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Ausgabe:

1884

Spalte:

353-355

Autor/Hrsg.:

Bissell, Allen Page

Titel/Untertitel:

The law os asylum in Israel, historically and critically examined 1884

Rezensent:

Smend, Rudolf

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Theologische Literaturzeitung.

Herausgegeben von D. Ad. Harnack und D. E. Schürer, Proff. zu Giefsen.

Erfcheint Preis
alle 14 Tage. Leipzig. J. C. Hinrichs'fche Buchhandlung. jährlich 16 Mark.

N°- 15. 26. Juli 1884. 9. Jahrgang.

Bissell, The law of asylum in Ifrael (Smend).
Martin, Description technique des Mss. grecs

relatifs au Nouv. Test. (Neftle).
Harris, Stichometry (Neftle).
Beck, Erklärung der Offenbarung Johannis c.

1 —12, hrsg. von Lindenmeyer (Schürer).
11 i I g e n f e 1 d, Die Ketzergefchichte des Urchriften-

thums (Koffmane).

Goelzer, Etüde lexicographi(|ue et grammaticale

de la LatinW de St. Jerome (Koffmane).
Zimmermann, Die kirchlichen Verfaffungs-

kämpfe im 15. Jahrhundert (Möller).
Delitzfch, Documente der national-jüdifchen

chriftgläubigen Bewegung in Südrufsland

(Harnack).

Herrmann, Warum bedarf unfer Glaube ge-
fchichtlicher Thatfachen? (Beffer).

Julius, Das Chriftenthum im Licht der vergleichenden
Sprachwiffenfchaft (Kraufs).

Ziller, Grundlegung zur Lehre vom erziehenden
Unterricht (Steglich).

Bnxptif r/e. itfi inrogia (GottfchickL

Iiatpeidtic, V>p,9ödogo? yoioxiavexr) xai>'ix.tj-
aiq (Gottfchick).

Sörgel, Fünfzig evangelifche Kirchenlieder
(Schloffer).

Bissell. Dr. Allen Page, The law of asylum in Israel, das Zeitalter des Perikles. Wollte man aber die Afyl-
historically and critically examined. Leipzig, Stauffcr, Sefetze in diefe Zeit fetzen, dann würde man die letztere
t88 c „r R 1VT i cn ■ fälfchlich mit dem Zeitalter des Drakon paralleliftren.

1084. (80 ». gr. o.) m. u y>- Dazu kommt nun, dafs die Ifraeliten ein reineres Gottes-

Der Verf. zeigt in der Fanleitung, dafs wir nur bei bewufstfein und einen reineren Gottesdienft hatten, wo-
Griechen und Ifraeliten ein förmliches Afylrecht kennen < durch bei ihnen das Streben nach einer gefetzlich ge-
(S. 1—7), handelt fodann vom Afylwefen der Griechen I ordneten Gefellfchaft verhältnifsmäfsig früher erregt
(S. 8—36), von dem der Ifraeliten (S. 37—73), fucht zur werden mufste als bei den Griechen. Somit beweift che
Altersbeftimmung der Afylgefetze des Pentateuchs aus ; vergleichende Gcfchichtswiffenfchaft, dafs die Afylo-efetze
der parallelen griechifchen Rechtsentwicklung Anhalts- älter find als Salome Jünger können Dt. 19 Num. 35
punkte zu gewinnen (S. 74—82) und zieht endlich feine natürlich noch viel weniger fein Das ifraelitifche Kö-
Schlüffe (S. 83—86). Die Vergleichung des griechifchen nigthum wuchs feit Salomo ja beftändig an Stärke und
Afylwefens mit dem lfraehtifchen macht den Hauptin- Macht, es organifirte die Herrfchaft in allen Beziehungen
5*" ,rVr Arbelt aU,S- Chtlg ausgefuhrt könnte Jene ' (S. 78 f.). In Jofia's Zeit hatten die Ifraeliten einen viel
Parallehfirung in der That von einem Nutzen fein, zu hohen Grad von Cultur erreicht, um das Afylwefen
der nicht nur dem unmittelbaren Gegenftande der Ar- 1 nocn zu dulden (S. 75). Völlig aufser dem Bereich der
beit zu gut käme. Indeffen ift es dem Verf. keineswegs Möglichkeit liegt aber die nachexilifche Entftehung von
um ein Verftandnifs des lfraehtifchen Afylwefens zu thun, Num. 35. Ezra and Nehemia liad behind them the power
er möchte vielmehr auf diefem Punkte der neueren Pen- , 0f t)le persian Empire; nay they were subjects ofthat power
tateuchkritik einen Hieb verfetzen, indem er den Nach- 1 and no longer a part of an indefendent people. And there
weis unternimmt, dafs nach Analogie der parallelen was certainly nothing in the character of that Empire to
griechifchen Rechtsentwicklung den Pentateuchifchen ' iead us to expect any such /ack 0f oyder and kgal contro[
Afylgefetzen nothwendig mofaifcher Urfprung zu vindi- ; as made t]le asylum a necesstty or an expedient against
ciren fei. | violence which tlie law could not reach; or, on the other hand,

Die Kühnheit diefes Unterfangens begreift fich in- any such laxity as woidd allow an asylum to interfere with
deffen aus dem Mafse von Einficht, die der Verf. in > its own direct execuiion of law (S. 81). Zu Mofe's Zeit
die hier in Betracht kommenden Dinge und Fragen hat. war Ifrael fchon fo hoch cultivirt, dafs man felbft da die
Die Autoritäten der griechifchen Alterthumskunde be- Entftehung diefer Gefetze kaum noch begreift. Das Volk
lehren ihn, dafs das Afyl feinem Wefen nach in den un- hatte Generationen lang in dem am höchften civilifirten und
vollkommenen Rechtsverhältnifsen wurzelt, die für die am höchften organifirten Reich der alten Welt gelebt. Sie
Anfänge des Staatslebens überall charakteriftifch find, ftrichen Ziegel und bauten Städte und thaten allerlei
So lange die Beftrafung des Verbrechens, namentlich des Arbeit auf dem Felde. Andfrom our knowledge of the
Mordes, nicht wefentlich als Sache des Staats betrachtet custom of ancient monarchs we can be stire that the talent
und von diefem geübt wird, fpielen die Afyle eine grofse of the Hebrews was put to all its available uses and of
Rolle, fie fchützen gegen die Härten des Rechts, hin- their capability we have cvidetice enough in the intercourse
dem aber auch feine Durchführung. Dagegen führt das of Moses and Aaron with Pharaoh (S. 76). An diefer
Erftarken der ftaatlichen Ordnung nothwendig zur Be- Meinung darf uns die Barbarei der Richterzeit nicht irre
fchränkung des Afylwefens und der Blutrache, worauf machen. Sie ift nicht weniger erklärlich, als dafs Europa
Athen fchon die Drakonifche Gefetzgebung abzielt, einft in die Finfternifs des Mittelalters verlank. Der rapide

in

Hiernach meint der Verf. nun mit der gröfsten Leich- Auffchwung aus diefer Anarchie zur Blüthe des König-
tigkeit beftimmen zu können, wann die Gefetze des Pen- thums unter David und Salomo ift aber ähnlich dem
tateuch, die das Afylwefen als beftehend vorausfetzen plötzlichen Aufgang der Sonne des Humanismus über
und wefentlich nur befchränken, entftanden feien. Viel- der Finfternifs Europa's (S. 77). Soweit die vergleichende
fach hat man wegen 1 Kön. 1,50. 2,28 (willkürlich ge- Gefchichtsbetrachtung des Verf.'s! Es ift wohl auf den
nug) angenommen, dafs Ex. 21, 13. 14 etwa aus der Zeit wohlwollenden Rath eines Freundes zurückzuführen,
Salomo's Hamme. Nach Biffell war aber.das Reich Da- dafs er fchliefslich (S. 86) in einer Nachfchrift (freilich
vi'd's und Salomo's ein grofser und mächtiger Staat mit | in vollem Widerfpruch mit feiner ganzen Arbeit) die

einer völlig organifirten Regierung. Es war eine der
grofsen Wcltmonarchicn of the time, auf derfelben Stufe
von Macht und Glanz mit Aegypten, Babylonien und
Affyrien. Griechifcher Seits entfpncht thatfachheh etwa

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Entftehung der Afylftädte in der Richterzeit nicht für
unmöglich erklärt. — Von der Einheitlichkeit der ver-
fchiedenen Afylgefetze ift der Verf. völlig überzeugt:
the law of asylum fagt er. Es ift für ihn eine erwiefene