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Ausgabe:

1886

Spalte:

179-181

Autor/Hrsg.:

Schott, Thdr.

Titel/Untertitel:

Die Aufhebung des Ediktes von Nantes im Oktober 1686 1886

Rezensent:

Staehelin, Rudolf

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Theologifche Literaturzeitung. 1886. Nr. 8.

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gedenk fein follen, dafs er felbft Bd. I, 179 das zweite
der Bedenken von der Gegenwehr bei de Wette-Seidemann
VI, 225 in das Jahr 1531 gefetzt hatte, wonach die
folgende Bemerkung nicht auf diefes Bedenken mitzube-
ziehen ift. — S. 366, Nr. 425a Brief v. 25. Mai 1539, ver-
fteht der Hrsg. die Worte ,das Melchior Lotter izunt hinaus
gehn Frankfurt an der Oder ziehn will, denn fein fohn
da wirtfchaft [d. h. Hochzeit| haben wird' in der Einleitung
von dem Fortgang, d. h. Wegzug Lotther's aus
Leipzig; m. E. mit Unrecht, es handelt fich nur um eine
Reife dahin anläfslich der Hochzeit; es laffen fich bis jetzt
Leipziger Drucke Lotther's zwar nur bis Ende der 30er Jahre
nachweifen, er foll aber doch 1542 in Leipzig geftorben
fein. — S. 367, Z. 1 v. u. lies: Burkhardt 331—333- —

5. 370 zu Nr. 490 berichtigt der Hrsg. auf Grundlage meiner
Notiz in diefem Blatte 1885, Sp. 67 das Datum des Briefs
Luther's an Jonas u. f. w. nach Burkhardt, dafs es auf
die Tage zwifchen 21. u. 27. März zu fetzen fei. Es ift
mir jetzt möglich, nach einem Berliner Ms. das Datum
für diefen Brief genau angeben zu können, nämlich fcr.

6. p. Judica — 19. März. — S. 378, Nr. 792a. Das in Cod.
Servest. durch einen Dintenfleck unleferlich gemachte
Wort, wofür der Hrsg. nati fetzt, habe ich mitteilt der
Loupe als conditi entziffert.

Oberrad. Enders.

Schott, Prof. Dr. Thdr., Die Aufhebung des Ediktes von

Nantes im Oktober 1685. [Schriften des Vereins für
Reformationsgefchichte, 10 ] Halle, Niemeyer in Comm.,
1885. (IV, 167 S. gr. 8.) M. 1. 20.

Eine treffliche und auf umfaffenden Studien beruhende
Darfteilung der Leidensgefchichte des franzöfifchen Prote-
ftantismus im 17. Jahrhundert, die an erfchöpfender Be-
rückfichtigung aller für diefelbe in Betracht kommenden
Factoren und an klarer Zeichnung fowohl der einzelnen
Begebenheiten und Perfönlichkeiten, wie der kirchlichen
Gefammtlage — abgefehen von der etwas zu ftarken Betonung
des demokratifchen Elements in der calvinifchen
Kirchenverfaffung S. 3. — wohl von keiner andern jener
Säcularerinnerung gewidmeten Schrift ähnlichen Umfangs
erreicht werden dürfte und deshalb auch gewifs über diefe
ihre nächfte Veranlaffung hinaus ihren Werth in der
hiftorifchen Literatur behalten wird. Nach einem einleitenden
Capitel über die Zuftände der evangelifchen j
Kirche in Frankreich behandelt Cap. 2 die Vorbereitung j
zur Aufhebung des Edictes 1661—1679 und Cap. 3 fo-
dann diefe Aufhebung felbft 1679—1685. Die Haupt-
fchuld an derfelben wird, wie dies auch Puaux in feiner
gleichzeitigen Unterfuchung in der Revue historique thut,
dem Clerus zugetheilt, und zur Erhärtung dafür, hauptfächlich
mit Benutzung des von Benoit zufammengeftell-
ten reichen Materials, im Einzelnen nachgewiefen, wie
feine Initiative überall den zur Unterdrückung der Prote-
ftanten getroffenen Gefetzesbeftimmungen als nächfte
Veranlaffung zu Grunde liegt. Doch wird auch der felb-
ftändige Antheil nicht unterfchätzt, den einerfeits die
Stimmung des Volkes und anderfeits die Bigotterie und
der Despotismus des Königs an der Behandlung der
Proteftanten gehabt haben, und das Ergebnifs S. 142 in
das Urtheil zufammengefafst: ,In die Schuld theilten fich
König und Hof, Clerus und Beamtenwelt, das ganze
katholifche Frankreich; aber den gröfsten Antheil haben
Clerus und König'. In Bezug auf den letzteren kann es
nach den S. 37 mitgetheilten Aeufserungen aus feinen
erften Regierungsjahren in der That keinem Zweifel unterliegen
, dafs fein Entfchlufs, dem Proteftantismus in Frankreich
irgendwie ein Ende zu machen, von Anfang an
feftftand und dafs es nur an den fich erhebenden Schwierigkeiten
, den ungünftigen Zeitverhältnifsen, den Rückfichten
der Politik und vor Allem an dem unerwarteten Widerstand
der Proteftanten hing, wenn diefes Ziel verhältnifs-

mäfsig erft fo fpät erreicht wurde. Schon 1664 konnte
in feinem Namen dem deutfchen Kaifer die Verficherung
gegeben werden, dafs Ludwig XIV. kein anderes Be-
ftreben habe, als die Ketzerei in feinem Lande auszurotten
, und dafs, wenn ihm Gott das Leben fchenke, ihr
Erlöfchen binnen weniger Jahre erwartet werden dürfe;
nach folchen Kundgebungen verliert es von vornherein
alle Bedeutung, wenn er zwei Jahre nachher wieder gegenüber
dem Kurfürften von Brandenburg fein königliches
Wort und feine Dankbarkeit für die von den Proteftanten
ihm bewahrte Treue zum Pfand dafür einfetzt,
dafs er ihnen die vom Gefetz zugeftandene Rechtsgleichheit
unangetaftet laffen werde. Immerhin datirt auch
| Schott den Beginn der Aufhebung felbft, d. h. die mit
offener Gefetzesübertretung unternommene Verfolgung
erft von dem Einflufs, den feit 1679 der Kriegsminifter
Louvois, der Jefuit La Chaife und die Frau von Main-
tenon auf den König gewannen. Wenn auch der Gedanke
an ein förmliches Complott in dem S. 166 ausgeführten
Sinne mit Recht zurückgewiefen wird, fo bleibt es doch
immer noch fraglich, ob wirklich der Antheil, welchen
! die pfälzifche Elifabeth der zuletztgenannten in diefer
I Beziehung fo beftimmt zufchreibt, durch die Berufung
i auf ihre perfönliche Antipathie in dem Mafse einge-
fchränkt werden darf, wie dies in Uebereinftimmung mit
Noorden u. A. von Seite des Verf.'s S. 143, fowie in der
fpeciell auf diefen Punkt eingehenden Abhandlung in
der Zeitfchrift für allgemeine Gefchichte (1885. XI.) ge-
fchieht. Auch wenn für keine der einzelnen Mafsregeln,
welche für die Vernichtung des Proteftantismus ent-
fcheidend waren, eine directe Mitwirkung von ihrer Seite
fich nachweifen läfst und für manche derfelben eine
folche geradezu ausgefchloffen ift, fo kann doch ein ent-
fcheidender Einflufs auf die allgemeine Haltung und
Stimmung des Königs gar wohl von ihr ausgegangen
fein, und wenn zur Beurtheilung desfelben ihr Brief-
wechfel wegen der zweifelhaften Echtheit der betreffenden
Stellen nur mit Vorficht benutzt werden darf, fo
darf dafür um fo unbedenklicher auf die 1877 herausgegebene
Correfpondenz mit Bäville hingewiefen werden
(Memoires et documcnts publies par la societe dhistoire et
d'arclicologie de Geneve. XIX. njss.), die, wenn auch erft
in die Zeit nach der Aufhebung fallend, doch auch im
Allgemeinen davor warnen mufs, die fanatifche Grau-
famkeit diefer merkwürdigen Frau und ihren Einflufs
auf die Religionsverfolgung zu gering zu taxiren.

Die Schilderung der vom genannten Jahre an für die
Proteftanten fich häufenden Leiden wird der, welcher die-
felben an der Hand der zeitgenöffifchen Literatur fich
vergegenwärtigt, fehr mafsvoll und zurückhaltend finden;
fchon das Mitgetheilte genügt, um es begreiflich zu
machen, wie noch vor der Zurücknahme des Edictes
felbft die Widerftandskraft der Proteftanten gebrochen
war (vgl. 113), und um trotzdem die von ihnen bewiefene
Glaubenstreue und Standhaftigkeit in ihr volles Licht
treten zu laffen. Der Verf. berechnet die Zahl der zwifchen
1680 bis 1700 Ausgewanderten auf 300—350000,
die der Gefangenen auf 40000; ,wie viele hingerichtet
wurden, wie viele übertraten, ift nicht zu berechnen'
(137). Den Schlufs bildet eine kurze Darstellung der
Folgen, wie fie theils für Frankreich felbft im Niedergang
feiner Induftrie, feiner ökonomifchen Wohlfahrt und
feiner politifchen Machtftellung, theils umgekehrt für die
den Vertriebenen fich öffnenden proteftantifchen Länder
in der Hebung ihrer Induftrie und ihrer Bildung hervortraten
. In erfterer Beziehung hätte vielleicht noch mehr,
als gefchehen ift, auf die mqralifche Discreditirung der
katholifchen Kirche felbft hingewiefen werden dürfen, die
an diefen äufseren Sieg fich unmittelbar anknüpft; felbft
das Ecrasez Iinfame eines Voltaire, in feiner urfprüng-
lichen Beziehung auf diefe Kirche aufgefafst; mufs durch
eine folche Vergegenwärtigung des von ihr ausgegangenen
Elends einigermafsen feine Rechtfertigung erhalten j