Recherche – Detailansicht

Ausgabe:

1884 Nr. 22

Spalte:

524-526

Autor/Hrsg.:

Grafe, E.

Titel/Untertitel:

Die Paulinische Lehre vom Gesetz 1884

Rezensent:

Jülicher, Adolf

Ansicht Scan:

Seite 1, Seite 2

Download Scan:

PDF

523

Theologifche Literaturzeitung. 1884. Nr. 22.

524

Zu dem, was Ref. beanftanden möchte, gehört in
erfter Linie der fchon auf dem Titel zu lefende und dann
durch das ganze Buch fehr häufig und gefliffentlich
wiederholte Terminus ,Entwickelungstheoretiker'. Offenbar
foll damit ein Vorwurf ausgefprochen werden, als
ob die Anhänger der 10 charakterifirten Anfchauung
diefe letztere auf Grund vorgefafster Theorien gebildet,
die Gefchichte nach ihren Vorurtheilen gemeiftert hätten.
Dafs es unter den Anhängern der fogen. Graf'fchen
Hypothefe Vertreter eines folchen religionsgefchicht-
lichen Darwinismus giebt, wollen wir nicht in Abrede
ffellen: dafs aber darum alle die, welche in der Fixirung
der religionsgefchichtlichen Ergebnifse weiter gehen, als
der Verf., nur durch ,entwickelungstheoretifche' Vor-
urtheile getrieben find, wäre doch zu viel behauptet.
Die Meiften werden vielmehr ohne alle philofophifchen
oder naturaliftifchen Präjudicien einfach darum eine ,Ent-
wickelung' annehmen, weil die Thatfachen unwiderleglich
für eine folche fprechen. Wenn aber folche Anerkennung
des Thatbeftandes in die Gefellfchaft der ,Ent-
wickelungstheoretiker' führt, dann dürfen die letzteren
den Verf. felbft als ihren Genoffen begrüfsen. Denn
auch er concedirt mehrfach und zwar auch in einem
hochwichtigen Punkte eine ,Entwickelung'; man vergl.
S. 38: ,richtig nämlich Rheinen mir die Entwickelungs-
theoretiker den Satz vertreten zu haben, dafs in Israel
auch die Propheten und fonftigen erleuchteten Männer
bis vor die Zeiten Jeremia's, das Volk aber fogar noch
fpäter an die Exiftenz anderer Götter aufser Jahweh geglaubt
hat'. Nun fragen wir: ift denn folcher Fortfehritt
vom relativen zum abfoluten Monotheismus nicht Ent-
wickelung? Sind dann die, welche fammt dem Verf.
diefe Thatfache conftatiren, ,Theoretiker'?

Zu der Ausführung S. 43 ff. möchte Ref. bemerken,
dafs die Geltendmachung des ,ethifchen Monotheismus'
der älteren Schriftpropheten allerdings übertrieben
werden kann und z. Th. übertrieben worden ift. Wenn
aber der Verf. (S. 44) nach einer Erörterung über den
Begriff der Heiligkeit zu dem Schluffe kommt: ,alfo ift
der fogen. ethifche Monotheismus der Propheten eine
unbegründete Erfindung der Entwickelungstheoretiker',
fo möchten wir doch empfehlen, noch einmal nachzuprüfen
, ob die geradezu unaufhörliche prophetifche Betonung
von ,Recht und Gerechtigkeit' (und dies vor
allem meinen Kuenen, Smith u. a. mit dem ethifchen
Monoth.) lediglich ,erfunden' fei. Dabei möchte Ref.
noch zu S. 46 die Frage aufwerfen: Wer find denn die
Entwickelungstheoretiker, nach welchen es auch ,bei den
treuen Hütern der wahren israelitifchen Tradition einen
Jahwismus gab, neben welchem man z. B. der Baalsreligion
oder der Molochsreligion die gleiche Würde'
zufchrieb?

Fxegetifche Bedenken hätte Ref. befonders zu der
Erörterung der 8. Frage (gab es im Jahwismus eine Ent-
wickelung hinfichtlich der Abbildbarkeit Jahwe's?) zu
äufsern. Dafs der Ephod, wie im Prieftercodex, fo auch
in alter Zeit, nicht ein irgendwie befchaffenes Bild, fondern
ein ,Ueberwurf gewefen fei, kann doch (befonders
angefichts der 1700 Sekel Rieht. 8, 26) nur mühfam und
künftlich aufrecht erhalten werden. Dasfelbe gilt von
der Polemik gegen die Auffaffung der (oder wohl richtiger
des) Teraphim als eines Jahwebildes, während er
nach König eher einen Engel Jahwe's repräfentiren follte.
Dabei wird S. 68 doch wohl allzufein unterfchieden, dafs
nach 1 Sam. 19, 13 Michal, nicht aber nothwendig
David felbft, einen Teraphim befeffen habe. Es heifst
jedoch fo unverfänglich, wie möglich: ,und Michal nahm
den T.' u. f. w.; derfelbe wird damit offenbar als ein
überall vorhandenes, gleichfam felbftverftändliches Haus-
geräth charakterifirt. Ebenfo mufs Ref. zu S. 69 f. bezüglich
der Deutung von Hof. 3, 4 f. und Jef. 19, 19
feine abweichende Anficht conftatiren. In erfterer Stelle
kann die Entziehung von Opfer, Altar, Ephod und Teraphim
, fo gut, wie die von König und Fürften, nur als
Androhung eines wirklichen Unglücks betrachtet werden;
Jef. 19, 19 beruht der Altar in der Mitte des Landes
und die Säule an der Grenze offenbar nur auf einer
Distrahirung der Synonyma im dichterifchen Parallelismus
; die cultifche Bedeutung der massebha wird dadurch
nicht widerlegt, vielmehr eben durch den Parallelismus
gefordert. — Auf einige andere Punkte, wie S. 78 die
Faffung von Ezech. 20, 25 ff. (wo der Verf. nur die
fündliche Vernachläffigung der zwifchen den reinen und
unreinen Thieren beftehenden Schranken gerügt findet),
die Polemik gegen Baudiffin's Entwickeluhg des Begriffs
2hp (S. 81 ff.), die Verwendung von 1 Mof. 1, 31 und
Hiob 4, 18 auf S. 83, die Rückkehr zu Gefenius' Deutung
von rP"Ü als ,/oedus ab hostiis dissectis dictum1 — begnüge
ich mich aufmerkfam zu machen, um dem Verf.
eine erneute Erwägung derfelben zu empfehlen.

Zum Schliffs aber möchte Ref. nach der Geltendmachung
feiner abweichenden Meinungen nun auch auf
einige Ausführungen des Verf.'s hinweifen, die ihm als
wohlgelungen und allfeitiger Beachtung werth erfchienen
find. Hierher rechne ich erftlich die Art der Begründung
der zweiten Thefe: nicht nach der Majoritätsreligion,
fondern nach der legitimen Religion des vorprophetifchen
Israel ift zu fragen; ferner die Beantwortung der 7. Frage
(gab es eine Entwickelung des Jahwismus in der Vor-
ftellung von der Wefenheit Jahwe's?) und ganz befonders
die der 12. Frage: Entbehrte der vorprophetifche Jahwismus
die Idee der zukünftigen Univerfalität des israel.
Heiles? Wennder Verf. hierüber(S.9Ö)urtheilt,,dafsderjah-

! wismus bereits von vorn herein im Princip den Univerfalis-

I mus der Ausbreitungstendenz befafs, wenn auch diefeEigen-
fchaft der Offenbarungsreligion zunächft nur eine latente
war', fo fcheint er uns damit auf den Punkt hingewiefen zu
haben, in welchem die jetzt fo ftark divergirenden Linien
der altteftam. Kritik früher oder fpäter wieder zufammen-
kommen müffen. Und je mehr das ganze Buch von

I folchem redlichen Trachten nach einer tieferen Verformung
der Gegenfätze erfüllt ift, um fo mehr wünfehen

j wir ihm noch einmal die Beachtung der Fachgenoffen,
die es verdient.

Tübingen. E. Kautzfeh.

i Gräfe, Privatdoc. Die. Dr. E., die Paulinische Lehre vom

Gesetz nach den vier Hauptbriefen. Freiburg i. Br.,
Mohr, 1884. (IV, 26 S. 8.) M. —.60.

Der durch feine inhaltreiche und mehrfach fördernde
Abhandlung über Veranlaffung und Zweck des Römerbriefes
(Freibg. i. B. u. Tüb. 1881) bereits vortheilhaft
bekannte Die. Dr. Gräfe in Berlin hat in dem vorliegenden
Hefte mit unwefentlichen Aenderungen feine
I Habilitationsvorlefung der Oeffentlichkeit übergeben.
Es ift da natürlich nur eine gedrängte Darfteilung der
Lehre Pauli vom Gefetz möglich gewefen; aber alles
Wefentlichc ift zur Erörterung gekommen. Wir glauben,
dafs der Verf. fich mit diefer Gabe ein Verdienft um
die paulinifche Theologie erworben hat.

Klar und edel ift die Sprache (zu bemängeln wäre
etwa S. 7: Wie Unrecht Hofften hat, S. 8: bei dem Sira-
i ciden, dem Grundbuche des Nomismus, S. 22: So ift
! alfo u. f. w.), die Gedankenentwicklung durchfichtig und
wohlüberlegt. Der Verf. ift mit Worten fparfam umgegangen
, um möglichft viel zur Sache zu geben; ein Vorzug
, der doppelt erfreut, wenn man kurz vorher Bleib-
treu's verwirrte und verwirrende Erübrigungen über
1 Römer c. 1—3 gelefen hat. — Bezüglich der Refultate ift
| Ree. in der Lage, dem Verf. faft durchweg beizuftimmen.
Die Einleitung handelt von der hohen Bedeutung
der Lehre vom Gefetz innerhalb des Paulinismus und
berührt zugleich die Vorausfetzungen derfelben im Bildungsgange
und ihre Beeinfluffungen durch den fpäteren
Lebenskampf des Apoftels; alles richtig, nur ift der