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Ausgabe:

1882 Nr. 6

Spalte:

137-138

Autor/Hrsg.:

Philippi, Ferd.

Titel/Untertitel:

Die Notwendigkeit und die Verbindlichkeit des kirchlichen Bekenntnisses. Eine Festschrift zum 300jährigen Jubiläum des lutherischen Konkordienbuches (25. Juni 1880) 1882

Rezensent:

Köhler, Karl

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137

Theologifche Literaturzeitung. 1882. Nr. 6.

138

Philippi, Paft Dr. Ferd., Die Notwendigkeit und die Ver- j wird auf die bündigfte Weife mit dem Hinweis darauf
bindlichkeit des kirchlichen Bekenntnisses. Eine Feft- abgelehnt, dafs es ja Jedem frei flehe, fein Amt nieder-

r„u r. . , j__ i,,tv1f.r;f^t>f.n i zulegen und die Kirche zu verlaffen (s. 40;. Am wenigften

Ichrift zum 300iahngen Jubiläum des lutnenicnen . ö r„,r j„„ r 7 tr r- u fo j

T_ , ,. , , s _ . oo /■*••* 11 ,qq„ 1 lmponirt dem Verf. das Verlangen nach Verfohnung der

Konkordienbuches (25. Juni 1880). Gütersloh 1880, j Kirchenlehre mit der modernen Cultur: letztere ift ihm

Bertelsmann. (VIII, 110 S. 8.) M. 1. 50.
Erft verfpätet kommt uns diefe kleine Schrift zur
Hand, welche fich als eine Feftfchrift zum 300. Jubiläum
des luth. Concordienbuches ankündigt. Der Verf. hat
fich laut der Vorrede zur Aufgabe gemacht, ,der zunehmenden
Gleichgültigkeit gegen das kirchliche Bekennt

im Wefentlichen gleichbedeutend mit dem Materialismus
, die wahre Cultur ftimme mit dem Bekenntnifs
überein (S. 62). Die Gefchichte des letzten Jahrhunderts
fei lediglich eine Gefchichte des Abfalls und habe deshalb
keinerlei Recht, in der Kirche beachtet zu werden
(S. 66). Doch verwahrt fich der Verf. dagegen, eine

nifs zu wehren' und zu dem Ende ,in gedrängter Kürze | buchfläbliche Bekenntnifsverpflichtung zu fordern oder

in einer auch für gebildete Laien verftändlichen Form
einerfeits die Angriffe auf die Bekenntnifsfchriften in das
rechte Licht zu ftellen, andererfeits die Grenzen ihrer
Verbindlichkeit näher zu beftimmen', wobei er verfpricht,
,zwifchen der Scylla der Ueberfpannung und der Charybdis
der Unterfchätzung des kirchlichen Bekenntnifses hin-
durchfteuern* zu wollen. Viel Neues zu bieten macht er
fich nicht anheifchig (S. 4), zumal feiner Meinung nach

eine Fortbildung des Bekenntnifses als unmöglich aus-
fchliefsen zu wollen (S. 98 ff.). Die .Ausführungen und
Erläuterungen' der Bekenntnifsfchriften haben keinen
Anfpruch auf Irrthumslofigkeit; z. B. die Ableitung des
Wortes Alissa aus dem Hebräifchen in der Apologie
darf man unbefchadet der Bekenntnifstreue beftreiten.
Die wiffenfchaftliche Forfchung bleibt in ihrem Rechte,
nur darf fie nicht das Bekenntnifs berichtigen wollen,

die Angriffe gegen die lehrgefetzliche Verbindlichkeit fondern mufs fich innerhalb der Schranken desfelben
der Symbole längft widerlegt find (S. 3). In der That halten (S. 35); ihr Gefchäft ift, die bekenntnifsmäfsige
wird man Neues in der Schrift nicht finden; doch hat Lehre darzuftellen und zu beweifen, alfo die reine Scho-
der Verf. verbanden in lesbarer Form zufammenzuftellen, laftik. Was als etwa mögliche Fortbildung der Bekennt-
was zu Gunften ftreng gcfetzlicher Bindung an die Sym- nifslehre zugelaffen wird, belteht darin, dafs für einzelne
bole vorgebracht zu werden pflegt. Er hat offenbar ihrer Sätze eine neue Begründung gefunden, vielleicht
viel über die Sache gelefen, felbltändige Studien in- auch ihr Umfang noch erweitert werden könnte (S. 37.
deffen kaum gemacht, die vorkommenden Quellencitate j 100 f.), ganz entfprechend dem katholifchen Traditions-
find erfichtlich aus abgeleiteten Bezugsquellen entnom- ; begriff: was die Tradition als Ertrag geliefert hat. das

men. Von der Gediegenheit der wiffenfchaftlichcn Grundlage
des Ganzen erhält man einen eigenen Begriff, wenn
man Behauptungen findet wie die: zuerft fei das Apo-
ftolicum vorhanden gewefen, fpäter erft feien Härefien

bleibt als unwandelbarer Beftand für alle Zeit erhalten,
derfelbe kann erweitert, nie aber inhaltlich durch Aus-
fcheidung oder Umbildung unbrauchbar gewordener
Elemente berichtigt werden. Auch würde eine folche

aufgetreten (S. 10), die lutherifche Kirche habe ihr Be- j Fortbildung jedenfalls nur durch die ganze (lutherifche)
kenntnifs niemals einem Menfchen mit Gewalt aufge- Kirche ,in ihrer organifchen Gliederung, d. h. in den
drängt (S. 43). Sam. Werenfels, der Autor des Difti- j drei von Gott geordneten Ständen', oder thatfächlich
chons: liic Uber est, in quo sua quaerit dogmata quisque etc., niemals vorgenommen werden können (S. 102). Die
heifst S. 11 ein Jefuit. — Den Ausgangspunkt für die Exiftenz einzelner offener Fragen, an welchen die Theo-
Ausführungen des Verf.'s bildet ein Begriff der Offen- logie ihren Scharffinn üben könnte, ift übrigens der
barung, wonach diefelbe in der Mittheilung eines ferti- j Verf. geneigt zuzugeftehen; er rechnet dahin die Frage,
gen, in allen feinen Theilen irrthumsfreien Lehrbegriffs j obMaria immerjungfraugebliebenfei, und ähnliche fchola-

beftünde, die Zuftimmung der Gemeinde zu der Wahr
heit diefer Offenbarung ift ihr Bekenntnifs (S. 9). Dafs
die lutherifchen Bekenntnifsfchriften in allen ihren Sätzen

ftifche Doctorfragenmehr (S. 102;. Dafs viele fich bekennt-
nifstreu nennende Theologen diefe Bezeichnung keineswegs
verdienen, erkennt er mit Bedauern an, felbft ein

mit der biblifchen Offenbarung genau übereinftimmen, Luthardt bleibt nicht ohne tadelnden Seitenblick (S. 99);
ift überall felbftverftändliche Vorausfetzung (S. 24. 33. ; doch tröffet er fich damit, dafs es ,auch noch confeffio

34. 49. 65. 67); einen Widerfpruch dagegen vermag der
Verf nicht anders als aus unreinen örtlichen Beweggründen
zu erklären (S. 62), denn es fei unmöglich, die rechte
Herzensftellung zu Chrifto zu haben, ohne Zuftimmung
zum Bekenntnifs (S. 64). Als allfeitig zugeffanden beneile
Theologen fowohl unter Univerfitätslehrern als
auch namentlich unter Geiftlichen gebe, welche auch gegen
diefe moderne Fortfchrittstheologie angeblich Con-
feffioneller Front machen' (S. 38). Eine Auseinander-
fetzung mit den entwickelten Anfchauungen ift übertrachtet
er den Satz (S. 5), dafs jede religiöfe Gemein- j flüffig; doch müfs immer wieder alles Ernftes darauf
fchaft ein Bekenntnifs haben müffe, was für ihn gleich- hingewiefen werden, bis wohin unfere moderne Bekennt-
bedeutend ift mit einem formulirten Lehrfyftem; aber j nifsorthodoxie bereits gelangt ift.

gerade diefe Gleichftellung ift wie bekannt in Frage. F ■ v «• Hit.r

Man lieht, die tieferen, im Hintergrunde liegenden Frin- ! "'eaperg._ monier.

eipienfragen über den Begriff ^.^f^J^ Beck, weil. Prof. J. T., Pastorallehren des Neuen Testa-

Kirche, fehhefshch der Religion, bleiben unberührt, der » '

Verf. fcheint davon nichts zu wiffen. Ueber die nahe j mentes, hauptfachheh nach Matth. 4-12 und Apoftelg.
liegende Einwendung, wie denn mit der von den Sym- 1 — 6. Hrsg. von Prof. Lic. Dr. Bernh. Riggenbach,
bolen felbft fo nachdrücklich betonten normativen Gel- Gütersloh 1880, Bertelsmann. (XII, 312 S. gr. 8.)
tung der Schrift allein fich eine kirchengefetzlich feft- M. 5. —
geftellte authentifche Interpretation der Schrift reimen j

laffe, kommt der Verf. von feinen Vorausfetzungen aus Wer mit der Erwartung an das Buch herantritt, des

leicht hinweg. Ohne eine folche befürchtet er die Zer- berühmten und einflufsreichen Lehrers Eigenart hier be-
fetzung der Kirche durch fubjective Willkür (S. 28. 37. i fonders deutlich hervortreten zu fehen und Etwas von
41). Eine Verpflichtung auf die Principien oder die Sub- der magifchen Kraft, die er auf feine Zuhörer ausübte,
ftanz des Bekenntnifses könne nicht genügen; da werde . an fich zu verfpüren, wird fich nicht getäufcht finden.
Alles in den ,Dunft des Subjectivismus' aufgclöft (S. 72). Praktifche Exegefe bietet das Buch in reicher Fülle, und
Die Verpflichtung muffe fich auf das gefammte in den I wenn eine Inhaltsangabe verlangt würde von all den
Symbolen niedergelegte Lehrfyftem einfchliefslich der j werthvollen Bemerkungen und Erörterungen, fo müfste
gedankenmäfsigen Prämiffen und Confequenzen erftrecken der Raum einer Recenfion weit überfchritten werden.
(S. 78k Die Berufung auf die Freiheit des Gewiffens | Ich verweife hauptfächlich auf S. 31 Anmerkung über