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Ausgabe:

1888 Nr. 1

Spalte:

10-11

Autor/Hrsg.:

Thomasius, Die christliche Dogmengeschichte

Titel/Untertitel:

als Entwicklungsgeschichte des kirchlichen Lehrbegriffs dargestellt. 2. Aufl 1888

Rezensent:

Kattenbusch, Ferdinand

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Theologifche Literaturzeitung. 1888. Nr. I.

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keiner Stelle giebt (ich der Verfaffer den Anfchein, dafs
er irgendwie die Rolle des Jacobus fpielen wolle. Diefer
felbft kann der Autor nicht fein: das würde Allem, was
wir von ihm wiffen, und das ift nicht wenig, in's Geficht
fchlagen. Bleibt nur die Annahme, dafs das Wort Jacobus
in der Adreffe fpäter eingefetzt ift für einen anderen
apoftolifchen (im weiteren Sinn) Namen oder dafs,
was nach dem Charakter des Schriftftückes, das für einen
Brief zu halten überhaupt kein Grund vorliegt, wahr-
fcheinlicher ift, die ganze Adreffe fpäter vorgefetzt
wurde. Und dasfelbe gilt von unferem Briefe. Ob
urfprünglich Silvanus ftatt Petrus dort geftanden hat und
die jetzige Form des Brieffchluffes eine Conceffion an
den wirklichen Verfaffer ift, wage ich nicht zu behaupten,
obwohl ich es anfprechend finde: für Silvanus als Verfaffer
fpricht Vieles, und die Gefchichte der Kritik zeigt,
dafs man gern auf ihn zurückgreifen möchte. Man brauchte
fich auch mit den immer unverftändlichen Beziehungen
des Silvanus zum Petrus nicht mehr zu quälen, da der
letztere eben ganz aufser Spiel bliebe. Wo aber die un-
geänderten Handfchriften hingekommen find, das vermag
freilich keinMenfch zu fagen; wir befitzen überhaupt keine
Handfchrift aus altkatholifcher Zeit, und wer weifs denn,
ob es nicht um 200 noch Leute genug gegeben hat, die
im Befitz einer Handfchrift ohne den Namen des Petrus
waren und mit diefem Schein in der Hand gegen die
neue Prädicirung fich auflehnten? Die Gefchichte der
langfamen Aufnahme der katholifchen Briefe in den Kanon
redet doch laut genug: entweder die Documente, die die
Namen Petrus, Jacobus, Johannes, Judas an der Spitze
tragen, find Falfificate, — das anzunehmen liegt aber mit
Ausnahme des 2. Petrusbriefes keine Veranlaffung vor, —
oder aber fie find authentifchc perfönliche Kundgebungen
diefer Apoftel, dann wird der Widerfpruch der Kirche
gegen die Einen, das geringe Anfehen der Anderen un-
verftändlich. Hier empfindet man fchmerzlich die Unmöglichkeit
, die Angabe des Eufebius über die Benutzung
des I. Petrusbriefes durch Papias aus der Quelle control-
liren zu können. Hat Papias den Brief als petrinifch
gekannt, dann wäre die Frage erledigt, zugleich aber,
wie Ufteri richtig gefehen hat (p. 330), zu Gunften der
Echtheit, der Abfaffung durch Petrus entfehieden.

Als vortrefflich erwähne ich zum Schlufs die längere
Auseinanderfetzung im erften Capitel des zweiten Theils,
in welcher dargelegt wird, dafs alle Verfuche, in den
im Briefe betonten Leiden der Chriften irgendwelche
Hinweifungen auf eine obrigkeitlich organifirte Verfolgung
, insbefondere die unter Traian, finden zu wollen,
vergeblich find, dafs man vielmehr nach der ganzen Haltung
des Briefes zu der Annahme neigen mufs, dafs es
fich nicht um Ermahnungen gegenüber einer ungerecht
verfolgenden Obrigkeit für Unrecht leidende Chriften
handelt. Die Paränefe ift ganz wefentlich der Art, dafs
man den Eindruck erhält, der Verfaffer habe die Gemeinden
warnen wollen, dem ihnen übelwollenden und
jede Gelegenheit zu Beläftigungen und Bedrohungen ergreifenden
heidnifchen Pöbel (den av&Qcojioi ayQOVEq)
gegenüber fich echt chriftlich zu verhalten und vor allem
felbft keinen gegründeteten Anlafs zu Klagen zu geben.
Mit den Ausfchreitungen des Pöbels ift auch 1, 6. 7
vollftändig erklärt: geht doch aus dem ganzen Briefe
hervor, dafs die chriftlichen Sonderlinge den weltfrohen
Heiden ein Dorn im Auge gewefen find.

Giefsen. Guftav Krüger.

Schneider, Dr. Eug., Württembergische Reformations-Geschichte
. Stuttgart, Roth, 1887. (VIII, 143 S. 8.) M. 2. 50;
geb. M. 3- 4°-
Als Ref. vorftehendes Büchlein zum erften Mal zur
Hand nahm war er etwas betreten über den anfeheinend
anmafslichen Titel einer ,Württembergifchen Reforma-
tionsgefchichte' für ein Heft von 135 Seiten in kl. 8;

denn dafs es nicht etwa eine popularifirte Erzählung der
Württembergifchen Reformation fein follte, vielmehr eine
Arbeit, welche auf wiffenfehaftlichen Werth Anfpruch
erhebe, zeigten beim erften Blick in den Text die ziemlich
zahlreichen Fufsnoten mit ihren Verweifungen auf
Quellenmaterial. Nachdem Ref. aber nur einige Seiten
gelefen hatte, war er von feinem Vorurtheil zurückgekommen
. Freilich eine Reformationsgefchichte im gewöhnlichen
Sinne des Wortes ift es nicht, was uns hier
geboten wird. Weder holt der Verf. weit aus, um in
einer Einleitung durch die Schilderung der kirchlichen
Mifsftände vor der Reformation die Nothwendigkeit der
letzteren zu erweifen (denn der Abfchn. S. 8 ff. ,Das
Recht der Reformation' handelt nicht davon, fondern
von der durch den Kadaner Vertrag erworbenen Berechtigung
zur Einführung der Reformation): er fpringt vielmehr
gleich mit dem erften Satz medias in res; noch ergeht
er fich in einer behaglichen Breite biographifcher
Darfteilung: nur hier und da wird in wenigen Worten
ein kleiner Beitrag oder auch eine — man könnte fagen,
nur für den Eingeweihten bemerkbare Correctur zu den
anderwärtsher bekannten Biographien gegeben. Was der
Verf. beabfichtigt und auch meifterhaft ausführt, ift, uns
ein auf Grundlage maffenhaften. meiftens wohl zum erften
Male benutzten urkundlichen Materials beruhendes wirklich
objectives, unparteiifches Bild von dem Verlauf der
Einführung der evangelifchen Kirche im württembergifchen
Land, ihrer Bedrohung während des Interims und
ihrer endlichen Befeftigung unter Herzog Chriftoph in
möglichfter Knappheit zu geben. Es find deshalb eine
Menge Einzelnotizen, die er fachlich geordnet beibringt
(wobei auch das nicht todtgefchwiegen wird, was einer
einfeitigen gegnerifchen Gefchichtfchreibung neuen Stoff
an die Hand liefert), aus denen fich dem Lefer das Ge-
fammtbild in klaren Umriffen zufammenfetzt. Das fich
ergebende Facit ftellt er in kurzen Sätzen entweder an
die Spitze des betr. Abfchnittes, fo dafs das Einzelne
die Beläge dafür bildet, oder er zieht aus dem Einzelnen
am Ende ein kurzes allgemeines Refultat. Bekanntlich
hat Janffen in feiner ,Gefchichte des deutfehen
Volkes' etc. gerade die württembergifche Reformationsgefchichte
, zum Prügelknaben auserfeiien', und es ift ihmbe-
reits von Guft.Boffert in feiner Schrift, Württemberg und
Janffen', 2 Theile (Schriften des Vereins für Reformationsgefchichte
, Hft.5 u.6) daraufgedient worden. Schneider's
Buch liefert — ohne directe Polemik gegen Janffen —
eine erfreuliche Ergänzung für den Nachweis, wie es
doch nur Lufthiebe find, die der Ultramontanismus auch
hier zu führen weifs. — Die Anlage und Gliederung der
yerdienftlichen Schrift ift eine fich fachgemäfs ergebende:
in 4 Hauptabfchnitten: die Zeit während Herzog Ulriclvs
Verbannung, 1519—1534 (S. i—7), die Einführung der
Reformation bis zum Interim, 1534—1548 (S. 8—76), das'
Interim, 1548—1552 (S. 77—109), vom Paffauer Vertrag
bis zur ftaatsgrundgefetzlichen Anerkennung der Reformation
, 1552—1565 (S. 110—129), wird in den einzelnen
Unterabteilungen jedesmal der äufsere gefchichtliche
Verlauf; Lehre, Gottesdienft, Schulwefen und kirchliche
Verfaffung; und endlich das kirchliche und fociale Leben
behandelt.

Oberrad. Enders.

Thomasius, Geh. Kirchenr. Prof. Dr., Die christliche
Dogmengeschichte, als Entwicklungs - Gefchichte des
kirchlichen Lehrbegriffs dargeftellt. 2. Aufl. Nach des
Verfaffers Tode hrsg. von Prof. Dr. Bonwetfch und
Doc. Mag. Seeberg. 1. Bd. Die Dogmengefchichte
der alten Kirche. Periode der Patriftik. Hrsg. von
Prof. Dr. N. Bonwetfch. Erlangen, Deichert, 1886.
(XIV, 620 S. gr. ,8.) M. 9.—

Es war zu erwarten, dafs von der Thomafius'fchen

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