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Ausgabe:

1881

Spalte:

165-168

Autor/Hrsg.:

Oettingen, Alex v.

Titel/Untertitel:

Obligatorische und facultative Civilehe nach den Ergebniisen der Moralstatistik 1881

Rezensent:

Bertheau, Carl

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165 Theologifche Ltteraturzeitung. 1881. Nr. 7. 166

noch einmal gefchloffen werden könne, ift am Ende
nichts entgegenzüfetzeri, und darauf geht doch jene For-
mel, wenn man fie nimmt, wie fic lautet, hinaus; der
Ausweg des Zufammenfprechens ,zur chriftlichen Ehe'

Aber wie fteht es denn nun mit diefer 19 Tabelle
von Oettingen's? Da man aufserhalb Hamburgs nicht
leicht darauf kommen wird, diefe Tabelle felbft mit den
Ritter'fchen Angaben, denen fie entnommen ift, zu ver-

auf eine Beurtheilung der von üettingen'fchen Schrift
hier nicht weiter einlaffe, darüber folgendes mitzutheilcn.

Zunächft fällt im Vergleich mit den von Ritter, Ci-
vilftandsamt, S. 16, veröffentlichten Zahlen über die Pro-

aber ift eine Halbheit, welche nach keiner Seite befrie- I gleichen, fo erlaube ich mir, indem ich im übrigen mich
digt. Auch die von dem Verf. vorgefchlagene Abänderung
des § 41 des Civilehegefetzes (er will anffatt:
,Innerhalb des deutfehen Reiches kann eine Ehe rechts-
giltig nur vor dem Standesbeamten gefchloffen werden'

gefetzt haben: .Innerhalb etc. kann die Rechtsgiltigkeit | cente der Civilehen in Hamburg von 1861 bis 1875, alfo

der Ehe gefetzlich nur durch einen von den Verlobten j während fünf Jahre vor der allgemeinen Einführung der

zu unterzeichnenden Ehevertrag vor dem Standesbeam- I facultativen Civilehe, in welcher Zeit es fchon eine Noth-

ten feftgeftellt — oder beurkundet — werden') giebt zu civilehe gab, und während der Geltungsdauer der facul-

Bedenken Anlafs. Es kommt wefentlich darauf an, dafs i tativen Civilehe, es in von Oettingen's Tabelle auf, dafs

gefetzlich feltfteht, nicht blofs, auf welchem Wege das , er in Spalte 2 und 5 die Complemente diefer Zahlen zu

Vorhandenfein einer Ehe zu beurkunden, fondern von i 100 für die Procentfätze der .kirchlich getrauten' Ehen

welchem Augenblick an fie vorhanden ift, und das ge- j hält; er hätte nämlich aus Ritter's Ausführungen wiffen

fchieht nur durch die gegenwärtige Faffung des Gefetzes. müffen, dafs unter diefen Civilehen eine nicht ganz ge-

Friedbere K Koehler. rinSe Zanl f"olcher Enen iu> welche von Mitgliedern

°' ftaatlich nicht anerkannter kirchlicher Gemeinden (See-

Unter der Uebcrfchrift: ,Der Vorzug der obligato-
rifchen vor allen Formen der facultativen Civilehe' fucht
von Oeffingen im fechften Capitel feiner Schrift, auf welches
dann nur noch eine Schlufserörterung folgt, auch
(tatiftifch nachzuweifen, dafs die facultative Civilehe
dem kirchlichen Leben gröfseren Schaden bringe als die
obligatorifche, weil die Anzahl der (kirchlichen) Trauungen
verhältnifsmäfsig gröfser fei, wo obligatorifche,
als wo facultative Civilehe gelte. Das follen die Erfahrungen
lehren, welche man mit der facultativen Civilehe
in Hamburg und in Italien gemacht habe. Von Oeffingen
legt felbft auf diefen Beweis feiner Thefis das gröfstc
Gewicht, und im Zufammenhang feiner Schrift, die ja
eben als ein Ergebnifs der Statiftik den Vorzug der
obligatorifchen vor der facultativen Civilehe nachweifen
will, kommt auf ihn auch alles an; defto fchärfer hat
aber auch jede Beurtheilung feiner Schrift darnach zu
fragen, ob diefer Beweis nun auch wirklich erbracht ift.
Da Italien mit feinen völlig andersartigen Verhältnifsen
hier jedenfalls nur in zweiter Linie in Betracht kommt,
auch zu einer Vergleichung der Wirkungen der obligatorifchen
und der facultativen Civilehe keine Gelegenheit
giebt, fo hängt für den Beweis, den von Oeffingen
erbringen will, fo ziemlich alles davon ab, was die in
Hamburg gemachten Erfahrungen lehren; hier hatte man
in den zehn Jahren 1866 —1875 facultative Civilehe und
feit dem I. Januar 1876 ift hier die obligatorifche Civilehe
eingeführt, hier ift wenigftens, wenn das dazu erforderliche
ffatiftifche Material vorliegt, eine Vergleichung
möglich. Das Material liegt in genügender Genauigkeit
vor; von Oettingen citirt es auf S. 24 feiner Schrift und
hat es vollftändig in Händen gehabt; es kommen hier
in Betracht: Guftav Ritter, Zehn Jahre Civilftandsamt
in Hamburg, Hamburg (Gräfe) 1876, 28 S. gr. 8., und
desfelben kirchlich - ffatiftifche Zufammenftellungen,
12.—15. Jahrgang, die Jahre 1876 bis 1879 umfaffend,
(nicht im Buchhandel erfchienen, aber durch Vermittlung
der Buchhandlung von Lucas Gräfe in Hamburg vom
Verfaffer zu erhalten; diefe Zufammenftellungen crfchei-
nen im Auftrage des Kirchcnrathes zu Hamburg). Aus
diefen Ritter'fchen Veröffentlichungen hat von Oettingen
die 19. Tabelle auf S. 69 feiner Schrift zufammengeftellt;
aus ihr fcheint dann allerdings der Schlufs berechtigt,
den von Oettingen zieht und der ihn fo fiegesgewifs macht,
dafs er auf S. 70 fagt: .alles das', nämlich was diefe
Tabelle 19 lehrt, .fpricht deutlicher für den Vorzug der
obligatorifchen Civilehe, als alle Commcntare und allgemeinen
Betrachtungen es vermögen', und fodann die
gegentheiligcn Anflehten Sohm's, der fich von der Einführung
der facultativen Civilehe die Folge verfpricht,
dafs das Volk dann maffenhaft fich wieder zur kirchlichen
Trauung wenden werde, als .Phrafen' bezeichnet.

ten) gefchloffen und dann in ihren Gemeinden nachträglich
.kirchlich getraut' wurden. Aber hiervon ganz ab-
gefchen, zumal das für die fo wie fo kleinen Zahlen nur
von geringer Bedeutung ift, fo macht von Oettingen bei
diefer Berechnung des Complementes zu 100 fechsmal
einen Rechnungsfehler, durch den die Procentzahl
der kirchlich getrauten Ehen um 10 zu klein angegeben
wird; in Spalte 3 mufs es beim Jahre 1875 nicht 73,5°0>
fondern 83,5°/,, heifsen, (100— 16,5 = 83,5), und gerade
diefe 73 ift fall die wichtigffe Zahl in der ganzen Tabelle
, fofern aus ihr gezeigt wird, wie fehr die kirchlichen
Trauungen zur Zeit der facultativen Civilehe abgenommen
hätten; und in Spalte 5 find alle für die Jahre
1871 bis 1875 von von Oettingen berechneten Zahlen
um 10 zu gering angefetzt.

Ferner hat von Oettingen überfehen, dafs die Zahlen,
welche er in feiner Tabelle bis zum Jahre 1875 anführt,
fich auf die gefammten Einwohner Hamburgs (Stadt und
Land, und refp. Spalte 5 und 6 Stadt allein) bezichen,
während die vom Jahre 1876 an von ihm mitgetheilten
fich nur auf die Mitglieder der lutherifchen Kirche beziehen
. Diefe Zahlen laffen fich alfo gar nicht fo, wie
er es thut, mit einander vergleichen. Auch an diefem
Verfehen ift Ritter nicht Schuld, denn feine Uebcr-
fchriften (Civilftandsamt S. 16 und Zufammenftellungen
von 1879 S. 10 u. 11) find vollftändig deutlich und un-
mifsverftändlich; aufserdem macht Ritter in einer befon-
dern Ausführung (Civilftandsamt S. 17) darauf aufmerk-
fam, wie in den letzten Jahren der Geltungsdauer der
facultativen Civilehe die Anzahl der Civilehen in den
kleineren, nicht lutherifchen Gemeinden eine ganz be-
fonders grofse gewefen fei, fo dafs von Oettingen um fo
weniger die von ihm mitgetheilten Zahlen als die für
die lutherifche Kirche gültigen hätte angeben follen.
Dafs in diefer letzteren im J. 1875, dem letzten unter
der facultativen Civilehe, ca. 96% der Ehen getraut find,
fagt Ritter Civilftandsamt S. 25 u. 26; die genaueren
Zahlen finden fich für die Jahre 1874 und 1875 z. B.
Zufammenftellungen 1878, S. 17, u. öfter; vgl. auch den
Artikel .Hamburg' in Herzog und Plitt's Realencyklo-
pädie Band 5, S. 572. Danach fteht alfo beifpielsweife
die Sache fo:

Kirchliche Trauungen in Hamburg innerhalb der
lutherifchen Kirche:

1874 1875
nach von Oettingen 89,2% 73>5%

nach Ritter 96,85 % 96,43%

in der inneren Stadt allein:
nach von Oettingen 76,81% 70,76%

nach Ritter 96,08° 0 90,69%

Uebrigens wollen wir der Genauigkeit wegen hier notiren
dafs Ritter nach feiner neueften Berechnung, welche von'
Oettingen noch nicht vorlag, beim Jahre 1875 ftatt