Recherche – Detailansicht

Ausgabe:

1883 Nr. 26

Spalte:

614-617

Autor/Hrsg.:

Schmitz, Herm. Jos.

Titel/Untertitel:

Die Bussbücher und die Bussdisciplin der Kirche 1883

Rezensent:

Wasserschleben, F. V.

Ansicht Scan:

Seite 1, Seite 2, Seite 3

Download Scan:

PDF

613 Theologifche Literaturzeitung. 1883. Nr. 26. 614

jemals ein Menfch zu einer fo zu fagen irdifchen Un-
fterblichkeit gelangt ift..' Von Paulus wendet (ich die
Darstellung wiederum zu den Mächten, die dem Chriften-
thum entgegenwirken; die Gefchichte des römifchen
Reichs wird bis auf Antoninus Pius weitergeführt, deffen
Principat als der Höhepunkt des römifchen Kaiferthums
erfcheint. ,In Antonin erfcheint die Monarchie in ruhiger
und Sicherer Faffung, felbftgenügfam und Stark. An die
Stelle der Tyrannei, welche das Principat ausübte, Sieht
man eine väterliche Gewalt treten, welche doch nicht
ohne Strenge war.' Die Möglichkeit eines derartigen
Regimentes aber war nur dadurch eingetreten, dafs der
gefammte geiftige Zuftand der heidnifchen Welt Sich erneuert
hatte, zu höherem Ernft und würdigerer Selbft-
gewifsheit gelangt war. Das Verdienft diefer Erneuerung
fchreibt Ranke vorzüglich zwei Männern zu Ende des

erften Jahrhunderts, dem Dio Chryfoftomus und Epictet Band in Ausficht geftellt.

zu. Der erftere hat die focialen, der letztere die indi- Birkenruh bei Wenden. Otto Harnack.

anderen Lichte als bei Burckhardt; nicht als blofser ge-
waltfamer, rückfichtslofer Pplitiker erften Ranges, fondern
zugleich auch als religiös gerichtet. Das Bild
Burckhardt's ift einheitlicher und einfacher, aber darum
vielleicht weniger wahr und menfchlich als das bei Ranke.
Conftantin, ein aufrichtiger Monotheift, zeigt Sich hier auf
dem Concil zu Nicaea, zwar nicht als Chrift, doch aber
als ernfter und würdiger Befchützer der Kirche.

,Noch aber war Alles im Werden und in mannigfaltigem
inneren Widerfpruch begriffen. . . . Die Leiden-
fchaften der Menfchen auf der einen, die Befonderheit
der Nationalitäten auf der anderen Seite fetzten Sich der
Idee entgegen, die jedoch im Ganzen und im Grofsen
den Sieg davon getragen hatte.'

Die weitere Gefchichte des Sieges und der Ausbreitung
des chriftlichen Idee wird für den folgenden

viduellen Anforderungen feftgeftellt, auf deren Anerkennung
das Staatsleben unter den Antoninen, die philofo- j Schmitz, Dr. Herrn. Jof., Die Bussbücher und die Buss-

phifche Lebensrichtung des zweiten derfelben, Marc Aurel, disciplin der Kirche. Nach handfchriftlichen Quellen

berU^t- r 1 . auf u •L- v. m a umj j •• dargeftellt. Mainz, Kirchheim, 1883. (XVI, 864 S.

Es folgt ein Abfchnitt über die ,Ausbildung des ro- 1> yi

mifchen Rechts' und die Beziehungen der Rechtswiffen- j §r- NL ~

fchaft zur Kaiferwürde, fodann die Darfteilung der ,An- Der Verf. hat bereits im Jahre 1875 im Archiv für

fänge der chriftlichen Kirche'. ,In den älteften nach-
apoftolifchen Schriften waltet der Geift der Abfonderung
von dem Judenthum vor, den Paulus angefchlagen
hatte. . . . Diefe Beftrebungen . . . verloren aber ihre
prägnante Nothwendigkeit durch den Untergang des
Reffes der Selbftändigkeit, welchen die Juden noch be-
fafsen. . . . Dagegen trat die Idee des römifchen Imperiums
, an welches fich die Chriften anfangs angefchloffen

kathol. Kirchenrecht Bd. 33 und 34 zwei Abhandl. über
das Poenitentiale Romanum und zwei Bufsordnungen
veröffentlicht, welche er einer Gruppe angeblich römi-
fcher Bufsbücher zuweift, denen, wie er meint, das eigen-
thümlich gewefen fei, dafs fie, ohne univerfelles Anfehen
zu befitzen, in der römifchen Particularkirche gebraucht
worden feien im Gegenfatze zu den Bussbüchern anderer
Particularkirchen. In obigem Werke behandelt der Verf.

hatten, ihnen um fo feindfeliger entgegen. ... Es war ! in umfaffender Weife die ganze Gefchichte der Bufs

kein Zufall, wenn eine römifche Militärcolonie mit einem
Jupitertempel an die Stelle Jerufalems trat. ... In diefem
Widerftreit nun hat fich allmählich die chriftliche Kirche

disciplin und veröffentlicht eine grofse Anzahl von Poeni-
tentialien theils nach meiner Ausgabe, theils felbftändig
unter Benutzung von über 110 Handfchriften. Nach

gebildet.' Die vorübergehenden und gedankenlofen j einer Einleitung erörtert er im erften Theile (S. 11—226)
Graufamkeiten Ncro's und Domitian's abgerechnet, haben j die Gefchichte der Bufsdisciplin und der Bufs-
die Chriften bis auf Marc Aurel wohl manche locale Be- 1 bücher. Diefer Abfchnitt ift vorzugsweife gegen die
drückung, von Seiten des Imperiums aber noch Duldung Auffaffungen gerichtet, welche ich in der Einleitung zu
und Schutz erfahren. Insbefondere fchreibt Ranke ein meiner Ausgabe der Bufsordnungen der abendländ.
folches Verhalten Antoninus Pius zu, deffen 'jpnazofa) J Kirche (Halle 1851) niedergelegt habe. Der Verf. nimmt

Tcobs T° ~^0iVOV tijc: L/r/f'ac. er im Gegenfatz zu Keim,
Aube etc. in der Faffung für echt hält, ,in welcher es im
Anhang zu Juftin's erfter Apologie vorliegt'. Eine Folge
diefer toleranten Haltung des Imperiums war das gleich1
falls friedliche Verhalten der Chriften, welche die den
Staat aufhebenden Grundfätze des Montanus zurücknamentlich
Anftofs d aran, dafs nach meiner Anficht die
Kirche aufser den angelfächfifchen und den auf diefer
Grundlage entftandenen Bufsbüchern keine anderen Bufsordnungen
aufzuweifen habe, welche, für die Univerfal-
kirche beftimmt, auf der Bafis des geltenden allgemeinen
kirchl. Rechts verfafst waren, und daher die umfang-

wiefen. — Diefer Zuftand erreicht fein Ende unter Marc reiche kirchl. Gefetzgebung der erften 6 Jahrhunderte
Aurel, welcher der öffentlichen Stimme nicht mehr wider- I zur Regelung des Bufswefens in der darauf folgenden
flehen kann, und in mehreren Provinzen die Verfolgung | Zeit nicht nur abgebrochen, fondern auch unverwerthet

der Chriften gefchehen laffen mufs; feitdem beginnt
der Gegenfatz. Die nun folgende Periode der Militär-
kaifer ift von Ranke faft ausführlicher behandelt, als es
in einer ,Weltgefchichte' von Intereffe ift; fo anregend
es auch wäre, diefe Darfteilung mit der neuerdings von
Burckhardt in der zweiten Auflage feines Werkes über
Conftantin gegebenen zu vergleichen, fo würde das doch
hier zu weit führen. — Von univerfellem Intereffe find
wiederum die Schlufsabfchnitte über Diocletian und Conftantin
. Diocletian's Charakter und Lebenswerk fafst
Ranke in ähnlicher Weife wie Burckhardt; er ift der Begründer
der neuen Staatsverfaffung, in der das Chriften-
thum eine geficherte Stellung finden konnte. Doch
fchreibt er Diocletian nicht, wie Burckhardt, den grofsen
Reformgedanken zu, die Kaiferwürde aus einer lebenslänglichen
zu einer periodifch wechfelnden zu machen.
Die von Diocletian zugelaffene Chriftcnverfolgung leitet
er nicht wie Burckhardt aus politifchen Umfturzpläncn
der Chriften, fondern charakteriftifcher Weife wiederum
aus dem Gegenfatze zur Staatsreligion ab.

Conftantin endlich erfcheint hier in einem wefentlich

geblieben fei. Im Gegenfatze hierzu findet der Verf.
nunmehr in der Gruppe fogenannter ,römifcher Poeni-
tentialien' Bufsbücher der Univerfalkirche. Der Nachweis
diefes Charakters fowie des Einklangs ihrer Be-
ftimmungen mit dem allgem. kirchl. Rechte bildet im
Grunde den Kern und wichtigften Beftandtheil des umfangreichen
Werks. Der Verf. polemifirt hier gegen eine
Auffaffung, welche ich nicht durchweg als die meinige
anerkennen kann. Unzweifelhaft hat das Bufswefen, wie
die übrigen Seiten des kirchl. Lebens und der kirchl.
Disciplin, fich Jahrhunderte lang in den einzelnen Nationalkirchen
überwiegend auf der Grundlage particu-
lärer Normen geftaltet, und auch die feit dem 6. Jahrh.
aufkommenden Bufsbücher haben vielfach diefen parti-
kularrechtl. Charakter behalten, während andere theils
durch die Autorität ihrer Verfaffer, theils durch
die reichhaltige Benutzung des in der gefamm-
ten Kirche anerkannten kirchenrechtl. Materials
thatfächlich eine Verbreitung erhielten, welche fich
weit über das urfprüngliche Geltungsgebiet erftreckte und
diefen Bufsbüchern eine gewiffermafsen ge m einrechtl.