Recherche – Detailansicht

Ausgabe:

1879 Nr. 7

Spalte:

156-158

Autor/Hrsg.:

Sohm, Rudolph

Titel/Untertitel:

Zur Trauungsfrage 1879

Rezensent:

Köhler, Karl

Ansicht Scan:

Seite 1, Seite 2

Download Scan:

PDF

155 Theologifche Literaturzeitung. 1879. Nr. 7. 156

hervorragenden amerikanifchen Forfchern getheilten
Meinung an, dafs die Lehre von dem fog. grofsen Geifte
keine urfprünglich indianifche fei, fondern dafs fie ihr
Aufkommen chriftlichen Einflüffen zu danken habe; S.
46, 53: ,Der primitive Indianer, welcher feine ungekün-
llelte Verehrung einem Alles durchdringenden und einem
allmächtigen Geifte darbringt, ift ein Hirngefpinnft von
Dichtern, Rednern und Sentimentaliften'. — Des Weiteren
wird dann die Miffion unter diefen Indianern behandelt
: die Anregung hierzu in Frankreich, wo fie hoffähig
und Modefache geworden war, der jenfeitige Stützpunkt
in der franzöfifchen Colonie an den Ufern des
Lorentzftromes, die von den Jefuiten bei den Algonquins
und den Huronen gemachten Verfuche und die Vernichtung
der geringen Erfolge mit der Vertilgung jener
Stämme durch die Irokefen. Die Quellen und literari-
fchen Hülfsmittel, welche der Verf. benutzte, find die
beften. Er ift vor Allem zurückgegangen auf die Berichte
, relations, welche die Jefuitenmiffionare regelmäfsig
an ihren Ordensprovinzial in Paris fchicken mufsten und
die dann zum grofsen Theil veröffentlicht wurden. Da
fie jetzt fchwer zu haben find, hat die kanadifche Regierung
fie 1858 wieder drucken laffen. Das kennzeichnet
ihren Werth für die Gefchichte jenes Landes. — Sodann
bekundet fich der Verf., wie befonders die Anmerkungen
am Schluffe des Buches zeigen, als der amerikanifchen
auf dies Gebiet gerichteten Literatur vollftändig mächtig,
und das vornehmlich rechtfertigt eine deutfche Bearbeitung
feines Werkes. Endlich kennt er das Land, in
welchem die von ihm erzählten Vorgänge fich abfpielten,
fehr genau, und dadurch wird feine Schilderung anfchau-
lich und lebendig, freilich auch mitunter für uns, die dem
Lande fernen, etwas zu breit.

Was fein Urtheil betrifft, fo läfst er dem Muth und
derKühnheit der Jefuiten, ihrer Begeifterung für die Sache
und ihrer Ausdauer in Leiden und Drangfalen aller Art
volle Gerechtigcit widerfahren. Kein Katholik wird fich
da billiger Weife über ihn beklagen können. Dagegen
findet die Art ihrer Miffionsarbeit feinen Beifall nicht;
er äufsert fich ironifch darüber; vgl. S. 117, 122, 167,
178, 186. Und doch fagt er dann S. 285: ,Was die
Religion betrifft, welche die Jefuiten die Indianer lehrten,
fo war fie, was auch Proteftanten dagegen einwenden
mögen, die einzige Form des Chriftenthums, welche möglicherweife
in der rohen und barbarifchen Natur der
Wilden Wurzeln hätte faffen können'. Zum Beweis für
die Verkehrtheit dicfes Satzes genügt die Erinnerung an
das, was der Puritaner Eliot und der Herrnhuter Zeis-
berger an den Indianern Nordamerikas gethan und unter
ihnen, wenn auch der Kriege wegen nur vorübergehend,
erreicht haben. Dies ift überall der Hauptfehler des
Buches: der Mangel an chriftlichem Verftändnifs und
Urtheil. In der Hinficht findet man viel Befferes bei
G. Fritfchel, Gefch. d. chriftlichen Miffionen unter den
Indianern Nordamerikas im 17. und 18. Jahrhundert.
Nürnberg 1870. Für ein chriftliches Urtheil wird es auch
ferner fein Bewenden haben bei dem Satze, mit welchem
Fritfchel feinenAbfchnittüber die Jefuitenmiffion fchliefst:
,Man mag die Jefuitenmiffionare, welche unter den Indianern
arbeiteten, bewundern wegen ihres beifpiellofen
Muthes, wegen ihres alle Hindernifse überwindenden
Enthufiasmus, wegen des Heroismus, durch welchen fie
felbft die muthigften Entdecker und Pioniere Amerikas
übertreffen, und durch welchen ihre Miffionsgefchichtc
zu den glänzendften Epifoden in der Gefchichte Amerikas
gehört; aber das Chriftenthum, das fie den Indianern
brachten, war wenig mehr als eine andere neue Form
von Heidenthum'.

Erlangen. G. Plitt.

So hm, Prof. Dr. Rud., Zur Trauungsfrage. [Zeitfragen
des chriftl. Volkslebens. 19. Heft] Heilbronn 1879,
Henninger. (54 S. gr. 8.) M. 1. —

Der Verfaffer will die Fragen beantworten: ,Mufs
das Trauformular von der evang. Kirche in Folge der
Einführung der obligatorifchenCivilehe abgeändert werden
? Wie weit kann das Trauformular geändert werden,
ohne feinen wefentlichen Charakter als Trauformular zu
verlieren?' Den Weg dazu bahnt er fich durch einen
gefchichtlichen Ueberblick der kirchlichen Ehefchliefs-
ungs- und Trauordnung.

Die Gefchichtsdarftellung will nicht neue Forfch-
ungen bieten, fondern die Ergebnifse der bisher geführten
wiffenfehaftlichen Discuffion für einen gröfserenLefer-
kreis zufammenfaffen. Sie erfüllt diefe Aufgabe in
mufterhafter Weife und kann dem Nicht-Fachmanne, der
fich auf dem in Rede flehenden Gebiete zu orientiren
wünfeht, beftens empfohlen werden. Wie zu erwarten,
begegnet uns auch hier die bekannte von Sohm vertretene
Auffaffung des Urfprungs der kirchlichen Trauung
, wonach diefelbe aus der väterlichen, bez. vormund-
j fchaftlichen Trauung des älteren deutfehen Rechtes ent-
ftanden ift. Gegenüber der abweichenden Anfchauung,
welche neuerdings von Dieckhoff (die kirchl. Trauung,
ihre Gefchichte u. f. w. Roftock 1878) entwickelt worden
ift, hält Sohm die feinige entfehieden aufrecht und leugnet
jeden gefchichtlichen Zufammenhang der feit dem
13. Jahrhundert auftretenden priefterlichen Trauung
mit den kirchlichen Benedictionsacten der älteren Zeit.
Indeffen will es fchwer einleuchten, dafs das Ego con-
jungo vos, welches uns feitdem im Munde des trauenden
Priefters begegnet, zu dem früheren Deus conjitngat vos
gar keine Beziehung habe: die von Dieckhoff geltend
gemachte Analogie der Abfolutionsformel, wo gleichzeitig
der nämliche Uebergang von der Bittform zur
Thatform (ego absolvo vos) fich vollzog, ift kaum abzu-
weifen. Es wird fo gekommen fein, dafs der Priefter,
nachdem es ihm gelungen war, die Trauung in der
Eigenfchaft eines ,gekorenen Vormundes' in die Hand
zu bekommen, fehr bald anfing, diefelbe in einem anderen
Sinne aufzufaffen und zu üben, als den fie ihrer Herkunft
nach hatte: nicht an Statt des Füamilienhauptes, fondern
an Gottes Statt, d. h. eben als Priefter fügte er
die angehenden Gatten zur Ehe zufammen. Dergeftalt
begegneten fich an diefem Punkte zwei verfchiedene Ent-
wickelungsreihen: die Function, welche auf Grund der
Entwicklung des weltlichen Rechtes dem Geiftlichen
zufiel, urfprünglich weltlichen Inhaltes, geftaltcte fich zu
einem Stück priefterlicher Amtsvollmacht, entfprechend
der fortfehreitenden Entwickelung der Priefteridce aus der
kath. Kirchenidee heraus. Allerdings ftand gerade auf
kirchlichem Boden der kanoniftifche Grundfatz von der
ehewirkenden Kraft des Consensus de praesenti entgegen:
diefer hätte weichen müffen, wenn der Gedanke des
priefterlichen Zufammenfügens zur durchfchlagenden
Geltung gekommen wäre, was jedoch nicht gefchehen ift.
So blieb jenes Ego conjungo vos für die kathol. Kirche ohne
principielle Bedeutung.

Was nun unfere heutige kirchliche Trauung betrifft,
fo ift zu loben, dafs Sohm den nebelhaften Begriff einer
befonderen kirchlichen oder chriftlichen Ehefchliefsung
nach der vor dem Standesbeamten gefchehenen Ehefchliefsung
rund abweift. Gleichwohl will er die Form
des Zufammenfprechens keineswegs aufgeben, beharrt
vielmehr ftandhaft bei deren Aufrechterhaltung. Auch
davon will er nichts wiffen, dafs diefelbe mit v. Scheurl
(die Entwickelung des kirchl. Ehefchliefsungsrechts. Erlangen
1877) im dcclaratorifchen oder fymbolifchen
Sinn verftanden werden folle. Er verwahrt fich durchaus
dagegen, dafs in der kirchlichen Trauungshandlung ein
rein gottesdienftlicher Act, ein blofser Act der Wortverwaltung
zu fehen fei. Sie hat nach ihm gleichzeitig