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Ausgabe:

1888 Nr. 10

Spalte:

259-262

Autor/Hrsg.:

Rée, Paul

Titel/Untertitel:

Die Entstehung des Gewissens 1888

Rezensent:

Reischle, Max

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259 Theologifche Literaturzeitung. 1888. Nr. 10. 260

Sanctissimi Domini Nostri Leonis Papae XIII Allocutiones, j Gemüthern den Troft, dafs man die in die Empfindung
Epistolae, Constitutiones, aliaque acta praecipua. 2 voll, übergegangene moralifche Urtheilsgewohnheit nur fchwer

Brugis et Insulis, Typis Societatis Sancti Auguftini,
Desclee, de Brouwer et Soc, 1887. [Leipzig, Brockhaus
.] (336 u. 326 S. 8.) M. 5. —

Die Sammlung enthält 48 und 60 Documente, gröfsten-
theils lateinifche, theihveife italienifche. Das letzte ift das
vielbefprochene Schreiben an den Cardinal Staatsfecre-
tär Rampolla vom 15. Juni 1887. Ein grofser Theil der
Stücke hat auch für viele von denjenigen ein Intereffe,
welche keinem derfelben eins der drei Prädicate zuerkennen
, die der Herausgeber ihnen beilegt: magistri in-
fallibilis oracula, suprcmi rectoris acta et decreta, summt
sacerdotis documcnta. Die Sammlung verdient darum
auch hier erwähnt zu werden, da fie vollftändig, correct
gedruckt, mit reichhaltigen Regiftern verfehen, elegant
ausgeftattet und dabei auffallend billig ift.

Bonn. F. H. Reufch.

Ree, Dr. Paul, Die Entstehung des Gewissens. Berlin,
C. Duncker, 1885. (V, 253 S. gr. 8.) M. 4.—

Ree, Dr. Paul, Die Illusion der Willensfreiheit. Ihre Ur-
fachen und ihre Folgen. Berlin, C. Duncker, 1885.
(III, 54 S. gr. 8.) M. 1.-

,Man erklärt nicht, fondern verwirrt, wenn man den
Begriff des Schlechten durch den des Schädlichen erläutert
. Räuberei iit fchlecht, bedeutet keineswegs,

Räuberei ift (in ihren Folgen) fchädlich, fondern: fie ift, I hindern, diefe Denkgewohnheit durch eigene Anerkennung

fich abgewöhnen könne.

Geben wir vorläufig zu, der Verf. habe die Genefis
des Urtheils, dafs gewiffe Handlungen an fich lobens-
oder tadelnswerth find, richtig erkannt! ift damit auch
fchon zugeftanden, dafs fein Urtheil über die Giltigkeit
desfelben richtig ift? — Nein. Aus eudämoniftifchen Motiven
fei nun einmal im Lauf der Gefchichte — vielleicht
Dank unferer glücklichen Unwiffenheit deffen, was
in der Vergangenheit liegt — das jenen erzeugenden
Factoren unähnliche Bewufstfein eines der Luftabmeffung
entzogenen Mafsftabes für das Handeln entfproffen, welches
uns eingeprägt worden ift. Soll das Kind, weil es
feinen Eltern unähnlich ift, kein Exiftenzrecht haben?
mufs jenes Bewufstfein, weil es erft als ein Product der
gefchichtlichen Entwicklung zu Stande gekommen ift,
darum finnlos und bedeutungslos fein? Nein, das Product
der Gefchichte hat die gröfste Bedeutung für mich:
wenn ich den Gedanken eines über den Widerftreit der
Neigungen geftellten Gefetzes als giltig anerkenne, fo
gewinne ich dadurch eine Einheit meines geiftigen Lebens,
die Würde einer Perfönlichkeit, welche fich nicht blofs
von Reizen und Neigungen treiben läfst, fondern ihrem
eigenen Gefetze unterworfen ift. Wenn aber das nach
Neigungen nicht fragende, kategorifch auftretende Gebot
diefe Bedeutung für mein perfönliches Leben hat, fo wird
mich auch die Einficht, dafs dasfelbe nicht das Urfprüng-
liche in der Gefchichte ift, fondern auf einer in der Ge-
fellfchaft gewordenen Denkgewohnheit beruht, nicht ver-

wie eine unergründliche, wohl von Gott herrührende j derfelben für mich zu legitimiren (wodurch das Gebot
Stimme im Menfchen verkündet, tadelnswerth'. So der in Wahrheit erft den Charakter eines fittlichen Gebotes ge-
Verf. in dem entfeheidenden § 25 der erften Schrift, 1 winnt. — Davon nachher!). Der Verf. fpöttelt zwar über

welcher die Ueberfchrift trägt: ,Die Entftehung katego
rifcher Imperative'. Im individuellen Bewufstfein ift hie-
nach die ethifche Beurtheilung einer Handlung von der
eudämoniftifchen Beurtheilung derfelben deutlich unter-
fchieden; diejenigen Ethiker find in's Unrecht gefetzt,
welche Lob und Tadel nur aus den wohlthätigen oder
verderblichen Folgen der Handlungen herleiten. — Aber
wie ift jenes geheimnifsvolle Bewufstfein, dafs fie, abge-
fehen von den nützlichen oder fchädlichen Folgen, an
fich gut oder böfe find, entftanden? Statt uns ,in das
Bewufstfein des einzelnen Menfchen wie in eine Sackgaffe
zu verrennen', müffen wir mit jener Frage uns an
die Gefchichte der Menfchheit wenden. In diefer finden
wir aber, dafs urfprünglich der Mord nur feiner fchädlichen
Folgen wegen getadelt, verboten wurde, Werke
der Nächftenliebe nur wegen ihrer Nützlichkeit gelobt,
geboten wurden. In Beziehung auf die Gefchichte der
Gattung haben jene Ethiker mit ihrer eudämoniftifchen
Deutung ebenfo Recht, als fie in Beziehung auf das individuelle
Bewufstfein Unrecht haben. Das pfychifche
Factum eines eigenartigen ethifchen Bewufstfeins ift vorhanden
; zu erklären jedoch ift es daraus, dafs den fpäter
Geborenen das urfprüngliche, nur hiftorifch auffindbare
eudämoniftifche Motiv des fittlichen Lobs und Tadels entgeht
. — Wie fleht es nun aber mit der Giltigkeit der

die tieferen Geifter, welche die Frage löfen wollen, zu
welchem Zweck ein überfinnliches Etwas jene Urtheilc
habe entftehen laffen, und will fich mit der Aufgabe begnügen
, die natürlichen Urfachen der Phänomene blofs-
zulegen. Aber mit allem caufalen Erklären wird er die
Frage nicht tödten, welche Bedeutung das gefchichtlich
Gewordene für unfer perfönliches Leben hat; und eben-
fowenig kann er dadurch irgend eine Entfcheidung diefer
Frage widerlegen, auch nicht die Behauptung von dem
Geltungswerth des Begriffs des Sollens für den Willen
jedes vernünftigen Wefens oder von der Apriorität des
moralifchen Gefetzes.

Ob nun aber der Verf. die Genefis des fittlichen Bewufstfeins
wirklich richtig dargelegt hat, ift eine weitere
Frage. Seine Unterfuchung ift methodifch fehr gefchickt
angelegt: er giebt zu, dafs der gefchichtlichen Unterfuchung
keine Culturftufe gegeben ift, die nicht auf
einzelnen Punkten fchon das Gewiffen in Wirkfamkeit
zeigt; darum will er zunächft nur unterfuchen, wie das
Häuflein Gewiffen zum Haufen geworden ift, und erft
dann, wie fich das Häuflein gebildet hat. Er geht alfo
von dem Zuftand aus, in welchem ein Familiengewiffen
fchon vorhanden ift, dagegen das Verhältnifs der Familien
unter einander durch das freie Walten der Rachgier
bezeichnet ift. Hiftorifch fucht er nachzuweifen, wie
fittlichen Beurtheilung? ift diefelbe durch die Einficht in j unter dem Druck der Noth die Erwägung des eigenen

die Genefis der fittlichen Begriffe aufgehoben? Verf. antwortet
unbedenklich mit Ja: ,Wenn man einfieht, dafs
uns der Mord blofs darum „an fich" tadelnswerth er-
fcheint, weil wir den Grund nicht erfahren, weshalb er
urfprünglich getadelt worden ift, — dann werden wir
das Urtheil, er fei an fich tadelnswerth, — obgleich es fich
unwillkürlich aufdrängt, ftreichen .... Graufamkeit und
Mord find nicht böfe, fondern blofs fchädlich' (p. 230)
Ueber die Gefährlichkeit diefes Refultats beruhigt fich
der Verf. damit, dafs das Gewiffen bisher auch nicht viel
Gewalt gehabt habe und dafs Egoismus und natürliche
Neigung des Wohlwollens fchon dafür forgen werden,
dafs alles beim Alten bleibe; zugleich läfst er fchwachen

Nutzens dazu führt, dafs die Ausübung der Rache verdrängt
wird durch Geldzahlung an den Verletzten, dann
durch Geldzahlung an den Staat, endlich durch Strafe
an Leib und Leben von Seiten des Staats, welche urfprünglich
blofs den Zweck einer Sicherheitsmafsregel
zur Abfchreckung von Verletzungen des Friedens hat;
wie weiterhin ftaatliche Gebote und Strafen durch die
Religion (,welche nicht auf Betrug, wohl aber auf einer
Selbfttäufchung des Götter nach feinem Bilde fchaffen-
den Menfchen beruht') eine göttliche Sanction erhalten;
wie endlich Jefus, bei welchem vermöge feiner natürlichen
Anlage die Neigung des Wohlwollens dauernder
Zuftand war, die Gefinnung der Nächftenliebe gebietet