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Ausgabe: | 1885 |
Spalte: | 192-194 |
Autor/Hrsg.: | Köhler, Karl |
Titel/Untertitel: | Kirchenrecht der evangelischen Kirche des Grossherzogthums Hessen 1885 |
Rezensent: | Wasserschleben, F. V. |
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ziehung und Meffe, dem Fegefeuer und Heiligendienft ,tolle' Jahre; die Romreife und der Aufenthalt beim
aufräumend und fichtend zu Werke ging. Frankfurter Bundestag, Worms und Sadowa, Augsburg
Für die ganze nächfte Epoche des kirchlichen Pro- und Sedan, Wartburg und Varzin, Melanchthon und
teflantismus hat Chemnitz muftergültig gearbeitet. Vieles, Moltke, der Ablafshandel und ,die liberale Phrafe', —
was er fagt, gilt noch heute, Anderes hat wenigftens ! diefer Auszug aus dem Inhaltsverzeichnifs mag genügen,
einen indirecten Werth, woraus aber nicht folgt, um die Parallelen zu charakterifiren, die hier geboten
dafs wir dem ganzen Werk ,für die Gegenwart eine werden. Für die Pilatustreppe in Rom haben fich die
ebenfo grofse Bedeutung' beizulegen hätten ,wie für die < Olmützer Punktationen als angemeffenes Gegenbild geVergangenheit
'; das werden auch nur diejenigen thun, fanden. Bei diefer Art von Gefchichtsbetrachtung darf
welche die evangelifche, hier alfo zunächft lutherifche es denn auch nicht wundern, dafs uns Luther's Abkunft
Kirchlichkeit auch in ihren Beweismitteln wie eine ftets aus altem Edelmannsgefchlecht zur Eröffnung aller wei-
mit fich felbft übereinftimmende Gröfse von einem Jahr- teren Parallelen als Einleitung aufgetifcht wird. Schade,
hundert zum andern fortpflanzen wollen. dafs ein guter Gedanke einen fo wenig gefchmackvollen
Zweierlei hat Ref. noch kürzlich beizufügen. Zu- Bearbeiter gefunden hat. Denn auch im zweiten Theile
nächft haben die Herausgeber mehrere der fpäteren Ab- der Arbeit, welcher der ,inneren Verwandtfchaft' beider
fchnitte mit ergänzenden Anmerkungen und literarifchen gewidmet ifl, kommen wir nicht über eine Zufamnv n-
Nachweifungcn, die Manchem willkommen fein werden, fiellung der beiden gemeinfamen Tugenden hinaus,
aüsgeftattet. Sodann aber wolle der 1 efer nicht meinen, Magdeburg. G. Kawerau.
dafs ihm in diefem Buche eine vollftandige deutfehe _ö
Ueberfetzung des Examen dargeboten werde. Das ifl; ( tw r ca d e ■ 4 n i- 1 vi«.!____„4.10
• 1.4. j t- v1 j v> u -4 11- <- c , j r t7- • Kon er. Ub.-Conhit.-R. Superint. Dr. Karl, K rc enrecht
nicht der Fall, der Bearbeiter erklart S. 3, dafs er Einiges ■ r , '
als eigentliche Ueberfetzung', Anderes nur im Auszuge I der evangelischen Kirche des Grossherzogthums Hessen,
mitgetheilt habe. Der ganze Text zerfällt alfo in zwei Darmftadt, Würtz, 1884. (XVIII, 488 S. gr. 8.) M. 12. —;
Hälften, und die erflere wird von der anderen durch geb. M. 14. —
Anführungszeichen („") unterfchieden. Für den fumma- , . , -a . A-__4 „ , ■ n r i,u. ,
■r 1 r u u j \t 1 ■ ui •• j a Das obige Werk ilt beltimmt, einem langlt geturnten
rifchen Gebrauch des Werks mag ein abkürzendes Aus- ■ „ j- c -r u u r a 1 it au „u a t>-«1w4
1 r4 44. 1 r r A 4 u 1 4- . r • • 4.4 r r i , Bedurfnifse abzuhelfen, da das Handbuch des Prälaten
kunltsmittel dieier Art berechtigt lein, nicht fo iur den 1 T/-..u, , . • • . . ,1 . . - .• r„n.
„ m r u u -ii r 4 r i -er Kohler, ohnehin nicht vollendet, gegenwartig tafl nur
flrengeren. Wer lieber gehen will, muls natürlich willen, , • . -n -r , n j„ 4 1 r 1 a ij au 1
. j u . -4 /- , , i • j j r noch eine hiftonfche Bedeutung hat und das Handbuch
wie der Bearbeiter fleh als kürzender oder zufammen- t, ,r , . , . , wj c u u
c rr j r> c 4 u 14 i_ u au a a u von 1'ertlch in gleicher Weile nur wenig Brauchbares
fallender Referent verhalten habe, und eben dadurch 1 , .,.... rp at c u ur uu r- r 4- „i;^
• , , , ■ , f , 1 4 • -r e n ■ ■ 14 4 mehr enthalt. Der Verf. beabfichtigt, ,fur die taglicne
wird er doch wieder auf den lateinifchen (Originaltext . , ., , .nv , , fa 3 , TT..,f ° ;t. ,
. , • r s Amtsarbeit dem Geiflhchen ein brauchbares Hultsmittcl
zuruckgewiclen. ,. f , , . , ■ ,. . .. , . , __. .
& zu liefern , zugleich aber die gegenwartigen kirchcnrecht-
Ifeidelberg. Dr. W. Gafs. lichen Zuflände gefchichtlich und in ihrem Zufammen-
hange mit dem gemeinen Kirchcnrechtc zu erklären.
Hoffmeister, Dr. Herrn., Lutherund Bismarck als Grund- Ref. erkennt gern an, dafs das vorliegende Buch zur
pfeiler unserer Nationalgrösse. Parallele zur Erweckung Ausfüllung der vorhandenen Lücke recht geeignet ifl,
der Vaterlandsliebe und Pflege des Deutfchtums. | und dafs der Verf. fich durch dasfelbe ein nicht geringes
3. Aufl. Berlin, Maurer-Greiner, 1884. (VIII, 87 S. gr. 8.) 1 Verdienft erworben hat, er glaubt aber, dafs das Werk
lehr wefentheh gewonnen haben würde, wenn das reiche
Material überfichtlicher und wiffenfehaftlicher verarbeitet
ai. 1. 50.
Der Gedanke, die beiden auf dem Titel der vorlie- worden wäre; Letzteres erfchien dem Ref. um fo mehr
genden Schrift genannten Männer mit einander zu ver- indicirt, als den Geiflhchen in der neuen Bearbeitung des
gleichen, ifl nicht neu. Der Vergleichungspunkte bieten Linfs'fchen Handbuchs durch Superintendent Habicht
fich viele — weit mehr als der Verf. entdeckt und zu- der Wortlaut der gefetzlichen Beftimmungen bereits zu-
fammengetragen hat. Dem Pfychologen, der diefe beiden gänglich gemacht worden ifl. Nach einer gefchichtliclu 11
weltgefchichtlichen Heroen auf ihr Temperament, die Einleitung, in welcher über die Entftehung und allmähliche
Energie und Rückfichtslofigkeit ihres Wirkens, den be- Geflaltung einer evangel. Landeskirche Heffens und ihrer
ltimmenden und mit fich fortreifsenden, aber auch jede Verfaffung in grofsen Zügen berichtet wird (S. 1—51),
neben ihnen fich regende Selbftändigkeit erdrückenden und einer wohl zu dürftig gehaltenen Skizze der Rechts-
Einflufs ihrer gewaltigen Perfönlichkeiten u. dgl. unter- quellen (S. 52—54) zerfällt das Buch in fünf Abfchnitte:
fliehen wollte, würde fich ein ergiebiger Stoff darbieten. Die evangelifche Landeskirche (S. 55—116), das Kirchen-
Man könnte felbft dieKrankheitscrfcheinungen bei beiden regiment (S. 117—183), das geiftliche Amt IS. 184—301),
in Parallele bringen; ich erinnere ferner an Melanchthon's : die Functionen der Kirche (S. 302—426), das Kirchengut
bekannte und pfychologifch fo wohl verftändlichc Klage und deffen Verwaltung (S. 427—485). — Im erften Ab-
über die servitus paenc deformis, die er im Umgange mit fchnitt ifl in vier Paragraphen zunächft das Verhältnifs
Luther habe tragen müffen, für welche es an Parallelen zum Staat erörtert nach einer Anordnung, welche dem
aus der Gegenwart nicht fehlen dürfte; und eine Partei Referenten nicht angemeffen erfcheint. Im g 2 z. B. find
.Bismarck sans phrase1 hat es mutatis mutandis auch im u. A. entwickelt die Grundfätzc über Austritt aus der
16. Jahrh. fchon gegeben. Welcher Lutherforfcher hätte Kirche und über Uebertritt zu anderen Confeffionen,
bei den Drohungen Luther's, Wittenberg verlaffen zu fowie über Bildung neuer Religionsgemeinden. Diefe
wollen, nicht unwillkürlich Vergleiche gezogen? Kurz, über j Grundfätze find zwar der Natur der Sache nach durch
das Thema des Hoffmeifter'fchen Buches liefse fich ein Staatsgefetze normirt, allein es wäre für die Ueberficht-
ganz lehrreicher Effay fchreiben, bei welchem nur das lichkeit des Stoffes doch wohl forderlicher gewefen,
Eine zu beforgen wäre, dafs fich dabei die Aehnlich- wenn die Beflifnmungen über Austritt- und Uebertritt,
keiten am anfehaulichften hervorheben liefsen, welche ' wie dies fonft rcgclmäfsig gefchieht, in einen befonderen
uns an die Schranken mahnen, die auch dem grofs- ( Abfchnitt über Eintritt und Austritt verarbeitet worden
artigften menfehlichen Wirken gezogen find. An Paral- wären. Im 5 4 (das ftaatliche Oberauffichtsrecht) werden
lelen diefer Art denkt der Verf. nicht. Er geht den die Beftimmungen der $S 40—42 der Verfaffungsurkunde
das pfychologifche Gebiet unberührt laffenden Weg, vor des Grofsherzogthums, fowie die der Kirchengcfetze vom
Allem Parallelen in der äufseren Lebensführung beider 23. April 1875 über das Placet, die Strafgerichtsbarkeit
Männer aufzudecken. Diefe nehmen fich freilich recht ; über Geiftliche, Mifsbrauch der geiflhchen Amtsgewalt,
fonderbar aus: Die Kloflerkämpfe Luther's und Bismarck's i Vorbildung und Anflellung der Geiflhchen, kirchliche