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Ausgabe:

1881 Nr. 1

Spalte:

8-9

Autor/Hrsg.:

Historisches Jahrbuch, hrsg. von Görres-Gesellschaft

Titel/Untertitel:

redigirt von Georg Hüffer. 1. Bd. 4 Hfte 1881

Rezensent:

Möller, Wilhelm

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Theologifche Literaturzeitung. 1881. Nr. i.

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(16 u. 18 Strophen). Den Text des Codex giebt er auch
hier forgfältig und unter Vergleichung der jüngeren
griechifchen Handfchriften wieder. Gelehrte Anmerkungen
erhöhen den Werth diefer Publication, namentlich
ift auch für die Gefchichte der Bafilianer im Abendland
manches zu lernen. Nicht leicht wieder wird ein Herausgeber
patriflifcher Texte in der Lage fein, diefe aus fo
alten und zuverläffigen Quellen herftellen zu können.

Giefsen. Ad. Harnack.

Krusch, Bruno, Studien zur christlich-mittelalterlichen Chronologie
. Der 84jährige Oftercyclus und feine Quellen.
Leipzig 1880, Veit & Co. (VII, 349 S. gr. 8.) M. 10. —

Ehe in der lateinifchen Kirche der 19jährige alexan-
drinifche Cyclus zur Berechnung des Ofterfeftes angenommen
ward, was völlig erft durch Dionyfius Exiguus
im 6. Jahrhundert gefchah, aber durch den Ofterkanon
des Victorius im 5. Jahrhundert vorbereitet wurde, galt
im Abendlande ein 84j'ähriger Oftercyclus. Diefem ift
die obengenannte, fehr ausführliche und eingehende Arbeit
gewidmet, in welcher namentlich die verfchiedenen Geltaltungen
, welche diefer 84jährige Cyclus angenommen
hat, unterfucht werden. Der Verf. fagt im Vorworte,
dafs ihm diefe Arbeit bei den Vorarbeiten zu einer Ausgabe
der Oftertafel des Victorius erwachfen fei; der erfte,
umfaffendere Titel des vorliegenden Werkes weift alfo
daraufhin, dafs es noch eine, vielleicht auch mehrere Fortfetzungen
finden werde; wir möchten wünfchen, dafs der
Verf. auch den Kanon des Hippolytus, der vor dem
84jährigen Cyclus im Occident angewandt wurde, zum
Gegenftand feiner Unterfuchungen machte. Der Unter-
fchied aller diefer genannten Methoden, das Ofterfeft zu
berechnen, beruht bekanntlich auf der verfchiedenen
Weife, nach welcher die cyclifche Berechnung des Ofter-
vollmondes ftattfindet. Für die Anwendung der in dem
jedesmaligen Cyclus aufgeftellten Regel kommt dann noch
in Betracht, dafs die Lateiner Oftern fchon am 20. März
und fpäteftens am 21. April feiern wollten, während nach
der alexandrinifchen Praxis das frühefte Ofterdatum der
22. März und das fpätefte der 25. April war. Diefe Be-
ftimmung licfs bei den Lateinern die jedesmal angenommene
Regel doch wieder mitunter durchbrechen.

Dafs in der römifchen Kirche ein folcher 84jähriger
Oftercyclus, oder genauer mehrere nach einander wirklich
in officiellem Gebrauch gewefen find, wird fchon lange
nicht mehr bezweifelt, wie denn ja auch die Meinung,
dafs zu Nicäa für die ganze chriftliche Kirche eine und
diefelbe Regel für die Ofterberechnung angenommen fei,
feit Walch's decreti Nicaeni de pascliatc explicatio (1769
und 1770) als eine Fabel erkannt ift, an der freilich populäre
Darftellungen der chriftlichen Feftrechnung noch
immer theilweife fefthalten. Ein Sajähriger Oftercyclus hat I
auch unleugbar vor dem 19jährigen diefes voraus, dafs er I
nicht nur die Oftervollmonde, fondern auch die Ofterfefte !
felbft auf diefelben Daten zurückführt, weil er dem Sonnen-
cirkel commenfurabel ift (3. 28 = 84). Diefem Umftande
fcheint er jedoch weniger als der Zähigkeit der Lateiner
im Fefthalten an ihren Gewohnheiten es zu verdanken zu
haben, dafs er fo lange in Geltung blieb; ficher ift, dafs
diefer Vortheil für feine gröfsere Ungenauigkeit auf die
Dauer nicht hätte fchadlos halten können, wenn auch !
nicht das Verlangen, in der ganzen Kirche Oftern immer I
an demfelben Tage zu feiern, ihn hätte fchliefslich gegen
den alexandrinifchen zurückftellen laffen. Denn während
der alexandrinifche, 19jährige Cyclus erft etwa in 300
Jahren um einen Tag dem Monde vorauseilt, bleibt der
84jährige fchon in jedem Turnus um etwa fünfviertel
Tage hinter dem Monde zurück, fo dafs der Fehler des .
letzteren ungefähr 412 mal fo grofs ift, als der des erftern.

Bei einem 84jährigen Cyclus mufs, um das Mond- I
alter des 1. Januar des 85. Jahres dem des erften gleich |

zu machen, fechsmal der Unterfchied zwifchen der Länge
des Mondjahres und des Sonnenjahres, der für gewöhnlich
11 Tage beträgt, mit 12 Tagen in Rechnung gebracht
werden; denn nicht 11.84, fondern 11. 84-)-6 ift durch
30 theilbar. Diefe Operation, derzufolge in den 84 Jahren
das Mondalter am 1. Januar fechsmal um 12 Tage wächft,
wird von den alten Computiften als saltus lunae bezeichnet.
Man brachte diefen Saltus entweder im 14., 28., 42., 56.,
70. und 84. Jahre oder nach dem 12., 24., 36., 48., 60. und
72. Jahre an; das erftere wird kurz ein 84jähriger Cyclus
mit I4jährigem, das andere ein folcher mit I2jährigem
Saltus genannt. Die Chronologen waren nun feither der
Anficht, dafs die Einführung des 14jährigen Saltus in
den 84jährigen Cyclus eine fpätere Aenderung desfelben
fei, und dafs er urfprünglich mit I2j'ährigem Saltus be-
ftanden habe; fo z. B. Ideler in feinen bekannten Werken
(im Lehrbuch S. 368) und Matzka, Chronologie, Wien
1844, S. 232. Es ift wohl das durchgreifendfte Refultat der
Forfchungen unferes Verf.'s, dafs er nachweift, dafs gerade
das Umgekehrte der Fall war, dafs der Cyclus mit iajährigem
Saltus der frühere war, auf welchen dann erft in der fog.
SHpputatio romana ein 84jähriger Cyclus mit I2j'ährigem
Saltus folgte. In diefer letztern Geftalt ift der Gebrauch
diefes Cyclus dann vom Anfang des 4. Jahrhunderts an
bis in die Mitte des 5. nachweisbar.

Wir können aus den höchft intereffanten Unterfuchungen
, die uns der Verf. bis ins kleinfte und einzelne
hinein vorführt, hier nicht eingehendere Mittheilungen
machen; wir müffen vielmehr fchon befürchten, mit dem
Gefagten manchem Lefer diefer Zeitung zu fehr in chrono-
logifches Detail eingegangen zu fein. Wir wollen deshalb
nur noch weniges zur allgemeinen Charakteriftik des
Werkes hinzufügen. Unfer Verf. arbeitet durchweg aus
den erften Quellen, die er theilweife überhaupt zum erften
Male benutzt; die wichtigeren hat er im zweiten Theil
des Werkes von S. 195 an abdrucken laffen; in ihrer
Herftellung und Beurtheilung zeigt er fich auch von der
gefchichtlichen und fprachlichen Seite her feiner Aufgabe
gewachfen; auf beiden Gebieten liefert er eingehende
Erörterungen. Manche Unterfuchung gewinnt ein weit
über die chronologifchen Fragen hinausgehendes Intereffe,
fo z. B. die Darfteilung der Ofterftreitigkeiten vom J.
444 (S. 98 ff.) und vom J. 455 (S. 129 ff.) — Die Richtigkeit
der Refultate ift natürlich vor allem dann erwiefen, wenn
gezeigt wird, dafs fie zu den glaubwürdig überlieferten
Daten von üfterfeften oder von andern vom Ofterdatum
abhängigen PTften vollftändig paffen. An folchen Be-
weifen fehlt es im Werke nicht. Aber vielleicht hätte
der Verf. eine Ueberficht über diejenigen Angaben von
Daten, die fich nun nach dem Ergebnifs feiner Arbeit
vollftändig verliehen laffen, hinzufügen können; dadurch
wäre der Gewinn derfelben noch augenfälliger geworden.
Auch ein Regifter über die vielen, manchmal mehr beiläufig
erläuterten und befprochenen Wörter und Sachen,
fowie über die erwähnten Perfonen, wäre eine angenehme
Zugabe. — In den veröffentlichten Quellenfchriften finden
fich einige Citate aus einer ältern lateinifchen Bibclüber-
fetzung, welche für die Herftellung des Textes der Itala
Beachtung verdienen.

Hamburg. Carl Bertheau.

Historisches Jahrbuch, herausgegeben von der Görres-Ge-
fellfchaft, redigirt von Privatdoc. Dr. Georg Hüffer.
1. Bd. 4 Elfte. Münfter 1880, Theiffing in Comm.
(1. Hft. 183 S. gr. 8.) M. 12. —

Das Programm diefer ,von der hiftorifchcn Section
der Görres - Gefellfchaft zu gründenden' und nunmehr
bereits in mehreren Heften an die Oeffentlichkeit getretenen
,Zeitfchrift für Gefchichte' erklärt, dafs das hiftorifche
Jahrbuch einen ftreng wiffenfehaftlichen Charakter tragen,
das Gebiet der Kirchen- wie der Profan-Gefchichtc inclufive