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Ausgabe:

1882 Nr. 20

Spalte:

469-471

Autor/Hrsg.:

Brosch, Mor.

Titel/Untertitel:

Geschichte des Kirchenstaates. 2. Bd.: Die Jahre 1700 bis 1870 1882

Rezensent:

Benrath, Karl

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469 Theologifche Literaturzeitung. 1882. Nr. 20. 470

an die Liga und die bair. Kammer. Von befonderem
Intereffe find 4. die literae Pontificiae, welche Fr. mit den
darauf erfolgten Resßonsa Congreg. general. ad puncta etc.
veröffentlicht und einleuchtend erläutert. Jene literae
find danach von Innocenz X. zur Zeit der Erledigung
des Generalats des Ordens 1645 erlaffen und forderten
vor der Wahl des neuen Generals (Caraffa, 7. Jan. 1646)
Beantwortung durch die Congregation. In den päpft-
lichen Forderungen klingen manche Klagen Mariana's
über Mifsbräuche im Orden wieder, zu deren Abhülfe
Vorfchläge gemacht werden (z. B. Befchränkung der ab-
foluten Gewalt des Generals, Vermeidung des Mifs-
brauchs des Beichtgeheimnifses — ein Confeffarius folle
in dem College oder Haufe, wo er dies gewefen, erft nach
geraumer Zeit Oberer werden können u. f. w.). Aber die
Congregation verhält fich theils ausweichend, theils ganz
ablehnend. 5. Ein bisher ganz unbekannter Bericht des
deutfehenfür Paraguay beftimmtenjefuiten Streicher aus der
Zeit Benedikts XIII. (1724—30) über dieZuftände in Cadix,
welcher den gefunkenen Culturzuftand Spaniens draftifch
beleuchtet, wird von Fr. zufammengeftellt mit früheren
Stimmen, welche das Sinken der humaniftifchen Studien
in den und durch die jefuitifchen Anftalten in Spanien
conftatiren. 6. Zwei Briefe von Jefuiten über Jakob's II.
und der Königin Liebe zum Orden (1687) find ebenfo
inftruetiv, als 7. das merkwürdige Schreiben des Cardinais
, Primas von Ungarn Colonicz vom 17. Dec. 1701
an die Propaganda, welches vorfchlägt, Jefuiten, welche
der griech., wallach., ruthenifchen Sprache kundig, im
griech. Ritus unterrichten und nach griech. Ritus weihen
zu laffen, um auf diefe Weife eine dauernde Union mit
Rom herbeizuführen. Der 8. Abfchnitt über die Miffio-
nen der Jefuiten, befonders in Maragnon, erregt vorzüglich
den Wunfeh, der Verf. möchte von den zahlreichen,
einen Blick hinter die Couliffen gewährenden Notizen
einmal weiter führen zu einer genauen Erforfchung der
hier angedeuteten Vorfälle. 9. Eine Verordnung des Je-
fuitengenerals Everard. Mercurian (1573—80), worin der- I
felbe ohne befondere Genehmigung des Provinzials die |
Leetüre wie des Erasmus und Ludov. Vives und der nicht j
purgirten lockern römifchen Dichter, fo auch gewiffer I
geiftlicher Bücher, ,<//// instituto nostro minus conveniunP, 1
nämlich Tauler, Rusbroek, Sufo nicht geftattet wiffen will,
giebt Fr. Veranlaffung, für das Verftummen der deutfehen
Myftik im deutfehen Volk überhaupt, bis erft die Romantiker
diefe Stimmen wieder weckten, indirect die Jefuiten
verantwortlich zu machen. Es ift etwas Wahres
daran, aber doch wohl zu viel behauptet. 10. Eine Pro-
vinzialcongregation der deutfehen Provinz von 1628 be-
fchäftigt fich bereits mit den mifstrauifch angefehenen
Jefuitinnen'. Die Beiträge: Ii. zu dem Capitel der Vorwürfe
wegen Verletzung des Beichtgeheimnifses durch
Ausnützung desfelben, und wegen ähnlicher Ausnutzung
der fogen. ratio conscientiae; 12. zu dem Verfahren der
Jefuiten, die ,Armuth' zu umgehen und das Vermögen
der Novizen für den Orden zu fichern; 13. zu dem Verhalten
der Jefuiten gegenüber dem Papft, fowie die Mittheilungen
14. über auffallende von Jefuiten vertretene
Thefen und 15. über Behandlung von der Magie verdächtigen
Schülern, und feelforgerliche Behandlungen
von Hexen — alle diefe enthalten zum Theil höchft
charakteriftifche Züge, für welche wir dem Verf. dankbar
fein müffen.

Kiel. W. Möller.

Brosch, Mor., Geschichte des Kirchenstaates. 2. Bd.: Die
Jahre 170x3 bis 1870. Gotha 1882, F. A. Perthes.
(XI, 469 S. gr. 8.) M. 8. 40.

Das Studium diefes zweiten Bandes (vgl. die Be- ;
fprechung des I. Bandes, Jahrgang 1880, Sp. 438—443)
ift in ganz befonderem Mafse Denjenigen zu empfehlen,
welche noch immer nicht cinfehen, dafs die Aufhebung j

j des Kirchenftaates und die Vernichtung der weltlichen
Herrfchaft des Papftthums für diefes felber ein Vortheil,
S das einzige Mittel, um auf dem fpeeififeh kirchlichen
j Gebiete die völligfte, fchrankenlofefte Freiheit der Bewegung
zu erlangen, gewefen ift. Denn geht man an
j der Hand diefer Darfteilung die Gefchichte des Kirchen-
! ftaates in den letzten 170 Jahren durch, fo wird man bei
| allen wichtigen Mafsnahmen feitens der Curie, auch wo
es fich um Functionen handelt, die fie als rein kirchliche
reclamirt, ftets den Einflufs zu Tage treten fehen, wel-
1 chen die taufenderlei Rückfichten der Tagespolitik auf ihre
' Entfchliefsungen ausüben. So ift es unter Clemens XI.
und Innocenz III. (Cap. 2) während des fpanifchen Erbfolgekrieges
; fo unter Benedict XIII. und Clemens XII.
(Cap. 3—4.), wo die Ohnmacht des Priefterregimentes
nicht allein in den erfolglofen Proteften gegen die Vergewaltigung
Parma's durch Oefterreich, fondern auch in
der Unfähigkeit, die Ordnung in der eigenen Hauptftadt
aufrecht zu erhalten, deutlich an den Tag tritt. Bei
Benedict XIV., den Br. fehr günftig, aber auch fehr fein
charakterifirt (Cap. 5), ift dies nicht minder der Fall, wie
bei feinen beiden Nachfolgern, von denen der zweite,
| Clemens XIV., endlich, obwohl principiell keineswegs
ein Gegner des Jefuitenordens — Theiner hat das hinlänglich
dargethan — zur Aufhebung des Ordens fchritt
(21. Juli 1773), um von Frankreich Avignon und von
Neapel Benevent heraus zu bekommen (Cap. 6).

Ein ganz befondercs Intereffe verbindet fich mit der
Gefchichte des Kirchenftaates und der Curie im 18. Jahrh.
infofern, als hier der Conflict der aufklärerifchen Zeitrichtung
mit der fefteften Geftaltung einer ihr als Todfeind
gegenüberftchenden Tradition zu Tage tritt und bis zu
einem gewiffen Punkte fich durchfetzt. Freilich ift der
Kirchenftaat felbft zu arm an Capacitäten jener Richtung
, als dafs in feinem engern Kreife der Conflict hätte
zum Austrag kommen können. Aber die Intereffen des
römifchen Hofes hangen hierin fo klettenartig mit denen
der meinen kleinen Höfe im übrigen Italien — Toskana
bildet eine Ausnahme — zufammen, die Gefichtspunkte,
unter denen Rom jede oppofitionelle Geiftesrichtung be-
urtheilt und bekämpft, find durchweg fo fehr auch für
jene mafsgebend, dafs der Kampf, den ein Giannone,
Vico, Genovefi, Filangieri und Beccaria auf den verfchie-
denften Lebensgebieten behufs Emancipation des modernen
Staates von mittelalterlichen Einrichtungen und Vor-
urtheilcn führt, thatfächlich doch gegen Rom geführt
worden ift. Der Verf. deutet das auch an und giebt
nach diefer Seite hin (Cap. 1 und Cap. 7 z. B.) beach-
tenswerthe Fingerzeige — freilich ift die Behandlung
leider gerade hier unverhältnifsmäfsig knapp, wenn man
die ausführliche Darftellung damit vergleicht, deren fich
der doch verfrühte Verfuch des erften Napoleon, die
römifche Frage gewaltfam zu entfeheiden, in den Capp.
8, 9 und 10 zu erfreuen hat. Die übermäfsige Kürze in
der Behandlung diefes Gegenftandes ift um fo mehr zu
bedauern, als fich hier Gelegenheit geboten haben würde,
nicht allein das Papftthum zu charakterifiren, wie es
unter den fo veränderten Zeitverhältnifsen fein Wefen
und feine Prärogativen aufrecht zu erhalten, ja feine
kirchliche Stellung noch zu befeftigen weifs — fondern
auch, endlich einmal genauer zu beftimmen, welchen An-
theil denn der italienifche Geift an der grofsen Bewegung
genommen, die dem Zeitalter der Aufklärung feinen
Namen gegeben hat. Damit würde auch demjenigen,
was Ref. bei der Befprechung des I. Bandes, Sp. 439 als
Defiderandum hingeftellt hat, Rechnung getragen worden
fein.

Für die Zeit gegen das Ende des 18. Jahrh. hin
haben die Berichte der venetianifchen Gefandten in Rom
auch für diefen Theil der Darftellung dem Verf. reichliche
Ausbeute geliefert. Dann verlaffen die emfigen
und geriebenen Vertreter der Republik noch vor deren
Sturz die ewige Stadt, und der Verf. fieht fich wieder