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Ausgabe:

1880

Spalte:

236-237

Autor/Hrsg.:

Burkhardt, C. A. H.

Titel/Untertitel:

Geschichte der sächsischen Kirchen- und Schulvisitationen von 1524 bis 1545 1880

Rezensent:

Köhler, Karl

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in dem Recht des Gerichts, welches namentlich bei
Streitigkeiten zwifchen mehreren, die auf diefe Würde
Anfpruch machten, und bei denen zwifchen den Nowgoroder
Erzbifchöfen und den Metropoliten von Moskau
zur Anwendung kam. Ferner hatte der Patriarch
die Aufficht über die Kirchenleitung. Er fetzte mitunter
Bifchöfe ein oder verlieh ihnen Auszeichnungen.
Er gab die Entfcheidung bei entftandenen Streitfragen
in Bezug auf kirchliche Ordnungen und kirchliche Lehre
(z. B. beim Umfichgreifen der Secte der Strigolniki in
Nowgorod und Pfkow) und fachte Unordnungen zu be- j
feitigen, im Werten die Union abzuwehren. — Mit dem
Errtarken der politifchen Macht Rufslands ergab fich I
von felbft der Wunfeh nach Aufhebung diefer Abhängigkeit
und er fand freiwilliges Entgegenkommen bei dem
Patriarchen nach Conrt.'s Fall.

Wenn das hier fkizzirte Werk im Einzelnen nicht
wefentlich Neues zu Tage fördert, fo ift das bei einem
fo umfaffenden Object der Unterfuchung auch nicht
wohl möglich. Seiner Aufgabe, die Stellung des conft.
Patriarchen und feine Macht über die ruff. Kirche dar- !
zulegen, ift es gerecht geworden. Das ganze hiftorifche
Material wird verwerthet, die einfehlägige Literatur forg-
fältig berückfichtigt. Wir haben daher in diefer Arbeit
eine der bedeutenderen Leiftungen auf dem kirchenhift.
Gebiet in ruffifcher Sprache zu begrüfsen.

Dorpat. N. Bonwetfch.

Münch, P. A., Aufschlüsse über das Päpstliche Archiv, herausgegeben
von Dr. Guftav Storm. Aus dem Dä-
nifchen überfetzt von Dr. S. Löwenthal. [Aus: ,Ar-
chival. Zeitfchr.'j Berlin 1880, Weber. (85 S. gr. 8.)
M. 1. 80.

Diefe Abhandlung, 1860 in Rom gefchrieben und
der Akademie der Wiffenfchaften zu Chriftiania einge-
fandt, hat nach dem Willen ihres Verfaffers nicht zu
Lebzeiten des päpftlichen Archivars P. Theiner veröffentlicht
werden dürfen und ift erft 1876 durch Dr. Storm's
Bemühungen ans Licht getreten. Wir können dem
Ueberfetzer nur unfern Dank dafür ausfprechen, dafs
er fie nunmehr auch dem deutfehen Publicum zugänglich
gemacht hat. Denn obwohl der unbefangene Lefer
eigentlich nichts darin finden möchte, was ihm die offenbar
von dem dienftbereiten, aber durch genaue Kennt-
nifs der Curie gewitzigten Theiner dictirte Vorfichts-
mafsregel begründet erfcheinen laffen könnte — fo
enthält fie doch einerfeits eine Reihe von Ausführungen
, welche zum Theil neue Auffchlüffe geben, und
befpricht andererfeits manche ftreitige oder noch nicht
aufgeklärte Einzelheit in einer folchen Weife, dafs
die wiffenfehaftliche Forfchung dadurch gefördert wird. '
Zu den erfteren rechnen wir die zum Theil neuen Nach-
weifungen über die Beziehungen zwifchen dem päpftlichen
Stuhle und den nordifchen Reichen, fpeciell Norwegen
, im Mittelalter, Beziehungen, welche bezeichnenderweife
ihren Schwerpunkt in der Einforderung von I
Abgaben, Annaten, Peterspfennig, Zehnten u. f. w. fin- j
den, wobei denn für die allgemeine und Culturgefchichte
Einiges nebenbei abfällt. Ganz befonders aber wird
derjenige, welcher der mittelalterlichen Kirchengefchichte 1
nachgeht, dem Verfaffer für die lichtvollen Auseinander-
fetzungen über die Einrichtungen der päpftlichen Kanzlei
und im Zufammenhang damit über die Entftehung
der Regeften und anderer Sammlungen verpflichtet fein.
Die Ausführungen in Delisle's Memoire sur /es actes
d'Innocent III.*), welche feinerzeit zuerft über die hier in
Betracht kommenden verwickelten Fragen Licht verbreiteten
, werden dadurch wefentlich ergänzt. Der Verf.,
der mit Recht hervorhebt, dafs Kirchengefchichte des

*) Zuerft in der Hibliotheque de l'Ecole des Charles erfchienen, dann
feparat. Paris l857-

Mittelalters ohne ftetes Recurriren auf diefe Regeften
nicht denkbar ift, giebt fo für deren richtige Benutzung
fehr dankenswerthe Fingerzeige. Leider ift man in den
letzten Jahren an der mafsgebenden Stelle noch viel
weniger als fonft geneigt gewefen, dem Forfcher den
Zutritt zu den archivalifchen Schätzen zu erleichtern,
und es wird jetzt abzuwarten fein, ob der neue Präfect
des Archivs, Cardinal Hergenröther, wirklich eine liberalere
Aera nach diefer Seite hin inaugurirt, wie dies jüngft
behauptet worden ift. Wahrfcheinlich ift es nicht.

Bonn. Benrath.
Burkhardt, C. A. H., Geschichte der sächsischen Kirchen-
und Schulvisitationen von 1524 bis 1545. (A. u. d. T.

Gefchichte der deutfehen Kirchen- u. Schulvifitationen
im Zeitalter der Reformation, 1. Bd.) Leipzig 1879,
Grunow. 'XXVIII, 347 S. gr. 8.) M. 9. —

Diefes Buch enthält die Früchte einer mühfeligen,
aber fehr verdienftlichen Arbeit. Es genügt den heutigen
Anforderungen gefchichtlicher Wiffenfchaft nicht
mehr, dafs die Darfteilung der Reformationsgefchichte
fich nach früherer Weife vorzugsweife auf die dogma-
tifche Entwickelung und die grofsen Welthändel, wie fie
fich auf den Reichstagen, Religionsgefprächen u. f. w.
abfpielten, befchränkt. Man verlangt ein Bild der fo-
cialen Lage zu erhalten, welche die Reformation vorfand
und unter deren Bedingungen fie fich entwickelte,
dann der focialen, insbefondere kirchlich-focialen Neu-
geftaltungen, welche durch fie hervorgerufen wurden.
Einen werthvollen Beitrag dazu liefert das vorliegende
Werk. Abfehend von der dogmengefchichtlichen Seite
will der Verf. die im Entfliehen begriffene fächfifche
Landeskirche nach ihrer materiellen und focialen Entwickelung
darfteilen. Der Procentfatz der Tüchtigkeit
der lutherifchen Geiftlichen, die Verhältnifse der Kirchenpatrone
, welche einen bedeutenden Einflufs auf das Fortichreiten
der Reformation geübt haben, die Zahl der
Mutterkirchen und deren Verhältnifs zu den eingepfarr-
ten Ortfchaften und Filialen, die Gröfse der Bevölkerung,
die Verhältnifse der Stiftungen und Vicareien, die Zahl
der Klöfter und ihrer Infaffen, die Bewirthfchaftung ihrer
Güter, die Höhe ihrer Einkünfte und Ueberfchüffe (Vorr.
S. VIII) — dies und Aehnliches find die Gegenftände,
über welche wir eingehenden Nachweis erhalten. Das
gebotene Material ift faft durchgängig neu, vom Verf.
aus den Acten des reichen von ihm verwalteten Gefammt-
archivs zu Weimar, fowie der Archive zu Koburg, Gotha
, Rudolftadt, Sondershaufen, Dresden, Magdeburg,
Wolfenbüttel u. a. zum erften Mal ans Licht gezogen.
Man erhält über den Verlauf des Vifitationswerkes, von
deffen erften Anfängen (fie fallen bereits in d. J. 1526)
bis zu dem allmählichen Uebergang zu fefteren Verwaltungsformen
durch die Errichtung von Confiftorieri,
und damit den Entftehungsprocefs des neuen Kirchen-
wefens viele ganz neue Auffchlüffe. Die Daten, quellen-
mäfsig ftatiftifch an einander gereiht, bieten höchft be-
merkenswerthe Einblicke in die Kirchen- und Volkszu-
ftände der Zeit. Der unfelige materielle und fittliche
Verfall des Klerus und die Verwilderung des Volkes,
welchen die katholifche Zeit zurückgelaffen hatte (dafs
in der That nicht die Reformationsbewegung die Schuld
daran trug, zeigen die Zuftände in Braunfchweig-Wolfenbüttel
, wo bis zur Befitzergreifung durch den Schmal-
kaldifchen Bund der Katholicismus in ungebrochener
Herrfchaft beftanden hatte), dann die Nachwirkungen
des Bauernaufftandes, die trübe Gährung im ganzen
Volksleben, die überall auf einander ftofsenden Gegen-
fätze des Neuen und Alten, die unendlichen Schwierigkeiten
, unter denen fich fonach die neue Kirchenbildung
vollziehen mufste und daher nur langfam und mühfam
vollziehen konnte, zumal bei den verwickelten Gebiets-
verhältnifsen und dem faft immer gefpannten Verhältnifs