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Ausgabe:

1883 Nr. 11

Spalte:

258-261

Autor/Hrsg.:

Dorner, August

Titel/Untertitel:

Kirche und Reich Gottes 1883

Rezensent:

Köhler, Karl

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257 Theologifche Literaturzeitung. 1883. Nr. II. 258

befohlenen und grofses Talent in der Ordnung und Leitung
charakterifiren feine Verwaltung. Er hat eine Theo-
kratie durch völlige Verfchmelzung des religiöfen und
politifchen Lebens hergeftellt. Das ganze Staatswefen
war ein grofses Erziehungsinftitut, mit ftrenger Forderung
der Arbeit eines jeden, und follte ,naturgetreu die
Züge des erften Bildes der Kirche wiedergeben'. Daher ;
vor Allem fo gut wie keine Duldung perfönlichen Eigen-
thums, als der Hauptquelle des Egoismus. Mit kirchlichen
Handlungen blieb das ganze Leben durchdrungen.
Gemäfs der Arbeitsteilung waren Bruderfchaften gebildet
, auch die kriegerifche junge Mannfchaft repräfentirte
eine folche. Alle Kunft ftand im Dienft der Kirche, alle
Feite waren religiöfe, fogar Spiel und Tanz trugen kirchlichen
Charakter. Die Leitung des Staates gefchah vornehmlich
durch den Beichtftuhl. Die Strafe hatte nur
den Zweck der Erziehung, diefer Staat allein kannte
nie die Todesftrafe. Die Religion konnten die Jefuiten
als einzigen Grund des Gehorfams rühmen. Hochachtung
genoffen fie vor Allem als Verwalter der Sacramente.
Aber freilich nahmen fie nun faft die Stellung brahma-
nifcher Halbgötter ein, und darin hat der Verf. Recht,
wenn er als Ziel diefer Volkserziehung Heranbildung
zur Mündigkeit vermifst. Nichtachtung der natürlichen
Geftaltungen menfchlichen Lebens und das Unterlaffen
der Ausbildung freier Perfönlichkeiten erfcheinen als die
eigentlichen Grundfehler diefes Staatswefens, das daher
auch, feiner Leiter beraubt, fofort zufammenbrach.

Dorpat. Bonwetfch.

1. Chavannes, anc. past. F. L. Fred., Alexandre Vinet

considere comme apologiste et moraliste chretien.
.Memoire presente au concours ouvert par la Societe
de la Haye pour la defense de la Religion chretienne,
Leyde, Brill, 1883. (XI, 208 S. gr. 8.) M. 3.50.

2. Cramer, Hoogleeraar Dr. J., Alexandre Vinet als christe-

lijk moralist en apologeet geteekend en gewaardeerd.
Bekroond en uitgegeven doorhet Haagsch genootschap
tot verdediging van de christelijke godsdienst. Leiden,
Brill, 1883. (XI, 167 S. gr. 8.) M. 2.70.

Die Haager ,Gefellfchaft zur Vertheidigung der
chrifllichen Religion' wünfchte eine Schilderung und
Würdigung Alexander Vinet's als chrifllichen Apologeten
und Moraliften. Nach der ausführlichen Biographie von
E. Rambert (Laufanne 1876) und nach Veröffentlichung
einer zwei Bände ftarken Sammlung von ,Lettres de
Alexandre Vinet et de quelques uns de ses correspondauts'
'Laufanne 1882) lag alles Material, welches etwa aufser
V's. Schriften noch in Betracht kam, Jedermann vor, und
galt es alfo wefentlich, in der Darftellung und Beur-
theilung das Richtige zu treffen. Von den eingegangenen
Abhandlungen wurde diejenige Cramer's mit dem erften,
diejenige Chavannes' mit dem zweiten Preife gekrönt.
Dies ilt infofern ohne Frage gerechtfertigt, als die Schrift
von Cramer fich durch Klarheit der Darftellung auszeichnet
, während Chavannes in feinem umfangreicheren
Werk mehr Material beibringt für die Entwicklung und
die allgemein theologifchen Anfchauungen Vinet's

Cramer gliedert feinen Stoff in einfachfter Weife:
I. Vinet als chriftlicher Moralift. 1. Darftellung: Anlage
und Beftimmung des Menfchen. Sünde und Verhöhnung.
Die Erneuerung des Herzens durch den Glauben. Die
Individualität, die harmonifche Einheit des chriltlichen
Lebens. 2. Beurtheilung. II. Vinet als chriftlicher Apologet
. 1. Darftellung: Er betont d em Katholicismus
gegenüber das Recht der freien Unterfuchung, dem Supra-
naturalismus gegenüber das Ungenügende des hiftorifchen
Beweifes, dem Rationalismus gegenüber die Grenzen
unferer Erkenntnifs und das Recht des Gemüths, und
beweift die Wahrheit des Chriftenthums aus feiner be-

feligenden Wirkung. Die ganze Perfon und ihre Wirk-
famkeit wird in engfte Beziehung gefetzt zur religiöfen
,Erweckung' und Licht- wie Schattenfeiten daraus abgeleitet
.

Chavannes fchildert Vinet zunächft als Apologeten.
Nach einer geittvollen Parallele zwifchen Pascal und
Vinet befpricht er eingehend die Art und Mittel feiner
Apologetik und fchliefst mit einemAbrifs feiner Theologie.
Darauf wird Vinet als Moralift betrachtet, und zwar die
dogmatifchen Vorausfetzungen der Moral, die eigentliche
Ethik und die Fragen der Kirchenverfaffung. Ch. fteht
feinem Gegenftande kritifcher gegenüber. Daher lautet
trotz aller Anerkennung das Urteil häufig fchärfer als
bei Cramer.

Jena. Bernhard Pünjer.

Dorner, Prof. Mitdir. in Wittenberg A., Kirche und Reich

Gottes. Gotha, F. A. Perthes, 1883. (VIII, 386 S. gr.
8.) M. 7. —

Die Anlage diefes Buchs leidet an dem formalen
Mangel, dafs das angekündigte Thema des Ganzen fich
mit dem eines Theiles deckt. Es hat drei Theile; der
erfte ftellt ,das Wefen der Kirche', der zweite ,die Functionen
der Kirche im Einzelnen' dar, als Ueberfchrift des
dritten erfcheint fodann die Ueberfchrift des Ganzen
wieder: ,Kirche und Reich Gottes'. Ohne Zweifel mufste
Begriff und Aufgabe der Kirche zunächft feftgeftellt werden,
aber eine in dem Mafs ins Einzelne gehende Betrachtung
aller ihrer Functionen, wie fie der zweite Theil bietet,
lag doch aufserhalb der geftellten Aufgabe. Ref. mufs
fich daher verfagen, auf diefen Theil näher einzugehen.
Pur fich genommen bietet er eine Fülle treffender Bemerkungen
. Ref. würde auch faft durchgehend feine
Zuftimmung zu den Aufftellungen des Verf.'s ausfprechen
können. Am meiften reizt zu einer Auseinandersetzung,
was S. 130 ff. über die Aufgabe der fyftematifchen Theologie
vorkommt. Anfchliefsend an Rothe und noch über
denfelben hinausgehend will der Verf. ftreng zwifchen
einer ,empirifch-kirchlichen' und einer ,fpeculativen'
Glaubenslehre und Ethik fcheiden; beide Sollen als ge-
fonderte Disciplinen neben einander hergehen, doch nicht
fich ignorirend, fondern fich gegenteilig kritifirend und
dadurch fördernd. Man fleht nicht recht, wie die vom
Verf. gemeinte empirifch-kirchlichc Glaubens- u. Sittenlehre
zu Stand kommen foll. Mit der Symbolik kann
fie fich nach dem, was S. 144 ff. über die Geltung der
Bekenntnifsfchriften gefagt wird, nicht wohl decken; eine
ftatiftifche Darftellung des gegenwärtigen Standes der
dogmengefchichtlichen Entwicklung ift wohl auch nicht
gemeint. Aber woher foll fie dann ihren Stoff nehmen?
wo find die anerkannten Quellen dafür? Der Verfuch der
geforderten Scheidung würde fich bald als unausführbar
erweifen, zumal auch der Verf. — mit Recht, aber eigentlich
inconfequent — darauf verzichtet, die beiden von
ihm conftruirten Disciplinen von gefonderten Factoren
bearbeiten zu laffen, die eine auf kirchlichen Seminaren,
die andere auf ftaatlichen Hochfchulen, fondern für die
einheitliche Pflege der Theologie durch theologifche Facul-
täten eintritt. — Zur Sache felbft hat es der Verf. richtig
als feine nächfte Aufgabe betrachtet, das Anrecht der
Kirche auf felbftftändiges Dafein zu begründen und den
Kreis der ihr als folcher eigentümlich zuftehendenLebens-
bethätigung abzugrenzen. Wie leicht erfichtlich, mufste
dabei auf das Wefen der Religion zurückgegangen und
mufste für diefe ein felbftändiges Gebiet desGeifteslebens,
unterfcheidbar namentlich von der intellectuellen und der
Willensfunction, nachgewiefen werden. Der Verf. geht
hierbei wefentlich in den Bahnen Schleiermacher's, was
ihn theilweife in Gegenfatz zu grundlegenden Anfchauungen
der Göttinger Theologenfchule bringt. Aber was
er hier fagt (z. B. S. 8. 255), verdient beachtet zu werden,
es find Worte zur rechten Zeit. In der That droht bei