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Ausgabe:

1884

Spalte:

612-613

Autor/Hrsg.:

Andreae, V.

Titel/Untertitel:

Psalmen-Register, angeordnet nach deren Inhalt, zur Erleichterung des Gebrauchs derselben 1884

Rezensent:

Achelis, Ernst Christian

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6n

Theologifche Literaturzeitung. 1884. Nr. 25.

die richtige Bemerkung: .diefelbe könnte nur dann alle
Schwierigkeiten löfen, wenn fie auf Grund einer inneren
Ueberwindung des Unglaubens und einer religiöfen
Wiedergeburt des gefammten Volkes vollzogen würde':
Aber er geht an dem Gedanken vorüber, ohne ihn weiter
in die Befprechung hereinzuziehen. Wir können unfern-
theils das Unternehmen einer ,Verbefferung des Staatsbegriffs
' aus chriftlicher, näher aus proteftantifcher
Grundanfchauung heraus nicht für fo hoffnungslos halten,
wie der Verf. zu thun fcheint, find vielmehr der Meinung,
dafs hier eine bedeutungsvolle Aufgabe liege, an welche
die Socialethik fich heranwagen mufs, und welche fie löfen
kann. Freilich ift die Löfung nicht von heute auf morgen
fertig zu bringen; fie kann fich nur als die reife Frucht
ergeben, wenn die ungeheuere Krifis des geiftigen Lebens,
in der wir uns zur Zeit befinden, durchgekämpft fein
wird; aber wir getroffen uns der Verheifsung Joh. 11, 4.
Für jetzt ift zu beachten, dafs das, was der Verf. den
,modernen Staat' nennt, d. h. der religionslofe Cultur-
ffaat, fich mit dem beftehenden deutfchen Staate doch
nicht deckt: fchon die Thatfache fpricht dagegen, dafs
die Erziehung zum Chriftenthum noch immer ein Wefens-
ftück der ftaatlichen Volkserziehung bildet und die ihr
-dienenden Anftalten Staatsanftalten find, von der theo-
logifchen Facultät bis zur Volksfchule. Auch ift nicht
zu überfehen, dafs die heutige Staatsgeftaltung doch nicht
fo ausfchliefslich, wie es dem Verf. vorzukommen fcheint,
der ir'religiöfen Weltanfchauung der reinen Diesfeitigkeit
entfprungen ift: die individuelle Gewiffensfreiheit, welche
für fie ein fo wefentliches Gefta'ltungsprincip ift, ift ein ur-
chriftlicher, durch die Reformation aus der katholifchen
Verdunkelung wieder an's Licht gebrachter Gedanke und
wird bei jeder künftigen Weiter- und Neubildung des
Staatsbegriffs voll zu ihrem Rechte kommen muffen.
Dafs fie nothwendig zur Atomifirung des religiöfen Lebens
und zur Zerftörung des Begriffs eines chriftlichen Volksthums
— diefe würde durch die Abfchaffung des Eides
befiegelt fein — führen müffe, fleht noch zu erweifen:
Der Vorgang der romanifch-katholifchen Völker, wo fich
dermalen das Gottesgericht der Zerfetzung in materia-
liftifchen Unglauben auf der einen und jefuitifchen Aberglauben
auf der anderen Seite vollzieht, ift für die ger-
manifch-proteftantifche Welt nicht mafsgebend.

Die Frage der fittlichen Zuläffigkeit des Eides nach
Matth. 3, 34 — 37 wird (S. 4 ff.) nur kurz berührt
und im Allgemeinen richtig beantwortet. Zu überfehen
ift nicht, dafs a. a. O. nicht blofs der Eid, fondern jede
über das einfache Ja und Nein hinausgehende Ver-
ficherung oder Betheuerung, auch das Ehrenwort und alles
Aehnliche, verboten bezw. als etwas, was in dem Ideal-
zuftande des Gottesreiches keine Stelle habe, bezeichnet
wird. Tritt eine folche ein, wie das in vielen Fällen des
empirifchen Lebensverkehrs nicht anders fein kann, dann
ftellt fich in Augenblicken feierlicher Erhebung die Beziehung
auf das Heilige, auf Gott wie von felbft ein,
man vgl. Phil. 1, 8.

Was im Uebrigen der Verf., vom Standpunkt des
gegebenen Rechtszuftandes aus, zur Beurtheilung der
jetzt in Deutfchland geltenden Eidesgefetzgebung (der
Eidesformel S. 17 ff.) fagt, fowie die Vorfchläge, die er
von demfelben Standpunkte aus zur Befeitigung dringender
Nothftände macht (Verminderung der Häufigkeit der
Eide S. 23 ff. u. a.), zeugt alles von Sachkenntnifs und
richtiger Einficht und verdient wohl beachtet zu werden.
Was die Zuziehung von Geiftlichen zur Eidesvorbereitung
betrifft, fo ift diefelbe als Beftandttheil des proceffuali-
fchen Verfahrens durch das heutige Recht ausgefchloffen.
Dagegen ift eine adminiftrative Anordnung wie die S. 37
erwähnte, für Sachfen-Weimar erlaffene gefetzlich nicht
unzuläffig und verdiente Nachahmung, wenn auch dabei
manche nicht zu unterfchätzende praktifche Schwierigkeiten
obwalten.

Darmftadt. _ K. Köhler.

Heegaard, f Prof. Dr. S., Ueber Erziehung. Eine Darfteilung
der Pädagogik und ihrer Gefchichte. Herausgegeben
auf Veranftaltung des Minifteriums für Kirchen
- und Unterrichtswefen. Nach der 2. Aufl. des
dänifchen Originals mit Erlaubnifs des Verf. überfetzt
von Paft. O. Gleifs. 2. Thh: Gefchichte der
Erziehung. Gütersloh, Bertelsmann, 1884. (VII, 175 S.
gr. 8.) M. 3.-

Den erften Theil der vorliegenden Schrift haben wir
in Nr. 19 der Literaturzeitung angezeigt und zwar mit
Anerkennung ihrer Vorzüge. Der bald nachgefolgte
zweite Theil ift dem erften ebenbürtig. Wir müffen es
anerkennen, dafs es dem Verf. gelungen ift, die Gefchichte
der Erziehung auf 163 Seiten mit einer gewiffen Ausführlichkeit
darzuftellen, allerdings fo, dafs er das Alterthum
und Mittelalter mehr überfichtlich behandelt hat, auf
44 Seiten, während mehr als % des Ganzen der Zeit
nach der Reformation gewidmet find. Auch in jenem
kleineren Drittel fehlt es nicht an charakteriftifchen Einzelheiten
, an Hinweifungen auf hervorragende Perfön-
lichkeiten, wie: Confucius, Buddha, Pythagoras, Sokrates,
Ariftoteles, Seneca und Quintilian. Diefer Abfchnitt ift
nach den 7 wichtigeren Culturvölkern, Chinefen, Inder,
Aegypter, Perfer, Israeliten, Griechen und Römer, behandelt
. Das Mittelalter umfafst 3 Unterabteilungen:
I a. die ältefte chriftliche Zeit; b. kirchliche« Schulwefen;
c. bürgerliches Schulwefen und Universitäten. Der Theil,
welcher'die nachreformatorifche Zeit behandelt,'zerfällt
in folgende'Abfchnitte: a. die Pädagogik der Reformatoren
, b. die Periode der Orthodoxie, c. der ältere Realismus
, d. der Pietismus, e. der ältere fpätere Realismus,
f. Rouffeau,^. die Philanthropen, h, Peftalozzi, i. die neuere
Zeit. Dafs das kath. Schulwefen unter Maria Thcrefia,
der Anfang der Seminare, der Humanismus unter Gesner,
Ernefti und Heine in den Abfchnitt .Philanthropen' eingefügt
ift, können wir nicht billigen, ebenfowenig, dafs
in dem Abfchnitt mit der Ueberfchrift ,Peftalozzi' das
dänifche Schulwefen eine ausführliche Behandlung gefunden
hat. Der Abfchnitt über Rouffeau fcheint uns
im Verhältnifs zu den übrigen Abfchnittcn zu ausführlich
ausgefallen zu fein, wenn wir auch die Bedeutung diefes
abnormen Pädagogen nicht verkennen. Neben demfelben
fcheint uns Peftalozzi zu kurz weggekommen
zu fein. Die Schattenfeiten des Philanthropismus find
nach unferer Anficht nicht nachdrücklich genug hervorgehoben
, ebenfowenig die des jefuitifchen Schul-
und Erziehungswefens. Im übrigen können wir den Ur-
theilen des Verf.'s faft durchgängig beiftimmen. Allerdings
glauben wir, dafs diefer zweite Theil für die Vorbereitung
zum Lehrerberuf unter uns Deutfchen nicht von
gleicher Bedeutung ift, wie in Dänemark, da natürlich
das deutfehe Schulwefen, wie forgfältig und genau der
Verf. dasfelbe auch behandelt hat, doch für deutfehe
Lehrer nicht ausführlich genug behandelt worden ift.
Intereffant bleibt es immerhin, zu fehen, wie ein gelehrter
Ausländer dasfelbe beurtheilt. Wir fehen daraus, dafs
wir in Beziehung auf theoret. und prakt. Pädagogik anderen
Völkern vorausgegangen find.

Lang-Göns. Dr. Strack.

Andreae, Lic. Dr. V., Psalmen-Register, angeordnet nach
deren Inhalt, zur Erleichterung des Gebrauchs der-
felben für Amtshandlungen, Hausandachten und
Privaterbauung. Ein zu jeder Pfalterausgabe paffender
Anhang. Frankfurt aM., Schriften-Niederlage des
Evangel. Vereins, 1883. (12 S. 8.) M. —. 10.

Von dem Christlichen Vereine im nördlichen Deutfchland
wurden 1877 die Pfalmen mit der Vorrede Luther's
und drei Regiftern: 1) die Pfalmen nach ihren Anfängen
geordnet; 2) die Pfalmen nach ihrem Inhalte geordnet;