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Ausgabe:

1886 Nr. 13

Spalte:

301-302

Autor/Hrsg.:

Troostenburg de Bruyn, C.A.L. van

Titel/Untertitel:

De hervormde kerk in Nederlandsch Oost-Indie 1886

Rezensent:

Kattenbusch, Ferdinand

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Seite 1

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301

Theologifche Literaturzeitung. 1886. Nr. 13.

302

Varianten den manchmal, wie Ref. aus eigener Verglei-
chung weifs, fehr verderbten Text des CR. ebenfo richtig
zu ftellen, wie das betreffs der Datirung an einzelnen
Stellen gefchehen ift. Durch Heranziehung weiteren
Materials hatten diefe Regelten wohl noch vermehrt
werden können, wie der Verf. dies in der Vorrede mit

praktifche Förderung erfahren. Immerhin liegt auch jetzt
noch das Intereffe des Buches für einen Nicht-Niederländer
auf der Seite, dafs man hier verfolgen kann, wie
vom Mutterlande aus diejenigen, die in die Colonien
hinübergingen, paftorirt worden find und wie die Miffion
im Zufammenhange mit diefem Unternehmen gefördert

Recht vermuthet; wir verweifen dafür z. B. auf Gigas, j worden. Die fog. oftindifche Compagnie war die fouveräne

concio 1. catechctica, wo ein unfers Wiffens noch in keine
Sammlung aufgenommener, inhaltlich an Regeft 269 erinnernder
Brief Mel.'s an Fürft Georg v. Anhalt fich befindet
. Doch feien wir dem Verf. dankbar für das, was
er uns gegeben! Wir empfangen in diefen Regelten einen
Einblick in das innige, vertraute Freundfchaftsverhältnifs,

Herrin der Gebiete, die fie occupirt hielt. Sie befafs
weit gröfsere Landftrecken, als Holland zur Zeit noch
fein eigen nennt. Befonders gehörten ihr noch Ceylon,
Malakka und Formofa. Sehr bald fchon erkannte fie es
als eine Verpflichtung an, fowohl auf den Schiffen, die
fie nach Indien fandte, als befonders allenthalben dort,

in welchem Mel. zu diefen drei fürltlichen Brüdern ftand, j wo fie Angeltellte_ hatte, für Gottesdienft zu forgen.
das für jeden Theil in hohem Grade ehrend ift. — Noch
mehr aber haben wir dem Verf. zu danken für die andere

Natürlich erklärte fie nun alle jene Gebiete kurzerhand
für einen Theil der reformirten Kirche und liefs es fich
Hälfte feiner Arbeit, in welcher er 80 Briefe, meilt von gefallen, dafs die classes in den Niederlanden die Colonien

oder an Mel, aus den bereits oben angef. Quellen zum
erftenmal veröffentlicht, die dadurch von befonderem
Werthe find, dafs fie zu gutem Theil aus den für die
Gefchicke der evangel. Kirche fo bedeutungsvollen Jahren
1546—48 flammen und in mancher Beziehung unfcre
Kenntnifs jener Zeit vervollftändigen. Da Ref. für eigene
Arbeiten einige der angeführten Codd. benützte und

wie zu ihrer geiftlichen Jurisdiction gehörig betrachteten.
In Sonderheit die classis von Amfterdam und die von
Walcheren nahm fich der Beforgung von Geiftlichen für
die indifchen Gebiete an. Doch wahrten fich überhaupt
alle classes ihr Recht, in Bezug auf die indifche Kirche
mit gehört zu werden, wie fich denn die Sitte herausbildete
, dafs jede classis ausdrückliche deputati ad res

dabei von einem grofsen Theil diefer Briefe Abfchrift indicas aufftellte. Sehr eiferfüchtig wachte die nieder
nahm, fo kann er bezeugen, dafs der Text aus den 1 ländifche Kirche darüber, dafs die indifche Kirche fich
manchmal recht fchwierigen Handfchriften mit grofser nicht etwa verfelbftändige. In den meiften Beziehungen
Correctheit wiedergegeben ift. Auf einige Lefefehler, waren Kirche und Staat (oder Compagnie) in gutem Ein-

z. Th. vielleicht blofse Druckfehler, möge jedoch hier
zum Schlufs für die Benützer des Kr.'fchen Buches auf-
merkfam gemacht werden: S. 90, Z. 4 dignam; Z. 16
(/tiod aliud; Z. 17 tarnen (ft. tum); S. 93, Z. 4 v. u.
disseminantuv; S. 94, Z. 8 ift gegen das MS. zu lefen:
Deuin ac patreiu Domini nostri Ihesu Christi, oder es ift
das ac zu verftellen: Deum patrem ac Dominum etc.; S. 107,
Z. 6 fehlt Rev. vor paternitatem; Z. 17 löfe ich die Abkürzung
des MS. in pro se auf, doch giebt auch per se
hier faft den gleichen Sinn; Z. 25 commodam; b. 108,
Nr. 25, Z. 6 In Sahnas; S. 109, Nr. 26, Z. 13 tarnen (ft.
tum); S. 115, Z. 15 tarnen (ft. tantum); Z. 17 ift die Abkürzung
in quia, nicht in quod aufzulöten; S. 118, Nr. 33,
Z. 5 scripsistis; S. 124, Z. 5 fcheint mir levitatis beffer
als leuitatis;S. 126, Z. 5 commendandum (ft. gubernanduni);
S. 126, Nr. 43, Z. 8 ad monumentuni; S. 130, Z. 2 67.
(ft. S); Z. 4 ift nach autcm hinzuzufügen: nobis; Z. II
möchte ich gegen die Zerbfter Abfchrift lefen: existimat
principem (ft. principio) Electorem permissurum; S. 131, Z. 4
hacc (ft. hoc); Z. 6 nach literas hinzuzufügen: ex Augusta;
S. 136, Z. 27 fordert der Sinn cepit, felbft wenn im MS.
coepit flehen follte, was bei der damaligen fchwankenden
Orthographie diefes Wortes wohl möglich; S. 180 Regeft
420a ift überfehen anzugeben, dafs diefes Schriftftück bereits
im Corp. Ref. XXIII, 87 gedruckt ift. — S. 76, Note 8
lies: 2 Theff. 2, 8 (ft. Pf. 2, 8).

Oberrad. Enders.

Troostenburg de Bruyn, Predikant C. A. L. van, De
hervormde kerk in Nederlandsch Oost-Indie onder de Oost-
Indifche Compagnie, [1602—1795]. Arnhem, Tjeenk
Willink, 1884. (IX, 705 S. gr. 8.) f. 6. 50.

vernehmen. Nur beanfpruchte letzterer die abfolut freie
Verfügung über die Perfon der einmal angeftellten Pa-
ftoren, fo zwar, dafs die Gouverneure die letzteren ganz
willkürlich hin und her verfetzten und fie in die Heimath
zurückfandten, wenn es ihnen nur irgend beliebte. Die
Paftoren feien Angeftellte der Compagnie, diefer Grund-
fatz war das eigentliche Verhängnifs der indifchen Kirche.
Die holländifchen kirchlichen Einrichtungen werden einfach
auf die Colonien übertragen, jedoch fo, dafs der
,kerkeraad> die einzige Stufe von kirchlicher Regierung
ift, welche dort eingerichtet wird. So kann in Indien
felbft auch niemand ordinirt werden. -Das ift ohne Zweifel
auch eine Feffel gewefen, wiewohl die Nothwendigkeit,
jeden Geiftlichen, ja felbft die zieke?itroosters, aus Holland'
und durch Vermittlung der dortigen classes zu beziehen,
auch ein Schutz gegen Verwilderung gewefen ift. Natürlich
find es nicht immer die Bellen gewefen, die fich um
eine Anftellung in Indien bewarben, doch auch nicht
etwa die Schlechteften. Wenn Verf. nicht fchön färbt
— und den Eindruck hat man nicht — fo find die Paftoren
in Indien nicht beffer und nicht fchlechter gewefen als
in der Heimath. Bemerkenswerth ift die fehr gute Bezahlung
, die Manchen bewogen haben wird, nach Indien
zu gehen, wiewohl er in der Heimath fchon ein Amt
hatte oder gewifs bekommen hätte. Verf. behandelt
feinen Gegenftand nach allen denkbaren Seiten, jedoch
ich möchte fagen zu fehr als Theologe. Das will heifsen,
er verräth keinerlei Intereffe, die culturhiftorifche Seite,
die fein Thema doch hat, mit zu behandeln. Es möchte
allerdings fchwer gewefen fein, die richtige Grenze zu
finden, wenn Verf. auch diefe Seite in's Auge gefafst
hätte.

Giefsen. F. Kattenbufch.

Ein ungemein fleifsiges Buch, welches freilich, in Haug, Pfr. Ludw., Darstellung und Beurteilung der A. Ritschl'-

Deutfchland wenigftens nur einen fehr beichten { sche„ Theologie. Zur Orientierung dargeboten. Lud-
Leferkreis erwarten darf. Verf. behandelt die kirchlichen . T" DO ,,..8 „, „„

Verhältnisse in den oftindifchen Colonien der Nieder- w.gsburg, Neubert, 1885. (118 S. gr. 8.) M. 1.70.
länder, aber nur in der Zeit der oftindifchen Compagnie. j Das vorliegende Schriftchen, ein Abdruck einiger
Hätte er feine Arbeit bis auf die Gegenwart fortgeführt, j Artikel in den ,Theol. Studd. aus Württ.', zerfällt, dem
fo würde er ohne Zweifel viel mehr Intereffe in Anfpruch j Titel entfprechend, in 2 Theile: der erfte (pag. 4—74)

nehmen können, als jetzt der P"all ift. Denn die Frage
der geiftlichen Fürforge für die Auswanderer, die jetzt
mit Recht auch in Deutfchland ernftlich in's Auge gefafst
wird, könnte dann durch das Buch vielleicht eine gute

giebt die Darfteilung der Ritfchl'fchen Theologie, der
zweite etwas kleinere (p. -j^—wf) die Beurtheilung der-
felben. Der Verf. (welcher nicht mehr unter den Lebenden
weilt) hat, wenn man auch den Eindruck gewinnt, dafs