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Ausgabe:

1883 Nr. 24

Spalte:

563

Autor/Hrsg.:

Über Phagein to páscha, Joh. 18

Titel/Untertitel:

28 1883

Rezensent:

Schürer, Emil

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Seite 1

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563 Theologifche Literaturzeitung. 1883. Nr. 24. 564

ein humanes, die fchonende Rückficht auf Knechte
und Mägde, denen auch ein Tag der Ruhe gegönnt
werden folle, wie ebenfalls Wellhaufen annimmt (S. 85—
105). Die beiden letzteren Punkte find der Art, dafs fie
nur im Zufammenhang mit der gefammten Pentateuch-
kritik zur Erledigung gebracht werden können. Wer
auf Grund des gefammten, dabei in Betracht kommenden
Materiales die neueren Anfchauungen über Alter
und Reihenfolge der verfchiedenen Beftandtheile des Pen-
tateuches glaubt ablehnen zu müffen, der wird auch das
Einzelne fich dem entfprechend zurechtlegen müffen.
Für wen aber die Haupt-Maffe der Gründe eine überzeugende
Kraft zu Gunften der neueren Hypothefe hat,
der wird fich dann fragen, ob nicht auch die untergeordneteren
Momente fich leicht in den gefundenen Rahmen
einfügen und demfelben zur Beftätigung dienen. Und ich
kann meinerfeits nur finden, dafs dies allerdings auch
bei der Sabbath-Gefetzgebung der Fall ift, wo, wie auf
vielen anderen Punkten, die Auffaffung Wellhaufen's in
der ungezwungenften Weife den vorliegenden That-
fachen gerecht wird.

Giefsen. E. Schürer.

Schiirer, Prof. Dr. Emil, Ueber cpayelv zb nüayu
Joh. 18, 28. Akademifche Feftfchrift. Giefsen, Ricker
in Comm., 1883. (24 S. 4.) M. 1. —

Die kleine Schrift beanfprucht nicht, etwas wefentlich
Neues zu geben, fondern nur eine kräftige Vertheidigung
einer alten Wahrheit. Um die johanneifche und fynop-
tifche Chronologie in Einklang zu bringen, wird bekanntlich
von den Harmoniften immer wieder behauptet, dafs
an unferer Stelle unter zb ndaya nicht das Paffa zu
verftehen fei, fondern die übrigen Opfermahle, die im
weiteren Verlaufe der Feftzeit genoffen wurden, alfo das,
was im A. T. D^blD TOT, im rabbinifchen Sprachgebrauch
kurzweg das ,Feftopfer' ; rOTn; genannt wird.
Man beruft fich für diefen angeblichen weiteren Gebrauch
von ndaya theils auf einige Stellen des A. T.'s, theils
auf den rabbinifchen Sprachgebrauch. Wie völlig hinfällig
aber diefe apologetifchen Argumente find, habe
ich theils durch eine neue Beleuchtung der altteftament-
lichen Stellen, theils durch eine vollftändigere Pieranziehung
des rabbinifchen Materiales zu zeigen gefucht.
Nirgends findet fich auch nur die leifefte Spur von jenem
angeblichen weiteren Sprachgebrauch; vielmehr zeigt
namentlich die Behandlung von Deut. 16, 2 bei den
Rabbinen, dafs auch dem fpäteren Judenthum jener
angeblich weitere Gebrauch von nDE fchlechterdings
fremd ift.

Giefsen. E. Schür er.

Bertram, Presb. Dr. Adf., Theodoreti, episcopi Cyrensis,
doctrina christologica, quam ex ejus operibus compo-
suit A. B. Hildesheim, Borgmeyer, 1883. (VI, 178 S.
8.) M. 2. 50.

Der Verf. fucht in diefer auf fleifsigem Studium der
Werke des Theodoret beruhenden Arbeit zu zeigen,
erftlich, dafs Theodoret bis über das Jahr 433 hinaus
zwar nicht ftreng theodorifch, aber doch neftorianifch gelehrt
habe, zweitens dafs er feit der Union mit Cyrill
allmählich (nicht fofort) fich der orthodoxen Lehre zugewendet
habe, und dafs der Grund diefes Umfchwunges
einerfeits in der heilfamen Wirkung der unio sincera
cum ccclesia an fich, andererfeits in dem Segen des eifrigen
Schriftftudiums des Bifchofs zu fuchen fei, drittens dafs
Theodoret in fpäterer Zeit nur deshalb einen Wechfel
in feinen Anfchauungen nicht eingeftanden und die
Anathemathismen des Cyrill niemals gebilligt habe, weil
er diefe als Antiochenifcher Theologe nicht habe verftehen
können und weil er feine Angriffe auf diefelben

ftets nur als Vertheidigung der Zweinaturenlehre gegenüber
dem Monophyfitismus beurtheilt habe; ftärkfter Beweis
aber des Wandels feiner Chriftologie fei — abge-
fehen von den Ausführungen in den biblifchen Commen-
taren und im Eraniftes — die von ihm zu Chalcedon
ausgefprochene Verdammung des Neftorius, die nicht
als eine abgeprefste, fondern als eine freiwillige und
wohlüberlegte aufgefafst werden müffe. Das Urtheil,
welches die Kirche fowohl auf dem 5. Concil als durch
die Päpfte über Theodoret gefällt habe, erweife fich fo-
mit durch ein eingehendes Studium der Werke Theodoret's
als das zutreffende und richtige.

Man mufs letzteres wohl anders ausdrücken. Dem
Verf. war das Hauptergebnifs feiner Unterfuchungen
vorgezeichnet: Theodoret gilt als ein orthodoxer Kirchenvater
; nur feine Angriffe auf Cyrill find als häretifch
verdammt worden. Diefe kirchliche Entfcheidung läfst
allerdings noch einen gewiffen Spielraum. Man darf den
Verfuch wagen, Theodoret — abgefehen von feiner re~
prehensio anatliematismorum — für eine Säule der Orthodoxie
auszugeben, refpf auf die reprehensio lediglich
der materialen Härefie zu zeihen (fo Ceillier, du Pin,
Tillemont U.A.); man kann aber auch umgekehrt behaupten
(fo z. B. Garnier), dafs Theodoret im Herzen
ftets Neftorianer geblieben fei, und dafs er in fpäterer
Zeit nur deshalb der Kirche keinen Anlafs zum Ein-
fchreiten gegeben habe, weil er feine wahre Meinung
verfchleiert, die kirchlichen Formeln aber mit dem Munde
bekannt habe.

Beide Entfcheidungen find fammt den möglichen
Nuancen gleich unrichtig; denn fie gehen bei der Be-
urtheilung von einer Vorausfetzung aus, welche die ge-
fchichtliche Schätzung unmöglich macht. Der Begriff
von kirchlicher Orthodoxie, den die katholifchen Gelehrten
zu Grunde legen, ift ein unhiftorifcher. Sie meffen
nämlich die Lehre Theodoret's und der Väter des 5. Jahrhunderts
überhaupt an den Dogmen von der Communis
catio idiomatum und der Enhypoftafie. Diefe Dogmen
führt auch Bertram bereits in der Einleitung zu feiner
| Schrift, in welcher er von Theodors Lehre handelt (S.
21) in's Feld, und fie bleiben durchgehends in feiner
Schrift der Mafsftab, an welchem er Theodoret's Aus-
fagen mifst. Da nun Bertram ebenfogut wie die älteren
katholifchen Theologen weifs, dafs jene Dogmen cxplicite
von keinem einzigen Bifchof des 5. Jahrhunderts vertreten
worden find, fo mufs der Grundfatzvon der orthodoxiaitnpli-
cita in Anwendung gebracht werden. Damit find denn
die alten Theologen der Willkür, d. h. dem Wohlwollen
oder der Mifsgunft der Dogmenhiftoriker, völlig preisgegeben
. Einerfeits nämlich gelten nun die Grundfätze:
,(}mnis propositio judicanda est ex ipsu/s Jim:1 oder ,Propo-
sitiones, quae in se consideratae haeresim non contment,
orthodoxae sunt judicandae, si auctoris recta fides ex alus
ejusdem temporis effatis evidens est' oder Joris obscuris
per claros lux afferenda est et loci difficil io re s per verba
certe orthodoxa explicandi sunt' (Bertram p. 120. 126 und
fonft), andererfeits die entgegengefetzten, dafs alles
häretifch ift, was nicht präcis orthodox ift, und dafs
die Härefie es liebt, fich hinter die Formeln der Orthodoxie
zu verftecken (Bertram p. 62—93). Es beginnt
fomit nun jenes hochnothpeinliche Procefsverfahren, in
welchem der Dogmenhiftoriker einen Satz nach dem
anderen inquirirtund feinUrtheil fchliefslich nach,höherem
politifchen Gefichtspunkten abgiebt, da ihm feine Methode
geftattet, den Beklagten zu abfolviren oder zu ver-
urtheilen. Der gefchichtliche Boden, auf welchem der
Beklagte fleht, verfchwindet dabei völlig. Es ift lediglicli
Sache des Decorums, ab und zu durch einige Fingerzeige
darauf aufmerkfam zu machen, in welchem Jahrhundert
fich die fraglichen Vorgänge abgefpielt haben. Nur in
dem einen Falle werden dem Richter die Couliffen
wichtig, wenn er gewillt ift, dem Beklagten gnädig zu
fein. Dann nämlich kann die allgemeine Zeitlage als