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Ausgabe:

1888 Nr. 16

Spalte:

407-410

Autor/Hrsg.:

Ritschl, Albrecht

Titel/Untertitel:

Drei akademische Reden 1888

Rezensent:

Gottschick, Johannes

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Theologifche Literaturzeitung. 1888. Nr. 16.

408

Texte wimmeln von Fehlern']. Neben der vielfach ungenügenden
Kenntnifs des Verf.'s imLefen liegt der Grund
vor allem in der Flüchtigkeit, mit der er die zahlreichen
ihm unter die Hände kommenden Acten durchmufterte'
(S. 492).

Man wird unter diefen Umftänden auf die Fortfetzung
gefpannt fein dürfen. Seinen Weg wird das Buch ja
trotz alledem machen. Denn in den Kreifen, aufweiche
es vorzugsweife berechnet ift, kommt es ja nicht darauf
an, was gefchichtliche Wahrheit ift, fondern wie man die
letztere für feine Zwecke drehen möchte.

Giefsen. Karl Müller.

1. Ritsehl, Albr., Drei akademische Reden, am 4. Seculartage
der Geburt Luthers, 10. November 1883, zur Preis-
vertheilung 8. Juni 1887, zur Feier des 150jährigen
Beftehens der Univerfität 8. Auguft 1887, im Namen
der Univerfität Göttingen gehalten. Bonn, A. Marcus,
1887. (64 S. gr. 8.) M. 1.20.

2. Hertling, Prof. Dr. Georg Frhr. v., Zur Beantwortung der
Göttinger Jubiläumsrede. Offener Brief an Herrn Prof.
Dr. Albr. Ritfchl. Paderborn, F. Schöningh, 1887.
(55 S. gr. 8.) M. 1.20.

Diefe akademifchen Reden durch den Buchhandel
allgemein zugänglich zu machen, hat fich Ritfehl durch
die Angriffe veranlafst gefehen, welche feine Rede beim
Göttinger Jubiläum durch den Hinweis auf die mittelalterliche
Plerkunft leitender Ideen des fpecififchen Liberalismus
und des Socialismus und die dadurch bedingte
geiftige Verwandtfchaft beider Richtungen mit den Ultramontanen
in politifchen Dingen hervorgerufen hatte.
Diefer Rede hat er feine Lutherrede von 1883 und eine
Rede über Reformation in der lateinifchen Kirche des
Mittelalters beigegeben, weil beide die Ausführungen der
Jubiläumsrede ergänzen, indem fie zeigen, dafs im Gebiet
des Protestantismus heb. auch religiöfe Strebungen
finden, die aus mittelalterlichen Impulfen entfpringen,
während die Reformationen des Mittelalters nicht, wie
man bisher meinte, fpeeififche Gedanken und Ziele
Luther's vorweggenommen haben, fondern ein durchaus
katholifches Gepräge befitzen. Diefe Reden eignen fich
dazu, den Ertrag der grofsen hiftorifchen ArbeitenRitfchl's,
denen wir eine deutlichere Erkenntnifs der Eigenart des
mittelalterlichen Katholicismus, der Reformation, des Pietismus
, der Aufklärung und der innern gefchichtlichen
Zufammenhänge diefer Ericheinungen verdanken, auch
weiteren Kreifen zugänglich zu machen.

Es war vorauszufehen, dafs man auf ultramontaner
Seite es nicht ruhig hinnehmen werde, wenn die officielle
römifche Anklage der Reformation als der Quelle des
extremen Liberalismus und der Socialdemokratie bei
einer nicht zu überfehenden Gelegenheit zurückgewiefen,
und der innere wie hiftorifche Zufammenhang jener
Richtungen mit mittelalterlichen Anfchauungen, welche
auch für den heutigen Katholicismus noch verbindlich
find, aufgezeigt wurde. Die Abfertigung diefes Unterfangens
hat Frhr. v. Hertling übernommen, ein Mitglied
der Centrumsfraction und namhafter Kenner der fcho-
laftifchen Philofophie. Der überlegene Ton, den wir an
den Ultramontanen gewohnt find, feit fie die wahre Ge-
fchichtsforfchung für ihr Monopol erklärt haben, wird
hier noch durch das Selbftgefühl verfchärft, mit welchem
H. als einer, der ,feit faft 25 Jahren' fich mit der mittelalterlichen
Philofophie befchäftigt, fich dem proteflan-
tifchen Theologen gegenüberftellt, von dem er nichts
kennt als die wenigen Seiten der bewufsten Rede, von
deffen fonftigen Forfchungen über die hiftorifchen und
principiellen Fragen, die die Rede berührt, er Notiz zu
nehmen für überflüffig gefunden hat und den er deshalb
als Ignoranten und unlogifchen Kopf meint behandeln zu

| können. Man wird — mutatis mutandis — durch feineganzc
Manier unwillkürlich an die Art erinnert, in welcher f. Z.
i Silvefter von Prierias fich von der Befchäftigung mit dem
h. Thomas erhob, um das dreifte Mönchlein in Witten-
j berg abzuthun.

Hertling'sSchrift zerfällt in hiftorifche und principielle
| Erörterungen. Letztere haben das Verhältnifs des Natur-
I rechts zum pofitiven Recht zum Gegenftande. Diepolitifche
i Ge iftesgemeinfehaft des Liberalismus — deffen Vertretung
; der peribnlichen Selbftändigkeit, fpeciellauch auf dem Gebiet
der gemeinnützigen Arbeit Ritfehl übrigens ausdrücklich
auf Luther's Reformation zurückführt — und des
Socialismus mit dem Ultramontanismus war von Ritfehl
daran conftatirt worden, dafs diefe Richtungen ein angebliches
Naturrecht als die Vorausfetzung und Norm des
gefchichtlichen Rechtes betrachten und fomit eine unge-
fchichtliche Staatsidee hegen. Hertling giebt nun lediglich
eine Beftätigung diefer Behauptung R.'s, indem er
entfehieden für die Begründung und Begrenzung des
pofitiven Rechtes durch das Naturrecht eintritt. Das
Pathos nämlich, mit welchem er hervorhebt, dafs das
pofitive Recht ein Mittel des fittlichen Sociallebens fei,
dafs die Verbindlichkeit der ftaatlichen Rechtsordnung
auf diefem Zufammenhang ruhe, dafs eine fittlicheRechts-
■ idee die Norm fei, welche über den Werth des jeweiligen
pofitiven Rechts entfeheide und event. feine Verände-
] rung nothwendig mache, ift gänzlich überflüffig. Denn
das Alles fleht gar nicht in Frage. Was in Frage fleht, ift
vielmehr, worin die das pofitive Recht begründende und
begrenzende fittliche Rechtsidee zu erblicken ift. H. lebt
fo vollftändig in der Speculation der Griechen und des
Mittelalters, dafs ihm die Anerkennung einer folchen
Rechtsidee ganz felbftverftändlich mit der Anerkennung
der natürlichen Moral und des Naturrechts zufammen-
, fällt, d. h. mit der Meinung, dafs eine Summe von be-
j ftimmten unbedingten Anforderungen an die Geftaltung
und fpeciell die erzwingbare Geftaltung des Sociallebens
j von Vernunft und Gewiffen Aller überall gleicherweife
! erkannt und anerkannt werde. Die von Ritfehl ange-
j deutete Anficht, dafs die höchften Principien der Rechtsbildung
vielmehr in denjenigen Anfchauungen über die
verpflichtenden Normen des Sociallebens liegen, welche
auf der jeweiligen gefchichtlichen Stufe und in dem be-
ftimmten Kreife der Rechtsbildung wirklich als verpflichtende
relativ allgemein empfunden werden und welche
keine Naturausftattung jedes Einzelnen, fondern ein Er-
zeugnifs der gemeiniam erlebten Gefchichte find, und
dafs es immer Abftractionen aus den gefchichtlichen
Idealen find, die man unter beftimmten gefchichtlichen
Anläffen als allgemeine Ausftattung der natürlichen Vernunft
behauptet hat, hat er gar nicht verftanden. Dafs
der Inhalt deffen, was man als natürliche Moral oder
Naturrecht behauptet, zu verfchiedenen Zeiten ganz ver-
fchieden fein folle und dafs deshalb die Berufung auf
jene Gröfsen einen gcfchichtslofen Subjectivismus grofs-
ziehe, den wohl die kirchliche Auctorität in ihrem Inter-
effe zeitweis binden kann, der aber fich geltend macht,
[ fobald diefelbe dahinfällt, ift ihm unfafslich. Er meint
I zwifchen der von ihm anerkannten Auffaffung des Natur-
| rechts und der des Liberalismus und Socialismus eine
principielle Scheidewand durch den Hinweis auf die Ver-
fchiedenheit des Inhalts und der Begründung aufweifen
zu können; aber es ift ganz folgerecht, wenn die von
der Kirche grofsgezogene Gewöhnung, an die gefchichts-
lofe Natur und Vernunft des Einzelnen als an die
Inhaber allgemeiner und allgemeingültiger fittlicher und
I rechtlicher Ideen zu appelliren, dann dahin führt, mit der
j wirklichen Bcfchaftenheit diefer Inflanz Ernft zu machen.

Die hiftorifchen Ausführungen H.'s wenden fich zu-
! erfl gegen die Thefe R.'s, dafs focialiftifche Grundfätze
! von jeher in der katholifchen Kirche Heimathsrecht be-
: halten haben, eine Thefe, die diefer durch Hinweis auf
I das Decret Gratian's, die Sätze des Thomas über