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Ausgabe:

1879 Nr. 26

Spalte:

622-624

Autor/Hrsg.:

Fulda, Herm.

Titel/Untertitel:

Das Kreuz und die Kreuzigung. Eine antiquarische Untersuchung, nebst Nachweis der vielen seit Lipsius verbreiteten Irrthümer. Zugleich vier Excurse über verwandte Gegenstände 1879

Rezensent:

Schürer, Emil

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Theologifche Literaturzeitung. 1879. Nr. 26.

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und demnach die Glaubwürdigkeit unferer Evangelien zu [ auch in der neuen wieder — ,wenn die Realität der
verbürgen. Urfprünglich war das Werk nur auf diefe | Wunder nicht bewiefen werden kann, verliert das Chriften-
beiden Bande berechnet. Später (1877) liefs der Verf. 1 thum das einzige Zeugnifs, durch welches feine Wahr-
noch einen dritten folgen, in welchem die Glaubwürdig- | heit ausreichend beglaubigt werden kann' (I, 8).
keit der Apoftelgefchichte, das paulinifche Zeugnifs für 1 Da in Deutfchland wohl von keinem wiffenfehaft-

lichen Theologen diefer Standpunkt noch getheilt wird,
fo ift in diefer Beziehung das Werk für uns ohne Bedeutung
. Bei der aufserordentlichen Belefenheit des
Verf.'s in der deutfehen Literatur und bei dem ftaunens-
werthen Fleifse, mit welchem er in allen hiftorifchen
Detailfragen die betreffende Literatur regiftrirt, ift jedoch
fein Werk als literarifche Fundgrube und als Sammlung
des einfehlägigen Materiales auch für uns höchft fchätzbar.

Giefsen. F. Schürer.

die Wunder, und die Thatfache der Auferftehung Chrifti
kritifch geprüft werden. Da die jetzt vorliegende neue
Auflage alle drei Bände umfafst, ift fie als complete
edition bezeichnet.

Die neue Auflage nennt fleh zwar nicht mit Unrecht
carcfully revised. Sachlich ift fie aber faft völlig
unverändert. Die Aenderungen beftehen thcils in Beffer-
ung des Ausdrucks und der Darfteilung — wo der Verf.
glaubte, dafs Begründung oder Refultat noch präcifer
formulirt werden konnten, ift dies gefchehen —; thcils
in Berückfichtigung der inzwifchen erfchienenen Literatur.
Doch hat eine folche faft nur in der Weife ftattgefun-
den , dafs die literarilchen Anmerkungen durch Einfügung
der neueren Literatur ergänzt wurden.

Zu fachlichen Aenderungen hat der Verf. faft nirgends
Veranlaffung gefunden. Wir begegnen daher faft
allen Urtheilen über die Bezeugung neuteftamentlicher
Schriften, welche Ref. in feiner früheren Anzeige mit-
getheilt hat, auch hier wieder. Etwas modificirt hat der
Verf. feine Aeufserungen über das Citat Barnab. c. 4.
Während er früher unentfehieden liefs, ob es aus IV
Esra 8, 3 oder aus einem verloren gegangenen Werke
gefchöpft fei (I, 246 der früheren Aufl.), giebt er jetzt
erfteres ftillfchweigend auf und fpricht nur von letzterem
I, 244). Das Citat könne von Barnabas aus einem verloren
gegangenen älteren Werke gefchöpft fein, aus
welchem der Satz auch in die Parabel Jefu bei Matthäus
(22, 14) eingefügt fei. — Unverändert ift das Urtheil des
Verf. über Juftin's Vcrhältnifs zu unfern Evangelien. Er
glaubt, dafs Juftin ,nicht unfere Evangelien, fondern eine
andere Quelle benützt habe' (I, 427).

Nur in einem wefentlichen Punkte hat der Verf.
feine frühere Meinung zurückgenommen, nämlich in Betreff
des Evangeliums Marcion's. Er läfst zwar auch
hier zunächft den gröfsten Theil der früheren Unter-
fuchungen unverändert flehen (II, 79—138), in welchem
er zu zeigen fucht, dafs die Annahme, das Evangelium
Marcion's fei eine im dogmatifchen Intereffe unternommene
Bearbeitung des Lucasevangeliums, durchaus unbeweisbar
fei. Dies hält er auch jetzt noch aufrecht
(II, 138 f.). Aber trotzdem hat er leine frühere Anficht
von der Priorität des marcionitifchen Evangeliums aufgegeben
, da die forgfältigen Unterfuchungen von San-
day (Fortnightly Review 1875, S. 855 ff.; The Gospels in
the Sccond Century 1876, S. 204 ff.) ihn überzeugt haben,
dafs die Zufätze bei Lucas ganz und gar denfelben
fprachlichen Charakter tragen, wie die übrigen Partien;
demnach eben nicht als Zufätze, fondern als urfprüng-
liche Beftandtheile des Ganzen zu betrachten feien. Er
erkennt alfo an, dafs unfer Lucasevangelium dem Marcion
bereits vorgelegen habe und demnach fpäteftens

Fulda, Pfr. Herrn., Das Kreuz und die Kreuzigung. Eine
antiquarifche Unterfuchung, nebft Nachweis der vielen
feit Lipfius verbreiteten Irrthümer. Zugleich vier
Excurfe über verwandte Gegenftände. Mit 7 lithogr.
Tafeln. Breslau 1878, Koebner. (X, 347 S. gr. 8.)
M. 9. —

So häufig auch die Strafe der Kreuzigung im Alterthum
angewandt wurde, und fo oft fie von den Alten
erwähnt wird, fo dürftig ift doch im Vcrhältnifs hiezu
das Material, welches uns über das dabei beobachtete
Verfahren im Einzelnen näheren Auffchlufs giebt. In
der Regel wird eben nur der Act des dvaatcevgniv als
folcher erwähnt: Was man fich darunter vorzuftellen
habe, wird als bekannt vorausgefetzt. Wir wiffen daher
über das Detail der Execution viel weniger Sicheres
und Genaues, als man heutzutage in der Regel meint.
Manches, was wir als felbftverftändlich vorausfetzen, ift
nichts weniger als dies. Es hat fich namentlich unter
dem Einfluls des gelehrten Buches von Lipfius (De
cruce libri tres, zuerft 1595, dann oft nachgedruckt) eine
Anzahl von Anfchauungen feftgefetzt, die einer ftarken
kritifchen Revifion bedürfen.

Diefe Revifion vorzunehmen, ift ein Hauptzweck
des obengenannten Buches. Der Grundgedanke des
Verf.'s ift dabei der, dafs man bei der Kreuzigung vor
allem nicht an ein feftftehendes, geregeltes, in
allen Fällen fich gleichbleibendes Verfahren
denken' dürfe. Sie war die rohefte und willkürlichfte,
darum auch in der Form der Ausführung mannigfaltigfte
Art der Plinrichtung. Das Syftem beftand hier gerade
in der Syftemlofigkeit. Alles Detail: das Verfahren bei
der Verurtheilung, die P"orm des Marterholzes, das Verfahren
bei der Execution, hing von dem Belieben und
der Laune der Betheiligten (der Verurtheilenden fowohl
als der Urthcilsvollftrecker) ab. Und bei Maffenhinricht-
ungen hat oft die Roheit der Henker gerade in mög-
lichfter Mannigfaltigkeit der P"ormen ihre Befriedigung
ge fucht.

Bei der Behandlung feines Themas holt der Verf.

einige Zeit vor 140 entftanden fein müffe (II, 139). etwas weit aus, indem er mit einer Einleitung über die

Wie in den hiftorifchen Detailfragen, fo ift auch in Entfaltung der Strafgewalt in den früheften Zeiten be-

der principiellen Hauptfrage der Standpunkt des Ver
f affers ganz derfelbe geblieben. Mit Ausnahme formeller
Aenderungen find auch die hierauf bezüglichen Ausführungen
unverändert flehen geblieben. Er glaubt auch jetzt
noch durch den Nachweis, dafs die Wunder nicht ausreichend
beglaubigt feien, dem Chriftenthum, fofern es
auf übernatürlichen Charakter Anfpruch macht, den Boden
unter den Füfsen entzogen zu haben. Freilich weifs
er dafs neuere Vertheidiger des Chriftenthums felbft auf
den Wunderbeweis gar kein Gewicht mehr legen, ja dafs
fie betonen, dafs auf diefem Wege die fpccififchc Dignität
des Chriftenthums nicht andemonftrirt werden könne.
Aber er ficht darin, wie er in der neuen Vorrede andeutet
, nur ein Preisgeben der eigenen Sache. Denn

ginnt (S. 1—45). Er handelt dann weiter über den Ur-
fprung der Krcuzigungsftrafe und die Gefchichte ihrer
Anwendung (S. 46—57), und fodann über die Quellen,
aus welchen wir unfere Kenntnifs des Gegenftandes zu
fchöpfen haben (S. 57—79), wobei namentlich auf deren
Dürftigkeit und die Unficherheit ihrer Erklärung hinge-
wiefen wird. Nun erft beginnt die eigentliche antiquarifche
Unterfuchung; zunächft über die Frage: Wann
und auf wen die Strafe der Kreuzigung angewendet
wurde? (S. 79—100) — nämlich nur auf Sclaven und Pro-
vinzialen; gegen römifche Bürger nur ex abusu als Act
einer aufsergerichtlichen Willkür. Weiter wird gehandelt
über das Procefsverfahren bei der Verurtheilung
(S. 100—106: erft in der fpäteren Zeit war dies ein ge-

diefer Hauptfatz aus der früheren Auflage findet fich regeltes), und über die verfchiedenen Formen des Kreu