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Ausgabe:

1887 Nr. 13

Spalte:

301-304

Autor/Hrsg.:

Pachtler, G. M.

Titel/Untertitel:

Ratio studiorum et institutiones scholasticae Societatis Jesu per Germaniam olim vigentes, collectae, concinnatae, dilucidatae. Tomus I 1887

Rezensent:

Reusch, Franz Heinrich

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3oi Theologifche Literaturzeitung. 1887. Nr. 13. 302

wenn auch Verfchiebungen ftattgefunden haben. Im Einzelnen
bleibt freilichnoch fehr Vieles zu thun übrig. Ob die
Anfätze, die den Zufatz tragen: ,aus der Zahl der alten
Bekenner', wirklich eine befondere Quelle repräfentiren
— was zu wiffen höchft wichtig wäre —, ift doch nicht
ficher. Die alten Bekenner find aber jedenfalls die Bekenner
bis zur Zeit Konftantin's; denn die Namen Cos-
conius, Melanippus und Zeno (unter Julian) gehören nicht
hierher (z. 19. Jan., 23. Febr., 2. Sept.). Entweder find
fie durch ein Verfehen als alte Bekenner bezeichnet oder
es ift im Text diefe Bezeichnung gar nicht auf fie gemünzt
. Stärkeres Gewicht ift auch auf die grofse Anzahl
kleinafiatifchcr Gedenktage zu legen. Der fyrifche
Kalender fcheint mir ganz wefentlich die Ueberfetzurtg
eines nikomedifch - kleinafiatifchen Feftkalenders
mit Eintragung der antiochenifchen und alexandrinifchen
Gedenktage zu fein; das Abendlandiftkaumberückfichtigt.
Die wenigen abendländifchen Märtyrergedenktage find daher
von um fo gröfserem Intereffe (28. Dec. Paulus und

.fortlaufende und zufammenlaffende Darftellungen des in
den drei Bänden des Urkundenbuches enthaltenen Stoffes
folgen'. Wie viele Bände diefe Darftellungen füllen
werden, wird nicht angegeben; S. X fagt aber P.: er
habe geglaubt, die Schulkomödien der Gef. J. in zwei
Bänden abmachen zu können; fchon jetzt füllten jedoch
nur die Titel der Schuldramen, die er kaum zur Hälfte
gefammelt habe, einen ftarken Octavband.

Der erfte Theil des vorliegenden Bandes enthält die
päpftlichen Privilegien, die das Schulwefen betreffenden
Theile der Constitutionen und Befchlüffe der General-
Congregationen und die Unterrichtsregeln für den Provin-
zial und Rector, der zweite Theil die mehr localen und
fpeciellen oder von untergeordneten Oberen ergangenen
Vorfchriften, der dritte Anordnungen der Generale über
Collegien, Convicte und Seminare. Die Angabe auf
dem Titelblatte ,von 1541 bis 1599' ift nur für die beiden
letzten Theile richtig; der erfte Theil enthält die Befchlüffe
der General-Congregationen bis zum Jahre 1883.

Petrus in Rom, 30. Dec. Hermes der Exorcift in Bologna, Viele und zwar gerade die wichtigsten Stücke des

7. März Perpetua, Saturninus und zehn andere Bekenner 1 Bandes lagen bereits gedruckt vor, zum Theil in leicht
in Afrika, [25. Mai Flavian in Bubiduna?; f. auch 4. Juni], | zugänglichen Werken. Faft der ganze erfte Theil ift aus
124. Juni Anthogonius in Spanien], 1. Auguft Sixtus von dem Institutnm Societatis Jesu (S. 1 —105. 125—132 aus
Rom. Zahlreich find die antiochenifchen Bifchöfe. Vom i der bekannten Prager Ausgabe von 1757, S. 105 —117
5. bis zum 12. find fie fogar vollftändig aufser Theo- aus der Römifchen Ausgabe von 1869) abgedruckt. Bei
philus (Eros, Maximin, Serapion, Asklepiades (verfchrie- , einem Theile diefer Stücke hat P. eine deutfehe Ueber-
ben, im Kalender fteht Amphimelus), Philetus (ver- fetzung beigefügt. S. IX fagt er: er habe anfangs vor-
fchrieben, im Kalender fteht Philippus; f. diefelbe Ver- gehabt, das ganze ,Urkundenbuch' lateinifch und deutfeh
wechfelung im Chronicon eccles. des Georgios Barhebräus, | erfcheinen zu laffen; während der Arbeit fei aber der
vgl. meine ,Zeit des Ignatius' S. 63), Zebennus und Ba- j Stoff fo gewaltig angewachfen, dafs er eine Vermehrung
bylas. Aufserdem ift noch Ignatius vermerkt (z. I7.0ct.). 1 der Bände auf zehn bis zwölf als der Verbreitung des
Die Lifte geht alfo nicht über die Zeit des Decius hin- ! Werkes hinderlich habe anfehen müffen (S. X heifst es:
aus. Ebenfo wie Eufebius in der Kirchengefchichte und i ,Eine durchlaufende deutfehe Ueberfetzung hätte etwa
Chronik das Martyrium des Bifchofs Cyrillus (f 306) ver- j vier Bände mehr erfordert; die aufserdeutfehen Länder,
fchwiegen hat, fchweigt auch der Kalender. Mit diefem in welche gerade unfere Arbeit auch mehrfach gehen
Cyrillus mufs es wohl nicht ganz richtig gewefen fein, wird, hätten fich für folchen Ueberflufs bedankt'). —
Ob unter Estithis [sie] 19. Juni der Bifchof Euftathius zu I Auch in den beiden anderen Theilen flehen manche
verliehen ift, ift fehr fraglich. Der Theodotus in An- Stücke, welche bereits, zum Theil mehrfach, gedruckt
tiochien (ebendort) könnte Theophilus fein; der //fer 1 waren, z. B. die auf das Collegium germanicum bezügli-
Praedcst. (18) kennt einen Bifchof Theodorus von An- chen Stücke S. 368—394, die auf die Univerfitäten Ingol-
tiochien und meint wohl eben den Theophilus. Doch ift ftadt (S. 189. 222. 304. 308. 345. 351. 355), Würzburg (S.
die Combination ungewifs. Viele Räthfel bietet die 285—303) und Graz (S. 362) bezüglichen. Die von V.
alexandrinifche Lifte mit ihrem Arius Presb. zum 6. Juni, zum erften Male veröffentlichten Stücke find natürlich
Zahlreiche Verfchreibungen erfchweren hier wie ander- | von fehr verfchiedenem Werthe, enthalten aber des Inwärts
die Kritik (fo ift z. B. zum 13. April als Märtyrer- | tcreffanten genug, um dem Herausgeber für die Ver-
bifchof in Pergamum unzweifelhaft Carpus und nicht Cy- j öffentlichung dankbar zu fein. Intereffanter als alles, was
rillus zu lefen). Doch ich darf mich nicht weiter in diefe j er in dem vorliegendem Bande bietet, wird der S. VIII
Fragen hier einlaffen. Der fyrifche Kalender führt uns j für den zweiten in Ausficht geftelltc Abdruck der 1586
in den Anfang der Unternehmungen, die localkirch- gedruckten, aber bald darauf unterdrückten und darum
liehen Kalender zu verfchmelzen. Möge der Verf. feine
dankenswerthen Studien auf diefem Gebiete fortfetzen.
Erft wenn die älteften localkirchlichen Kalender wiedergewonnen
find, wird man an die Frage herangehen dürfen,
was fich für die wirkliche Gefchichte aus diefen Kalendern
lernen läfst.

fo gut wie unbekannten Ausgabe der Ratio sti/dior/tm fein.

Der Abdruck der Urkunden fcheint ganz genau zu
fein. Hinfichtlich der Orthographie hätte der Herausgeber
fchon etwas weniger gewiffenhaft fein, fich z. B. die
Anmerkungen fparen dürfen, in der Handfchrift flehe
attramento ftatt atramento (S. 171) oder bald alii, bald

Marburg. A. Harnack. aJ'J &rl68- Mit erläuternden Anmerkungen ift er mit

1 Recht fparfam gewefen. S. XI fagt er: da es nicht feine

Pachtler, G.M..S.J., Ratio Studiorum et Institutiones Scho- ] Jacte Ji, die Unterrichts- und Erziehungsweife der Ge-
. i- c ■ 1 i- 1 /- • i- I fellfchaft Jefu zu vertheidigen — fie fpreche für fich felbft,

lasticae Societatis Jesu per Germaniam ohm vigentes ] _ fo habe er fchiefe Urtheile über^ einzelne Sätzc de;

collectae concinnatae dilucidatae. Tomus I. Ab j Anordnungen nur feiten und dann auch in gröfster Kürze
anno 1541 ad annum 1599. [Monumenta Germa- i berichtigt. Er ift in diefen Berichtigungen nicht immer
niae paedagogica. Hrsg. von K. Kehrbach. 2. Bd.] glücklich. S. 169 macht er z. B. zu dem in einer Ermahnung
an die Schüler vorkommenden Satze ,Philau-
t/am et inanis gloriae cup/d/tatem a se modis omnibus
extirpare nitentud die Anmerkung: ,Eine fchlagende
Widerlegung der Meinung, als ob der in den Jefuitenfchu-
len wachgehaltene Wetteifer eine Erziehung zu Eitelkeit
und Eigenliebe gewefen fei'. Dafs der .wachgehaltene
Wetteifer' diefen Zweck gehabt habe, wird ja niemand,
wohl aber mancher Pädagoge meinen, dafs er vielfach
diefe Folge gehabt habe. Und diefe Meinung zu widerlegen
, ift z. B. die auf der unmittelbar vorhergehenden

Berlin, A. Hofmann & Co., 1887. (LIII, 460 S. gr. 8.)
M. 15.—

Diefer Band ift der zweite der von Karl Kehrbach
herausgegebenen ,Monumcnta Germaniae Paedagogica.
Schulordnungen, Schulbücher und pädagogifchc Mis-
cellaneen aus den Landen deutfeher Zunge', und der erfte
einer Reihe von Bänden, welche P. Pachtler für diefes
Sammelwerk zu liefern gedenkt. Noch zwei Bände follen
gleich dem vorliegenden Urkunden bringen; dann follen