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Ausgabe:

1881 Nr. 3

Spalte:

58

Autor/Hrsg.:

Charteris, A. H.

Titel/Untertitel:

Canonicity. A collection of early testimonies of the canonical books of the New Testament, based on Kirchhofer‘s ‚Quellensammlung‘ 1881

Rezensent:

Harnack, Adolf

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Theologifche Literaturzeitung. 1881. Nr. 3.



eine Art von Probe fehen; die ganze Hypothefe ift nicht
mehr als ein Einfall, der wahrfcheinlich Hitzig zum Urheber
hat, eine Seifenblafe, die fofort zerrinnt, wo man
fie auch anpackt. Nicht glücklicher ift der Verf. bei
anderen Durchführungen feiner wohl discutirbaren und
hie und da auch zutreffend ausgeführten Auffaffung von
der urfprünglichen römifchen Gemeinde. So bezieht er
die Sueton-Chreftus-Stelle nicht nur unbedenklich auf
Chriften in Rom, fondern entnimmt ihr auch ein Zeug-
nifs für überwiegendes Hei denchriftenthum der römifchen
Gemeinden. Denn es heifse nicht: ,Judaeos inter se
tumultnantes'! Aehnlich wird AG. 28, 22 behandelt. Dafs
die Grüfse im 16. Cap. des Römerbriefcs nicht von Pauli
Hand flammen und nicht nach Rom gerichtet find, ,darf
heute als ausgemacht angefehen werden'; aber vielleicht
ift es ,morgen' fchon wieder anders, und wer hat es
überhaupt .ausgemacht'? Auch der Philipperbrief gilt
dem Verf. für unecht; der Römerbrief aber ift an mehrere
Gemeinden in der Stadt Rom und zugleich an andere
italifche Chriftengemeinden gerichtet, nach Puteoli,
nach Cumä, refp. Neapel (die Exiftenz einer Chriftenge-
meinde dort wird wieder einmal aus Petronius gefolgert),
kurz an die lateinifchen Hcidenchriften. Die Neronifche
Chriftenverfolgung nimmt Kneucker gegen moderne Um-
deutungen in Schutz und entlockt auch ihr Beweife für
die Getrenntheit der römifchen Chriftengemeinde von
der dortigen Judenfchaft. Hier wird er Recht haben,
aber er folgert im Einzelnen wieder viel zu viel. Der
erfte Clemensbrief wird im Ganzen richtig als Urkunde
des damaligen Zuftandes und des Charakters der römifchen
Gemeinde gewürdigt. Ueberhaupt zieht man von den
Ausfuhrungen alles das ab, was Niemand wiffen kann
und der Verf. doch wiffen will, fo kommt der Reft von
Ausführungen des Verf.'s über die Gefchichte der römifchen
Gemeinde im erften Jahrhundert den Aufftellungen Weiz-
fäcker's und Beyfchlag's fehr nahe, unterfcheidet fich
von denen Weizfäcker's wefentlich nur durch einige
Uebertreibungen des heidenchriftlicb.cn Charakters der
Gemeinde, fteht alfo zu denen von Baur und Anderen
im fchärfften Gegcnfatz. Um fo überrafchender wirkt,
was nun folgt. Der Verf. geht S. 36 zur Gefchichte der
römifchen Gemeinde im 2. Jahrhundert mit folgenden
Worten über: ,Auf das heidenchriftlich-paulinifche Zeitalter
folgte bald in der erften Hälfte des zweiten Jahrhunderts
die judenchriftliche ebionitifch - petrinifche
Periode'. Wahrlich ein salto mortale feltfamfter Art. Alles
was der Verf. nun noch S. 36—42 ausführt, ift vom
Standpunkt der reinften tübingenfehen Gefchichtsauf-
faffung gefchrieben. ,1m Philipperbrief des N. T. (um
120 gefchrieben) erfcheint nicht nur der Heidenchrift
Clemens noch als Mitarbeiter des Heidenapoftels Paulus,
fondern auch Petrus felbft tritt noch friedlich als ,Ge-
noffc' (övCvyng) dem Paulus zur Seite (!)'. Die petropau-
linifche Sage wird nun vorgeführt und dicfelbe alfo beleuchtet
: ,es liegt ihr wenigftens ein Körnlein Wahrheit
zu Grunde, infofern in der That nachgerade die alte ka-
tholifche Kirche aus einer Ausgleichung und Vereinigung
der beiden urchriftlichen Hauptrichtungen, der juden-
chriftlichen, die auf Petrus hielt, und der heidenchrift-
lichen, die fich an den Namen Paulus knüpfte, hervorgegangen
ift und auf der Gemeinfamkeit petrinifchen und
paulinifchen Geiftes fich auferbaut hat, allerdings dies
vorwiegend auf petrinifch-judaiftifchem Geifte'. Der Satz
könnte wörtlich bei Schwcgler alfo flehen, nur mit dem
Unterfchied, dafs Schwegler ihn mit einer gleichartigen
Auffaffung des erften Jahrhunderts natürlich zu verbinden
wufste, während bei Kneucker das .ebionitifche Zeitalter'
aus der Piftole gefchoffen wird und dcrfelbe auch nicht
das geringfte Bedürfnifs verräth, den Urfprung und die
Möglichkeit eines folchen für das zweite Jahrhundert
verftändlich zu machen. Seine Abhandlung, zufammen-
gefetzt aus den Gefchichtsconftructionen der alten Tübinger
Schule, aus Hitzig'fchen Einfällen und aus einer

Reihe von Beobachtungen über Urfprung und Art des
Heidenchriftenthums, zu welchen in den letzten Decennien
verfchiedene Hiftoriker auf verfchiedenem Wege in einer
gewiffen Einftimmigkeit gelangt find, ift ein beachtens-
werthes Denkmal der Confufion, in welcher fich zur Zeit
noch die Frage nach dem Urfprung der altkatholifchen
Kirche in dem weiteren Kreife der Theologen befindet.
Aufserordentlich lehrreich ift es aber, dafs der Verf. in
feiner Rathlofigkeit gerade für die Anfänge des zweiten
Jahrhunderts zu den Tübingern zurückgekehrt ift. Was
er anderes darüber gelefen hat — und er hat fleifsig
gelefen — hat ihn alfo nicht befriedigt. Sollte der Grund
hierfür nicht darin liegen, dafs in den neueren Nach-
weifungen über das Pleidenchriftenthum und feine Ent-
wickelung zum Katholicismus die Entftehung der apofto-
lifchen Legende, überhaupt der Tradition fo gut wie un-
berückfichtigt geblieben ift, und dafs diejenigen Anfchau-
ungen überhaupt noch unerhellt oder doch in ihrer Bedeutung
nicht genügend hervorgehoben find, welche das
vulgäre Heidenchriftenthum aus der älteften gemein
chriftlichen Ueberlieferung übernommen hat?

Giefsen. Adolf Harnack.

Charteris, Prof. . HL, 1). D., Canonicity. A collection of
early testimonies of the canonical books of the New
Testament, based on Kirchhofens .Quellensammlung'.
Edinburgh 1880, W. Blackwood & Sons. (33, CXX,
484 S. gr. 8.)

Der Vorzug diefer Quellenfammlung vor der Kirchhof
er's beruht darin, dafs die Stellen, welche für die
Gefchichte des NTlichen Kanons in Betracht kommen,
refp. in Betracht kommen können, vollftändiger als dort
gefammelt find. Aber eine kritifche Sichtung und Be-

| arbeitung des Materials hat auch Charteris nicht geliefert.
Sein Buch ift zunächft für Studenten beftimmt, aber Ref.
zweifelt, ob fie dasfelbe ohne Anleitung mit Nutzen gebrauchen
können. Zwar hat der Verf. eine Einleitung
über die Schriftftcller bis auf ürigenes vorausgefchickt
(p. I —.CXX), aber diefelbc reicht nicht aus, um ihre
.Zeugnifse' für den Kanon richtig zu werthen, und auch
die fpärlichen Anmerkungen, mit welchen der V«rf. feine
Sammlungen ausgeftattet hat, orientiren nicht. So mag

i die Zufammenftcllung höchftens für folche von Nutzen
fein, welche mit dem Verf. die Anficht theilen, dafs der
NTliche Kanon am Anfang des 2. Jahrhunderts in der
Hauptfache abgefchloffen gewefen ift. Von dem confer-
vativen Standpunkt Charteris' in Bezug auf die NTlichen
Schriften ftechen einige freie Urthcile über die nach-
apoftolifchen feltfam ab. So verwirft er z. B. die Ignatiusbriefe
. Das Buch ift in 4 Theile gctheilt. Der erfte
zerfällt in 34 Capitel und enthält die Zeugnifse der rechtgläubigen
Schriftfteller für den Kanon. Cap. I (Oldest
testimonies to a collection of sacred books) beginnt mit
der Pefchito, die in's 2. Jahrhundert (?) verlegt wird, und
fchliefst mit Athanafius; Cap. II enthält die Zeugnifse für
den Kanon vom Concil von Laodicea bis auf die Weft-
minfter-Confeffion und Philaret's Catechismus; Cap. III
bringt unter dem Titel , The N. T. as a who/e' Stellen
aus Ignatius (!) bis Lactantius; Cap. IV—XXXIV enthalten
nun die Zeugnifse für die NTlichen Bücher, fowohl
für gewiffe Gruppen als wiederum für jedes einzeln.
Der 2. Theil bringt die Testimonies of Heathen, der 3.
die Testimonies of Hcretics; der letzte befchäftigt fich
mit den aufserkanonifchen Evangelien. Wie dürftig trotz
aller Breite das Meifte hier behandelt ift, kann man z. B.
aus dem erfehen, was der Verf. aus Tatian und Celfus
beigebracht hat. Der Verf. ift Profeffor der biblifchen
Kritik an der Univerfität Edinburg; aber von einer Kritik,
welche diefes Namens werth ift, ift wenig oder nichts zu
fpüren.

Giefsen. Adolf Harnack.