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Ausgabe:

1887 Nr. 25

Spalte:

595-597

Autor/Hrsg.:

Funk, Franz Xaver

Titel/Untertitel:

Doctrina XII apostolorum. Canones apostolorum ecclesiatici ac reliquae doctrinae de duabus viis expositiones veteres, editit 1887

Rezensent:

Krüger, Gustav

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595 Theologifche Literaturzeitung. 1887. Nr. 25. 596

Hefte das innere Doppelblatt von Pergament verlangt, i lehre zu ergänzen. Diefelbe tritt, was Vollftändigkeit
Der vierte Abfchnitt befpricht in ausführlicher und lehr- j des mitgetheilten Materials betrifft den Ausgaben von
reicher Weife die früheren Befitzer von dem Pfalter, fowie | Harnack und Schaff würdig an die Seite. Funk theilt
von drei anderen Handfchriften mit dem Refultat, dafs alle zur Orientirung über die einfchlägigen Fragen nö-
der Codex Leicestrensis folgende Befitzer gehabt habe: | thigen Texte mit {Doctrina XII apostolorum. Canones
.Richard Brynkeley, William Chark, Thomas Hayne, apostolorum ecclesiastici. Constitutionum. apost Uber VII.
Leicefter. I Barnabae cpist. cap. XVIII—XX. Fragmentum latiuum)

Richard Brynkeley war ein Franziskaner zu Cambridge , und behandelt die betreffenden P'ragen, leider faft
bei der Aufhebung der monaftifchen Orden und Harris i fämmtlich noch unabfehbar controvers, in den Prolege-
meint, dafs er den Codex aus dem Franziskaner-Klofter mena ausführlich, foweit der Zweck geblattete und dazu
Cambridge bekommen habe. Dies wird dadurch er- durch nicht unnöthige Wiederholungen des früher Gehärtet
, dafs, wie Abfchnitt fünf zeigt, der oben erwähnte fagten nothwendig wurden.

Da der Standpunkt Funk's im Wefentlichen bekannt
ift, fo hebe ich nur Einiges kurz hervor. Die Priorität
von D vor B und K ift für Funk nicht anfechtbar; D
ift feinem ganzen Umfang nach, alfo cinfchhefslich des
Paffus 1, 3 — 2, 1 älter als die genannten Schriften.

Pfalter in jenem Klofter gebunden wurde; denn das auf
dem Deckel angeklebte Pergament ift aus einem Klofter-
Rechnungsbuch, worin die Quittungen für gelefene Mcffen
und die Gaben von Bittftellern aufgezeichnet wurden, und
die gefchickten Schlüffe von Harris deuten das alles auf

das Cambridger" Minoritenklofter. Der fechfte Abfchnitt, 1 Es liegt ihr auch keinerlei Urfchrift zu Grunde, am we
S. 33—43, giebt uns fehr intereffante Nachrichten über j nigften eine jüdifche, deren chriftliche Bearbeitung unfer

William Chark — der Name ift nicht Clark, wie man die
Buchftabirung auch in England (Walton fogar Clerk) cor-
rigirt hat, fondern Chark —, welcher wegen einer lateinischen
Predigt vor der Univerfität am 5. December 1572,
worin er fich gegen Päpfte und Bifchöfe ausfprach und
die Geistlichkeit als eine Brüderfchaft und nicht als eine

Buch fein könnte. Was Funk in diefer Beziehung vornehmlich
gegen Harnack vorbringt, ift theilweife wahr,
und auch dem Referenten Scheinen die Barnabascapitel
ein fecundäres Product zu fein. Aber eine andere Frage
ift es, ob fie auch gegenüber unterer Didache fecundär
find. Mit der Vereinfachung der Quellenfrage, die Funk

Hierarchie darftellte, aus der Univerfität und aus feinem ! noch immer vorträgt, kommt man m. E. nicht aus, und
College ausgeftofsen wurde. Der folgende Abfchnitt be- was Funk gegen das Vorhandenfein einer die erbten
Schreibt fechs Handfchriften aus Chark's Bibliothek, wo- Capitel umfaffenden Grundfchrift vorbringt, wird auch
runter der Leicestrensis und Codex Montfortianus, und denen als Schwach erfcheinen, denen der jüdifche Cha-
dies führt, in Abfchnitt acht, auf die Erörterung der rakter diefer Vorlage nicht feftfteht. — Da Funk den
Herkunft des Montfortianus, des berüchtigten Codex, Barnabasbrief unter Nerva abgefafst fein läfst, fo fetzt
welcher Erasmus zu der Aufnahme des Comma Johanneum j er die ApoStellehre, ohne die Zeit ihrer Entstehung näher

1 Joh. 5, 7. 8 veranlafst zu haben fcheint. Diefe Hand-
Schrift, in ihren Urbeftandtheilen, verweift Harris auf das
Franziskaner-Klofter zu Oxford und meint, dafs ein Mönch
Froy oder beffer Roy fie dort geschrieben habe. Der
elfte Abfchnitt Spricht von Thomas oder beffer John
Clement, welcher den Montfortianus vor Chark befeffen
hat. Die folgenden zwei Abfchnitte fchliefsen aus aufseren
Gründen auf die italienifche Herkunft des Codex Leicestrensis
, und der zwölfte Abfchnitt druckt einige der Beigaben
des Codex ab: eine Erklärung des Credo und der
lieben Concilien, eine Lifte der Apoftel, die Grenzen der
Patriarchate, und die Unterschriften der Evangelien. Am
Schluffe Stehen vier Tafeln, nämlich: eine Localkarte, um
die Lage der in jenem Rechnungsbuch erwähnten Ort-
Schäften zu verdeutlichen, ein photographifches Facfimile
vom Codex Leicestrensis (S. 11 fpricht von zweien, aber
das dem Ref. vorliegende Exemplar weift nur eins auf;, eins
vom Caius-Pfalter, und eins vom Doppelblatt aus jenem
Rechnungsbuch. Möge Profeffor Harris feine intereffanten
Untersuchungen bald fortfetzen.

Leipzig. Caspar Rene Gregory.

Funk, Frc. Xav., Doctrina XII apostolorum. Canones apo
stolorum ecclesiastici ac reliquae doctrinae de duabus

viis expositiones veteres, editit, adnotationibus et pro- I ftere nicht Semiarianer, fondern Apollinaris ift, während

fixiren zu wollen, noch in das erbte Jahrhundert. Mir
fcheint aber keine Notiz des Barnabasbriefes (auch nicht
cap. 4, 3—5 und 16) gegründeten Anlafs zu irgend welcher
chronologischen Bestimmung zu bieten. Man kann
daher in unterer Frage mit dem Barnabasbrief überhaupt
nicht operiren. — Während F. früher für Aegypten als
Abfaffungsort der Didache eintrat, möchte er jetzt lieber
an Syrien oder Palaeftina als Heimat denken. Wenn ich
recht fehe, ift diefe Frage überhaupt nicht zu entscheiden
. — Nach Funk hat Juftin die Apobtellehre gelefen,
wenn auch andere Gründe als die von Zahn beigebrachten
dafür bestimmend fein bellen. Noch weniger einleuchtend
als diefe unfichere Vermuthung will mir die Benutzung
durch Tatian oder Theophilus erfcheinen. — Auf die
Frage der Plinheitlichkeit des Barnabasbriefes geht F.
leider nicht ein; diefe Frage ift aber jetzt wichtiger geworden
, als fie vor einigen Jahren zu fein fchien. — Das
Gebhardt'fche Fragment wird mit Geringfchätzung behandelt
: man wiffe nicht, ob es nicht fehr viel jünger
fei, als die meinten Forfcher anzunehmen geneigt find.
— Bezüglich der apoftolifchen Kirchenordnung und des
7. Buches der apoftolifchen Constitutionen weift Funk
alle Bemühungen Harnack's als vergeblich zurück und
erklärt fich vornehmlich gegen die Identificirung von
Pfeudo-Ignatius und Pfeudo-Clemens, von denen der er-

legomenis illustravit, versionem latinam addidit F. X. F. d'e Bearbeitung der apoftolifchen Conftitutionen noch

Tübingen, Laupp, 1887. (LXVII, 116 S. gr. 8.) «k™. Q*?& V°F Y^^I"»^^ Im/weiten 1 hc.l der
M X " ' apoftolifchen Kirchenordnung find nicht zwei Quellen zu
' 3' ' unterfcheiden, wie Harnack will, und es ift zweifelhaft,
Seine Anficht über die Apobtellehre im Ganzen wie wieviel davon überhaupt einer älteren Schrift angehört,
über Einzelfragen hat der Tübinger Gelehrte bereits in Von Texterkläruugen fei folgendes hervorgehoben:
einigen Auffätzen der Theol. Quartalfchrift niedergelegt bei der tVroÄtrj in 1,5 möchte Funk an Mt. 5,7 denken.
(1884 p. 381 ff. 1885 p. 159 ff. 1887 p. 275 ff. 355 ff.). Ich weifs nicht, ob man fchon darauf aufmerkfam ge-
Sie ift trotz der mancherlei Entdeckungen, die man im macht hat, dafs fich Act. 20, 35 auf ein Herrenwort, ein
Laufe der drei nun verfloffenen Jahre bezüglich der viel- dictum ayocupov bezieht, deffen Inhalt mit dem in der
umstrittenen Schrift zu machen geglaubt hat, im Wefent- Didache angeführten völlig übereinftimmt. Bei einer Verliehen
unverändert geblieben. Die uns vorliegende Be- gleichung des Wortlautes diefer Stelle mit Herrn, mand.
arbeitung der Schrift ift hauptfächlich aus dem Bedürfnifs II drängt fich übrigens ftets von Neuem die Vermutung
hervorgegangen, die bekannte Ausgabe der apoftolifchen auf, dafs unter der hnoirk das mandatum pastoris verVäter
des Verfaffcrs durch eine entsprechende der Apoftel- ftanden fein möchte, fo unwahrfcheinlich es auch klingen