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Ausgabe:

1881 Nr. 20

Spalte:

475-477

Autor/Hrsg.:

Brieger, Thdr.

Titel/Untertitel:

Die angebliche Marburger Kirchenordnung von 1527 und Luther‘s erster katechetischer Unterricht vom Abendmahl. Eine kritische Untersuchung 1881

Rezensent:

Kawerau, Gustav

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Theologifche Literaturzeitung. 1881. Nr. 20.

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find, fondern dafs auch in der gefchichtlichen Ableitung
nicht eine einfeitige Quelle gefucht, fondern die ge-
fammte hiftorifche Entwicklung zu ihrem Rechte gebracht
ift. So ift bei aller Anerkennung, dafs die vor-
chriftliche Religion den Stoff giebt, doch die Neubildung
in der Sache ins Licht gehellt, welche zuerft durch
das Chriftenthum und feine Auseinanderfetzung mit die-
fen Religionen felbft, dann durch den Streit mit der
Härefie und endlich geradezu durch den hierarchifchen
Zweck auf ihren verfchiedenen Stufen begründet ift. So
ift dann aber auch gegenüber aller national befchränk-
ten Betrachtung die Univerfalität der Erfcheinung anerkannt
, welche eben damit ihre allgemeine Stelle in der
Culturgefchichte beanfprucht, und fich als unabhängig
von der einzelnen Kirche und dem einzelnen Bekennt-
nifs beweift. Es handelt fich dabei um das Fortleben
antiker Vorftellungen in einer allerfeits getheilten Tradition
, welche fo lange aufrecht bleibt, bis die neue
Weltkenntnifs fie mit der Wurzel ausrottet. Was aber
fo von der Sache im allgemeinen gilt, das findet noch
feine befondere Anwendung auf die Thatfache, dafs das
weibliche Gefchlccht das weit überwiegend verfolgte ift,
eine Thatfache, in welcher fich doch auch nur eine alte
Geringfehätzung des Gefchlechts und ein Correlat dua-
liftifch-afketifcher Vorftellungen fo lange forterhalten hat.
Uebrigens erfcheint die Barbarei der letzten Jahrhunderte
immerhin auch in dem Lichte, dafs der Geift gewiffer-
mafsen einen Vernichtungskampf mit einer vorgeftellten
Welt geführt hat, über deren Nichtigkeit er noch nicht
mit fich fertig war. Noch hat Heppe ganz Recht
gethan, wenn er an den Schlufs einer Gefchichte, welche
der glänzendfte Triumph der Aufklärung ift, zuletzt als
Warnungszeichen die Tollheiten Vilmar's mit deffen
eigenen Worten ftellt, welche doch nichts anderes enthalten
als die offene Kundgebung eines Gelüftes nach
Wiederherftellung verlorener Macht, das in verfchäm-
terer Weife von manchen anderen gethcilt wird.

Tübingen. C. Weizfäcker.

Brieger, Prof. D. Thdr., Die angebliche Marburger Kirchenordnung
von 1527 und Luther's erster katechetischer Unterricht
vom Abendmahl. Eine kritifche Unterfuchung.
[Aus: .Zeitfchr. f. Kirchengefch.'] Gotha 1881, F. A.
Perthes. (62 S. gr. 8.) M. 1. 20.

Der Herausgeber der Zeitfchr. f. Kirchengefch. hat
wohl daran gethan, dafs er die vortreffliche kritifche
Unterfuchung, die er in jener Vierteljahrsfchrift, Jahrg.
IV, 4 über die angeblich ältefte Kirchenordnung Marburgs
refp. Höffens veröffentlicht hatte, durch Separatabdruck
zu weiterer Verbreitung gebracht hat. Denn
man mufs diefer nüchternen Studie nicht nur im Heffen-
landc felbft einen recht grofsen Leferkreis wünfehen,
fondern fie verdient auch weit über die Kreife hinaus,
in denen zunächft die Frage intereffirt, ob 1527 eine KO.
in Heffen erfchienen und für welcherlei Confeffionsftand
diefelbe etwa urkundliches Zeugnifs ablege, als ein werthvoller
Beitrag zur Gefchichte der liturg. und katechet.
Literatur der Reformationszeit beachtet und gewürdigt |
zu werden. Hauptinhalt des Büchleins ift der Nachweis,
dafs eine geheimnifsvolle, bis zum J. 1878 nur aus einem
einzigen Zeugnifs bekannte, feitdem vergeblich gefuchte,
dabei fort und fort heffifche Theologen zu den mannig-
faltiglten Vermuthungen (und Behauptungen) über ihren
Inhalt und Charakter reizende, nun endlich glücklich in
Wernigerode aufgefundene ,Marburger KO.' — gar keine
KO., fondern einfach Compilation eines fpeculativen Marburger
Buchdruckers ohne irgend welche amtliche Legitimation
fei. (Luther's .Vorrede', die diefer KO. ftets
einen ganz befondern Werth zu verleihen fchien, hat
fich als ein Abdruck der bekannten Vorrede zum Taufbüchlein
entpuppt.) Und diefer Nachweis ift in fo überzeugender
Weife geführt worden, dafs der Eifer derer,
die fich, von Parteiintereffe oder von übergrofsem Local-
patnotismus geleitet, des Fundes bemächtigt und aus
demfelben für die Gefchichte des heffifchen Confeffions-
ftandes Capital zu machen gefucht hatten, eine heilfame
Abkühlung hat erfahren müffen. Der Verf. hat es fich
grofse Mühe koften laffen, durch Befchaffung des zur
Entfcheidung der Frage erforderlichen literarifchen Apparates
aus den verfchiedenften Bibliotheken, feine kritifche
Prüfung der ,KO.' zu ganz ficheren und unum-
ftöfslichen Refultaten zu führen. Faft möchte man mit
ihm an einzelnen Punkten darüber rechten, dafs er an
die Sicherftellung feines Prüfungsergebnifses auch in geringfügigen
Nebenpunkten foviel Zeit und Mühe gewendet
habe. Aber gerade weil Parteiintereffen bei der Be-
urtheilung diefer KO. bisher fo vorlaut dreingeredet
haben, darum danken wir dem Verf. doppelt für die
mühfelige Akribie, die er daran gewendet hat, ehe er
fein Votum zur Sache abgegeben. Dafür ifts nun auch
fo ausgefallen, dafs gegen feine Beweisführung fchwer-
lich von irgend einer Seite anzukommen fein möchte.
Und gewifs ifl es erfreulich, dafs, wenn der akademifche
Theologe feinerfeits in den Streit der Parteien in der
Kirche eingreift, er es in fo objectiver und durch die
Wucht gefchichtlicher Inftanzen fo durchfchlagender
Weife thut, dafs auch dem verbiffenften Gegner das ge-
ringfehätzige Achfelzucken über ,Profefforenfündlein'
wohl vergehen mufs.

Aber neben jenem negativen Ergebnifs, dafs jene
Marb. KO. eben gar keine KO. gewefen fei, verdanken
wir der Brieger'fchen Studie auch ein werthvolles pofi-
tives Refultat. In 5 katechetifchen Fragen vom Abendmahl
, welche fich u. A. auch in jener Marburger Compilation
vorfinden, von denen uns der Verf. aber auch
eine ganze Reihe älterer Drucke vorführt, zeigt er uns
die ältefte katechet. Bearbeitung des 5. Hauptftückes von
der Hand Luther's und giebt uns damit eine wichtige
Belehrung über die Vorgefchichte des Katechismus Luther
's. Ref. hält den Nachweis, dafs Luther (und nicht
Bugenhagen) Verfaffer jener 5 Fragen fei, für durchaus
gelungen. Von Intereffe bleibt dabei noch die Frage,
ob fich Drucke jener 5 Fragen vor dem J. 1525 werden
auffinden laffen. Ref. möchte zur Beflätigung der Brieger
'fchen Unterfuchung nur noch auf Folgendes hinweifen
. Zuvörderft fei daran erinnert, dafs aus den Jahren
, aus welchen jene angebliche KO. flammt, fo manche
ähnliche Fälle bekannt find, in welchen liturg. Schriften
hie und da auftauchten, die nur als Buchdruckerfabrikat
zu betrachten find, während man fie vielfach irrig für
Gottesdienftordnungen der Städte, in denen fie gedruckt
worden find, angefehen hat. Das gilt z. B. von mehreren
der Strafsburger liturg. Schriften vom J. 1524; vergl.
Richter Ev. KOO. I 231 und die dort angeführte Literatur
. Das gilt ficher auch von der Schrift ,Von der
Euangelifchen Mcffz' Strafsb. 1524, welche neuerdings
von S. Calvary in den Mittheilungen aus feinem Antiquariat
I S. 58 flg. wiederabgedruckt worden ifl. Ja es
fcheint das auch von der in Drucken von 1524 und
1525 bekannten ,Ordnung chrifllicher Meffen, wie gehalten
wirdt, von dem Eerwirdigen Herren Johann Bugenhagen
', zu gelten; denn der angebliche Verfaffer hat
lieh genöthigt gefehen, öffentlich zu erklären, dafs er
weder Verfaffer jener Ordnung fei, noch dafs die Meffe
in Wittenberg in der Form ftattfinde, wie dort angegeben
fei (vergl. Fortgef. Samml. 1747, S. 501). Es wäre
daher wohl möglich} dafs ähnliche kritifche Unterfuch-
ungen noch manch anderer alten ,Gottesdicnftordnung'
ihre Würde nehmen und fie zu einfachen Buchdruckerfabrikaten
degradiren möchten. Betreffs jener 5 Fragen
aber und der Autorfchaft Luther's möchte Jemand vielleicht
daran Anflofs nehmen, dafs fich diefelben auch
anhangsweife in Schriften Bugenhagen's finden, ohne
dafs ein anderer Verfaffer direct bemerklich gemacht ift.