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Ausgabe:

1879 Nr. 22

Spalte:

520-524

Titel/Untertitel:

Herrlinger, Die Theologie Melanchthon’s in ihrer geschichtlichen Entwicklung und im Zusammenhange mit der Lehrgeschichte und Culturbewegung der Reformation dargestellt 1879

Rezensent:

Kattenbusch, Ferdinand

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Theologifche Literaturzeitung. 1879. Nr. 22.

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irgend wo anders her entlehnt ausweifen follte, worüber ich
zur Zeit noch nicht ficher zu urtheilen wage. Es ifl ein ka-
techetifcher Anhang: der auf dem Titel genannte ,Unterricht
vom Sacrament des Altars'. Er befteht aus 5 oder,
wenn wir die Frage nach dem Wortlaut der Einfetzung abrechnen
, aus 4 Fragen und Antworten; die wichtigfte
derfelben war uns von Leuchter wörtlich aufbewahrt
{Antiqua Hessorum fides S. 18). — Eine Befchreibung
des Originals, welche in der Vorrede am Platze gewefen
wäre, hat der Herausgeber erft in der 2. Schrift (S. 16 f.)
nachgetragen. Ob der Urdruck hier genau wiedergegeben
, vermag ich nicht zu beurtheilen; er wäre dann
nicht frei von groben Druckfehlern.

Die Bedeutung diefer fog. KO., welche halb Agende
halb Katechismirs ifl, für die Entwickelung der Reformation
in Heffen unmittelbar nach der Homberger Synode
mufs erft noch durch eingehendere Unterfuchungen
klargeftellt werden, wozu hier nicht der Ort ift. Hoch-
huth's Schrift Nr. 2 löft diefe Aufgabe keineswegs.
Ueber die Hauptfragen geht der Verf. kurz hinweg, um
defto länger bei Unnöthigem zu verweilen. So verbreitet
fich die Einleitung (S. 5—14) ausführlich über
die Synode von Homberg (in Betreff deren mehrere
bedenkliche Irrthümer, theils älteren, theils aber auch
jüngeren Datums, erneuert werden), über die Inftruction
der Vifitatoren von 1527, die faft ganz mitgetheilt wird,
und über die Superintendenten von 1531 — Stücke, die
mit dem Thema entweder nur in lofem oder in einem
nicht genügend herausgekehrten Zufammenhange ftehen.
Völlig überflüffig ift die hier auf 8—9 S. gegebene Ge-
genüberftellung der beiden Recenfionen des Luther'fchen
Taufbüchleins (S. lg—28), zumal da fich über das Ver-
hältnifs der beiden Jeder leicht aus der Vergleichung
bei Richter, KO I, 7—10 und Daniel, Cod. liturg.
II, 185—201 unterrichten kann. Anerkennung verdienen
dagegen die Ausführungen des Verf. S. 29—34 über
den 2. Theil der fog. KÖ. Denn hier hat er nicht nur,
wie fchon angemerkt, Auffchlufs gegeben, woher einige
der Stücke entnommen find, fondern auch (S. 30—34)
zu dem Unterricht vom Abendmahl angemeffene Parallelen
beigebracht aus 3 Schriften Luther's aus den
J. 1519—22. Doch laffen die Parallelen, welche aus
diefen und anderen Schriften Luther's leicht, und zwar
zum Theil durch noch zutreffendere, vermehrt werden
könnten, die Frage nach der Originalität des kateche- ;
tifchen Anhanges völlig unentfehieden. Auch führt der
Verf. mit ihnen nur in recht äufserlicher Art einen Beweis
für feine an fich nicht unrichtige Behauptung
(S. 33): ,Der Inhalt der Agende ftimme in dogmen-
gefchichtlicher Beziehung mit Luther's Sacramentslehre,
wie fich diefelbe in den beiden erften Stufen ihrer Entwickelung
[wie diefe nämlich von Steitz, R.-E. XIII
dargelegt find] herausgebildet habe, überein'.

Die Annahme Hochhuth's, dafs Adam Kraft der
,Verfaffer der KO. von 1527' fei, liegt nahe, ift aber als
blofse Vermuthung, wie fie hier auftritt, werthlos. Wir
wiffen augenblicklich noch nicht einmal, ob überhaupt
von einem Verfaffer oder nur von einem Pierausgeber
geredet werden darf.

Im Uebrigen trägt die Schrift Hochhuth's zahlreiche
Spuren von Flüchtigkeit und Nachläffigkeit. Hierher
rechne ich z. B. das mehrfache (S. 14 und 17) Buchenhagen
(mit gleicher Flüchtigkeit redet der Verf. auch in
der Vorrede zu Nr. 1 davon, dafs die KO ,von keinem
Geringeren als Dr. Martin Luther befürwortet war".).
Als Flüchtigkeit hat man vielleicht auch zu betrachten,
dafs der Verf. vielfach verfäumt hat, was er wörtlich
oder faft wörtlich aus Anderen entnommen als Entlehnung
kenntlich zu machen, fo dafs das Schriftehen
thatfächlich von Plagiaten ftrotzt. Der (beiläufig
unrichtige) Abiätz 2 S. 1 Anmerk. ift wörtlich fo bei
Vilmar zu lefen (Gefchichte des Confeffionsftandes
S. 7; die eigene Berichtigung Vilmar's jedoch S. 360,

2. Aufl., hat der Verf. überfehen). S. 8 und 13 A. 11
ilt Köhler benutzt. S. 12 A. 12 ifl zum gröfsten Theil
(mit einer finnlofen Auslaffung) aus Credner abge-
J fchrieben; 4 Sätze auf S. 17 aus Daniel, RE. VII. Der
letzte Satz S. 18 klingt bedenklich an floefling an. Die
i Hälfte von S. 28 ift ebenfalls aus Hoefling (deffen
Worte nur verkürzt und willkürlich verändert, d. h. ver-
fchlechtert find) und aus Irmifcher entlehnt. An drei
Stellen (S. 32 und 34) find die ,Evangelifchen Blätter'
geplündert — mit getreuer Herübernahme eines Irrthums
. Endlich das lange Citat S. 33 f. ilt nicht aus der
angeführten E. A. entnommen, fondern aus Steitz, RE.
XIII 263 f., der auch in dem gleich darauf folgenden
Satze ungenannt zu Worte kommt. Auch dafs der 1.
Abfatz auf S. 29 wörtlich das Eigenthum eines Anderen
(Steitz, R.-E. XV) ift, läfst die Anführung der RE.
in der Anmerkung kaum vermuthen. —

Auf den Grad der Bekanntfchaft des Verf. mit der
Kirchengefchichte geftatten folgende Behauptungen einen
Schlufs: nach S. 12 ift Luthers ,Deutfche Meffe' von
1526 nur eine neue Ausgabe der fchon 1523 in's Deut-
fche überfetzten ,Formula missae' (f. dagegen den
Verf. felbft S. 29); nach S. 14 ifl der Sächfifche Unterricht
der Vifitatoren von 1528 aus der Kurfürftlichen
Inftruction von 1527 entftanden! Endlich, Luther hat
1 ,im Jahre 1523 das in dem Römifchen Rituale
Paul's V. (!!) befindliche Taufformular in das
Deutfche überfetzt' (S. 17 f).

Marburg. Theodor Brieger.

Nachfchrift. Es fei mir vergönnt, bei Gelegenheit
der Correctur hinzuzufügen, dafs meine weiteren Nach-
forfchungen inzwifchen zu pofitiven Ergebnifsen gelangt
find: 1) die ganze zweite Hälfte der f. g. KO mit
Ausnahme der 5 Frageftücke ift einfacher Abdruck
eines mir jetzt vorliegenden anonymen
j Wittenberger Schriftchens aus dem Jahre 1526;
2) auch die fünf Fragen vom Sacrament des Altars
find nicht original, vielmehr Wittenberger Ur-
fprungs. Genauere Mittheilungen darüber werde ich
demnächft in der Zeitfchrift für KG machen. Th. B.

Herrlinger, Diac. Lic, Die Theologie Melanchthon's in

ihrer gefchichtlichen Entwicklung und im Zufammenhange
mit der Lehrgefchichte und Culturbewegung
der Reformation dargeftellt. Gotha 1879, F. A. Perthes
. (XVIII, 468 S. gr. 8.) M. 8. —

Selten wird man ein Werk zu Geficht bekommen,
welches fo fehr, wie das vorftehend bezeichnete, die
fich durchkreuzenden Merkmale des Fleifses und der
Nachläffigkeit zugleich darbietet. Diefe heterogenen
! Merkmale vertheilen fich nicht etwa nach einzelnen Par-
tieen, fie gehen überall durch und bedeuten die beiden
charakteriftifchen Seiten des. Ganzen. Leider trifft die
Nachläffigkeit gerade die Seite, welche die wichtigere
ift, die Verarbeitung, der Fleifs die Befchaffung
des Materials. Und zwar ifl die Verarbeitung gleich
traurig nach Seiten der ftiliftifchen Darfteilung, wie nach
Seiten der methodifchen Erzeugung der Gedanken.

Sehen wir uns fogleich die Einleitung an. Diefelbe
foll uns orientiren über die Aufgabe, welche Herr H.
fich gefleckt hat. Danach will das Werk fein ,eine Dar-
ftellung der ,Theologie Melanchthons' in dem Sinne, dafs
demfelben ein im genügenden Grade eigenthümliches
Lehrganze vindicirt wird, das neben einer ,Theologie
Luther's', neben dem ,theologifchenSyftem Zwingli's' eine
annähernd ebenbürtige Stellung in der Entwicklungsge-
fchichte des Proteftantismus einnehmen würde'. Um
das gegen die .gewöhnliche Anficht', dafs die theologifche
Eigenthümlichkeit Melanchthon's ,nur in einzelnen
Abweichungen von Luther oder von der deutfehen
Gemeinlehre beftehe', vorläufig als berechtigt darzuthun,