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Ausgabe:

1882

Spalte:

313-315

Autor/Hrsg.:

Kaulen, Franz

Titel/Untertitel:

Einleitung in die heilige Schrift Alten und Neuen Testaments. 2. Hälfte. 1. Abth.: Besondere Einleitung in das Alte Testament 1882

Rezensent:

Baudissin, Wolf Wilhelm

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Theologische Literaturzeitung.

Herauso-eo-eben von D. Ad. Hamack und D. E. Schürer, Proflf. zu Giefsen.

Erfcheint Preis
alle 14 Tage. Leipzig. J. C. Hinrichs'fche Buchhandlung. jährlich 16 Mark.

N°- 14.

15. Juli 1882.

7. Jahrgang.

Kaulen, Einleitung in die h. Schrift A. u. N.

Teftaments (Graf Baudiffin).
Birke Aboth, die Sprüche der Väter, hrsg. von

H. L. Strack (Schürer).
Das neue Teftament, überf. von C. Weizfäcker.

2. Aufl. (Schürer).

Schegg, das Todesjahr des Königs Herodes u.

das Todesjahr Jeitt Chrifti (Schürer).
Clariffa, Der Dom, der Kirchenbau und die

Geifteskirche (V. Schultze).
Höniger. Der fchwarze Tod in Deutfchland

(K. Müller).

Rogge, Samuel Wilhelm Rogge (Lemme).
Küchler, Zur Freiheit des Gewiflens (Fay).
Schultz, Herrn., Predigten (Löber).
Hering, Evangelifche Predigten und Reden
(Diegel).

Kaulen, Dr. Franz, Einleitung in die heilige Schrift Alten theil auf proteltantifchcr Seite betrifft natürlich zumeift

und Neuen Testaments. 2. Hälfte. 1. Abth.: Befondere nur die Apokryphen. Hinlichtlich der ,protokanonifchen'

Einleitung in das Alte Teftament. (A. u. d.t.i Theo- ' |:ücher lft des ,V-rf's Urtheil zuweilen freier als jenes.

1 -r u o-ui- .u 1 vv, tt- .u rQo. tt . i Eine Ausetnanderfetzung mit dem Verf. hierüber könnte

logifche Bibliothek XX.) rre.burg 1 Br. 1881, Herder, j zu dnem Refultate docg nicht führcn. jch begnüge mica

(S. 153— 370. gr. 8.) M. 3. — deshalb zur Charakterifirung des Buches mit der Regi-

Was ich Theol. Literaturzeitung 1877, 13 ff. zur (trirung einzelner Behauptungen und der Berichtigung

Charakterifirung der 1876 erfchienenen erften Hälfte be
merkt habe, gilt ebenfo für diefe zweite Lieferung, in
welcher die dort entwickelten Principien im Einzelnen
durchgeführt werden. Die Zeiten, wo katholifche Theologen
fich mit der Freiheit eines Movers bewegen konnten
, find leider nicht mehr. Aber mit der heutzutage
auf katholifcher Seite vorauszufetzenden Gebundenheit
leiftet der Verf. in ruhig fachlicher und vielfach von geuntergeordneter
Punkte.

Der ,fprachliche Charakter' wird beim Pentateuch
geltend gemacht für ,Einheit des Urfprungs'. .Innere
Kennzeichen' verweifen auf feine Abfaffung .zwifchen der
Verkündigung des Gefetzes auf Sinai und zwifchen der
Befitznahme Paläftina's durch die Ifraeliten' (S. 159).
.Zufätze aus nachmofaifcher Zeit zur Vervollftändigung
der Gefchichtserzählung' (Mofe's Tod) find aufgenommen

diegenem Wiffen zeugender Darftellung was nur irgend ; worden (163). Ob fich ,Gloffen von fpäterer Hand vor
erwartet werden kann, und auch nach diefem zweiten : finden, wird fchwerlich je entfehieden werden können'
Theile ift das Urtheil berechtigt, dafs dies Werk Kau- j (164). B. Jofua .verdankt feine Entftehung ficher' dem

len's zu den beften neueren Leiftungen der katholifchen
Theologie für die biblifche Wiffenfchaft gehört. Aus
den letzten Jahren wüfste ich ihm fogar keine andere
an die Seite zu ftellen. In würdigem Tone der überall

Jofua (175), ift aber ,fchon in der erften Zeit nach feinem
Tode von anderer Hand erweitert worden' (176; von
.Niederländern' Kanaaniter zu reden [ 1771 ift unberechtigt
). Ueber den Sonnenftillftand urtheilt S. 179 fehr

nur kurz gefafsten Polemik kann diefes Buch Allen, und verftändig. (Dafs irgend einer der .Richter' ,eine Regier
nicht zum minderten den proteftantifchen Kritikern, als j ungsgewalt über das ganze Volk' ausübte [179 , ift nicht

Mufter dienen; es macht nach diefer Seite einen überaus
wohlthuenden Eindruck. Auch derjenige, welcher die
auf Rechtfertigung des kirchlich traditionellen Urtheils
über die heiligen Schriften ausgehende Tendenz des
Verf.'s nicht theilt, wird für feine eigene Anfchauung
lernen können aus des Verf.'s Textkritik. Wie nach
den Principien des allgemeinen Theiles zu erwarten war,
bewegt fich der Verf. dem maforethifchen Texte gegenüber
, der für ihn keine Auctorität befitzt, mit grofser
Freiheit und kommt fich felbft (S. 265) fehr ungebunden
vor gegenüber Delitzfch, ,dem (fonft) der maforethifche
Text über Alles geht'. Die TJeberfetzungen werden in
dankenswerther Weife herbeigezogen. In Wirklichkeit
ift freilich der Verf. erft recht gebunden, nämlich an den

annehmbar.) Das Richterbuch wurde .vermuthlich' von
Samuel verfafst, weil fich der im Talmud und bei Ifidor
.pofitiv ausgefprochenen Behauptung' nicht mit Gründen
widerftreiten läfst (181 ; von einem proviforifchen Holzbau
[183] will die Erzählung von Simfon's Tode gewifs
nicht redenk ,Die Bücher Samuel's find während der
Trennung des Landes Ifrael im Reiche Juda verfafst'
(190). Mit diefem einigermafsen liberalen Urtheile con-
traftirt die Zuweifung der Chronik an Esra als Verfaffer
.nach inneren Gründen' und den .darüber vorhandenen
(doch nicht für das ganze Buch] traditionellen Angaben'
(207). Der Verf., welcher mit Literaturangaben nur
knapp verfährt, fich aber doch im Allgemeinen in den
wichtigeren neueren Leiftungen orientirt zeigt hat S

fanetionirten Vulgatatext; doch ift er dabei dem mafo- 214 f. für B. Tobit Nöldeke's Abhandlung über die

rethifchen Texte gegenüber öfters im Rechte, auch nicht j Texte des Buches (1879) überfehen. K. tritt, wie fich

durchaus confequent in der Durchführung des Pnncips j erwarten lafst, für die volle Gefchichtlichkeit der alt-

(vgl Theol 1 Z 1877, 14). Die Berechtigung zu feinem teftamentlichcn hiftonfchen Schriften, auch der .deutero-

textkritifchen Verfahren findet der Verf. in der Annahme, I kanonischen' ein. Auch ,der Inhalt des Buches Judith

,dafs der Grund unferes Glaubens nicht in einem ge- 1 ift gefetac^ch, nicht erdichtet' (222). Sonderbarer

fchriebenen Buche, fondern nur in dem lebendigen Lehr- Weile loll Efther 9, 32 verftanden werden von der Auf

amte zu fuchen ift, das durch keinerlei Einfluffe eine Ein
bufse zu gewärtigen hat und auch einen generierten lext
der heiligen Schrift bietet' (S. 272). — Nicht uninter-
effant ift es auch für den Fachgenoffen anderen Stand

nähme diefes Buches in den Kanon, worauf fich die
unrichtige Behauptung gründet, dafs die kanonifche Dig-
nität desfelben erft nachträglich in der Synagoge be-
ftritten worden fei (233). Anders als beim Richterbuche

Punktes, aus diefem Buche im Zufammenhang zu er- weicht der Verf für B. Hiob von der nicht minder
fehen, wie fich die Entwickelung der altteftamenthchen ; alten Tradition über den Verf. ab Nicht Mofe fei, wie
Literatur aus modern-katholifchem Gefichtspunkte aus- j d.efe will, der Verf weil Lwas fehr richtig ift] eine fo
nimmt. Die Verfchiedenheit von dem traditionellen Ur- | kunftvoll angelegte Dichtung nicht wohl ohne vorherge-

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