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Ausgabe:

1884 Nr. 9

Spalte:

216-219

Autor/Hrsg.:

Smend, Rudolf

Titel/Untertitel:

Die Listen der Bücher Esra und Nehemia 1884

Rezensent:

Stade, Bernhard

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Theologifche Literaturzeitung. 1884. Nr. 9.

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vordeuteronomifchen Redaction überzeugt. Be. verhält
(ich dem gegenüber vorfichtig ablehnend (bef. S. XXVI),
und doch hat er felbft neue Beobachtungen gemacht,
die fehr für die abgelehnte Anficht fprechen. Ueber-
zeugend weift er zuerft nach, dafs in c. 2, 11 ff. zwei
Quellen vereinigt find, ein Bericht 1) = 2, Ii. 13—19
[viell. beffer II. 12. 14—19] und ein Bericht 2) = 2, 12
[13 ?]. 20—23 u- f< w- Der erfte enthält ficher das An-
fangsftück des deuteronomiftifchen Rahmens — ich ftehe
nicht an, c. 1, ia als Anfangsformel davor zu fetzen —
aber auch der zweite hat fchon Erzählungen aus der
Richterzeit eingeleitet. Da nun dazu 2, 6—10, im wefent-
lichen = Jof. 24, 28—31, das ift mit Wahrfcheinlichkeit
E, unlöslich gehört, fo fcheint damit fchon Wellh.'s
Anficht, und zwar in der Ausbildung, die fie durch
Meyer und Stade erhalten, gefichert zu fein. Zudem
aber hat Meyer in 2, 20—3, 6, Be.'s zweitem Bericht,
zwei Quellen unterfchieden, deren eine, die Fortfetzung
des Berichtes von E(?), die Völker verfchont fein läfst,
um Ifrael zu prüfen, ob es feinem Gotte treu bleibt, die
andere, um Ifrael den Krieg zu lehren (nach E. Meyer
2, 23a. 3, ib. 2. 3, Matthes viell. beffer 3, 1 a ft. 2, 23a,
doch bleibt das Einzelne noch offen). Das lehnt Be. ab,

weifen, fehr fchwer freilich, fie zufammenhängend her-
zuftellen. ■ Mit grofsem Glück hat endlich Be. auch in
dem zweiten Anhang, c. 19 ff., einen doppelten Bericht
aufgedeckt und dadurch vorausfichtlich den Grund zu
einer etwas höheren Würdigung des Stückes gelegt, als
Wellh. ihm hatte zu Theil werden laffen. —■

Die Auslegung des Buches Ruth wird man einer
forgfältigen Durcharbeitung unterzogen finden; man ge-
ftatte mir, da befonders Wichtiges mir nicht aufgefallen
ift, über Einzelheiten zu Gunften der gegebenen ausführlicheren
Anzeige des Buches der Richter hinwegzugehen
.

Leider enthält der Druck — von den erften Bogen
des Textes abgefehen — eine unvcrhältnifsmäfsig grofse
Zahl von Fehlern; die Verantwortung dafür wird man
nicht dem Verf., fondern weit überwiegend der Druckerei
zuweifen müffen, da falfche Buchftaben in deutfchen
Worten, untermengte falfche Schriftforten u. dgl. fehr
häufig vorkommen. Die hebräifchen Typen fcheinen
ftark abgenutzt und zahlreiche Fehler dadurch unvermeidlich
. Für ein fo wichtiges Handbuch, das jedem
Anfänger in die Hand kommt, der nicht in der Lage
ift überall felbft zu verbeffern, füllten Ausgaben zur

aber ohne Begründung; es wird als gefichertes Ergeb- , rechten Zeit nicht gefcheut werden. Auf den Abdruck
nifs anerkannt werden müffen. Die Gleichfetzung diefes i meines umfangreichen Fehlerverzeichnifses mufs ich hier
letzteren, ficher älteften Berichtes mit J (fo Meyer und des Raumes wegen verzichten. —

Stade) darf jedenfalls vorläufig und als heuriftifches Zum Schluffe aber fei dem ehrwürdigen Verf. noch

Hülfsmittel gebilligt werden, und ftatt es als Räthfel zu ] einmal Dank gefagt für das fchöne, überall anregende
bezeichnen (fo noch Meyer), wie c. 1 zum Richterbuch
gekommen ift, würde ich ebenfo vorläufig vorfchlagen,

3, 1 ff. an den Grundftock von c. 1 als Fortfetzung an
zufchliefsen. So ift 1) durch die redactionelle Vereinigung
zweier Quellen in Be.'s Bericht 2 eine vordeuteronomifche
Redaction ficher bewiefen, 2) wird auch der Verf. des
Rahmens nicht derart felbftlos die Rolle des Ergänzers
gefpielt haben, dafs er, wie Be. meint, feine Arbeit in Bericht
2 einfchob, fondern auch [1, ia ?]. 2, 11 f. 14—19wird
einft eine felbltändige Einleitung zu Richtergefchichten
gebildet haben, die 3) durch eine nachdeuteronomifche

Buch, das er uns zum zweiten Male gefchenkt hat.
Bonn. K. Budde.

Smend, Prof. Lic. Dr. Rud., Die Listen der Bücher Esra
und Nehemia, zufammengeftellt und unterfucht. Bafel,
[Schneider], 1881. (28 S. 4. u. 2 Tab. in Fol.) M. 2. —

Die Ueberlieferung über die erften Jahrhunderte der
neuen Gemeinde fliefst äufserft fpärlich. Ein Bericht
über die Sammlung und Führung der erften Rückwanderung
, über die Verhältnifse, unter welchen fie wieder
Redaction mit der aus 2 Berichten entftandenen älteren ; Befitz ergriffen hat vom Lande der Väter, fehlt gänzlich;

Einleitung vereinigt wurde. Dies fcheinbar Verwickeitere
wird fich, wie es beim Hexateuch längft der Fall, auch
beim Richterbuch auf die Dauer als das Einfachere be
währen und zuverläffig durch vielfache weitere Beob

über die von Efra geleitete zweite Befiedelung und über
Nehemia's Thätigkeit find allerdings Aufzeichnungen
diefer Männer vorhanden gewefen, aber von diefen haben
fich nur Bruchftücke als Beftandtheile fpäterer Gefchichts-

achtungen feine Beftätigung finden. Es wird fich immer- j fchreibung erhalten. Und der nicht mehr in urfprüng

mehr zeigen, dafs die einzelnen gröfseren Gefchichten
des Richterbuchs faft ohne Ausnahme aus mehreren
Quellen redactionell zufammengefchichtet find, und es
lässt fich da noch viel Frucht fchaffen. Hier ift nicht der
Ort dies zu beweifen; ich will nur noch die Beiträge
hervorheben, die Be. felbft dazu geliefert hat. — Für
die Debora-Gefchichte beftreitet er das doppelte Geficht
in Geftalt von Erzählung und Lied c. 4. 5, mit
beachtenswerthen, aber in der Hauptfache fchwerlich
entfeheidenden Gründen. In der Gideon-Gefchichte,

licher Anordnung vorhandene aramäifche Bericht Efra
4—6 fteht, wie leicht zu fehen, zeitlich von den berichteten
Ereignifsen nicht unerheblich ab und berichtet ungenau.
Ueber viele der wichtigften Punkte können wir nur ver-
fuchen, durch indirecte Schlüffe Licht zu erhalten.

Das hier vorzugsweife in Betracht kommende Material
find nun die in den Büchern Efra, Nehemia und
Chronik erhaltenen genealogifchen Liften. Wir erhalten
aus ihnen einen Einblick in die Zufammenfetzung der
Gemeinde in den erften Jahrhunderten ihres Beftehens,

deren verwickeltes Knäuel aller Befchreibung fpottet | der freilich genauer fein würde, wenn diefelben uns in
und der endgültigen Entwirrung noch harrt, weift Be. ! befferem Zuflande überliefert wären,
zwar Wellh.'s zwei Quellen ab und übergeht Stade's Der Verf. hat fich nun an das dankenswerthe und

Arbeit an c. 6, liefert aber felbft zu 7, 16 ff. einen fach- j nützliche Unternehmen gemacht, die Entftehung und
lieh überzeugenden, wenn auch formell noch nicht ab- i Herkunft, wie den Zuftand der Ueberlieferung der in
fchliefsenden neuen Beitrag zur Scheidung zweier Quellen. I den Büchern Efra und Nehemia erhaltenen Liften (Neh.
Für Jephta befindet fich Be. jetzt der Hauptfache nach i Ii vgl. 1 Chr. 9; Neh. 12, Efra 8, Neh. 3. 10, Efra 10;
in erfreulicher Uebereinftimmung mit Nöldeke und Wellh. | Neh. 7, Efra 2 vgl. 3 Efra 5) zu unterfuchen und die
Die Simfon-Gefchichte, deren Text trotz fcheinbarer ] hiftorifche Bedeutung derfelben durch eine Vergleichung
Einheit in vielen Beziehungen ein Seitenftück zu Gideon und tabellarifche Zufammenftellung in's Licht zu fetzen.

Das Unternehmen verliert dadurch nichts an feiner Nützlichkeit
, dafs einzelne Punkte noch zu weiterer Unter-
fuchung reizen — der Verf. felbft ift weit davon entfernt,
abfchliefsende Vollftändigkeit zu prätendiren — und dafs
man, um das Gefühl einiger Sicherheit zu gewinnen, ihm
eigentlich die ganze Unterfuchung nachthun mufs. Denn
letzteres ift trotz — oder genauer gerade wegen — der
Knappheit des Materiales, welches uns im A. T. vorliegt,

bildet, läfst Be. von einer Hand aufgezeichnet und nur
in den Rahmen hinein geftellt fein, für den fie nicht
pafst. In c. 17 f. verwirft Be. ohne Grund die Quellen-
fcheidung Wellh.'s für 17, 1—6, behauptet aber richtig
für 18, 15—29 zwei Quellen ftatt Wellh.'s Ueberarbeitung
eines Berichtes. Für den übrigen Umfang weift er die-
felbe Annahme ab; doch ift es ein Leichtes, auch darin,
befonders in 18, 7 ff. Spuren zweier Berichte nachzu-