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Ausgabe:

1884

Spalte:

120-122

Autor/Hrsg.:

Pünjer, G. Ch. Bernh.

Titel/Untertitel:

Geschichte der christlichen Religionsphilosophie seit der Reformation. 2. Bd 1884

Rezensent:

Nitzsch, Friedrich August Berthold

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119 Theologifche Literaturzeitung. 1884. Mr. 5. 120

polemifchen Abzweckung des Werkes zu erklären haben. 1 zu nennen. Soviel ich fehe, kommt Alles auf eine genaue
Wenn bei völliger Unbekanntfchaft mit den Arbeiten ! Unterfuchung darüber an, was der Verf. nur ftreift,
Ritfchl's fich die Refultate W.'s ganz wefentlich gleich- 1 wiefern ,Wort und Sacrament', fie als erkennbare, anartig
wie bei jenem Theologen geftalten, fo wird man 1 gebbare und doch nicht als cmpirifch-kirchliche Gröfsen,
das ein günftiges Präjudiz für die Richtigkeit der beider- die notac ecclcsiae find. Zugleich aber auf die Berück-
feitigen Refultate nennen. Wie ich fagte, ift W.'s Unter- fichtigung von Luther's Verharren in der mittelalterlichen
fuchung fehr gründlich und in mehr als einer Beziehung ; Stimmung fpeciell bezüglich des Abendmahls. Diefe
ift fie eine willkommene Ergänzung der Beweife bei R. j Stimmung, deren Factoren fich von der Gefchichte der
Es ift R. vorwiegend um die Beftimmung der doctrina Chriftologie aus aufhellen laffen, ift wichtiger als alle
evangelii als nota externa ccclesiae zu thun. W. zieht, Theorie über das Abendmahl.

und das ift werthvoll, auch die administratio sacramentorum Giefsen F Kattenbufch

mit gleichem Gewichte in die Unterfuchung. Doch geht
er hier, wie auch hinfichtlich des Punktes, den R. be- !

fonders berückfichtigt, doch leider nicht weit genug in Pünjer, Prof. Lic. Dr. G. Ch. Bernh., Geschichte der

der Unterfuchung. Seine Anfchauung ift, dafs nicht die ] christlichen Religionsphilosophie seit der Reformation.

Lehre vom Worte Gottes (die Glaubensbekenntnifse), j 2 ßd Von Kant bis auf die Gegenwart. Braunfchwcig

auch nicht die Lehre über die Sacramente die notac „ . .r ,< „ c « QO„ ,WI _,

ecclcsiae find, fondern das Wort Gottes felbft und die Schwetfchke&Sohn, 1883. (VI, 399 S. gr. 8.) M. 10.-

ftiftungsmäfsig vor fich gehende Ausübung der Sacra- , Von diefem nunmehr vollendeten Werke erfchien
mente. Ich vermiffe nun eine Auseinanderfetzung dar- I der erfte Band i. J. 1880. Die Anerkennung, welche Re-
über, was denn das ,Wort Gottes' ift. Nach einer Notiz | cenfent demfelben zollen konnte (vgl. Jahrg. 1880, Nr. 4
S. 45 fcheint der Verf. im Anfchluffe an einen Satz des | diefer Zeitung), gebührt im Ganzen und Grofsen diefem
Gr. Katech. das apoftolifche Symbol dafür erklären zu zweiten Bande noch mehr; auf der anderen Seite erheben
wollen. Das kann immer noch eine richtige Idee fein. ; fich freilich wider letzteren diefelben Bedenken, welche
Nämlich wenn der Verf. wirklich Luther's Vorftellung j der erftere erregt hat.

von diefem Symbol vertreten will. Das wird ja das j ,Darftellung, nicht Beurtheilung'! Mit diefem ,Las-
Weitere vielleicht zeigen. Ich fürchte, der Verf. gleitet | ciate ogni speranzal wird der Lefer an der Schwelle des
hier von der richtigen lutherifchen Idee ab und bleibt Buches etwas ftürmifch empfangen. Der Verf. verzichtet
doch mit dem Abfatze im Steigbügel der Anfchauung, diefer Devife zufolge (wenigstens in tliesi) auf die Vor-
die er fonft mit vortrefflichen Argumenten bekämpft, , theile der Spannung der Aufmerkfamkeit, welche die
hängen. Vgl. meine Schrift über ,Luther's Stellung zu j Gefchichte eines grofsen Gegenftandes defto mehr erden
ökumenifchen Symbolen' (Giefsen, 1883). Ich ver- ' regen kann, je mehr die ganze Vergangenheit nach ihrer
miffe auch eine Auseinanderfetzung darüber, wiefern | allmählichen Annäherung an die vom Gefchichtfchreiber
Wort und Sacrament notae ecclcsiae find, d. h. eine An- | erkannte und von der Gegenwart zu fordernde Normalgabe
darüber, mit welchem Rechte fie uns Merkmale geftalt beurtheilt wird. Aber, wie z. B. eine Gefchichte
des .Vorhandenfeins' der Kirche find. Der Verf. fcheint des preufsifchen Staates feit dem grofsen Kurfürften nicht
fie in diefer Hinficht noch anders, wie als .Mittel' für ' unbedingt nothwendig vom Standpunkte des jetzt von
die Erzeugung der Kirche zu denken (S. 63) — das ift Preufsen Erreichten aus entworfen fein müfste und z. B.
mir vor der Hand unverständlich. Er nennt das Sacra- unerörtert laffen könnte, ob der Staat EYiedrich's des
ment, welches nach einer Beziehung ,Gnadenzeichen' ; Grofsen eine blofse ,Improvifation' oder aber eine ,nicht
in demfelben principiellen Sinne wie das Wort {verbum j ganz unwichtige' Etappe zu dem nunmehr erreichten
visibile) fei, einmal einen ,conftitutiven Factor' der Kirche, ' Ziel war, fo kann ohne Zweifel eine .Gefchichte' der
fofern es daneben eine befondere Bedeutung habe. Was neueren Religionsphilofophie eine blofse Materialien-
ift ein .conftitutiver Factor', der fich von einem .Mittel' fammlung, ein blofses Repertorium von Thatfachen
unterfcheidet? Dem Verf. fchwebt offenbar die Unter- 1 und dabei doch recht nützlich fein, felbft dann, wenn, wie es
fcheidung von Mitteln zur Erhaltung der Kirche, die in | hier wieder gefchehen ift, von einem fest begrenzten BeGottes
Hand ruhen, und folchen, die von Menfchen in i griffe des Objects Umgang genommen wird. Was
Bewegung gefetzt werden, vor. Aber er bringt's zu ' nämlich nach dem Verf. (S. 222) A. Laffon von der feit-
keiner Klarheit in diefer Beziehung. Das .Befondere' an | herigen Religionsphilofophie bemerkt (man habe unter
dem Sacramente ift nach dem Verf. die .leibliche, ja dem Namen der Religion einen Complex von Erfchein-
felbft natürliche Wirkung'derfelben. Diefe Anfchauung hat | ungen zufammengefafst, die unter fich keine wirklich ob-
Anhalte in den Symbolen. Das ift nicht zu verkennen
Sie ift doch gerade von den Symbolen aus zu entwurzeln
Ich verstehe nun fpeciell nicht, wie der Verf., wenn er

jective Vereinigung befäfsen und deshalb nur mit einem
gewiffen Grade von fubjectiver Willkür und auf mehr zufällige
Veranlaffung hin unter einen gemeinfamen Gedern
Sacramente eine .befondere' Bedeutung für die I fichtspunkt zufammengeftellt worden feien), das gilt im
Kirche beimifst, es für nicht nothwendig erklären Wefentlichen von diefer Gefchichte der Religionsphi

kann, an ihnen Theil zu haben. Diefelben find nicht
,nothwendige' Gnadengüter für den Einzelnen, wenn fie
eben mit dem .Worte' fachlich zufammenfallen. Es ilt
im Sinne des Art. VII der Auguftana ganz richtig, wenn

lofophie. Mindestens confundirt diefelbe die beiden Gebiete
: Gefchichte der natürlichen Theologie und Gefchichte
der philofophifchenAnflehten vom Wefcn derReligion.
Gelegentlich (S. 36) bezeichnet zwar der Verf. ziemlich

der Verf. recapitulirend S. 27 feftftellt, dafs .Bedingung richtig .Feststellung des Wefcns der Religion durch Unter-
der Zugehörigkeit zu der Kirche weder Kirchenregiment, j fuchung der pfychologifchen und hiftorifchen ECrfchcin-

noch Kirchenordnungen, noch Glaubensbekenntnifse (!)
noch äufserlicher Zufammenhang mit ihr durch Aemter
und Sacramente (!), fondern nur der wahre Herzensglaube
' ift. Aber das kann man doch nur fagen, wenn

ungen derfelben' als Aufgabe der Religionsphilofophie
,im modernen Sinne des Wortes'. Dafs er felbft fich
aber keineswegs überall an diefen Begriff hält, ergiebt
fich z. B. aus den (an fich freilich intereffanten, wenn-

die Sacramente eben nicht eine ,befondere' Bedeutung , gleich nach Erdmann's, Haym's und AndererDarftellungen
haben. Die Werthfehätzung der Sacramente fpeciell bei I nicht mehr neuen) ausführlichen Mittheilungen über die
Luther, refp. in den lutherifchen Symbolen, bedürfte verfchiedenen Stadien der Philofophie Schelling's, fowie

überhaupt einmal einer wiffenfehaftlichen Unterfuchung.
Man mufs es verliehen können, wie diefelben im Grunde,
für Luther eben keine .befondere' Bedeutung haben und
er von den notae ccclesiae doch nie redet, ohne fie apart

aus der gänzlichen Uebergehung eines mindestens als
Historiker fo bedeutenden Vertreters der Religionswiffen-
fchaft wie Max Müller. Selbft die Behauptung (S. 89),
dafs Sendlings Schriften ,auch für die Religionsphilofophie