Recherche – Detailansicht
Ausgabe: | 1885 |
Spalte: | 625-627 |
Autor/Hrsg.: | Müller, Karl |
Titel/Untertitel: | Die Anfänge des Minoritenordens und der Bussbruderschaften 1885 |
Rezensent: | Ritschl, Albrecht |
Ansicht Scan: | |
Download Scan: |
Theologische Literaturzeitung
Herausgegeben von D. Ad. Harnack und D. E. Schürer, Proff. zu Giefsen.
Erfcheint Preis
alle 14 Tage. Leipzig. J. C. Hinrichs'fche Buchhandlung. jährlich 16 Mark.
N°- 26. 26. December 1885. 10. Jahrgang.
Müller, Die Anfänge des Minoritenordens (A. Baron, The greek origin of the Apostles'Creed Hermens, Reden aus dem Militärpfarramte
(Baffermann).
Heinzelmann, Religionsunterricht in den olleren
Klaffen (Hollenberg).
Ritfehl). (Kattenbufch).
Martin Doktor Martin Luthers Leben, Thaten j Sechs Briefe über die kirchlich-religiöfen Zuflände
und Meinungen. 2. Bd. (Kawerau). im Abendlande und die ökumenifche Kirche
Migault's Tagebuch, Überfet2t von Sander (Loofs).
(Schott). [ Stämmler, lieber den Bau neuer evang. Kirchen
Kuttner, Daniel Schleiermacher (Thönes). (Schlofl'er).
Harnack, A., Lehrbuch der Dogmengefchichte
I. Bd. (A. Harnack).
Haupt, Rebattu und Rudioff, Materialien
für liturg. Gottesdienfte (Schloffer).
Heinzelmann, lieber Bildung und Einfalt
(Hollen berg).
Kurzgefafste Mittheilungen.
Ueber die Anfänge des Minoritenordens hat zuletzt
Georg Voigt durch die Herausgabe der Memorabilia des
Jordanus von Giano, welche die Jahre 1207 bis 1238 um-
faffen, und durch die Erörterung ihres Inhaltes Licht
verbreitet (im 5. Hd. der Abhh. der philolog.-hiflor. Kl.
der K. Sächf. Gefellfch. der Wiffenfchaften, 1870). Denn
wenn auch erft 1262 aufgefchrieben, find diele Erinnerungen
, welche bis 1220 zurück auf Augenzeugen-
fchaft, und für frühere Ereignifse auf ficheren Zeugnifsen
beruhen, von höhcrem gefchichtlichen Werth als die
Legenden über den heil. Franz. Der Verf. des vorliegenden
Buches unternimmt es nun zunächft, die Unter-
luchung Voigt's durch die Erforfchung der Regeln des
Heiligen zu ergänzen, welche vor der letzten von 1223
erlaffen find, ein Unternehmen, deffen Erfolg Voigt noch
in Zweifel gezogen hatte. Die Regel nämlich, welche
aufser der durch Honorius III. beßätigten von 1223 überliefert
ift, ftimmt nicht zu den Merkmalen, mit welchen
diejenige befchrieben wird, welche kränz 120g aufgelleilt
und welche die mündliche Genehmigung durch
Innocenz III. gefunden hat. Gemäfs dem Teftament des
Heiligen und der Legende des Thomas von Celano war
die ältefte Regel für die fmtres poenitentiales de Assis/o
kurz und hauptfächlich in Worten des Evangeliums ge-
fafst. Die Regel, welche bisher als ältefie galt, ift
jedoch weder kurz noch einfach biblifch gehalten. M.
Hellt nun in einer Reihe von Funkten die Abweichungen
feft, welche zwifchen der Regel, die vorliegt, und den
anderwärts her fich darbietenden Befchreibungen der
alterten Regel von 1209 obwalten, und ermittelt, dafs
jene eine Ueberarbeitung diefer fein mufs, welche mit
Müller, Prof. D. Karl, Die Anfänge des Minoritenordens und diefelben in erfter Linie auf Unterhalt durch Arbeit ander
Bussbruderschaften. Freiburg i Br., Mohr, 1885. (XII, j gewiefen waren, und nur im äufserften Nothfall zum
-MO S °r 8) M t, _ I ^ettt'l gre'feri durften. Diefen Funkt erläutert der Verf.
insbefondere durch die Verglcichung der Legende des
Bruders Aegidius. Er verfolgt ferner die Veränderungen,
durch welche die Fraternität zum Orden geworden ift,
indem er die fchon von Voigt ermittelten Ereignifse,
welche während des Aufenthaltes von Franz in Syrien
feine Stiftung zu fprengen drohten, und den Antheil des
Elias von Kortona an der Fixirung der Einrichtung des
Ordens durch die Curie einer beftätigenden und ergänzenden
Darfteilung unterzieht. Es ift unmöglich, hiervon
Proben anzuführen; Ref. kann nur bezeugen, dafs die
Erzählung der Hergänge, mit deren Ergebnifs der Stifter
bis an fein Ende wenig einverftanden gewefen ift, den
eigenthümlichen Reiz ausübt, durch welchen fich die
Ueberzeugungskraft der Darfteilung bewährt. Ich führe
nur noch an, dafs noch die Regel von 1221 den Bettel
in der urfprünglichen Begrenzung nur geftattet, darüber
hinaus jedoch dann, wenn die Bedürfnifse der Ausfätzigen
in Betracht kommen. Erft in der Regel von 1223 wird
die Vorfchrift der Armuth fo gefafst, dafs der Bettel als
eigenthumliches Merkmal des Ordens zur regelmäfsigen
Aufgabe gemacht worden ift. — Von höchftem Intereffe
ift auch die zweite Untcrfuchung über die Bufsbruder-
fchaften. welche fpäter als Congregationen der Tertiarier
mit den Bettelorden verbunden find. Die Regel für
den tertius ordo de poenitentia, welche dem heil. Franz
beigelegt und auf 1221 datirt wird, erweift fich als ein
Schriftftück, welches aus anderem Zufammenhang gelöft
ift, und zwar aus einer päpftlichen Bulle; fie kann ferner
nicht die erfte Grundlage einer zu Lebzeiten des heil.
Franz eingetretenen Ordensftiftung fein, weil fie inquisi-
tores haereticae pravitatis, die Beamten der päpftlichen
Inquifition erwähnt, welche nicht vor 1226, fondern erft
dem berühmten Mattencapitel bei Affifi zu Ffingftcn 1221 I feit 1231 vorkommen. Endlich erwähnt fie Conflicte der
in Verbindung zu fetzen ift. Demgemäfs hat er es erreicht,
durch Ausfcheidung der Stücke, welche ein älteres Gepräge
tragen, und gemäfs den mannigfachen Zeugen als
urfprünghch erkennbar find, die Regel von 1209 herzu-
ftellen. Diefe Operation Hellt der Verf. felbft als' einen
Verfuch hin. Wenn er alfo Bemängelungen feines Er-
gebnifses durch Andere entgegenfieht, fo darf er fich
damit trotten, dafs in allen ähnlichen Fällen, in denen
man durchNachweifung von Interpolationen ältere Quellen
für die Gefchichte gewinnt, der dazu dienliche Kunftfinn
nicht Allen beiwohnt, welche über die Sache urtheilen,
und dafs eventuell im Kleinen verfchieden geurtheilt
werden darf, ohne dafs dadurch das Verfahren im Ganzen
zweifelhaft wird. Was die urfprüngliche Ordnung der
zur Fredigt berufenen armen €ienoffen von Franz betrifft,
fo ift als hoch intereffantes Ergebnifs zu conftatiren, dafs
Brüder mit ftädtifchen Obrigkeiten in Folge vorangegangener
Ertheilung von Privilegien päpftlicher Herkunft.
Der Verf. weift demgemäfs die vorgebliche Regel von
1221 als Beftandtheil der Bulle NicolausTV. Supra montem
von 1289 nach. Hier ift fie aber nicht als Ueberlieferung
von Franz her aufgenommen, fondern ftellt eine päpft-"
liehe Entfcheidung dar, welche den dritten Orden in
feiner Art erft anerkennt. Mit jener Bulle hängen noch
mehrere aus den folgenden Jahren zufammen,°aus welchen
fich ergiebt, dafs Nicolaus IV., felbft Franciscaner,
die Abficht verfolgte, die Bufsbruderfchaften, welche
theils den Bettelorden affiliirt waren, theils aber auch
unter dem Weltclerus und den Bifchöfen ftanden, deren
Auctorität zu entziehen, um dadurch die Bettelorden zu
begünftigen. Diefe Abficht leitet den Fapft eben in jener
1289 den Bufsbrüdern überhaupt ertheilten Regel. Indem
625 626