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Ausgabe:

1883 Nr. 1

Spalte:

8-11

Autor/Hrsg.:

Maassen, Friedrich

Titel/Untertitel:

Ueber die Gründe des Kampfes zwischen dem heidnisch-römischen Staat und dem Christenthum. Diss 1883

Rezensent:

Harnack, Adolf

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Theologifche Literaturzeitung. 1883. Nr. 1.

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hältnifse mit den analogen und den gegenfätzlichen Beziehungen
der altteftamentlichen Religion befchäftigt
hat, welche die Darftellung Schmidt's ohne feine Abficht
förmlich herausfordert. Das Hauptintereffe diefer Ver-
gleichung knüpft fich an die Vorfteliung von der göttlichen
Vergeltung der menfchlichen Handlungen. Auf
diefe Idee wird man in dem vorliegenden Werk immer
wieder zurückgeführt. Diefelbe ift nun immer nur auf
das Schickfal der Einzelnen, und zwar fo angewendet,
dafs die entgegengefetzten Fälle des Lohnes und der
Strafe unter der Gerechtigkeit der Götter coordinirt werden
. Im Allgemeinen entfpricht diefes Attribut der
Götter dem Umftand, dafs der Staat den Griechen als
das höchfte Gut galt. Denn vom Staat wird ebenfo
Beflrafung der Verbrecher und Belohnung der VerdienM-
vollen nicht blofs erwartet, fondern auch die letzeren in
zahlreichen gefchichtlichen Beifpielen nachgewiefen (II.
S. 258). Urfprünglich rechnen die Griechen auf die göttliche
Vergeltung im irdifchen Leben, wenn auch diefelbe
erft lange nach der That eintritt; fpäter fixirt fich die
Vorfteliung von der jenfeitigen Vergeltung, nicht ohne
den Einfchlag der Annahme der Seelenwanderung. Die
griechifche Vorfteliung von der göttlichen Vergeltung
bleibt jedoch, auch indem fie ins Jenfeits verlegt wird,
bei der ausfchliefslichen Beziehung auf die Einzelnen,
und deshalb bei der Coordination ihrer beiden Anwendungen
flehen. Dies iM auch die Form, in welcher fie,
wie M. von Engelhardt nachgewiefen hat, von JuMin dem
Märtyrer als die leitende Idee der chriMlichen Lebens-
anfchauung recipirt iM, und demgemäfs bis zum heutigen
Tage als der MafsMab für die Ordnung der Erlöfung
durch ChriMus, a_ls die höchMe Wahrheit der Theologia
naturalis in Geltung erhalten wird. Das Correlat diefer
Idee bei den Griechen iM nun aber die möglichMe Frei- ;
heit und SelbMändigkeit der Menfchen den Göttern j
gegenüber, welche darauf beruht, dafs fie nicht von den |
Göttern gefchaffen, dafs fie Erdgeborene, oder ebenfo
wie die Götter Erzeugnifse in der Entwickelung der |
Welt find. Deshalb kennt der Grieche keinen Zweck
der Welt, der den Göttern und den Menfchen gemein-
fam wäre, vielmehr denkt er neben ihrer Vergeltung ab-
wechfelnd auch an ihre Unkenntnifs von den Gefchicken
der Menfchen, ihre Gleichgiltigkeit, ihren Neid gegen ;
diefelben. Unter diefen UmMänden iM die griechifche
Idee von der Vergeltung mit der Oberfiächlichkeit behaftet
geblieben, dafs unter ihr Strafe und Lohn coordinirt
werden. Wie ganz verfchieden tritt die Idee in der
altteMamentlichen Religion auf! Hier iM fie eingeordnet
in den Zweck des fittlichen Gemeinwefcns, welches Gott
in dem von ihm erwählten Volke, feinem Gefchöpfe
aufrichtet. Dafs er die Gerechten belohnt, ihnen einen
Tifch bereitet, einen Kranz verleiht, erinnert an die Fälle
Maatlicher Belohnung unter den Griechen. Allein das I
find Bilder davon, dafs Gott den Gerechten ihr Recht,
ihre öffentliche Geltung gegen ihre gottlofen Unterdrücker
verfchafft; diefe Vollendung der Gerechtigkeit
der Frommen aber fällt zufammen mit der normalen
HerMellung des erMrebten Gemeinwefens; dazu verhält
fich die BeMrafung der Gottlofen nur als Mittel, iM jenem
Zweck untergeordnet, um fo mehr als die gottlofen Unterdrücker
der Gerechten in erMer Linie Gegner der
Weltleitung Gottes find, alfo durch die Strafe unter deffen
Herrfchaft und den BeMand der gerechten Gemeinde
als den höchMen Zweck gebeugt werden müffen. Wenn
die im Staatsbegriff heimifchen Begriffe von Vergeltung
zur Deutung der göttlichen Weltordnung angewendet j
werden dürfen und, wie ich meine, müffen, fo wird man
doch die in ihrer Art vollMändige Ordnung derfelben
der oberflächlichen GleichMellung der entgegengefetzten
Erfcheinungen vorzuziehen haben. Oberfiächlich und
unvollMändig aber iM der griechifche Entwurf diefer
VorMellungsweife auch im Vergleich mit unferem gegenwärtigen
VerMändnifs des Staates. Kann man denn die

Ausübung des Strafrechtes anders verMehen als das
Mittel zur Erhaltung der allgemeinen öffentlichen Ordnung
und Wohlfahrt? Machen wir die Erfahrung, dafs
die guten Bürger Lohn oder Belohnung empfangen?
Finden diefelben nicht die ihnen entfprechende Befriedigung
in der Erhaltung des Friedens als der Erfchein-
ung des geficherten Staatswefens? Trotzdem wird
Einem von den herrfchenden Theologen zugemuthet,
die vom Staat abMrahirte fittliche Weltordnung Gottes
in einer Form anzuerkennen, welche nur die oberMäch-
liche Beobachtung der Sache durch die alten Griechen
ausdrückt, und fchon durch die altteMamentliche Anficht
überboten wird. Das iM ein Punkt, in welchem das vorliegende
Werk für Theologen, welche vergleichen gelernt
haben, äufserM lehrreich iM, aber lange nicht der
einzige.

Göttingen. A. Ritfchl.

Maassen, Dr. Friedr., Ueber die Gründe des Kampfes zwischen
dem heidnisch-römischen Staat und dem Christenthum. Inaugurationsrede
. Wien, Toeplitz & Deuticke, 1882. (36 S.
gr. 8.) M. —. 80.

Die Gründe des Kampfes zwifchen dem heidnifch-
römifchen Staat und dem ChriMenthum find in diefer
akademifchen Rede abgewogen und in präcifer Form
zur DarMellung gebracht. Der Verfaffer nimmt im
Eingange fowie im Verlaufe der Rede und am Schluffe
auch auf die Stadien des Kampfes und die Art der
SelbMvertheidigung des Staates Rückficht; aber die Ermittelung
der letzten Gründe des Kampfes iM ihm die
Hauptfache. Die Stadien anlangend, fo werden diefelben
richtig abgegrenzt. Ueber die neronifche Verfolgung
fpricht fich der Verfaffer mit Vorficht aus: ,Der princi-
pielle Gegenfatz wurde fchon damals erkannt, wenn wir
nicht annehmen wollen, dafs der Verfaffer der Annalen
die Erkenntnifs einer fpäteren Zeit in die des Ereignifses
verlegt hat, über das er berichtet'. Die Regierungen des
Trajan und Decius bilden Epoche; aber überrafchend
unrichtig iM es, wenn der Verf. (S. 8) fagt: ,Seit der
Zeit des Decius hat der furchtbare Vernichtungskampf
mit kurzen Unterbrechungen bis auf ConMantin gewährt'.
Bekanntlich ging der nach Diocletian genannten Verfolgung
vielmehr eine faM ununterbrochene Friedenszeit
von mehr als 40 Jahren voran. Hätte der Verf. fie und
die Anfänge der diocletianifchen Verfolgung in's Auge
gefafst, fo hätte er den Satz (S. 31): ,Die ChriMen haben
diefe ihnen auferlegte harte Probe mit einem über jede
Bewunderung erhabenen Heldenmuth beManden' doch
wohl limitirt. Es genügt eine Verweifung auf Eufeb. Ii. e.
VIII, 1, aus älterer Zeit auf die Schrift Cyprian's de
lapsis.

Die Art des Kampfes von Seiten des Staates anlangend
, fo iM dem Verfaffer gewifs beizuMimmen, wenn
er lagt, dafs bis auf Decius keine organifirte, allgemeine
Verfolgung Mattgefunden habe. Aber auch die Andeutungen
, welche S. 7 u. 14 über den Charakter der kaifer-
lichen Gefetze gegen die ChriMen und der ChriMenpro-
ceffe in der Zeit zwifchen Trajan und Decius gegeben
werden, find fehr beachtenswerth und fcheinen Ref. das
Richtige gegenüber den eben gültigen Anflehten zu enthalten
. Es find folgende zwei Sätze, die hier in Betracht
kommen: ,Die römifchen Behörden verfahren (in dem
angegebenen Zeitraum) gegen die ChriMen auf Grund der
beftehenden Gefetze, indem fie in Zweifelsfällen kaifer-
liche InMructionen einholen'. — ,Allerdings hätten fich
die Gefetze über die unerlaubten Vereine und die unerlaubten
Religionen gegen die ChriMen in Anwendung
bringen laffen. Thatfächlich aber find diefe Gefetze in
den Strafproceffen der ChriMen nur für die Einleitung des
Verfahrens von Bedeutung gewefen. Den GegenMand
der BeMrafung hat wefentlich das durch die Verweiger-