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Ausgabe:

1881

Spalte:

168-169

Titel/Untertitel:

Die sechs Giftbäume im deutschen Felde und der Lebensbaum 1881

Rezensent:

Strack, Carl

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167 Theologifche Literaturzeitung. 188r. Nr. 7. 168

Trauung längere Zeit vorangehen zu laffcn (z. B. die
Zollverhaltnifse wegen der Ausfteuer); — von (Dettingen
hätte jedenfalls in feiner Tabelle mit den kirchlich
getrauten Ehen vor 1876 nur diejenigen aus der Zeit
nach 1875 zufammenftcllen dürfen, die am erften oder
zweiten Tage der Ehefchliefsung getraut find, wenn er
aus feiner Tabelle folche Schlüffe ziehen wollte,
wie er es gethan; und dann würde fich gezeigt haben,
dafs diefe Zahl der Trauungen feit 1876 ftetig abnimmt.
Dafs er die Thatfache, dafs die zwifchen Ehefchliefsung
und Trauung liegende Zeit eine durchfehnittlich immer
gröfserc wird, vollftändig überfehen konnte, ift wiederum
einmal ein Zeichen davon, dafs felbft geübte Statiftiker
leicht Zahlen einen Sinn geben können, den fie keineswegs
haben, eine Erfahrung, welche nicht ohne Grund
die Statiftik in manchen Kreifen in Verruf gebracht hat.
Wir wollen zum Schluffe nur noch hinzufügen, dafs es
ja immerhin unter den vorliegenden Verhältnifsen erfreulich
fein mag, wenn ein grofser Theil der Ehefchliefsen-
den die Trauung fpäter nachholt, was fehr oft eine Folge
der Aufforderung dazu ift, die abfeiten der kirchlichen
Organe an die Ehepaare ergeht, dafs aber doch jedenfalls
diefer ganze Zuftand in unfern grofsftädtifchen Gemeinden
zeigt, wie nachtheilig die Einführung der obli-
gatorifchen Civilehe auf das kirchliche Leben gewirkt
hat; bei vielen Taufenden ift das letzte, was fie noch an
die Kirche knüpfte und in die drückende und oft gemeine
Alltäglichkeit ihres Lebens einen höhern Zug, ein
Ideales, brachte, die Trauung (und ebenfo die Taufe), nun
um den Charakter der felbftverftändlichen Sitte gebracht,
wird beliebig aufgefchoben und recht häufig ganz unter-
laffen. Inwiefern die Einführung der facult'ativen Civilehe
diefen Schaden wieder würde heilen können und aus
welchen Gründen wir fie an fich fchon der obligatorifchen
weit vorziehen, — das auszuführen fällt aufserhalb der
uns hier geftellten Aufgabe.

Hamburg. Carl Bertheau.

Die sechs Giftbäume im deutschen Felde und der Lebensbaum.

Von einem Deutfchen. Gütersloh 1880, Bertelsmann.

(92 S. 8.) M. 1. —

- In welchem Sinne diefe kleine Schrift gefchrieben
ift, wird der Lefer bereits vermuthen, wenn er
den Titel und die Verlagshandlung lieft, und befonders
wenn er betrachtet, welches die Giftbäume find, die der
ungenannte Verf. bekämpft. Es find folgende: L Die
falfche Bildung. II. Die feile Treffe. III. Die falfche
Kunft. IV. Das feile Wirthshaus. V. Der Judaismus.
VI. Der Socialismus. Es ift nicht zu leugnen, dafs hier-
der Ehefchliefsung oder am auf fie folgenden Tage ge- | mit die hauptfächlichen Krcbsfchäden unferes Volkes betraut
; etwa weitere 20% in der Zeit bis zum fiebenten zeichnet find. Die falfche Bildung ift die moderne, abTage
nach der Ehefchliefsung, ebenfoviele etwa bis zum gelöft von dem chriftlichen Glauben. Schon im Jahre 1870
Schlufs des erften Jahres nach der Ehefchliefsung, und ; äufserte ein Kenner unferer jetzigen höheren Lehranftalten:
der Reft, im Jahre 1879 9,9°/0, in der gröfsten und arm- ! ,Gymnafien, Rcalfchulen, Handels- und Gewcrbefchulen
ften Gemeinde der innern Stadt fogar 15,9%, noch fpäter. ' wetteifern, die Jugend für die Arbeiten und Aufgaben
Dafs fich hierin aber eine für die Bedeutung der kirch- j diefer Erde fähig und gefchickt, für die Freuden diefer
liehen Trauung im höchften Grade nachthcilige Folge Welt gewandt und empfänglich zu machen; aber aus
der Einführung der obligatorifchen Civilehe zeigt, die allen diefen Anftaltcn —■ dafs es ehrenvolle Ausnahmen
bei der facultativen eben nicht (oder doch nur in einem 1 giebt, bedarf keiner befonderen Erwähnung — geht ein
ganz verfchwindend kleinen Bruchtheile) eintritt, das ift Gefchlecht hervor, welches die Gefchichte und die Lehre
fo klar, dafs die ganze von Oettingen'fche Beweisführung, der Schrift kaum kennt und die Kirche vermeidet und
die diefe Erfcheinung völlig unberückfichtigt läfst, damit verachtet'. Wir glauben, diele Schilderung übertreibt ein
auch völlig werthlos wird, ja in Wahrheit in ihr Gegen- wenig, wenn fie auch viel Wahres enthält und darauf
theil umfehlägt. Sich nach der bürgerlichen Ehefchliefs- hinweift, dafs unfere moderne Bildung eine grofse Gefahr
ung noch trauen zu laffen, ftand den Nupturienten auch 1 in fich birgt, indem fie das Eine, was Noth ift, allzufehr
bei der facultativen Civilehe noch frei; und wie es in 1 in den Hintergrund drängt. Es ift eine nicht genug zu
Hamburg auch früher nicht feiten gefchah, was von beherzigende Wahrheit, was der Verf. S. 25 fagt: alle
Octtingen auch unbeachtet gelaffen hat, fo würde Bildung und alle Wiffenfchaft, welche nicht auf dem
es auch bei einer Wiedereinführung der facultativen ! einigen, geoffenbarten Heils- und Heiligungsgrunde ruht
Civilehe möglich bleiben, — und es kann fogar ganz und zu der Höhe des himmlifchen Vorbildes in dem
ehrcnwerlhe Gründe geben, die Ehefchliefsuug der ewigen Sohne und Verföhner zielt, ift kein Lebens-, fon-

96,43°/,) nur 9i,26°0 anfetzt; immerhin noch genug,
um von Oettingen's ganzen Beweis umzuftofsen. Doch
gehen wir weiter. Von Octtingen giebt dann in
feiner Tabelle Sp. 3 und 5 aus Ritter's Zufammenftell-
ungen 1879 S. 10 f. für die Jahre 1876 bis 1879, alfo feit
Einführung der obligatorifchen Civilehe, die Procentfätze
der innerhalb der lutherifchen Kirche getrauten Ehen an.
Hier ift zunächft auffällig, dafs in den Decimalftellen
einige Verfehen find; doch das mögen Druckfehler fein;
es mufs Sp. 3: 75,66 und 80,27 heifsen. Doch davon
abgefehen, fo ift es wiederum nicht ganz correct, wenn
von Oettingen die zu diefen Procentfätzen von ihm felbft
(und zwar auch nicht genau, aber nur mit kleinen Verleben
in den Decimalen) berechneten Complemente zu
IOO als bürgerlich gefchloffcne Ehen bezeichnet; es foll
das hier nur bürgerlich gefchloffene Ehen bedeuten, zeigt
aber, dafs von Oettingen fich in die Ritter'fchen Zahlen
nicht recht hineingedacht hat; denn unter diefen in der
-hamburgifchen lutherifchen Kirche nicht getrauten Ehen
find folche, die auf dem Lande ringsum, in Holftcin,
Mecklenburg und Hannover getraut fein können, was
nachweisbar nicht ganz feiten gefchieht und namentlich
dann leicht möglich ift, wenn dort, wie das z. B. in Hol-
ftein der Fall ift, der Grundfatz jocus regit actum' gilt,
der in Hamburg nicht gültig ift. Jedenfalls hätte von
Oettingen als Statiftiker fich fragen follen, warum Ritter
wohl nicht felbft diefe Complemente zu IOO angiebt und
hätte dann leicht bei Ritter felbft die Antwort finden
können. Doch auch hierauf wollen wir, zumal es für
das Refultat bedeutungslos ift (und ja auch die Ziffern
gerade im Intereffe von Oettingen's geändert hätte), kein
Gewicht legen; aber völlig unverftändlich ift, was freilich
mit dem eben Erwähnten zufammenhängt, dafs von Oettingen
das überfehen konnte, was wir nun noch gegen
die Beweiskraft der von ihm angeführten Zahlen geltend
machen müffen. Ritter fagt immer nur, dafs in dem betreffenden
Jahre fich die Anzahl der (und zwar nach Berechnung
, nicht nach Zählung) von Mitgliedern der lutherifchen
Kirche in Hamburg gefchloffenen Ehen zu den
in derfelben getrauten Ehen in dem betreffenden Jahre
verhalte wie IOO zu dem jedesmal angegebenen Procent-
fatze; er fagt nicht, dafs von den gefchloffenen Ehen
fo und fo viele getraut feien. Im Gegentheil, er hat in
den Zufammenftellungen aus den Jahren 1878 und 1879
(1878, S. 12 und 1879, S. 8) eingehende Unterfuchungen
über das Traudatum angefleht; von Oettingen, dem fie
vorlagen, durfte fie nicht überfehen. Aus diefen Unterfuchungen
folgt nun aber, dafs feit der Einführung der
obligatorifchen Civilehe fich das Traudatum durchfehnittlich
immer mehr verfchoben hat; nur etwa die Hälfte
derjenigen Ehen, die getraut werden, werden am Tage