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Ausgabe: | 1885 |
Spalte: | 612-614 |
Titel/Untertitel: | Festschriften zur 400jährigen Jubelfeier der Geburt Dr. Martin Luthers, hrsg. vom königl. Predigerseminar in Wittenberg 1885 |
Rezensent: | Enders, Ernst Ludwig |
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Theologifche Lileraturzeitung. 1885. Nr. 25.
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welche Kühl von feinem Standpunkt aus mit einigem j
Grund gegen Hatch und Harnack geltend machen kann.
Aber die Auffaffung Harnack's von diefer Stelle hat er
nicht widerlegt. Wenn nämlich diefer damit Recht hat,
dafs um die Wende des erften und zweiten Jahrhunderts
die Bifchöfe in's Presbytercollegium aufgenommen worden
find, und das Inftitut der Presbyter-Plpifkopen den
Uebergang zu dem monarchifchen Epifkopat gebildet
hat, fo darf er auch Polyc. ad Phil. V, 3; VI auf folche |
Presbyter-Epifkopen beziehen. Wie verhält es fich nun
mit dem Grunde jener Annahme, gegen welche lieh
Kühl fo ereifert? Die Entfcheidung über diefe kann nicht
an der Hand folcher Quellen wie 1 Clem., Hermas u. a.
vorgenommen werden, in denen die betreffenden Stellen
verfchieden ausgelegt werden können. Aber wie ift es
möglich, dafs Irenaus, wenn er von monarchifchen Bi-
fchöfen redet, diefe bald iniokonog bald TtQeoßvregos
nennt? (Co?itra omn. Iiaer. III, 2, 2; 3, 1. 2. 3. 4; IV, 26,
2. 5; V, 20, I. 2; bei Bus. V, 20, 7; 24, 14). Gerade,
wenn früher Bifchöfe und Presbyter in dem Sinne Kühl's
identifch gewefen wären, würde diefe Sprachweife in
einer Zeit unmöglich fein, in der fich der Bifchof zum
Monarchen auch über die Presbyter erhoben hatte. Die
angeführten Stellen als ,blofse Rückerinnerung an die
urfprüngliche Identität beider Aemter' (S. 86) zu beur-
theilen, ginge doch höchftens an, wenn mit dem Entliehen
eines monarchifchen Epifkopats der Presbyterat
verfchwunden wäre. Und von Reflexion, als was der
Verf. S. 89 alle Aeufserungen des Irenaus und anderer
fpäterer Schriftfteller auffaffen will, kann bei jenem ganz
unbefangenen Wechfel* des Ausdrucks fchon gar nicht
die Rede fein. Der Grundfatz Kühl's (S. 50. 91), dafs
man aus einer fpäteren Zeit überhaupt keine Schlüffe auf
die Vergangenheit ziehen folle, ift völlig unberechtigt.
Gerade die archailtifchen Elemente fpäterer Quellen find
zur befferen Erkenntnifs einer dunkleren Vergangenheit
für den Hiftoriker von unfehätzbarem Werthe. Die Stellen
des Irenäus finden ihre befriedigende Erklärung nur
durch die Annahme von Presbyter-Epifkopen im Sinne
Harnack's. Für letztere fpricht auch noch folgende allgemeine
Erwägung. Da die faiianonoi und ötaxovoi mit
einander ganz eng verbunden waren, wie Kühl (S. 120)
mit Hatch und Harnack annimmt, wie erklärt es fich,
wenn iniaxonoi und nqtaßvitQOi identifch gewefen wären,
dafs, als ein Bifchof zum Monarchen wurde, nicht die
anderen nQtoßt'tSQOi mit den Diakonen verfchmolzen
find, fondern in der weiteren Gefchichte in einer Weife
weiter fortlebten, dafs ihr Unterfchied von den Diakonen
nun erft voll hervortritt? Eben die fpätere .Arbeitsthei-
lung' (S. 92) hat auch ihre Wurzeln in der Vergangenheit
und ift nicht erft willkürlich vorgenommen worden,
als der monarchifche Epükopat fertig war. Kühl vermag
diefelbe aber nicht zu erklären, während die Annahme
von Platch und Harnack fie vollkommen verffändlich
macht.
Aber Harnack legt auf die Folgen, welche der Pres-
bytero-Epifkopat für das Entftehen eines monarchifchen
Epifkopats gehabt haben kann, nicht mehr das Gewicht,
wie früher. In der Lehre der 12 Apoftel S. 145 erklärt
er das fteigende Anfehen der Bifchöfe ,in weit höherem
Mafse' aus der Uebernahme der Functionen von Apo-
fteln, Propheten und Lehrern, als aus ihrer Stellung im
Presbyterium. Es ift Kühl befonders zum Vorwurf zu
machen, dafs er diefe Erörterungen nicht berückfichtigt
und fich bei der Beurtheilung Harnack's allein an deffen
Analekten zu Hatch gehalten hat. Sonft würde er gerade
in Harnack feinen Vorgänger erkannt haben, da er
wie diefer S. 131 ff. die fpätere Stellung des Bifchofs aus
der Combination des alten Bifchofsamts und des alten
Amts der diöäaxai.oi ableitet.
Recht verdienftlich find die Nachweife, welche Kühl
über die Entftehung des Epifkopats felbft gegeben hat.
Er zeigt (S. 93 ff.), dafs der Verfuch Hatch's, den chrift-
lichen Epifkopat aus einem angeblich gleichnamigen
Amt finanzieller Art, welches in den heidnifchen Cult-
vereinen beftanden habe, herzuleiten, fich nur auf eine
(höchftens zwei) fcheinbare Beweisftellen gründet. Der
Verf. felbft hat dann (S. 122 ff.) eine Ableitung des
chriftlichen Bifchofsamts gegeben, welche grofsen Beifall
verdient. Nach ihm ftellt fich die chriftliche Gemeine
in den Quellen der älteften Zeit als ein Hauswefen
Gottes dar, in welchem Gott der Herr ift, aber auf Erden
vertreten wird durch den inioxonog. Diefe Vorftellung
ift, wie Verf. zeigt, aus dem Hauswefen des Alterthums
hergenommen, in welchem die Sklaven unter einem oder
auch mehreren Auffehern (tvr/nxcwot;) ftanden. Ebenfo
ift dem Verf. der Nachweis (S. 114 fr.) gelungen, dafs der
chriftliche Presbyterat fich nicht an das gleichnamige
jüdifche Inftitut anlehnt. Das ift um fo wichtiger, als
noch Hatch (S. 52 ff.) die doppelte Entwicklung eines
judenchriftlichen und eines heidenchriftlichen Presbyte-
rates annimmt und zum Schlufs der betreffenden Erörterung
(S. 63) fogar noch von einer Verwifchung des
Unterfchiedes von heidenchriftlichen und judenchriftlichen
Gemeinen reden kann, die im 2. Jahrhundert erfolgt
fein foll.
Die bisherige Erörterung wird gezeigt haben , dafs
die Ausführungen Kühl's fruchtbarer für die Gefchichte
der älteften Kirchenverfaffung als für die Abficht ausgefallen
find, ein Hindernifs für die Echtheit der Paftoral-
briefe hinwegzuräumen.
Zum Schlufs möchte ich nur noch erwähnen, dafs
der Ton der Polemik nicht immer in den angemeffenen
Grenzen bleibt. Harnack erhält z. B. einmal (S. 102 f.)
folgende Belehrung: ,Mit Theorien und Begriffen rechnet
die Gefchichte in der Weife nicht; vielmehr fie felber
pflegt alte Theorien zu verdrängen und vergeffen zu
machen und in einem neuen Stadium der Entwickelung
neue Begriffe aus der lebendigen Praxis heraus zu pro-
duciren'. Und auf S. 144 heifst es: ,Es wäre beffer,
wenn fich Harnack mehr von dem Eindruck leiten liefse,
den er immer gehabt zu haben behauptet, dafs die Pa-
ftoralbriefe vieles eigenthümlich Alterthümliche zeigten'.
Von Holtzmann heifst es (S. 147 f.;: ,er wird keinen
glauben machen, dafs er, wie er fpäter behauptet, diefe Stelle
»hinlänglich gewürdigt habe«'. Selbft Schleiermacher
foll fich noch den Wünfchen des Verf.'s fügen, wenn es
S. 13 f. heifst: ,das hätte Schleiermacher nicht in Er-
ftaunen fetzen, fondern ihm zeigen follen etc.'.
Die Anzeige ift länger geworden, als der Umfang
des befprochenen Buches es erwarten liefs. Die Wichtigkeit
des Gegenftandes möge diefes rechtfertigen.
Halle a/S. Otto Ritfchl.
Festschriften zur 400jährigen Jubelfeier der Geburt Dr. Martin
Luthers, hrsg. vom königl. Prediger-Seminar in Wittenberg
. Wittenberg, Herrofe, 1883. (gr. 8.) In 1 Bd.
M. 2. 80; Einzelpreile M. 3. 30.
Inhalt: I. Luther, der Gottesmann. Gefpräch zwifchen Vater
und Sohn v. Ob.-Konfift.-R., Sem.-Dir. D. H. Schmieder. (36 S.)
M. —. 60. — 2. Luther und die Ordination. Von Superint.
Sem.-Mitdir. Lic. Geo. Rietfchel. (112 S.) M. 1. 50. — 3. Gefchichte
des Lutherhaufes v. cand. theol. Herrn. Stein. (45 S.
m. 3 Holzfchn.) M. —. 60. — 4. Johannes Mathefius, der treue
Jünger Luthers. Von Kand. Joh. Abraham. (44 S.) M. —.60.
Mancherlei äufsere Umftände haben es veranlafst,
dafs ich diefe Sammlung von P'eftfchriften aus dem Lutherjahre
fo fpät erft hier zur Anzeige bringen kann;
doch hoffe ich, foll ihr dies nicht fchaden. Unter der
Fluth von Erfcheinungen, die jenes Jahr uns brachte,
wurde unter dem vielen Mittelmäfsigen auch manches
Bedeutendere weniger beachtet, als es verdiente, während
jetzt, wo fich die Fluth verlaufen hat, auf folches auf-
merkfam zu machen, fich wohl der Mühe lohnen mag.
Eine folche Arbeit, welche von dauerndem wiffenfehaft-