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Ausgabe:

1882 Nr. 11

Spalte:

252-253

Autor/Hrsg.:

Loofs, Friedr.

Titel/Untertitel:

Zur Chronologie der auf die fränkischen Synoden des heiligen Bonifatius bezüglichen Briefe der bonifazischen Briefsammlung 1882

Rezensent:

Harnack, Otto

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251 Theologifche Literaturzeitung. 1882. Nr. 11. 252

Tertullians sämmtliche Schriften. Aus dem Lateinifchen
überfetzt von Prof. Dr. Karl Ad. Heinr. Kellner.
2 Bde. Köln 1882, Du Mont-Schauberg. (VII, 505
u. 559 S. gr. 8.) M. 16. —
Der Verfaffer hat fich durch mehrere Abhandlungen
über die Chronologie Tertullian's, fowie durch eine
brauchbare Ueberfetzung von 14 Schriften diefes Kirchenvaters
(in der Kemptener KVV.-Bibliothek) früher
fchon vortheilhaft bekannt gemacht. Er bietet jetzt
,fämmtliche Schriften' Tertullian's in deutfcher Ueberfetzung
— zum erften Male, darf man fagen. Denn was
Besnard publicirt hat, kommt nicht in Betracht. Der
Ausdruck .Sämmtliche Schriften' ift nun freilich auch
hier ein ungenauer. Kellner hat die Schriften ad natio-
nes und adv. Marc. I. V. überhaupt nicht überfetzt, von
dem 4. Buch adv. Marc, nur die Einleitung und von
der Schrift adv. Jud. nur die erfte Hälfte. Die Aus-
laffung der Schriften adnat. und adv. Jud. (zweite Hälfte)
wird vom Verf. mit guten Gründen gerechtfertigt (Vorrede
p. V sq.). Dagegen find die Argumente nicht zureichende
, durch welche der Verf. die Ausfcheidung der
beiden letzten Bücher gegen Marcion aus feiner Ueberfetzung
der fämmtlichen Werke zu vertheidigen fucht.
Dafs beide Bücher nicht viel mehr geben als eine Mo-
faik aus Stellen der h. Schrift, ift einfach unrichtig.
Doch halten wir uns an das Gebotene.

Zunächft erfcheinen die fchon früher vom Verf.
überfetzten Stücke hier in forgfältig umgearbeiteter Ge-
ftalt. Manchesmal ift allerdings die Umarbeitung nicht
zur Verbefferung geworden. So überfetzte der Verf.
Apol. 1 init. (in ipso fere vertier civitatis) früher durch:
,faft an der höchften Stelle des Staates felbft' — jetzt:
,fo zu fagen auf der Stirnfläche (!) der Stadt felbft'. In-
deffen an vielen Stellen — nach dem Apologctieitni zu
urtheilen — find wirkliche Emendationen anzuerkennen.
Unter den Schriften Tertullian's, die hier zum erften
Male deutfeh überfetzt find, befinden fich die fchwicrig-
ften. Durchweg ift auch für fie der Oehler'fche Text
zu Grunde gelegt; aber der Verf. weicht doch nicht
feiten von demfelben ab, bevorzugt andere LAA oder
fchlägt Correcturen vor. Soweit Ref. nach einer freilich
noch ungenügenden Einficht in das Werk zu urtheilen
vermag, empfehlen fich die auf forgfältigen Erwägungen
ruhenden Ueberfetzungen an vielen Stellen durch ihre
Treue fowohl, als durch die Klarheit des Ausdrucks.1)
Wer entweder die Fähigkeit oder die Zeit nicht hat,
Tertullian im Urtexte zu lefen, der möge fich nicht
fcheuen, zu diefer Ueberfetzung zu greifen. Wenn fie
den Erfolg hat, dafs die Werke des Afrikaners den
Theologen bekannter werden, fo ilt das ein Vortheil,
bei welchem man die Mängel und das Unvollkommene
einer Ueberfetzung wohl in den Kauf nehmen kann.
Auch verdient der Verfaffer keinen Vorwurf dafür, dafs
er nicht bis zur Herftellung eines befferen lateinifchen
Textes gewartet hat; denn es ift nicht bekannt, wie bald
der Wunfeh nach einem folchen erfüllt werden wird.
Vielleicht wird der Verf. dann Gelegenheit haben, feine
Ueberfetzung für eine zweite Auflage auf's neue revidi-
ren zu können.

Nicht deutlich ift dem Ref. geworden, nach welchem
Principe der Verf. feinen Texten Anmerkungen beigegeben
hat, fofern diefelben über die nothwendigften
textkritifchen Fingerzeige hinausgehen. Es finden fich
fpärliche und knapp gehaltene lexikographifche, anti-
quarifche, dogmenhiltorifche und auch theologifche Bemerkungen
, aber die Auswahl erfcheint planlos. Wie

i) Dafs fehr vieles in den Ueberfetzungen trotzdem mindeftens dis-
putabel bleibt, ift für jeden Kundigen felbftverftandlich. So ift z. B. in der
Verdeutfchung des berühmten erften Capitels des I. Buches adv. Marc.
manches fehlerhaft. ,Pontus, </ui dicitur Euxinus, natura negatud darf
nicht überfetzt werden: ,der fog. Pontus Euxinus ift eine Negation feiner
Natur', Viele Unrichtigkeiten linden fich in der Ueberfetzung von adv.
Marc. IV, 1—6.

der Verf. in der Vorrede gefleht, hat er es fich unter
anderem auch angelegen fein laffen, auf die ,Fehlgriffe;
Tertullian's aufmerkfam zu machen. Aber auch nach
diefem Mafsftabe, den der Verf. übrigens mit Nachficht
anlegt, erklärt fich die Auswahl nicht. Hie und da wird
der Lefer durch die Noten auch auf eine falfche Fährte
geleitet. So beruhigt der Verf. zu de ieiunio 17 (,Sed
majoris est agape, quia per hanc adidescentes tut cum so-
roribus dormhtnt1) feine Lefer durch die Bemerkung:
,Tert, konnte wohl nur foviel fagen, die Agapen geben
den jungen Leuten Gelegenheiten zu Bekanntfchaften
und Verlobungen ('.), fagt aber boshafterweife viel mehr.
Er war alfo von den Agapen ausgefchloffen'. Es ift
möglich, wenn auch nicht wahrfcheinlich, dafs Tertullian
fich hier zu einer Infamie hat fortreifsen laffen: nur darum
kann es fich handeln. Was der Verf. aber bemerkt, ift
ganz ungehörig. Doch drängen fich diefe und ähnliche
Noten dem Texte gegenüber nicht vor und können
deshalb überfehen werden. '

Der Verf. hat zu jeder der von ihm überfetzten
Schriften ein Datum geftellt, welches nach Vorrede
S. VI auf erneuten Unterfuchungen beruht, die aber
vom Verf. nicht mitgetheilt find. Erfreulich war es dem
Ref., dafs die vier Schriften de pudicitia, de monogamia,
de ieiunio und adv. Praxean hier auf die Jahre 218—222
angefetzt find.

Giefsen. Adolf Harnack.

Loofs, Friedr., Zur Chronologie der auf die fränkischen Synoden
des heiligen Bonifatius bezüglichen Briefe der bo-
nifazischen Briefsammlung. Doctordiffertation.) Leipzig-
Reudnitz 1881. (54 S. 8.)
Die vorliegende Schrift befchäftigt fich mit einer
jüngft viel behandelten Frage, deren Beantwortung der
Verf. auf einfachere Grundlagen zurückführen will, als
bisher gefchehen. Im Gegenfatze zu neueren Forfchern,
befonders Dünzelmann, fucht er die Authenticität der
handfehriftlich überlieferten Datirungen zu erweifen und
die Schwierigkeiten, welche einzelne Datirungen bieten,
hinwegzuräumen. Mit grofsem Scharffinn und meid in
überzeugender Weife hat er diefe Aufgabe gelöft; nachdem
er die Datirungen von Epp.43—45 gerechtfertigt, die
widerfpruchsvolle Datirung von lip. 63 durch Aufzeigung
eines leicht erklärbaren Schreibfehlers harmonifirt, Up. 67
als Conglomerat verfchiedener Briefe und Brieffragmente
erklärt, zu deren einem das überlieferte, bisher anftöfsige
Datum durchaus pafst, — ift kein Grund mehr vorhanden
(Entftellungen der Abfchreiber ausgenommen), die
Urfprünglichkeit der handfehriftlichen Angaben zu bezweifeln
. Mit vollem Recht kann der Verf. am Schluffe
feiner Unterfuchungen das bisherige Verfahren umkehren
und die unerklärliche Datirung von Ep. 81 als einen
weiteren Grund gegen die ohnehin fehr fehwankende
Echtheit diefes Briefes verwerthen.

Nebenher geht eine Polemik gegen Jaffe's Methode,
bei Differenzen der einzelnen Datumbezeichnungen ftets
der Indiction den Vorzug zu geben; indefs erfcheint diefe
I Polemik ziemlich gegenftandslos, da Loofs felbft einen
! in Rom entftandenen Fehler in den Indictionsangaben
für ,unmöglich'erklärt (p. 12), und demnach von Jaffe's
j Methode nur da abweicht, wo er einen Schreibfehler in
der Indiction nachweifen zu können glaubt. Weshalb
bei diefer Sachlage Loofs einer aus der blofsen Indic-
tionsangabe gewonnenen Datirung .keinen Anfpruch auf
hiftorifcheGewifsheit' zufchreibt, bleibt unerklärt. Uebri-
gens braucht der Verf. Ausdrücke wie ,Gewifsheit', ,un-
möglich', .wirklich' fortwährend in einer logifch ganz
unftatthaften Weife; ein vermutheter Irrthum in einer
handfehriftlich vorliegenden Datirung kann auch durch
die plaufibelften Gründe niemals .wirklich' (p. 10), fondern
immer nur fehr wahrfcheinlich werden.

Die chronologifchen Ergebnifse, welche der Verfaffer