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Ausgabe:

1881 Nr. 7

Spalte:

158-162

Autor/Hrsg.:

Höfler, Const.

Titel/Untertitel:

Papst Adrian VI. 1522 - 1523 1881

Rezensent:

Kawerau, Gustav

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I 57 Theologifche Literaturzeitung. 1881. Nr. 7. 158

(S. 15) oder 17, 3 (S. 18), auch manche feine exegetifche
Bemerkung und Gefchick in der Analyfe Neuteftament-
licher Begriffe und Gedankenreihen. Dafs trotzdem kein
haltbares, ja nur überhaupt irgend nennenswerthes Re-
fultat herauskommt, hat feinen Grund darin, dafs der
Verfaffer fich die eigentliche Frage nicht recht klar gemacht
hat. Denn dafs das ewige Leben zunächft auch
bei Joh. kein anderes fein kann, als das jenfeitige, das
verfteht fich ja von felbft; ebenfo, dafs das jenfeitige
durch die Auferftehung bedingt ift und Theilnahme am
feiigen göttlichen Leben einfchliefst. Die Frage ift nur,
in welchem Sinne Johannes von einem Befitz des ewigen
Lebens im Diesfeits redet, welcher erft die Bedingung
der Auferftehung und jenfeitigen Vollendung ift. Der
Verf. dagegen will uns erft ausführlich beweifen, dafs
die Auferftehungsleiblichkeit und die Ueberweltlichkeit
zum Begriff des ewigen Lebens gehört, ja ihren eigentlichen
Grundbegriff ausmacht, während er dann doch
darauf herauskommt, dafs der gegenwärtige Befitz des-
felben fich auf das intellcctuelle und ethifche Moment
befchränkt, alfo eigentlich nicht Befitz des ewigen
Lebens ift. Aber auch in Betreff diefer beiden Momente
hören wir doch S. 19 am Schlufs der eigentlichen Beweisführung
nur, dafs die Erkenntnifs Gottes, wie die
fittliche Rechtbefchaffenheit, insbefondere die Liebe
,aus der 2jia»jj folgen', Aeufserungen derfclben find. Aber
das Wefen des ewigen Lebens und feine Aeufserungen
find doch wohl verfchiedene Dinge. Ebenfowenig kommt
der Verf. hinfichtlich der Mittheilung diefes Lebensbe-
fitzes zur vollen Klarheit. Wenn durch den Tod Chrifti
der Zorn Gottes aufgehoben wird (S. 7), fo ift das ja
allerdings die Vorbedingung der befeligenden Lebensmittheilung
. Aber damit ift noch nicht erklärt, wie die
Mittheilung feines Fleifches und Blutes unmittelbar Leben
bewirken kann. Hier fchiebt der Verf. bald die Ge-
meinfehaft mit Chrifto ein, bald die Mittheilung feines
Geiftes, ohne bewiefen zu haben, dafs bei Johannes wie
bei Paulus die Gemeinfchaft mit Chrifto eben in der
Theilnahme feines Geiftes befteht. Aeufserft fchwach ift
feine Beweisführung dafür, dafs diefe Geiftesmitthcilung
das ewige Leben bewirkt (S. 8. 9), fofern diefelbe im
Wefentlichen doch nur wieder auf Ev. 3, 6 herauskommt,
wo zunächft jedenfalls vom ewigen Leben gar nicht die
Rede ift, während alles, was fonft im Evangelium wie
in den Briefen von der Wirkfamkeit des Geiftes ausge-
fagt wird, doch nach feinen eigenen Andeutungen auf
S. 19 eine andere Richtung nimmt. Auch fein Beweis,
dafs in den Begriff des Glaubens die Gemeinfchaft mit
Chrifto einge fchloffcn ift (S. II. 12), beruht faft nur auf
Reflexionen, die als johanneifch nicht nachgewiefen find,
und auf einer völligen Verkennung der Bedeutung einer
zuverfichtlichen Gewifsheit, wie er fie zunächft felbft mit
folchem Nachdruck hervorhebt (S. 10. n), und welche
er ganz anders werthen würde, wenn er ihre Beziehung
zu dem, was auch nach ihm (S. 18) die johanne-
ifche Erkenntnifs ift, mehr in Betracht gezogen hätte.
Aus alledem erhellt, dafs die Unterfuchungen des Verf.'s
zwar manches Anregende haben, aber zu einem befriedigenden
Abfchlufs nicht gelangen konnten.

Berlin. Dr. Weifs.

NeumeisUr, Ffr. Rud., Die Neutestamentliche Lehre vom

Lohn. Eine biblifch-theologifche Skizze. Halle 1880,

Mühlmann. (56 S. 8.) M. I. —

Der Verfaffer hat unftreitig Recht, wenn er die Neu-
teftamentliche Lehre vom Lohn noch immer einer erneuten
Unterfuchung bedürftig erklärt. Die Art, wie er
die verfchiedenen Schattirungen des Begriffs, die mit
diefem Ausdrucke, auch in der heiligen Schrift, bezeichnet
werden, forgfältig exponirt, läfst auch Gutes hoffen.
Allein die Art, wie nachher erft ,der Lohnbegriff im

Neuteftamentlichen Geifte' entwickelt und dann die Lehre
vom Lohn erft im Allgemeinen und dann im Befondern,
theils in ihrer Einheit, theils in ihrer Verfchiedenheit,
behandelt wird, entfpricht doch der allein richtigen Methode
einer biblifch-theologifchen Unterfuchung wenig,
und der Ausführung fehlt es ebenfo an begrifflicher
Schärfe und Klarheit, wie an exaeter exegetifcher Begründung
. Man mufs anerkennen, dafs der Verf. mit einer
gewiffenÜnbefangenheit den Bann zu brechen fucht, in Folge
deffen eine wohlgemeinte, aber übel angebrachte Angft
vor Befchönigung von Werkheiligkeit und Verdienftfelig-
keit den biblifchen Ausfagen über den Lohn aus dem
Wege zu gehen pflegt, und dafs er manche treffende
Bemerkung zur Ueberwindung derfelben bietet. Aber
was er über die Auffaffung von dem freiwilligen Eingehen
des Menfchen auf das neue Bundesverhältnifs und
gar von der Annahme des Geiftes als einer Leiftung
ausführt, zu welcher alles Wirken der göttlichen Gnade
und des Geiftes als Gegenleiftung, ja als eine dadurch
verdiente, aufgefafst werden könne, ift doch weder dog-
matifch unbedenklich, noch biblifch begründbar, zumal
wenn man noch, wenigftens in eventum, eine Zugabe ir-
difchen Lohns in Ausficht ftellt (S. 26 f.). Seine Ausführungen
über die ,Wcrkfeligkeit' enthalten manches
Schöne, obwohl der ganze Begriff eigentlich nur durch
ein Wortfpiel die hohe Bedeutung erhält, die er ihm
beilegt. Aber mit der Frage, ob Alles das, was er
unter den fehr weitgefafsten Begriff des Lohnes fubfu-
mirt, auch wirklich im Neuen Teftament unter diefen Ge-
fichtspunkt geftellt wird, nimmt es der Verf. doch gar
zu leicht. Oder was haben Stellen, wie Joh. 12, 36.
Luc. 17, 20 mit dem Lohnbegriff zu thun, oder gar die
von ihm wiederholt herangezogene und recht fchief auf-
gefafste Stelle Joh. 7, 17? Von einer forgfältigen Aussonderung
und gründlichen Erwägung der Stellen, in
denen entweder im wörtlichen Ausdruck oder in der
augenfeheinlichen Anwendung diefes Begriffs vom Lohne
gehandelt wird, ift doch keine Rede. Die Erörterungen
bewegen fich ganz frei und knüpfen nur immer wieder
an Schriftftellcn an oder citiren fie in reicher Fülle,
ohne dafs auch nur überall erhellt, wie fich der Verf.
die oft fehr fragwürdigen Beziehungen derfelben zu
feinen Ausführungen vermittelt hat. Das Schriftchen ift
Dr. C. Hafe zu feinem 50jährigen Jubiläum gewidmet.

Berlin. Dr. Weifs.

Höfler, Conft. Ritter von, Papst Adrian VI. 1522—1523
Wien 1880, Braumüller. (XI, 574 S. gr. 8.) M. 10. —

Nicht unerwartet kommt uns eine Darfteilung des
Papftthums des ,letzten deutfehen Papftes' aus der Feder
Höfler's. Seitdem er vor faft 40 Jahren das von ihm in
der Münchener Univerf-Bibliothek aufgefundene wichtige
Promcmoria ans Licht gezogen, welches einft der
Auguftinergeneral Aegidius v. Viterbo für den zu Reformen
entfchloffenen Papft ausgearbeitet hatte hat
Höfler nicht abgelaffen, immer wieder zu neuen Forfch-
ungen über Hadrian's Gefchichte zurückzukehren, und hat
namentlich über die Thätigkeit desfelben in Spanien vor
feiner Erhebung zum Pontificat, über feine Erwählung
und Thronbefteigung, fowie über feine Beziehungen zu
feinem ehemaligen Zöglinge Karl V. neues und werthvolles
Material zu Tage gefördert. Zu einer Schilderung
des Papftthumes Hadrian's war er daher gerüftet wie kein
Anderer, und man durfte mit Janffen (deutfehe Gefch.
II 267) dem Erfcheincn diefer Biographie mit hohen Erwartungen
entgegenfehen. Zwar haben wir inzwifchen
— neben mancherlei kleineren Beiträgen zur Lebensge-
fchichte wie zur Beurtheilung der Reformbeftrebungen
Hadrian's — im J. 1876 eine zufammenfaffende Biographie
diefes Papftes von Dr. H. Bauer (Heidelberg, Win-
ter'fche Buchh.) erhalten. Allein es kann nicht "zweifelhaft
fein, dafs auch neben diefer mit refpectablem Fleifse