. 40, und über Bücher, die 1567 zu Ypern
und 1568 zu Haarlem confiscirt wurden, S. 141 ff. Ein
ausführliches Regifter erleichtert das Nachfchlagen.

Die Nachweifungen, welche ich in meinem Buche
über den Index zu den drei genannten Indices gegeben
habe, machen natürlich gar keinen Anfpruch darauf, voll-
ftändig zu fein; fie find aber auch darum unvollftändig,
weil mir viele Schriften nicht bekannt waren. Ich ver-

Preifes und bequemen Formates empfohlen werden. Es
ift keine amtliche Ausgabe, aber ein Abdruck der letzten
amtlichen Ausgabe von 1881, der vor diefer noch den
Vorzug hat, dafs die feitdem verbotenen Bücher in das
Alphabet eingefügt find. Es ift auch kein unberechtigter
Nachdruck; denn der Verleger hat den Titel ,päpftlicher
und CTzbifchöfiicher Drucker' und auf der letzten Seite
wird, ohne Zweifel von dem Turiner erzbifchöflichen

Belehrungen. Manche in den Indices flehende Schriften
hat freilich auch er trotz feiner ausgedehnten Bekannt-
fchaft mit der niederländifchen Reformationsliteratur und
trotz vielfacher Nachforfchungen nicht nachweifen können
. Ich kann einige Ergänzungen und Berichtigungen
liefern.

Eusebii Candidi plausus luctificac mortis (S. 169) ift
ein Stück des Schriftchens: Susanna per Placcntium Evan-