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Ausgabe:

1881 Nr. 25

Spalte:

596-598

Autor/Hrsg.:

Rüetschi, Rud.

Titel/Untertitel:

Geschichte und Kritik der kirchlichen Lehre von der ursprünglichen Vollkommenheit und vom Sündenfall 1881

Rezensent:

Wendt, Hans Hinrich

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595 Theologifche Literaturzeitung. 1881. Nr. 25. 596

thum geradezu Naturdienft ift. — Mit all' diefen Einzel- I
ausftellungen möchte ich jedoch nicht den Eindruck her- j
vorrufen, als ob nicht auch Sieffert durch feine fleifsige j
und folide Arbeit fich vollen Anfpruch auf den Dank
erworben hätte, der Jedem gebührt, welcher fich in fachkundiger
Weife dem mühevollen Gefchäft einer folchen
Neubearbeitung unterzieht.

Giefsen. E. Schürer.

Breest, Oberpfr. Ernft, Johannes der Täufer. Biblifche
Studie. Leipzig 1881, Lehmann. (V, 140 S. gr. 8.)
M. 2. —

Ein anfpruchslofes Büchlein, deffen Verfaffer es fich
zur Aufgabe macht, ,die Schrift zu ihrer eigenen Erklärung
zu durchfurchen und in Anfpruch zu nehmen', und
auch Anderen ,zu aufmerkfamer Lektüre der Schrift Muth
machen will'. Von den Anfchauungen Sören Kierke-
gaard's, unter deren Berückfichtigung er diefe Auffätze
umgearbeitet zu haben bekennt, ift darin nicht allzuviel
zu bemerken. Noch weniger hat auf feine erbaulichen
Betrachtungen über alle auf den Täufer bezüglichen
Stellen der Bibel irgendwelche hiftorifche Kritik einen
Hörenden Einflufs geübt. An Gefchichte mufs überhaupt
nicht denken, wer der hier gebotenen Gabe froh werden
will; fonft wird ihn nicht blofs die Unmöglichkeit des
aus fo auseinanderliegenden Elementen zufammengefetz-
ten Bildes, fondern auch mancherlei Detail ftören, z. B.
der zwanzig Meilen von Machärus in feinem Palafte zu
Cäfarea fitzende Antipas (S. 116), welches Cäfarea aber
auch ,das Eidlichere Diocäfarea' gewefen fein kann
(S. 119).

Strafsburg i. E. Holtzmann.

Erichson, Dir. A., Das Marburger Religionsgespräch über
das Abendmahl im Jahre 1529 nach ungedruckten Strafs-
burger Urkunden. Strafsburg 1880, (Treuttel &
Würtz). (59 S. 12.) M. -. 40.

Die vorliegende Darftellung des vom Landgraf Philipp
von Heffen gemachten Ausföhnungsverfuches zwi-
fchen Luther und Zwingli in der Abendmahlslehre giebt
in anfprechend populärer Form einen anfchaulichen
Ueberblick über den Gang der Marburger Verhandlungen
. Der Verfaffer, der fich felbft zur Anfchauung
Zwingli's vom Abendmahl als zu der der ,freieren Chri-
ften' bekennt, befitzt Objectivität genug, um das Scheitern
des Unionsplanes nicht allein aus dem Starrfinn
Luther's, fondern auch aus der Verfchiedenheit der reli-
giöfen Grundftimmung beider Reformatoren, fowie au6
der damaligen Zeitlage zu erklären. Der Werth diefer
kirchenhiftorifchen Studie wird durch die Benutzung
bisher wenig oder gar nicht beachteter Quellen erhöht;
diefe — Hedio's Itinerarium fowie drei Briefe Bucer's
an Blaurer — hat Erichfon fpäter in der Zeitfchrift für
Kirchengefchichte (Bd. 4, S. 3 ff. u. S. 614 ff.) veröffentlicht
. Wenn das Itinerarium Hedio's befonders zu Luther
's Verhalten den Strafsburger Abgefandten fowie
Zwingli gegenüber manche charakteriftifche Züge liefert
— bittet doch Luther nach Hedio's Bericht den Zwingli
um Entfchuldigung wegen feiner Heftigkeit, indem er fich
darauf beruft, dafs auch er ,Fleifch und Blut' fei — fo
zeigen die Briefe Bucer's an Blaurer, dafs die Strafsburger
den unerquicklichen Ausgang der Marburger Verhandlungen
nicht in erfter Linie Luther, fondern der
Aengftlichkeit des Melanchthon zufchrieben, der da
fürchtete, dafs eine Ausföhnung mit Zwingli und deffen
Anhang die von ihm damals heifs erfehnte Verftändigung
mit dem Kaifer und deffen Bruder Ferdinand hindern
könne.

Strafsburg i. E. R. Zoepffel.

Rüetschi, Prf. Rud., Geschichte und Kritik der kirchlichen
Lehre von der ursprünglichen Vollkommenheit und
vom Sündenfall. Eine von der Haager Gefellfchaft zur
Vertheidigung der chriftlichen Religion gekrönte
Preisfchrift. Leiden 1881, Brill. (VIII, 234 S. gr. 8.)
M. 4. 50.

In Betreff des erften, gefchichtlichen Theiles diefer
gekrönten Preisfchrift mufs vor Allem anerkannt werden,
dafs der Verf., welcher, wie er in der Vorrede bemerkt,
für die theologifche Welt etwas abfolut Neues zu bringen
nicht beanfprucht, die Aufgabe, eine auch für einen
weiteren Kreis wiffenfchaftlich Gebildeter verftändliche
und intereffante Ueberficht über die gefchichtliche Entwicklung
der kirchlichen Anthropologie zu geben, mit
grofsem Gefchicke gelöft hat. Denn die Darftellung ift
ausgezeichnet durch Klarheit und Lebendigkeit, und namentlich
hat der Verf. es vortrefflich verftanden, durch
einleitende und überleitende Erörterungen allgemeineren
dogmengefchichtlichen Inhalts die einzelnen Glieder der
Unterfuchung feines fpecielleren Themas mit einander
zu verknüpfen. Denjenigen allerdings, welcher erwarten
würde, dafs eine folche monographifche Bearbeitung der
Gefchichte einer einzelnen kirchlichen Lehre eine wefent-
liche Bereicherung unferer dogmengefchichtlichen Er-
kenntnifs bringen müfste, würde die Leetüre des Buches
enttäufchen. Denn der Verf. hat, fo weit ich fehe, ab-
gefehen von dem letzten und verhältnifsmäfsig fehr ausführlichen
Abfchnitte über die neuere Philofophie und
Theologie nur mit dem Materiale gearbeitet, welches in
den die Dogmengefchichte im Allgemeinen behandelnden
Werken zufammengeftellt ift, und es ift ihm deshalb
natürlich auch nicht gelungen, folche neue Gefichtspunkte
geltend zu machen und Entwicklungen nachzuweifen,
wie fie ihm bei felbftändiger Durchforfchung des Quel-
lenmateriales entgegengetreten fein müfsten. Dies fleht
freilich in Zufammenhang mit einer anderen Eigenthüm-
lichkeit feiner Arbeit. Er bemerkt in der Vorrede,
feine Schrift verdanke ihren Urfprung zunächft den Studien
über die kirchliche Erbfündenlehre, zu welchen ihn
eine theologifche Examenarbeit über Flacius genöthigt
hätte und zu deren Fortfetzung und Abfchliefsung ihm
dann die von der Haager Gefellfchaft geftellte Preisfrage
willkommenen Anlafs geboten hätte. Sein vorliegendes
Werk verleugnet diefen Urfprung in der That nicht;
denn die Lehre von der Erbfünde nimmt offenbar überall
das weitaus gröfste Intereffe des Verf.'s in Anfpruch,
und dies ift infofern nicht glücklich gewefen, als die
Gefchichte der Lehre von der Erbfünde bereits fo eingehende
Unterfuchungen erfahren hat, dafs der Verl.,
wenn er nicht fehr weit in's Detail gehen wollte, es
allerdings nicht leicht hatte, hier neues Material herbei-
zufchaffen. Mit den beiden Lehrpunkten dagegen, welche
fpeciell in dem von der Haager Gefellfchaft aufgeftellten
Thema bezeichnet find, verhält es fich anders. Hätte
der Verf. fein Augenmerk genauer auf die Fragen gerichtet
, in wie verfchiedener Weife die kirchliche Lehre
der verfchiedenen Zeiten und Richtungen das Wefen
der urfprünglichen Vollkommenheit aufgefafst und den
Eintritt des Sündenfalles zu erklären gefucht hat, fo
hätte er fehr viel neues Material finden können, welches
für die Charakteriftik der verfchiedenen dogmengefchichtlichen
Perioden und Perfönlichkeiten von Bedeutung
gewefen wäre. Was der Verf. jetzt über diefe beiden
Punkte der Lehre beibringt, ift fehr gering und entbehrt
vielfach der wünfehenswerthen Genauigkeit. Ich möchte
nur ein Beifpiel anführen. Der Verf. befpricht S. 69 f.
die fcholaftifche Lehre von den übernatürlichen Gnadengaben
des Urftandes. Er tagt, auch die Gegner diefer
Lehre, wie Hugo v. St. Victor und fpäter befonders
Thomas v. Aquino hätten doch im Grunde auf demfel-
ben Boden einer rein transcendentalen, dualiftifchen