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Ausgabe:

1885

Spalte:

560-567

Autor/Hrsg.:

Scherer, Rudolf Ritter von

Titel/Untertitel:

Handbuch des Kirchenrechts. 1. Band. 1. Hälfte 1885

Rezensent:

Köhler, Karl

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Theologifche Litcraturzeitung. 1885. Nr. 23.

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Leben des wenig gekannten Jean de Lery, eines fran-
züfifchen Geiftlichen, welcher feine wichtigften Erlcbnifse,
die Theilnahme an der unglücklichen Expedition Ville-
gagnon's nach Brafilien (1555—57) uncl an der Verthei-
digung Sancerre's (1573) in höchft intereffanten Schriften
niedergelegt hat. Die Mühfeligkeiten, welche eine entflehende
Colonie zu erdulden hat, deren Leitung einem
zweifelhaften graufamen Abenteurer anvertraut lft, die
namenlofen Leiden, welche eine tapfere Bürgerfchaft erduldet
, um ihre Glaubensfreiheit gegen einen übermächtigen
Feind zu retten, ziehen in rafcher kräftiger Schilderung
an uns vorüber; das fpätere Leben Lcry's — er
ftarb 1613 als Pfarrer in der Schweiz — ift kurz berichtet,
ebenfo das Schickfal der Familie Coligny's nach der
Bartholomäusnacht. Die Hauptquellen find Lery's Schriften
; die über Brafilien findet fich auch in Prevoft, Histoire
generale des voyages T. 20; die über Sancerre in Cimber
cv Danjon, Arclüves curieuses S. I. T. 8. abgedruckt. Ungenau
, chronologifch auseinandergeriffen ift die Darftcllung
der Bartholomäusnacht S. 38 f.; Carl IX. traf Coligny in
Blois, nicht in Paris. Zu Gunften des Coligny-Denkmals in
Paris ift diefe Schrift gefchrieben, möge fie, die auch
wegen ihres culturhiftorifchen Inhaltes viel Merkwürdiges
bietet, zahlreiche Lefer finden.

Stuttgart. Theodor Schott.

Gl0eI, Convikts-Infp. Johs., Hollands kirchliches Leben. Bericht
über eine im Auftrag des königl. Domkandida-
tenftiftes zu Berlin unternommene Studienreife nach
Holland. Wittenberg, Herrofe's Verl., 1885. (VII,
133 S. gr. 8.) M. 2. -

Die Richtigkeit der ,Reifeeindrücke', wie der Herr
Verfaffer im Vorwort befcheidener Weife feinen trefflichen
Bericht bezeichnet, aus eigener Kenntnifs zu con-
trolliren, ift Referent nicht in der Lage. Ihm genügt in
diefer Beziehung völlig das Urtheil eines jüngft heimge-
gangenen Groninger Theologen, dafs die Zeichnung der
Verhältnifse Hollands im vorliegenden Buch durchaus
zuverläffig fei und ein richtiges Bild der kirchlichen Zu-
ftände der Niederlande darbiete. Auch bei der Ver-
muthung, dafs das Lob Hollands in unferer Schrift jenes
Urtheil vielleicht beeinflufst habe, kann man beruhigt
dem kundigen Führer folgen und fteigenden Intcreffes
an feiner Hand die kirchlichen Gebiete durchwandern.
Nachdem kurz Land und Leute charakterifirt find, werden
in vier Abfchnitten die kleineren Kirchengemein-
fchaften, die niederländifch-reformirte Kirche, die Arbeit
der Inneren und der Aeufseren Miffion behandelt. Es
muthet uns freilich fremdartig an, die Einrichtung der
ftaatlichen und deshalb dort religiös neutralen Univerfitäten,
beziehungsweife theologifchen Facultäten zu fchauen, in
denen Dogmatik und praktifche Theologie durch befon-
dere .kirchliche' Profefforen gelehrt wird, und es macht
den Eindruck arger Zerklüftung, dafs nicht weniger als
fechs Hauptrichtungen der Theologie dort vertreten
find, die fich gegenfeitig auf das Entfchiedenfte bekämpfen
. Die Zerklüftung überträgt fich auf das kirchliche
Leben der niederländifch-reformirten Kirche; überall
fehen wir Zerfpaltung, und nur der Gegenfatz der .Modernen
' und .Orthodoxen', d. h. Offenbarungsgläubigen,
ift im Stande, die zerfprengten Glieder in den Synoden
und in chriftlichen Liebeswerken ad hoc zu vereinen.
Gleichwohl hat man durchaus nicht den Eindruck der
Schwäche. Freilich wer die Kraft der Kirche in der Ruhe
derfelben fucht, und die der Verantwortlichkeit fich be-
wufste Selbftthätigkeit der Gemeinde und ihrer Glieder
als „Demokratifirung" der Kirche brandmarkt, der wird
trauernd an dem Verfall Hollands vorübergehen. Allein
aus unferem Buche kann man es lernen, dafs die Kraft
der evangelifchen Kirche nicht mit römifchem Mafsftabe
zu meffen ift, und dafs der Geift es ift, der da lebendig

; macht. So lange folch kernige Ueberzeugungstreue, folch
j ein Einftehen für die erkannte Wahrheit, folche Opfer-
! Willigkeit und folche unermüdliche Thatkraft unter den
! möglichft ungünftigften Verhältnifsen fich offenbart,
1 braucht man vor der kirchlichen Zukunft der Niederlande
j nicht zu bangen. Es ift nicht zu leugnen: die dogma-
tifche und kirchlich-politifche Zerfahrenheit in Holland
ift fehr grofs; der wie überall fo auch dort höchft: illiberale
und inconfequente liberale Radicalismus hat be-
j fonders auf dem Gebiete der Volksfchule Zuftände her-
aufbefchworen, gegen welche alle Simultanifirungen der
I Falk'fchen Aera überaus harmlos erfcheinen. Allein
j wenn man fieht, wie die Noth der Zeit fo hohe chrifl-
| liehe Tugenden und folch eine Thatkraft freudigften
I Opfcrmuthes erweckt, fo befchränkt fich das Bedauern
i lediglich auf jene Zerfahrenheit und Uneinigkeit unter
j denen, die in treuerem und etwas weitherzigerem Zufam-
1 menftehen eine um fo Vieles gröfsere Wirksamkeit ent-
! falten könnten. Dem Referenten war es neu und deshalb
möge es befonders hervorgehoben fein, dafs die
erwähnte Opferwilligkeit der Holländer nicht eigentlich
von den hervorragend reichen indifchen Kaufleuten gepflegt
wird, fondern wie auch bei uns vorzugsweife von
dem fogenannten Mittelftande und der ärmeren Bevölkerung
. Diefe ift es, welche, um ihren Kindern ,chrift-
liche Schulen' zu fichern, fich die gröfsten Geldopfer
auferlegt; fie ift es auch, welche die Anftalten der Inneren
Miffion hauptfächlich trägt, und nicht die fpeeififeh
.Reichen Hollander' find es, welche allen Collectenreifen
nach Holland einen fprüchwörtlich reichen Ertrag gewähren
. Freilich in Holland verlieht man unter .mittleren
' Vermögensverhältnifsen etwas anderes, als in dem
weit ärmeren Deutfchland. «

Dem Herrn Verf. find wir dankbar für feine höchft
inftruetive fchöne Gabe; fie fei den Lefern diefes Blattes
auf das Wärmfte empfohlen.

Marburg. Achelis.

Scherer, Confift.-R. Prof. Dr. Rud. Ritter v., Handbuch
des Kirchenrechts. i.Bd. 1. Hälfte. Graz, Mofer, 1885.
(VI, 308 S. gr. 8.) M. 6. 40.

Der proteftantifch-theologifcheBeurtheiler eines Werkes
wie das vorliegende mufs fich in zwiefacher Beziehung
vorfichtiger Zurückhaltung befleifsigen. Was den fpeeififeh
jurillifchen Inhalt des Buches angeht, mufs er feine
Incompetenz bekennen, und über die principiellen Grundlagen
des Syftems ift eine Auseinanderfetzung auf dem
engen Raum einer Rccenfion ausgefchloffen, es müfsten
fonft die Grundfragen der gefammten proteftantifch-ka-
tholifchen Polemik erörtert werden. Das Werk mufs
aufgefafst und gewürdigt werden als das, was es ift, eine
Darftellung des Rechts der katholifchen Kirche vom
correct katholifchen Standpunkt. Es verdient als folche
im vollen Mafse die Anerkennung einer bedeutenden
wiffenfehaftlichen Leiftung.

Das Werk foll vollftändig in zwei Bänden, jeder zu
zwei Halbbänden erfcheinen. Die hier anzuzeigende
erfte Hälfte des erften Bandes behandelt zunächfl die
Prolegomena (Rechtsbegriff, Rechtsquellen u. dgl.), dann
in Buch I die .Grundlegung' (die Kirche Chrifti, Gewalt
' der Kirche, Verfaffung der Kirche, Verhältnifs zur Staats-
I gewalt, Kirchenrecht), in Buch II die .Quellen des Kirchenrechts
' (Theorie und gefchichtliche Darftcllung der
Rechtsquellen).

Der Standpunkt der Betrachtung ift wie bemerkt
der des vollbewufsten Katholicismus. Es giebt nur Eine
Kirche, die von Chriftus geftiftete und von da an in ihren
Grundformen immer und überall vorhanden gewefene
und vorhandene, das Reich Gottes auf Erden (S. 17. 18).
Die Fähigkeit, ein Recht, d. h. einen Complex von Normen
für die äufsere Lebensordnung (S. 19), zu erzeugen
, leitet fie lediglich von dem Willen ihres göttlichen