Recherche – Detailansicht

Ausgabe:

1880 Nr. 2

Spalte:

37

Autor/Hrsg.:

Förster, Th.

Titel/Untertitel:

Von den Pflichten der Geistlichen. (De officiis ministrorum.) Ein Beitrag zur Pastoraltheologie von Ambrosius, Bischof von Mailand 1880

Rezensent:

Möller, Wilhelm

Ansicht Scan:

Seite 1

Download Scan:

PDF

37

Theologifche Literaturzeitung. 1880. Nr. 2.

38

Kirche, weil durch das Gebot des Herrn verhindert eine
Rechtsordnung aus (ich zu entwickeln und doch einer
folchen in manchen Dingen bedürftig, eine aufser ihr
flehende Gewalt, die landesherrliche, zu Hilfe nehme
und mit denjenigen Functionen betraue, welche ein rechtliches
Ordnen und Gebieten erfordern. Es ift keine be-
fonders würdige Stellung, welche der Kirche auf diefe
Weife zugewiefen wird. Ob jener kirchliche Auftrag
auch bei nicht-evangelifchen und nicht-chriftlichenFürften
eintreten folle, und was zu gefchehen habe , wenn der
Landesherr ihn nicht annehmen kann oder will, erfährt
man von dem Verf. nicht: feinen Vorausfetzungen nach
müfste die Kirche in diefem Fall der ihr doch unentbehrlichen
Kirchengewalt entbehren. — Des Verf.'s Gewährsmann
ift Luther. Doch erfcheint von Belegen nur
das Schreiben an den Kurfürften vom 19. Nov. 1526 und
der Tractat De pot. et prim. Papae im Anhang der
Schmalk. Art. (S. 96), welchen letzteren der Verf. höchft
auffallender Weife für eine Arbeit Luther's hält. Er
hätte nicht nöthig gehabt, wegen der dort gebrauchten
Bezeichnung der Furften als praeeipua membra Ecclesiae
Luther in Schutz zu nehmen (S. 6 u. ö.). Als die geeigneten
Organe zur Ausübung der landesherrlichen
Kirchengewalt bezeichnet der Verf. die Confiftorien. Man
erfährt von ihm mit einiger Ueberrafchung, dafs der Gedanke
der Confiftorien Luther's Eigenthum gewefen fei,
freilich nicht in der Geftalt, wie fie ins Leben getreten
'S. 120). Der Nachweis fehlt gänzlich. Was neuerdings
Mejer über die Anfänge des Wittenberger Confiftoriums
mitgetheilt hat (Ztfchr. f. KRecht. XIV, 28 ff.), giebt
nicht den geringften Anhalt für jene Behauptung. Alles
zufammengenommen kann Ref. die hier gebotene Con-
ftruetion des Kirchenregimentes nur für eine gründlich
verfehlte erklären.

Friedberg. K. Köhler.

Förster, Sup. a. D. Lic. Th., Von den Pflichten der Geistliche
!;. [De offieiis ministrorum.j Ein Beitrag zur
Paftoraltheologie von Ambrofius, Bifchof von Mailand.
Eine Feftfchrift. Halle 1879, Mühlmann in Comm.
(18 S. gr. 8.) M. - 50.

Die kleine, dem Domcandidatenftift in Berlin bei
Gelegenheit feines fünfundzwanzigjährigen Jubiläums von
einem früheren Infpector desfelben dargebrachte Feftfchrift
giebt einen Ueberblick des Inhalts von Ambrofius'
de officio ministromm, ohne fich auf die jüngften Erörterungen
über die Compofition diefer Schrift und ihr
Verhältnifs zu Cicero, de offieiis (von Ebert, Dräfeke,
Reeb) einzulaffen, und hebt einige paftoraltheologifche
Gedanken aus derfelben hervor, wie es dem vom Verf.
ins Auge gefafsten Zwecke entsprechend war.

Kiel. W. Möller.

Bienengräber, Ffr. Dr. Alfr., Ich und mein Haus wollen
dem Herrn dienen. Eine Hochzeitsgabe aus Gottes
Wort. Leipzig 1879, Teubner. (261 S. m. 1 Stahlft.
84 geb. M. 3. 60.

Wie nöthig es fei, dafs das Wort Gottes wieder in
die Häufer einziehe, davon ift jeder Seelforger, der das
Leben feiner Gemeinde kennt, überzeugt. Zur Zeit unferer
Väter wurde in jedem Haufe in Stadt und Land der Morgen
- und Abendfegen, Sonntags eine Predigt gelefen.
Das war in der That ein unfehätzbarer Segen für das
Familienleben. Der Hausvater , der das im Kreife
feiner Familie that, erfchien dadurch in den Augen der
Kinder und Dienftleute in der Würde des Hauspriefters,
die ja das Evangelium jedem chriftlichen Hausvater
verliehen hat, und wurde als folcher geehrt und geliebt.
Das war die Grundlage der väterlichen Autorität. Jetzt
ift das zumeift anders geworden, aber nicht zum Vor-

i theil unferes Familien- und Volkslebens. Daher ift es
das Streben aller wahren Volksfreunde, diefe fchöne
Sitte wieder zu beleben. Das vorliegende Büchlein ift
aus diefem Streben hervorgegangen. Es enthält 21 Predigten
nicht über, aber für den chriftlichen Hausftand.
Der Verf. nennt das Büchlein eine Hochzeitsgabe und
es trägt auch äufserlich ein hochzeitlich Gewand. Es
foll alfo chriftlichen jungen Eheleuten zum Hochzeits-
gefchenk gegeben werden und dazu eignet es fich in
jeder Weife. Junge Eheleute könnten durch dasfelbe
wohl wieder für die alte fchöne Sitte gewonnen werden
, Sonntags Nachmittags oder Abends einander
eine Predigt vorzulefen, und würden, wenn fie dazu
das vorliegende Buch benützten,' gewifs reichen Segen
davon haben. Es befpricht, ohne gerade einer fyfte-
matifchen Ordnung zu folgen, alle in den Kreis des
chriftlichen Familienlebens einfchlagenden Fragen in einer
klaren und einfachen und doch fchönen, jedem Gebildeten
gewifs fympathifchen Form. Es redet ganz die Sprache
der Neuzeit und doch ift es das echte Gold evangeli-
fcher Wahrheit, das uns in diefer fchönen Form geboten
wird. Ein poetifcher Hauch weht durch das
Ganze und dürfte auch dies dem Zweck als Hochzeitsgabe
zu dienen entfprechen. Allen, die einem chriftlichen
jungen Ehepaare aus den höher gebildeten Ständen
ein kleines, aber recht werthvolles Hochzeitsge-
fchenk machen möchten, können wir diefes Buch auf's
Wärmfte empfehlen. Der Preis von M. 3. 60. wird gewifs
Niemandem zu hoch dafür erfcheinen.

Bifchofswerda (Sachfen). Dr. Wetzel.

Fischer, Oberpfr. Superint. a. D. Alb. Friedr. Wilh.,
Kirchenlieder-Lexicon. Hymnologifch-literarifche Nach-
weifungen über ca. 4500 der wichtigften und ver-
breitetften Kirchenlieder aller Zeiten in alphabetifcher
Folge, nebft einer Ueberficht der Liederdichter. 2.
Hälfte, die Lieder aus den Buchftaben K—Z und das
alphabetifche Verzeichnifs der Dichter umfaffend.
Gotha 1879, F- A- Perthes. (XX, 487 S. gr. 8.)
M. 12. —

Mit diefem zweiten Bande ift das Werk, deffen erfte
Hälfte der Unterzeichnete in No. 26 des Jahrganges
1878 diefer Zeitung anzeigte, vollendet. Der Verfafler

; hat damit eine äufserft mühfame Arbeit, auf die er einen
grofsen Fleifs verwandt hat, vollbracht und auf lange

| Zeit hinaus wird fein Werk bei hymnologifchen Studien
unter uns und namentlich auch bei etwaiger Herftellung
neuer Gefangbüchcr fich als ein fo brauchbares und willkommenes
Handbuch erweifen, dafs ihm die gröfste
Verbreitung und Anerkennung ficher nicht entgehen
wird.

Was den Umfang und die Einrichtung desfelben
anlangt, fo darf wohl auf die Anzeige der erften Hälfte
verwiefen werden, in der das Nöthige gefagt ift. Es
j verlieht fich von felbft, dafs der Verf. bei der Ausarbei-
: tung der zweiten Hälfte an dem einmal zu Grunde ge-
; legten Plane fefthielt. Wir wollen deshalb nur hervorheben
, dafs ihm während der Arbeit das Quellenmaterial
zu einem weit gröfseren Umfang zur Verfügung kam,
fo dafs . im Vorwort zu diefer zweiten Hälfte noch eine
ftattliche Reihe verwandter literarifcher Hülfsmittel aufgeführt
ift, deren fich der Verf. bei der erften Hälfte
noch nicht bediente. Folge hiervon find nicht nur umfänglichere
Mittheilungen über die Verbreitung der einzelnen
Lieder, fondern auch häufigere und eingehendere
Uriterfuchungen über den Urfprung und die Gefchichte
derfelben. Die Methode des Verf.'s fcheint uns dabei
; während der Arbeit eine immer gröfsere Sicherheit gewonnen
zu haben, fo dafs wir bei der zweiten Hälfte
feines Werkes häufiger als bei der erften, wenn es fich