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Ausgabe:

1881 Nr. 14

Spalte:

323-325

Autor/Hrsg.:

Jungmann, Bern.

Titel/Untertitel:

Dissertationes selectae in historiam ecclesiasticam. Tom.I 1881

Rezensent:

Harnack, Adolf

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Theologifche Literaturzeitung. 1881. Nr. 14.

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ihm fterben (V. 20), tödtlich getroffen. Aehnlich mufs
(ich auch das XqiaTtTi ai"f£OTavQiii/,iai einen langen Fil-
trirprocefs gefallen laffen, ohne einleuchtend zu werden.
Gut dagegen ift die Vergleichung des Ausdrucks Crjv ev
mit tivai iv, äycc7täv und rtietevsiv (S. 25 f.). Das ift
wohl noch nie fo klar geftellt worden. — Die Dispofi-
tion der Rede ift nach dem Verf. folgende: Petrus' Verhalten
wird verworfen 1) als Selbftwiderfpruch (V. 14),
2) als Läfterung Chrifti (V. 15—17), 3) als Gefetzesüber-
tretung (V. 18—19), 4) als Undankbarkeit [und offene
Auflehnung, vgl. S. 28] gegen Gott (S. 29). Aber die
Kritik, die der Verf. felbft übt an der Gültigkeit des
Nachweifes Pauli, wie er ihn erklärt hat (S. 29 ff), hätte
ihn darauf führen können, dafs feine Erklärung falfch ift.
Er findet nämlich nicht nur, dafs der Vorwurf der Heuchelei
' feitens des Paulus zwar pfychologifch erklärbar,
doch aber objectiv unrichtig, zu hart fei (gerade wie
Bisping, de Wette, Hilgenfeld u.a.), da Petrus vielmehr
das Prädicat eines ,unklaren Kopfes' (S. 32) verdiene
, fondern dafs der Nachweis V. 15—17 einfach deshalb
nicht treffe, weil Paulus den Worten des Gegners unvermerkt
die eigene Anfchauung unterlege (S. 32), und Petrus
fich dagegen verwahren könnte mit dem Hinweis,
dafs er die Antiochener ja nicht wegen, fondern trotz
ihres Glaubens an Chriftus für Heiden achte (S. 31).
Das hätte doch darauf bringen müffen, Qqrovvreg nicht,
wie es gewöhnlich gefchieht, caufativ, fondern adverfativ
zu faffen. Ebenfo hätten auch die Bedenken gegen V.
19—21 (S. 33 ff., z. B. man brauche in die Sätze des
Paulus nur anftatt des Abftractums ,Gefetz' den Gefetzgeber
zum Subject zu machen, fo fei die Grundlage des
gnoftifchen Syftems des Marcion fertig, welcher den gefetzgebenden
Demiurgen dem wahren, gnädigen Gott
entgegenfetzte) die Veranlaffung fein follen, erft noch
einmal die Richtigkeit der gegebenen Erklärung zu prüfen
. — Im Ganzen wird m. M. n. auch diefer Erklär-
ungsverfuch der Stelle, fo treffende Bemerkungen er im
einzelnen enthält, als ungenügend angefehen werden
müffen. Trotzdem empfehle ich das Schriftchen zur
Leetüre. Es ift klar und anregend gefchrieben und in-
ftruetiv namentlich dadurch, dafs es die Gefahren der
conftruirenden (dialektifch entwickelnden) Methode der
Exegefe, die vor der analytifchen Meyer's u. a. doch fo
viel voraus hat, an einem Beifpiele handgreiflich zeigt
und dadurch zu der Erkenntnifs beitragen kann, dafs die
allein genügende Erklärungsweife analytifch-reconftruir-
end verfahren mufs.

Bonn. Fr. Zimmer.

Jungmann, Bern., Dissertationes selectae in historiam
ecclesiasticam. Tom. I. Ratisbonae 1880, Puftet. (IV,
460 S. gr. 8.) M. 4. —

Diefer Band enthält fünf Abhandlungen des gelehrten
Profeffors der Kirchengefchichte an der katholifchen
Univerfltät zu Löwen. Nach einer Dissertatio praevia in
hist. eccles. handelt die erfte (p. 27—107) de sede Romana
S. Petri Principis Apostolorum, die zweite (p. 108—172)
de Romanis Pontificibus saec. I. et IL, die dritte (p. 173
—262; de opere quod inscribitur ,Philosophui/icua', die vierte
(p. 263—357) de S. Cypriani gestis et doctrinis atque de
Romanis Pontificibus ipsi coaevis, und die letzte (p. 358
—453) de ortu Arianismi ac de concilio Nicaeno. Man
fleht es diefen Titeln nicht fofort an, dafs es fleh eigentlich
für den Verf. in allen fünf Abhandlungen um die
Gefchichte des römifchen Stuhls in den drei erften
Jahrhunderten handelt und doch hätte der Verf. im In-
tereffe der Deutlichkeit einen dem entfprechenden Titel
wählen müffen. Die Abhandlungen hängen enge zufam-
men und das verbindende Band ift die Rückficht auf die
Gefchicke des römifchen Stuhls.

In der erften und zweiten hat Ref. nichts gefunden,
was hier zum erften Male gefagt wäre. Es find lediglich
die bekannten Ausführungen. In der fünften inter-
effirt nur die Auseinanderfetzung mit Petavius und
dem Cardinal New man über die Orthodoxie der vor-
nieänifchen KW. Der Verf. nimmt diefelbe nicht nur
gegen den erfteren, fondern auch gegen Newman's
zahme Bemerkungen in Schutz. Am Schlufs im § de
celebratione concilii Nicaeni wird natürlich die Legende
vom Vorfitz des römifchen Legaten wieder aufgetifcht.
Die 4. Abhandlung enthält wefentlich eine curialiftifche
Interpretation der Lehre Cyprian's von der Kirche gegen
Reinkens und eine Beleuchtung des Ketzertauf-
ftreits. Diefelbe ift natürlich der Art, dafs Stephanus
im vollkommenften Rechte erfcheint, aber das Verfehen
des h. Cyprian fo gering wie möglich dargeftellt wird.
Auch erklärt der Verf. mit Bellarmin, dafs das Benehmen
Cyprian's entfchuldigt werden könne, weil die Infallibi-
lität des Papftes damals noch nicht ausdrücklich erklärt
gewefen fei. Weitaus am intereffanteften find die
Ausführungen des Verf.'s gegen die katholifchen Theologen
, welche alle Berichte von einem abendländifchen
Ketzertaufftreit im 3. Jahrh. als Fälfchungen anfehen.
Wir lernen hier durch den gelehrten Verf. eine Literatur
kennen, die den Blicken proteftantifcher Gelehrter gröfs-
tentheils zu entgehen pflegt. Es ift nützlich, bei gegebener
Gelegenheit auf diefelbe aufmerkfam zu machen,
refp. fie in Erinnerung zu bringen (vgl. einen ähnlichen
Fall Theol. Lit.-Ztg. 1880, Nr. 24, Col. 585). R. Mif-
forius (Diss. crit. in epp, Firtnil. et Cypr. 1733), R. J.
Tournemine S. J. [Conjecture sur la supposition de quelques
ouvrages de S. Cyprien, Mim. de Trevoux 1734), M.
Molkenbuhr (Diss. crit. etc. VII. XIV 1790), W. Frölich
(Inquis. crit. in last. eccl. Euscbii 1808), J. N. Alb er
(Diss. in selecta argumenta hist. eccl. 1820) und endlich
in neuefter Zeit der Erzbifchof von Nifibis, V. Tizzani
(La celebre contesa fra S. Stefano e S Cipriano 1862) be-
anftanden in gleicher Weife, wenn auch mit fehr ver-
fchiedenen Mitteln die Ueberlieferung über den Ketzertaufftreit
, um das Heiligenbild des Stephanus und Cy-
prianus fefthalten zu können. Mifforius fucht zu be-
weifen, dafs die Erzählung von der Wiedertaufe der
Ketzer bei den Orientalen und Afrikanern von Eufebius
in der Kirchengefchichte gefälfeht fei. Viel weiter
geht Molkenbuhr. Nach ihm ift gefälfeht der Brief-
wechfel Cyprian's und die Acten der carthaginienfifchen
Concilien, der Brief Firmilian's, die Briefe des h. Bafilius
an Amphilochius, die Kirchengefchichte des Eufebius
in Bezug auf die Berichte vom Ketzertaufftreit und vom
Paffahftreit, ebenfo die Vita Constantini des Eufebius,
die Schrift de vir. Ül. des Hieronymus, die Briefe des
Dionyfius Alex, an vielen Stellen u. f. w. ,Campus va-
stissimus', ruft er aus, ,undique spinis circumseptus et con-
situs1. Etwas vorfichtiger ift der neuefte Kritiker diefer
Art, der Erzbifchof von Nifibis, vorgegangen. Zwar
ift auch nach ihm der Streit zwifchen Stephanus und
Cyprian lediglich yonfictus' und fomit auch alle ein-
fchlagenden Urkunden. Dagegen in dem böfen Orient
bei den Griechen hat es allerdings ketzerifchc Wiedertäufer
gegeben feit der Synode von Iconium im J. 234.
Dionyfius v. Alex, hat fich ins Mittel gelegt, um Frieden
zu ftiften. Im 4. Jahrh. hätten die Donatiften fich diefen
Streit zu Nutze gemacht, fie hätten die vermittelnde,
Frieden ftiftende Haltung der Afrikaner — alfo von einer
folchen mufs doch geredet werden — umgedeutet, die
Gefchichte verfälfeht und Cyprian zum Wiedertäufer und
Gegner des Stephanus gemacht, um den grofsen Mann
als Patron für ihre Ketzerei zu gewinnen. Jungmann
nimmt das Alles fehr ernfthaft, aber er widerlegt doch
diefe Tendenzkritik. Der proteftantifche Hiftoriker hat
von diefen Verfuchen nur Act zu nehmen, um zu willen,
an welche Adreffe die Anklage auf verwegene negative
Kritik zu richten ift.

Die 4. Abhandlung erfcheint Ref. fachlich als die
werthvollfte, obfehon auch hier die Kritik grundfätzlich