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Ausgabe:

1881 Nr. 4

Spalte:

84-88

Titel/Untertitel:

Gesangbuch für Kirche, Schule und Haus 1881

Rezensent:

Schwabe, ...

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Theologifche Literaturzeitung. 1881. Nr. 4.

84

Von der Kirche fagt der Verf. — und hier kanr
man ihm wieder nur völlig zuftimmen —, dafs ihr eine
beftimmte äufsere Dafeinsform als wefentlich nicht zukomme
. Sie fchafft fich ihre Formen aus den jeweils
gegebenen nationalen und zeitgefchichtlichen Elementen,
welche von dem Chriftenthum ergriffen und angeeignet
werden (S. 55 f.). Daraus folgt, dafs fie normaler Weife
überall einen nationalen Charakter an fich tragen wird.
Ueber die Aufgabe der Kirche als Glied des nationalen
Gefammtlebens und ihre Stellung zum Staate fagt der
Verf. Gutes und Treffendes (S. 155 fr.); feine Anfchauungs-
weife ift die organifche, welche in dem Staat ein lebendiges
Ganzes, die organifirte Erfcheinung der Volksperfön-
lichkeit erkennt. Die evang. Kirche ift dermalen in einem
Ringen nach neuen Lebensformen begriffen: das Ziel
wird die deutfch-evangelifche Nationalkirche fein (S. 4. 5).
Diefe wird eine evangelifche Kirche fchlechtweg, d. h.
eine unirte fein, da die confeffionellen Differenzen im
Proteftantismus nicht religiöfer Art und deshalb nicht
kirchentrennend find (S. 104). Sie mufs eine Verfaffung
haben, welche der religiöfen Perfönlichkeit Raum und
Beruf zu freier Bethätigung gewährt, alfo eine presby-
terial-fynodale: der Verfuch des Verf.'s, diefe aus dem
Grundprincip der brüderlichen Liebe nach der dreifachen
Kategorie der aneignenden, bildenden und fchonenden j
Liebe zu conftruiren (S. 119 ff.), ift mit Geift durchgeführt
, wird indeffen auf allgemeine Nachfolge kaum zu
rechnen haben. — Der Verf. lebt der Ueberzeugung, dafs
der Kern der künftigen deutfehen Kirche in der preufsi-
fchen Landeskirche gegeben fei. Die erfte Generalfynode 1
habe den Weg gebahnt, der fchliefslich zum ei hofften
Ziele führen werde. Mit der Kirchenverfaffung von 1873
und 1876 ift er im Ganzen einverftanden, erachtet jedoch
eine Reihe nicht unerheblicher Abänderungen daran für
nothwendig. Seine Aenderungsvorfchläge (S. 146 ff.)
find: 1) numerifche Gleichftellung des geiftlichen und
des Laienelementes in den Kreisfynoden, 2) Wahl der
kirchlichen Regierungsbehörden durch die Synoden,

3) Abfchaffung des landesherrlichen Summepifkopates,

4) Einfetzung von Bifchöfen, welche freilich im Wefent-
lichen doch nur Superintendenten fein würden; endlich
5, foll es einen oberften Landesbifchof mit dem Titel
Patriarch und mit Fürftenrang geben, damit die evang.
Kirche auch an äufserem Glänze nicht allzu weit hinter
der katholifchen zurückftehe. Neben dem beweglichen
Element der aus den Synoden hervorgehenden regierenden
Ausfchüffe hält der Verf. ein ausgleichendes, mä-
fsigendes Element oder, wie er es nennt, ein bewahrendes
Organ für nothwendig (S. 139 ff.). Dies foll der Oberkirchenrath
fein, welcher fich künftig durch Cooptation
auf Lebenszeit felbft ergänzt. Ihm fällt die oberfte Ent-
fcheidung aller kirchlichen Rechtsverhältnifse zu; er hat
das Recht des Veto gegen die Befchlüffe der Landes- 1
fynode, er hat über die Zulaffung von Gefangbüchern,
Agenden und fonftigen kirchlichen Büchern zu entfehei-
den, unter welchen dann die Einzelgemeinden die Auswahl
haben. In analoger Weife flehen neben den ausführenden
Provinzial-Synodalausfchüffen die Confiftorien
(S. 143). Dem Kaifer aber fteht das Recht der Betätigung
des Patriarchen, der Bifchöfe und der Confiftorial-
beamten, ferner das Veto gegen ftaatsgefährliche Berathungen
und Befchlüffe der Synoden und die Sanction
aller Kirchengefetze zu (S. 157 f.) — alfo im Grunde
doch ein gutes Stück fummepifkopaler Befugnifse. Der
Verf. ift der Ueberzeugung, dafs, wenn die preufsifche
Landeskirche nach feinen Vorfchlägen verfafst und eine
nach feinen Principien geftaltete Form der Ordinations-
verpflichtung durchgeführt fein werde (f. die Formel S. '
169), die ,kleinen Landeskirchen' fich nach und nach
aus freien Stücken an jene an- und fo zur deutfehen
Kirche zufammenfchliefsen würden.

Der Gedanke einer nationalen deutfeh-evangelifchen
Kirche ift fchön und hochberechtigt; er wird nicht von

.1 der Tagesordnung verfchwinden, ehe er in irgend einer
I Weife feine Verwirklichung gefunden hat. Auch läfst
j fich aller menfchlichen Vorausficht nach erwarten, dafs
j die deutfehe Kirche in ähnlicher Weife zu Stande kommen
wird wie der deutfehe Staat, d. h. durch organi-
fchen Anfchlufs der Glieder an den durch die Thaten
der Hohenzollern gefchaffenen Kern. Im Einzelnen freilich
geben die Vorfchläge des Verf.'s zu gar manchen
J Bedenken Anlafs. So würde ein ermäfsigtes, auf die
Function des , bewahrenden Organs' zurückgeführtes
Summepifkopat doch unbedingt der kirchlichen Oligarchie
vorzuziehen fein, die er in feinem Oberkirchenrath
herftellen will. Dafs das Programm des Verf.'s Ausficht
auf baldige Verwirklichung habe, wird er wohl felbft
nicht annehmen. Es mufs vorher noch Vieles anders
1 werden in deutfehen Landen und vor Allem in Preufsen.
Dafs die Generalfynode den Weg zum Ziele gebahnt
habe, ift eine Täufchung: ihre Thaten find keineswegs
blofs von der jüdifch-liberalen Preffe' verurtheilt worden
(S. 192). Vorläufig find wir ,Kleinen' wohl zufrieden,
dafs es noch Kirchengebiete in Deutfchland giebt, die
von den Berliner Strömungen nicht berührt werden, und
fühlen uns keineswegs durch die Ausficht angezogen,
eine der dortigen Gröfsen als geiftlichen Reichskanzler
an der Spitze der deutfehen Kirche zu fehen.

FViedberg. K. Koehler.

Gesangbuch für Kirche, Schule und Haus. (Entwurf zur Vorlage
an die Bezirksfynoden beftimmt.) Hannover 1880,
(Feefche). (IV, 432 u. Gebete 80 S. 8.) M. 1. 35.

Dafs in der Provinz Hannover eine Gefangbuchsnoth
vorhanden war und ift, läfst fich fchon aus der That-
fache entnehmen, dafs in derfelben achtzehn verfchiedene
Gefangbücher aus verfchiedenen Zeiten und von grofscr
Ungleichartigkeit im Gebrauch find. Es ift das auch fchon
lange als Uebelftand erkannt und gefühlt worden. Auch
hat das Kirchenregiment fchon im Anfange der fünfziger
Jahre den erften fchwachen Verfuch gemacht, durch
Herftellung eines Schulgefangbuches vom J. 1856, das
aber kein eigentliches Schulgefangbuch war, fondern eine
compendiöfe Sammlung von Liedern, die allmählich in
kirchlichen Gebrauch übergehen follte, die Löfung der
Gefangbuchsfrage anzubahnen. Leider nicht mit Glück.
Denn diefes Buch ift die Urfache des fogenannten
Osnabrücker Gefangbuchsftreites geworden, der das
Kirchenregiment zu einer Revifion des allzu archaiftifch
gehaltenen Buches nöthigte und die urfprünglich beab-
fichtigte allmähliche Einbürgerung in den Gemeinden verhinderte
. Die damaligen Vorgänge, welche felbft auf
die Gefangbuchsreformbeftrebungen in anderen Landeskirchen
abfehreckenden Einflufs geübt haben, liefsen nun
hoffen, dafs die Erfahrungen von damals doch einiger-
mafsen darüber belehrt haben würden, wie bei der Herftellung
eines neuen Gefangbuches, das doch der Erbauung
heutiger Gemeinden dienen foll, verfahren werden
müffe, fowohl hinfichtlich der Auswahl als der Redaction
der aufzunehmenden Lieder. Leider haben fich die gehegten
Hoffnungen in fehr unzureichendem Mafse erfüllt.
Und das mufs um fo mehr auffallen, als die dem Aus-
fchreiben des Landesconfiftoriums, mit welchem der
Entwurf den Bezirksfynoden vorgelegt worden, in einem
befonderen Heftchen beigegebenen Bemerkungen über
die bei der Ausarbeitung des Gefangbuchsentwurfes befolgten
Grundfätze bezüglich der Auswahl und namentlich
der Redaction der Lieder denn doch etwas anderes
erwarten liefsen, als der vorliegende Entwurf wirklich
bietet.

Zwar konnte die ftarke Betonung der Hannöverifchen
Tradition hinfichtlich aufzunehmender Lieder um fo mehr
bedenklich machen, als diefelbe doch keine gleichartige
und namentlich hinfichtlich der Redaction der Texte bis