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Ausgabe:

1884

Spalte:

88

Autor/Hrsg.:

Below, Georg von

Titel/Untertitel:

Die Entstehung des ausschliesslichen Wahlrechts der Domkapitel 1884

Rezensent:

Harnack, Adolf

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Seite 1

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88

Trinität gefpendete Taufe als rechtmäfsige zu gelten habe. Below. Georg von, Die Entstehung des ausschliesslichen

Die Partei Cäcilian's fügt fich; diefen Beftimmungen, giebt Wahlrechts der Domkapitel. Mit befonderer Rückfichi

alfo die alte afrikanifche Praxis auf: in dem Momente auf Deutfchland. Eingeleitet von M. Ritter. Leipzig,

wird das donätiffifche Schisma zu einem pnncipiellen; • «-♦1 o V* oo ,Ti c o, .. ^

denn die Donatiffen treten nun für das alte Herkommen Ve,t & Co- l883- (VI> 31 & Sr- 8.) M. I. 6o.

(f. die epp. Cypriani) ein. Die abendländifche Reichs- Diefer Erftlingsarbeit hat Ritter nachgerühmt, dafs

fynode von Arles hat durch ihre uniformen Beftimmungen in ihr der fchwierige Stoff mit ICrnff und Erfolg ange-
dem donatiftifchen Schisma zu einer pnncipiellen Grund- , griffen fei. Ref. theilt diefes Urtheil. Die Aufgabe,

läge verholfen. Am Anfange handelte es fich lediglich
um die Perfon des Cäcilian und um eine Eigenthümlich-

die fich der Verf. geffellt hat, gehört defshalb zu den
fchwierigeren, weil fie fich nicht leicht reinlich aus einer
keit der nordafrikanifchen Kirche betreffs der Wahl- Reihe von verwandten und mit ihr zufammenhängenden
handlung des carthaginienfifchen Metropoliten. Nun wurde ausfondern läfst. Wie der Verf. fich für die erfte Durch-
es der gekränkten Majorität möglich, die alte Frage nach forfchung des Gegenftandes die Grenzen abgedeckt hat,
der Gültigkeit der Ketzertaufe wiederaufzupflanzen; die kann man nur billigen, und dafs er nicht gleich alle
Synode von Arles — eine conftantinifche Synode — I deutfchen Bisthümer in den Kreis feiner Unterfuchungen
wollte verfchiedene Kirchenpraxis nicht mehr ertragen: i gezogen, fondern fich auf Köln, Utrecht, Lüttich, Trier,
das principielle Schisma war fertig. Es ift aber, wie ! Hildesheim zunächff befchränkt hat, wird ihm Niemand
Voelter richtig fieht, die Ungültigkeit der durch einen | verargen. Die Arbeit zerfällt in 2 Theile (1+3 Capp.).
Traditor ertheilten Ordination lediglich eine Confequenz ! In dem erften, kürzeren ftellt der Verf. die Entwicklung
de'sfelben Begriffs von Kirche und Gnadenmittheilung, der des kirchlichen Rechts dar; dasfelbe hat natürlich die
auch die Abweifung der Ketzertaufe zur Folge hat. Ob ' neue Ordnung nicht hervorgerufen. In dem zweiten
man diefen Begriff den ,fchrofferen' zu nennen hat, dar- fchildert er die thatfächliche Entwicklung der Verüber
kann man Breiten. Eine weitere Confequenz, die hältnifse in Deutfchland unter folgenden Titeln: I) Die
fich aber erft fpäter ergab, war nun die Praxis, die Ka- Umbildung des bifchöflichen Presbyteriums [1. Die Zeit
tholiken wiederzutaufen, die zur donatiftifchen Kirche vor dem 12. Jahrh. 2. Aus welchen Quellen läfst fich
übertraten. Erft in diefer Confequenz erhält das Schisma j die Zufammenfetzung des bifchöflichen Presbyteriums im
feinen Abfchlufs und erft von hier aus gewahnen die 1 12. Jahrh. beftimmen? 3. Das bifchöfliche Presbyterium
Donatiften allmählich das eigenthümliche Selbftbewufst- in den Diöcefen Köln u. f. w. 4. Die Gründe für die
fein, fie feien die Reinen und Heiligen. Dafs alfo der Entftehung des Confensrechtes der Domcapitel. 5. Das
Donatismus fchliefslich und von gewiffen Gefichtspunkten Confensrecht der Subdiakonen j. II) Die geiftlichen
aus in eine Linie mit dem Montanismus und Novatianis- Wähler. III) Parallelismus zwifchen Confensrecht und
mus geftellt werden darf, ift das Ergebnifs einer f. z. f. ,zu- ; Vorrecht an der Wahl.

fälligen' Entwicklung, die er durchgemacht hat; denn Die Gründe für die Entftehung des ausfchliefslichen

,zufällig' ift es, dafs die Landeskirche, in der er ent- . Wahlrechts des Domcapitels (Zt. des h. Bernhard) liegen
Banden iB, in ihrer eigenthümlichen Ueberlieferung — er : _ von der gefchichtlichen Vorbereitung, wie fie feit dem
mufste fie wahren, um überhaupt etwas zu fein — eine ! 8. und 9. Jahrh. Battgefupden hat, abgefehen — darin,
Praxis barg, die ihn nöthigte, fich auf eine Kirche der | dafs dasfelbe die Summe* der Macht und des Anfehens
Heiligen herauszufpielen. Immer wieder wird man es . innerhalb des Diöcefanclerus in fich zu concentriren ver-
freilich verfuchen, den fpäteren Gegenfatz zwifchen den ! Banden hat. Es ifl das bifchöfliche Presbyterium ge-
DonatiBen und Katholiken fchon in dem Gegenfatz 1 worden. Unzweifelhaft iB das Capitel, in welchem der
zwifchen der die heiligen Knochen inbrünBig küffenden ', Verf. von der Umbildung des bifchöflichen Presbyteriums
Lucilla und dem den Märtyrer- und Knochencultus ein- handelt, der wichtigBe Abfchnitt der Abhandlung. Eine
fchränkenden Cäcilian präformirt zu fehen; allein beide 1 Bemerkung fei zum Schluffe erlaubt. Der Verf. rechnet
Gegenfätze haben fchlechterdings nichts miteinander ge- an vv. St., z. B. 17. 34, im Sinne der altkirchlichen
mein, und die perfönlichen Differenzen zwifchen Cäcilian Ordnung die Diakonen in das Presbyterium hinein. Ich
und einem Theil der carthaginienfifchen Gemeinde er- I weifs, dafs er die meiffen, wenn nicht alle, Kirchen-
klären fachlich die fpätere Entwicklung des Donatismus, j rechtslehrer für fich hat. Allein entfehieden iB die Sache
deffen Führung in den Händen des nordafrikanifchen , doch noch nicht. Die Frage, welche Stellung die Diakonen
Epifkopats lag, nicht. Voelter iB darum völlig im in der alten Kirche zu (neben: in?) dem Presbyterium
Rechte, wenn er nirgendwo in feinem Werke, das eben gehabt haben — waren fie in allen Fällen Mitglieder
dem Urfprung des Donatismus gewidmet iB, den Mon- desfelben? —, bedarf noch einer gründlichen Untertanismus
und Novatianismus auch nur erwähnt. Beide fuchung.

find erB für den fpäteren Donatismus zu berückfichtigen Giefsen A Harnack

und auch für ihn nur mit Vorficht; denn man wird fich

immer zu erinnern haben, dafs, dogmatifch betrachtet, Evers, Part. Dr. G. F. Carl, Analeda ad fratrum minorum
der Donatismus lediglich einen Theil der cyprianifchen 1 historiam. Leipzig, Böhme, 1882. TV, 89 S. Lex,8.)
Iheorien vertreten hat. freilich nur einen Iheu — mit r k

manchen entfeheidenden Ausführungen in der Schrift de M< 2- 4°-

itnitate ecclesiae konnte er fich nur fchwer befreunden — In feiner Ausgabe der Denkwürdigkeiten des Mi-

und diefen unter geändertenZeitverhältnifsen. Der eigen- noriten Jordanus von Giano hatte Voigt auch die ältere
thümliche Enthufiasmus aber, der fich in der donatiBifchen Gefchichtsfchreibung der Minoriten über ihren Orden
Kirche ausbildete, darf überhaupt nicht unter dogmatifche ! einer erBmaligen und eindringenden Befprechung unterBeleuchtung
geBellt werden; in ihm darf man vielleicht zogen. Er hatte dabei u. a. auf ein vergeffenes Werk
ein Weiterleben des Geiffes erkennen, der dem Men- 1 aufmerkfam gemacht, deffen in der zweiten vermehrten
furius und Cäcilian fo viel Sorge gemacht und fie, wie j Ausgabe der Annalen Wadding's gedacht wurde, die Ge-
man fich erzählte, genöthigt hat, die Märtyrer in den fchichte der fächfifchen Provinz des Bruders Glafs-
Gefängnifsen durch Peitfchenbewaffnete Kirchendiener berger. Aus den dortigen Angaben hatte Voigt ge-
gegen den Andrang ihrer fanatifchen Verehrer abzu- fchloffen, dafs fich die Hf. noch jetzt im Archiv der
fperren. | bairifchen Provinz zu München befinden müfste. Hier

Giefsen, im November 1883. A. Harnack. h^Jie Ta"n 4 Jahre fpäter Riezler in feinen .Litera-

nfchen Widerfachern' thatfächlich ans Licht gezogen:

--—-■—•■■ er hat kleinere Auszüge aus ihr veröffentlicht. Durch

Riezler's Mittheilungen geleitet, hat dann P