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Ausgabe:

1888

Spalte:

561-563

Autor/Hrsg.:

Ekedahl, Esajas

Titel/Untertitel:

Inter Paulum apostolum et Corinthios quae intercesserint rationes 1888

Rezensent:

Link, Adolf

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Theologische Literaturzeitung.

Herausgegeben von D. Ad. Harnack. Prof. zu Berlin, und D. E. Schürer, Prof. zu Giefsen.

Erfcheint Preis
alle 14 Tage. Leipzig. J. C. Hinrichs'fche Buchhandlung. jährlich 16 Mark.

N°- 23. 17. November 1888. 13. Jahrgang.

Ekedahl, Inter J'aulum apostolum et Corinthios
quae intercesserint rationes (Link).

Eremita, Die Vollführung des Geheimnifses
Gottes, Erklärung von Offenbarung Johannis

Lea, A History of the Inquisition of the Middle

Ages, 3 Bde. (Reufch).
Di eckhoff, Luthers Lehre in ihrer erften Ge-

ftalt (Kawerau).
Wolf, Zur Gefchichte der deutfchen Proteftanten

Nägele, Aus Schubart's Leben und Wirken (Eck).

Frank, Ueber die kirchliche Bedeutung der
Theologie A. Ritfchl's (Herrmann).

Kühler, Die Wiffenfchaft der chrifllichen Lehre,

10—22 (O. lloltzmann). 1555—»559 (Friedensburg). 3. Ilft. Ethik (Kattenbufch)

Ekedahl, Dr. Esajas, Inter Paulum apostolum et Corinthios
quae intercesserint rationes (usque ad missam
epistolam primam can.). Commentatio academica.
Lundae, 1887. (Tolg. [Kronsbergs länj, beim Ver-
faffer.) (IV, HO S. gr. 8.)
Die in fliefsendem Latein gefchriebene Arbeit Eke-

an diefen Brief reiht fich dann unfer I. Corintherbricf
an. Ekedahl giebt nun felbft zu, dafs jener zweite Bc-
fuch h> KvTctj verlaufen ift, ja dafs Paulus damals fo traurige
Erfahrungen gemacht hat, dafs er fich nicht ent-
fchliefsen konnte, perfönlich wieder nach Corinth zu
kommen, fondern vielmehr brieflich die Beziehungen
wieder zu ordnen fucht (p. 36f.). Da nun aber Paulus

dahl's verdient befonders in ihrem erften Theile Beach- j 2 Cor. 7, 8 nur von einem Briefe fpricht, welchen er
tung. Verf. fchildert zunächft die religiöfe Stellung der i >n diefer Abficht gefchneben, fo mufs das verlorene

Bevölkerung in den paulinifchen Miffionsgebieten über
haupt, um dann die gewonnenen Gefichtspunkte zur Be
leuchtung der Entftehungsgefchichtc fpeciell der corin-
thifchen Gemeinde zu verwerthen. Wenn Ekedahl hier

Schreiben unter allen Umftänden in die Zeit vor dem
zweiten Befuche fallen. Aber auch mit diefer Verbeffe-
rung wird die von Ekedahl vertretene Gruppirung der
Ereignifse nicht annehmbarer. Den breiten Graben,

freilich in das landläufige Urtheil einftimmt, dafs die da- ! welcher fich aufthut, wenn man jenen Befuch vor den
maligen Heiden an die Realität ihrer Götter felbft kaum j 1. (kan.) Brief verlegt, hat Verf. kaum bemerkt, gefchweige
mehr glaubten und an dem Cultus wohl nur gewohnheits- j denn überbrückt: Kann unfer erfter Corintherbnef wirk-
mäfsig theilnahmen, fo hätte ihn gerade der I. Corinther- ; Bch als ein Schreiben angefehen werden, welches, unter
brief eines Befferen belehren können (vgl. 8, 7 ff.; 12,2). vielen Thränen verfafst, in beinahe verletzendem Tone
Volle Anerkennung verdient dagegen der nachdruckliche j gehalten, den Zweck verfolgt, ein erfreuliches Wieder-
Hinwcis auf die Bedeutung des Proselytenelements für j fehen zu ermöglichen, ohne auch nur einmal von dem
die paulinifche Miffionsthätigkeit: Bei den Proselyten, eingetretenen Bruche zu fprechen? Kann Paulus fo ohne
beffer gefagt, den aeßofitvoi, als den Empfänglichften in alle Claufeln feinen Befuch ankündigen (1 Cor. 16, 5 f.),

der damaligen Heidenwelt, mufste Paulus einfetzen.
Hieraus fchliefst Ekedahl m. E. mit Recht, dafs der
Apoltel gar nicht darauf verzichten konnte, fich zuerft
an die Synagoge zu wenden. Die Berufung auf die betreffenden
, gerade wegen ihrer Gleichförmigkeit verdäch- den Parteien in der Gemeinde. Betreffs der Apolliner
tigen Angaben der Apoftelgefchichte verfängt allerdings i vertritt er die übliche Auffaffung, dafs wir es bei ihnen

wenn es von der Aufnahme diefes Briefes erft abhängt,
ob er überhaupt noch einmal zu den Corinthern kommen
wird?

Eingehend behandelt'Ekedahl endlich die Erage nach

nichts. Vielmehr hätte Ekedahl darauf hinweifen müffen
dafs auch der Wirbericht den Apoftcl die gottesdienft-
liche Verfammlung der Juden auffuchen läfst (Act. 16, 13)

nur mit einer befonderen Gefchmacksrichtung, nicht aber
mit Abweichungen auf dem Gebiete der Lehre zu thun
haben. Die Petriner hält Verf. mit Beyfchlag für Leute,

ja dafs Stellen wie 1 Cor. 9, 19 ff. fich kaum mit der j welche das mofaifche Gefetz als Schutzmittel gegen liber-

Annahme vereinigen laffen, dafs es dem Apoftel ver
wehrt war, in der Synagoge aufzutreten. Auf den Jeru-
falemer Vertrag kommt Ekedahl fo gut wie gar nicht

tiniftifche Ausfchreitungen aufrichten wollten und fich
nun nach Petrus als dem ihnen congenialften Führer
nannten. Sollte indefs Paulus wirklich in der Anerken-

zu fprechen (p. 15). — Auf Grund feiner Prämiffe ver- nung ihres guten Strebens fo weit gegangen fein, dafs er

theidigt Verf. nun eingehend befonders gegen Heinrici über ihre unterchriftliche Anfchauung von der Möglich-

und Höhten die Gefchichtlichkeit des lukanifchen Be- keit eines fittlichen Lebens fo ganz hinwegfehen konnte?

richtes über die Gründung der corinthifchen Gemeinde. 1 — Zwifchen den Petrinern und den Chriftinern endlich

Unter den angeführten Argumenten ift nur das eine zu
beanftanden, dafs Lukas von Stephanas, dem Erft-
linge Achaja's deshalb fchweige, weil diefer bereits vor
der Ankunft des Apoftels bekehrt gewefen fei; als der
erfte von Paulus bekehrte Achäcr müffe vielmehr Dio-
nyfios Areopagita angefehen werden (p. 19).

Was nun die weiteren Beziehungen zwifchen Paulus

beftand nur ein gradueller Unterfchied (p. 83). Ekedahl
hält die, welche fich nach Chriftus nannten, für fremde,
aber nicht von Jakobus und der Jerufalemer Gemeinde
empfohlene, eingedrungene Judaiften, welche aus ihrer
Zugehörigkeit zum auserwählten Volke und ihrer per-
fönlichen Bekanntfchaft mit dem gefchichtlichen Jefus
ihren Anfpruch ableiteten, in befonderem Mafse Chrifti

und der Gemeinde anlangt, fo ftellt Ekedahl zunächft I zu fein. Wunderbarer Weife fcheut fich übrigens Eke

richtig feft, dafs der Apoftel vor Abfendung des 2. (kan.)
Briefes bereits zweimal in Corinth gewefen ift. Diefen,
der Apoftelgefchichte unbekannten zweiten Befuch verlegt
Verf. in die Zeit vor dem 1. (kan.) Briefe, doch fo
dafs das 1 Cor. 5, 9 f. erwähnte, verlorene Schreiben

dahl, die naheliegende Folgerung zu ziehen, dafs fie bereits
zu Lebzeiten Chrifti gläubig waren. Die ganze
Auseinanderfetzung über diefe letzte Gruppe fchwebt indefs
infofern in der Luft, als die Berechtigung, 2 Cor.
10, 7 auf die Chriftiner des erften Briefes zu beziehen,

erft auf jene perfönliche Anwesenheit gefolgt fei (p. 35); 1 einfach vorausgefetzt wird (p. 59). Hoffentlich hat der
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