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Ausgabe:

1883

Spalte:

481-482

Autor/Hrsg.:

Lecoultre, H.

Titel/Untertitel:

De censu Quiriniano et anno nativitatis Christi 1883

Rezensent:

Schürer, Emil

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Seite 1

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Theologische Literaturzeitung.

Herausgegeben von D. Ad. Hamack und D. E. Schürer, Proff. zu Giefsen.

Erfcheint Preis
alle 14 Tage. Leipzig. j. C. Hinrichs'fche Buchhandlung. jährlich 16 Mark.

N°- 21.

20. October 1883.

8. Jahrgang.

Lecoultre, De censu Quiriniano et anno nativi-
tatis Christi (Schürer).

Holttheuer, Der Brief an die Ebräer (Schmiedel
).

Cunningham, The Churches of Asia (A.
Hamack).

Zahn, Der Evangeliencommentar des Theo-
philus von Antiochien (A. Hamack).

Texte u. Unterfuchungen z. Gefchichte der alt-
chrifllichen Literatur hrsg. von O. v. Gebhardt
u. A. H arnack, Bd. I H.4. (Derf.).

Baumftark, Plus ultra! (Ritfehl).

Liddon, Die Gottheit unteres Herrn und Heilandes
Jefu Chrifti (Rade).

Beck, Die Erbauungsliteratur der evangelifchen
Kirche Deutfchlands. I. Th. (Achelis).

V egener, Was können wir thun, u. f. w.
(Rade).

Bolliger, Anti-Kant (Gottfchick).

Lecoultre. H., De censu Quiriniano et anno nativitatisChristi Auguftus vor der Theilung der Provinzen zwifchen dem
secundum Lucam evangclistam. Dissertatio, quam üeo Kaifer und dem Senat, alfo fpäteftens im J. 727 a. U.

, . . K^-*»i«G*«w««^a Eo^nUofo Tk»o erlaffen worden fein. Wenn demnach Lucas, wie es

bene vertente pro licentta docendi in Pacultate Ineo- . . . 7 ,/ . ,.' „ .. ,

fchetnt, den Lrlafs des katferhehen ooyfia in die Zeit der

logiae evangelicae academiae parisiensis . . . publice
defendet. Lausannae, typis Georgii Bridel, 1883. (102 p.
gr. 8.

Geburt Jefu Chrifti fetze, fo fei dies immerhin eine Un-
genauigkeit des Evangeliften (S. 33). — Im dritten Capitel
(S. 42—60) werden dann fpeciell die injudäa gehaltenen

Die noch junge evangelifch-theologifche Facultät zu Schätzungen befprochen und gezeigt, dafs vor dem beParis
, aus deren Mitte fchon eine Anzahl tüchtiger Ar- ntfen Ce»fus des Quirinius ,m J. 759 a. U. (nach der
b t hervoroegangen find (vgl zuletzt die auch in ' Abfetzung des Archelaus, zehn Jahre nach dem lode

jC1r dixu.„ „ aiu3A , i/i„„ /„ ! des Herodes) fchwerlich fchon ein römifcher Cenfus in

diefen Blattern angezeigte beitritt von Menegoz, Le < , ,.. ' , .„ „ . ,. r ~ . , T

peche et la redemption dapres Samt Paul, 1882), giebt >daa vorgenommen worden ift Bei diefer Gelegenheit
mit diefer Habilitationsfchrift abermals ein erfreuliches ■ erwähnt und befpr.cht der Verfaffer (S. 48-51) auch die

bis vor Kurzem allgemein für unecht gehaltene Infchnft,
auf welcher von einem Cenfus des Quirinius die Rede
ift. Von diefer Intchrift ift jetzt ein zweifellos echtes

Zeugnifs des an ihr herrfchenden wiffenfehaftlichen
Sinnes. Der Verf. ift mit allen zur Behandlung feines
Gegenftandes erforderlichen Mitteln in vollem Mafse aus-
gerüftet. Er beherrfcht nicht nur den Stoff vollftändig,

Stück in Venedig gefunden worden, das aber gerade die

fondern' verlieht ihn auch mit grofser Klarheit und Um- j crfte F^tÄ01 weg*n Jwüfü Srober Verftöfse
ficht des Urtheils zu behandeln. Ja man darf vielleicht man dle Infchnft für unecht erklarte, nicht enthalt,
fagen, dafs er in feinem Urtheil faft zu vorfichtig ift.

In dem Bcftreben, auch dem Gegner gerecht zu werden
und nicht mehr zu fagen, als was unbedingt ficher ift,
werden zuweilen die gegnerifchen Anflehten fo vollftändig

Die Infchnft würde übrigens, auch wenn fie ganz echt
wäre, für die apologetifche Streitfrage völlig irrelevant
fein. — Ein viertes Capitel (S. 61—82) unterfucht die
Frage, ob Quirinius fchon vor dem J. 759 a. U. einmal

dargeftellt und begründet, und die eigene Anficht fo Statthalter von Syrien war. Das Refultat ift, dafs dies
vorfichtig formulirt, dafs darüber der Eindruck von der ! zwar vielleicht der hall war jedenfalls aber auch erft
Sicherheit der gewonnenen Erkenntnifs nicht zu voller : 'de,:T°dedesHerodes. ^Annahme einer doppelten
Geltung kommt. Immerhin ift diefe zurückhaltende Ob- Statthalterfchaft des Quirinius will der Verf. nicht auf
jectivität ja nur eine löbliche Eigenfchaft; denn fie geht d'e bekannte Stelle des Tacitus {Annal. III 48), fondern
nicht fo weit, dafs deshalb auf ein beftimmtes Urtheil ehH. auf dle fragmentar.fche Infchnft geftützt wiffen,
verzichtet würde. Wefentlich neue Seiten hat freilich welche einem rom.fchen Beamten gilt der zweimal
auch der Verf. dem vielbehandeltcn Thema nicht abzu- Statthalter von Syrien war, und deren Beziehung auf

gewinnen vermocht. Und infofern könnte man wünfehen,
dafs er feine umfaffende Sachkenntnifs einem anderen
Gegenftand zugewandt hätte. Indefs gehört eben die
,Quiriniusfrage' zu denen, die immer wieder behandelt

Quirinius Lecoultre wenigftens für annehmbar hält.
Da nach dem Bisherigen ein von Quirinius gehaltener
römifcher Cenfus nicht in die Zeit des Herodes fallen
kann, fo wird endlich in Capitel V (S. 83—98) noch ge-

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werden muffen, weil es immer wieder Verfuche geben j fragt ob Lucas überhaupt den v^on ihm erwähnten Cenfus

des Quirinius in die Zeit des Herodes fetze? In neuerer
Zeit ift dies namentlich von Reufs {La Bible, Nouveau
Testament P. I, 1876, p. 121. 142) beftritten worden,
welcher meint, dafs Lucas 1, 5 nur die Lebenszeit des
Zacharias im Allgemeinen in die Zeit des Herodes fetze,
nicht aber die Geburt Johannes des Täufers und Jefu

wird, fie zu verdunkeln.

Im erften Capitel (S. 11—27) wird zunächft eine um-
fichtige exegetifche Behandlung der Lucas-Stelle gegeben,
welche dazu dient, denjenigen Sinn feftzuftellen, der für
eine unbefangene Auffaffung der felbftverftändliche ift. —
Das zweite Capitel (S. 28—41) handelt über die Gefchichte

des römifchen Cenfus überhaupt, fpeciell über den angeb- V.nnltl- Lf£oult ,7/ zei& dagegen mit Recht, dafs, wenn
liehen Reichscenfus des Auguftus. Lecoultre erkennt an, dl? zunachlt auch richtig ift, man doch nach dem ganzen

Zufammenhang der Erzählung als Anficht des Lucas
annehmen mufs, dafs der Cenfus des Quirinius noch in
die Zeit des Herodes falle. — Die Unterfuchung fchliefst

dafs zur Zeit des Auguftus nicht ein einheitlicher
Reichscenfus gleichzeitig und gleichartig in allen Provinzen
gehalten worden ift, fondern nur verfchiedene

Schätzungen in den verfchiedenen Provinzen. Er hält alfo,nllt der Anerkennung eines hiftonfchen Widerfpruchs
es aber (wie Zumpt) für wahrfcheinlich, dafs diefe ver- I ln der» Angaben des Evangeliften und mit dem Geftänd-
fchiedenen Provinzial-Cenfus auf einer generellen Anord- "f'. dafs »acb Aderrt^?ahlu"e df ..Lucas das Geburtsjahr
nung des Auguftus beruhen, und dafs iin Grunde auch Chnftl nicht feftgeftellt werden könne.

Lucas nichts anderes fagen wolle (f. die Schlufs-Thefen | Giefsen.__Schürer.

Nr. III). Freilich müffe diefe generelle Anordnung des |
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