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Ausgabe:

1880 Nr. 13

Spalte:

304-306

Autor/Hrsg.:

Rilliet, Alb.

Titel/Untertitel:

Le rétablissement du Catholicisme à Genève il y a deux siècles. Étude historique d’après des documents contemporains pour la plupart inédits 1880

Rezensent:

Staehelin, Rudolf

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3°3

Theologifche Literaturzeitung. 1880. Nr. 13.

304

zum Vortheil gereichen, dafs die Sammlung ebenfo wie
die Strickler'fche neben dem eigentlich kirchlichen Inhalt
auch die politifchen und focialen Bewegungen der Zeit
mit in ihren Rahmen hineingezogen hat; noch deutlicher
vielleicht als in den Schriften der Reformatoren tritt es
in folchen unmittelbar dem Leben des Volkes angehörenden
Documenten vor die Augen, wie mit der Reformation
nicht blofs eine neue Kirche, fondern auch eine
neue Cultur ihren Anfang nimmt, und unter diefem Ge-
fichtspunkte werden denn auch Mittheilungen wie Nr. 179
oder gar 184 die Verordnung zur Entfernung der Mift-
haufen aus der Stadt, deren Zufammenhang mit der
,Gefchichte der Zürcher Reformation' fonft fchwer genug
nachzuweifen fein dürfte, nicht ungerechtfertigt da-
ftehen.

Was den Inhalt der Stücke im Einzelnen betrifft,
fo können natürlich hier nur einige wenige Hauptpunkte
aus demfelben herausgegriffen werden. Am reichften
find die auf die Wiedertäufer bezüglichen Acten vertreten
, deren wichtigfte allerdings fchon durch Füfsli
veröffentlicht worden find, aber ohne die wünfchbare
Ordnung und mit vielfachen Auslaffungen, fo dafs eine
neue und vollftändige Zufammenftellung wie die hier
gebotene, zumal unterftützt durch die treffliche Ueber-
ficht im Regifter, durchaus nicht als überflüffig betrachtet
werden kann. Das daraus zu ziehende hiftorifche
Ergebnifs hat der Verf. felbft in feiner Schrift über die
Zürcher Wiedertäufer vorweggenommen (vgl. Theol.
Literaturzeitung 1878 Nr. 9); feiner Behauptung einer
urfprünglichenEinheit der anabaptiftifchen mit der zwingli-
fchen Partei kann Referent indeffen auch angefichts des
vervollftändigten Beweismaterials nur in bedingter Weife
beipflichten, indem neben manchen Spuren eines anfänglichen
Zufammenhangs (vgl. z. B. Nr. 246. 655 und be-
fonders Nr. 797 die Ausfage Konrad Grebcl's, ,der
Zwingli habe in in die fach bracht und im mängs gfeit,
darin er im jetzt kein beftand welle geben') doch auch
die urfprüngliche Divergenz der beiden Richtungen, wie
fie dann von 1525 offen zu Tage trat, deutlich genug
bis in die erften Anfänge der Reformation fleh verfolgen
läfst (z. B. Nr. 267. 285. 378). Für die Stellung Zwingli's
zu den Wiedertäufern ift, abgefehen von den fchon durch
Mörikofer verwertheten Stücken, befondersNr. 1102 lehr- |
reich, wo die Gründe für die Beibehaltung der Kindertaufe |
von ihm kurz zufammengeftellt find und wo die Berufung
auf die apoftolifche Praxis, neben dem Verfluch auch
in ihr die Uebung der Kindertaufe fcftzuftellen, noch
durch den allgemeinen Gedanken zurückgewiefen wird,
man müffe allein fehen, was fleh zieme und recht fei,
nicht, was gefchehen fei; ,dann die taten find fo vil
fürzehalten, fovil fi recht befchehen find'; ferner die
ausführlichere ,Streitfchrift wider eine Schrift der Täufer
' Nr. 1400; endlich ift für fein Verhalten gegenüber
dem mit der Täuferbewegung enge verflochtenen
Bauernaufftand beachtenswerth das mafsvoll und ver-
föhnlich gehaltene Gutachten über den Zehnten und die
Leibeigenfchaft Nr. 724, das weder in Zwingli's Werken
enthalten, noch von Mörikofer an der betreffenden Stelle
(I. 295) berückfichtigt ift: während er in dem unmittelbar
darauf gedruckten Ermahnungsfehreiben an die
Bauern felbft (Ww. II. 2. 369 f., vgl. Egli S. 339) das
Recht der Obrigkeit und der beftehenden Verträge vertritt
, die Berufung auf die Schrift und die chriftliche
Freiheit als eine ungehörige abweift und den Satz aufrecht
hält, ,dafs wir auch die lybeigenfchaft mit got
wol haben möchtind', fpricht fleh jenes an den Rath
gerichtete Gutachten unter Hinweifung auf die allgemeine
Gotteskindfchaft entfehieden für die Aufhebung
derfelben aus, und die folgenden Acten zeigen, dafs er
mit diefer feiner Anficht, wenn auch nicht ohne Wi-
derfpruch, fchliefslich im Rathe durchdrang. — Aus
dem übrigen Inhalt fei noch auf die ausführlich mitge-
theilten Synodalacten von 1528 bis 1533 hingewiefen,

die bisher nur zum geringften Theil verwendet worden
find und für die Kenntnifs der kirchlichen Zuftände in
der Geiftlichkeit und den Gemeinden fehr lehrreich find,
und zu Nr. 692 (vgl. Nachtrag S. 903) die Bemerkung
gemacht, dafs der dort genannte Ritter Animudus der
fchon in Luther's Briefen und befonders in Herminjard's
Corr. des reformatenrs erwähnte Anemond de Coct ift (vgl.
Herminjard I. 129 und 343, wo bereits feiner Erwähnung
in jenem Actenftück gedacht ift).

Bafel. R. Staehelin.

Rilliet, Alb., Le retablissement du Catholicisme ä Geneve

il y a deux siecles. Etüde historique d'apres des
documents contemporains pour la plupart inedits.
Geneve 1880, Georg. (VIII, 257 p. gr. 8.) M. 4. 80.

Den Inhalt diefer durch ihren Titel etwas ungenau
bezeichneten Schrift bildet ein Ereignifs aus der kirchlichen
und politifchen Gefchichte von Genf, das allerdings
in feinen Folgen von geringer Wirkung gewefen
ift und deshalb auch von der Gefchichtfchreibung bis
jetzt nur kurz berührt zu werden pflegte — in der Gefchichte
Genfs von Gaullieur z. B. find ihm blofs zwei
Seiten gewidmet —, das aber doch als eine Epifode
aus dem grofsen unter Ludwig XIV geführten Kampf
des Katholicismus gegen den Proteftantismus gerade in
feinen Einzelheiten für die an diefem Kampfe Betheiligten
charakteriftifch genug ift, um die ihm hier zu Theil
gewordene ausführliche Darftellung zu rechtfertigen, um
fo mehr, als diefe Darftellung, was die formelle Seite
betrifft, als eine für die Behandlung eines derartigen
Stoffes geradezu muftergültige gerühmt zu werden verdient
. Die Veranlaffung für den vom Verfaffer gefchil-
derten katholifchen Reftaurationsverfuch gab die Ein-
fetzung eines Händigen franzöflfehen Refidenten in Genf
durch Ludwig XIV im Jahr 1679. Einem folchen mufste
der allgemeinen Praxis zufolge die freie Religionsübung
und alfo befonders die Abhaltung der Meffe, welche
feit der Reformation in Genf abgefchafft war, eingeräumt
werden, und fo knüpfte denn die jefuitifchc Partei
in Frankreich, die eben damals ihren letzten vernichtenden
Schlag gegen den Proteftantismus im eigenen Lande
vorbereitete, an diefe Thatfache den Plan, ihn auch aus
feiner eigentlichen Mütterftadt Genf in gleicher Weife
zu verdrängen: die zahlreichen in und um Genf wohnenden
Katholiken, denen bisher die Ausübung ihres Cultus
verweigert war, follten in der dem Gefandten zugeftan-
denen Meffe ihren gottesdienftlichen Mittelpunkt und
damit zugleich auch die lange gehegten Eroberungsplane
der jefuitifchen Propaganda in Bezug auf Genf ihren
feiten Stützpunkt erhalten. In der That ging auch der
neugewählte Refident, de Chauvigny, mit dem ganzen
Eifer eines Mifflonars auf das Vorhaben ein; der Bifchof
von Annecy, den er nicht anders als Monseigneur de
Geneve betitelt, fowie die Jefuiten in ürnex waren feine
Rathgeber (p. 59. 221), er nahm thätigen Antheil an
ihren Converflonen in dem benachbarten franzöflfehen
Gebiet (p. 228), reichte auch dem König bald nach feiner
Ankunft ein ausführliches Memorandum ein, worin er
ihm die Mittel zur vollftändigen Vertilgung des Proteftantismus
zunächft in der Umgegend, dann aber auch
in Genf felbft auseinanderlegte (p. 65 ff.) und forgte vor
Allem dafür, dafs die in feinem Haufe abgehaltene Meffe
zahlreich befucht und mit möglichfter Oftentation gefeiert
wurde. Er wolle Genf nicht verlaffen, fagte er
bald nach feiner Ankunft, bis in allen Kirchen wieder
Meffe gelefen würde, und fprach auch in feinen Briefen
an den königlichen Minifter feine Erwartung aus, dafs
der König fleh feiner Hilfe bedienen werde, um den
Bifchof von Genf wieder in feine Stadt zurückzuführen
und fie vielleicht auf diefem Wege auch politifch für
i Frankreich zu gewinnen (p. 48. 57). Allein der ganze
| Plan fcheiterte theils an dem entfchloffenen Widerftand