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1888 Nr. 22

Spalte:

543-545

Titel/Untertitel:

Denkschrift des evangelischen Prediger-Seminars zu Friedberg 1888

Rezensent:

Bilfinger, A.

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Theologifche Literaturzeitung. 1888. Nr. 22.

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Uncialen z. B. 2, 4, wo Heinrici atidol lefen will, gegen
2 altlateinifche Ueberfetzungen und Pefchito aufgegeben.
Baljon's Conjecturen find berückfichtigt, aber abgelehnt.
In der Erklärung felbft ift Veraltetes zuweilen ausge-
fchieden, z. B. S. 139 die Polemik gegen Rückert's
Faffung von oXiog 5, 1 wefentlich verkürzt worden. Was
neu hinzugekommen ift, dient der Auseinanderfetzung
mit Holften (S. IX ,die logifche Kritik fcheint mir bei
ihm die gefchichtliche Kritik vielfach zu vergewaltigen'),
mit Edwards, der fich befonders durch Verwerthung der
patriftifchen Exegefe auszeichnet, und mit Godet, welcher
feinerfeits fchon den letztgenannten Vorgänger vielfach
benutzt hat. Retractationen finden fich nur ganz wenige.
So wird S. 126 f. die Faffung von toig änoaiohovg eoyü-
xnvq 4, 9 gegenüber der früheren Bearbeitung, S. 189 der
Sinn von xa/.öV 7, 1 gegenüber dem eigenen Buch leicht
modificirt. Alle bekannten Eigentümlichkeiten find wie
in exegetifcher, fo auch in hiftorifcher Beziehung gewahrt.
So S. 6 f. 34 die Auffaffung der Chriftuspartei, deren
Credo 3, 23 zurechtgeftellt werde, worin S. 110 der Bearbeiter
dem urfprünglichen Vcrfaffer des Commentars
ganz nahe rückt, während Räbiger's Radicalcur S. 28. 31
abgelehnt wird, es fei denn, dafs tyw de Xqiotov i, 12
aus 3, 22 eingetragen wäre S. IX. Von Bedeutung ift
die Sache für die Gefammtauffaffung der Briefe defswegen
nicht, weil S. 5 f. 34 auf alle Fälle die Gegner in beiden
Briefen Judaiften bleiben. Die Uebergabe an den Satan
5, S foll Ausftofsung aus der Gemeinde in die Welt S. 144,
diu rnvg üyytXmq 11, 10 die Rücklicht auf die Schöpfungsordnung
S. 313 bedeuten, zu ev awf-ia 10, 17 foll üli>
Xqioccj ergänzt S. 289, der gefchichtliche Anlafs zu 1,
13—17 in der Taufpraxis des Apollos zu finden fein
S. 36. Kann ich in diefen hallen nicht folgen und mufs
ich in Bezug auf den ürttnmiog inovQi'cviog gegen S. 489 f.
wefentlich mit Holften stimmen, fo bleibt mir doch die
angenehme Pflicht, zu conftatiren, dafs Heinrici Alles ge-
than hat, um dem Meyer'fchen Buch den Anfpruch, das
brauchbarfte Inftrument für beftimmte und bekannte
Studienzwecke zu fein, auch für die Gegenwart zu erhalten
. Einige Druckfehler finden fich S. 57 (zengen),
399 [dtaoohfiX, 487 (Straatmann).

Strafsburg i. E. H. Holtzmann.

Denkschrift des evangelischen Prediger Seminars zu Friedberg
für das Jahr 1886 und das Frühjahr 1887 als Fin-
ladung zu der am 26. und 27. Juli 1887 ftattfindenden
Gedächtnis-Feier des 50jährigen Beftehens diefer am
21. Mai 1837 gegründeten Anftalt, hrsg. v. Dir. Prof.
Dr. J. Guft. Diegel. Mit einer Abhandlung: Gemeinde-
Rechtfertigung oder Individual-Rechtfertigung? Eine
biblifch-theologifche Unterfuchung von Prof. Dr.
W. Weiffenbach, Friedberg, [Bindernagel|, 1887.
(VII, 3" S. gr. 8.) M. 4. -

Die Schrift W.'s ift ein examen rigorosiwi, das der
Verf. anftellt mit dem 2. Bande von Ritfchl's Rechtfertigung
und Verföhnung in Anfchung von deffen Thefe,
dafs das Correlat der Rechtfertigung nicht der Einzelne
als folcher, fondern die Gemeinde ift. Verf. geht dabei
den Weg, dafs er in erfter Linie die paulinifche Lehre
in Betracht zieht als diejenige, welche die Rechtfertigungslehre
in ihrer ausgeprägtesten, auch in die evang. Kirchenlehre
übergegangenen Gcftalt enthält. Dann vergleicht
er die deuteropaulinifchen und fonftigen Briefe
nebft den Acta und der Apokalypfe und hinterdrein noch
die Ausfprüche Jefu. In ,analytifcher Wei/e' werden die
einzelnen in Frage kommenden Stellen ausgehoben, auf
ihren Wortlaut geprüft und fchliefslich das Refultat verkündigt
, dafs das ganze Neue Teftamcnt nur eine Indivi-
dualrechtfertigung kenne. Eine .überrafchende' Ausnahme
machen nur Act. 20, 28 und Eph. 5, 25 h Aber in ihrer

Vereinzelung fallen fie nicht ins Gewicht. Verf. knüpft
an diefen feinen Befund keine geringere Forderung als
die, dafs nunmehr Ritfehl durch neue exegetifche Unterfuchung
die Ergebnifse des Vert.'s zu entkräften habe.
Gelinge ihm das nicht (und Verf. zweifelt an der Möglichkeit
), fo bleibe ihm als einem an Gottes Wort gebundenen
Theologen nichts übrig, als feine Rechtfertigungslehre
entfprechend umzugestalten. — Dies der
wefentliche Inhalt der von dem Verf. (S. 4) als ein
,bcfcheidener wiffenfehaftlicher' Beitrag bezeichneten
Schrift.

Wir haben zunächst hervorzuheben, dafs die Schlufs-
forderung des Verf.'s nichts anderes bedeutet, als das
Verlangen, dafs Ritfehl auf feine exegetifchen Principien
zu verzichten habe zu Gunsten der Methode des Verf.'s.
Diefe ift kurz gefagt die der dicta probantia. Er will das
Ganze aus dem Einzelnen ermitteln, die Meinung des
N. T.'s aus dem Wortlaut einer Menge atomiltifch nebeneinander
gestellter Sätze desfelben. Ritfehl dagegen
geht aus von einer Gefammtanfchauung des Neuen Testaments
. Das Verftändnifs der einzelnen Stellen erwächst
ihm aus dem Ganzen der Gedankenwelt, in der die Neu-
testamentlichen Schriftsteller leben. Auf diefe, mit Schleiermacher
zu reden, ins Grofse gehende Schriftauslegung
für den dogmatifchen Gebrauch zu verzichten und auf
des Verf.'s Methode fich einzulaffen, würde Verf.
Ritfehl doch erft zumuthen können, nachdem er das
beffere Recht feiner Methode nachgewiefen hätte. Nirgends
aber erfcheint uns die Nothwendigkeit einer folchen
ins Grofse gehenden Schriftauslegung deutlicher als bei
der in Rede flehenden Frage. Ob z. B. die Neutefta-
mentlichen Schriftfteller, wenn fie von der Rechtfertigung
in der 1. oder 2. Pcrfon Pluralis reden, einzelne Individuen
oder die Gemeinde im Auge haben, läfst fich weder
aus dem Wortlaut, noch immer aus dem nächsten Zu-
fammenhang (fo der Verf. S. 21) entfeheiden, fondern
in einer Menge von Fällen lediglich aus dem Gesichtskreis
, welcher für die Schreiber im Ganzen mafsgebend
ift. Und wenn nun diefer, wie doch auch W. nicht
leugnet, bedingt ift durch den Gedanken der unter der
Herrfchaft Christi lebenden Gemeinde, fo wird man mit
aller Haarfpalterei (S. 20) dem Gettändnifs nicht ausweichen
können, dafs die 1. oder 2. Perfon Pluralis eben
auch auf die Gemeinde zu beziehen ift.

Auf die Auslegung des Verf.'s im Einzelnen können
wir nicht eingehen. Doch heben wir noch zwei Punkte
hervor. R.'s Auffaffung ift bekanntlich wefentlich durch
den Grundfatz beftimmt, dafs das Verftändnifs des Neuen
Teftaments zu erreichen fei vom Alten Teftamcnt aus;
dafs insbefondere die Ausfprüche vom Opfer Christi in
directer Abfolge zu der Bedeutung der Opfer im Alten
Testament flehen, die ihr Correlat in der ifraelitifchen
Volksgemeinde finden. Verf. beftreitet dies auf das ent-
fchiedenfte in einem befonderen Abfchnitt (IV). Er macht
die Freiheit der Neuteftamentlichcn Schriftsteller geltend,
die den Mafsftab für ihr dogmatifches Denken doch wohl
nicht in fklavifcher Abhängigkeit vom Alten Teftamcnt
entlehnt haben (95). Die Opfervorstellung war ihnen
nur Folie und Illuftrationsmittel für einen idealen Kern,
den durchaus originalen und rein ethifchen Gedanken
der Selbfthingabc Christi an Gott für die Brüder (92 b) —-
Gelegentlich weifen wir hier auf den Unterfchied hin,
der fich für die ganze Auffaffung daraus ergeben mufs,
dafs Verf. die Neuteftamentlichcn Schriften als Product
dogmatifchen Denkens beurtheilt: während Ritfehl fie
vielmehr unter den Gefichtspunkt der religiöfen Rede
ftellt. — Dafs nun aber R. nicht eine .fklavifche Abhängigkeit
' behauptet, beweist W. felbft durch feine freilich
in polemifcher Abficht gegebenen Anführungen aus
Ritfehl S. 89ff. Aber allerdings: fo weit treibt er die
Freiheit der Neuteftamcntlichen Schriftfteller nicht, dafs
er fie die Hülfsvorftellung des Altteftamentlichen Opfers
herbeiziehen läfst, nur eben um zu verdeutlichen, dafs