Recherche – Detailansicht

Ausgabe:

1879 Nr. 20

Spalte:

472-473

Autor/Hrsg.:

Ritter, Bernh.

Titel/Untertitel:

Philo und die Halacha. Eine vergleichende Studie unter steter Berücksichtigung des Josephus 1879

Rezensent:

Strack, Hermann L.

Ansicht Scan:

Seite 1, Seite 2

Download Scan:

PDF

47i

Theologifche Literaturzeitung. 1879. Nr. 20.

472

Menfchen immerhin noch gegönnt hätte, fondern: ,die
Summe alles deffen, was Dir zu wiffen nöthig ift, bildet
der Rath, fei gottesfürchtig und meide das Böfe'. In
diefer Auffaffung von 28, 28 kommt der Verf. im wefent-
lichen mit Hitzig, Budde und Wellhaufen überein, nur
lehnt er den befonders von Budde betonten Nebengedanken
ab , als feien die fittlichen Gebote Gottes ein
Ausflufs neidifcher, den Menfchen betrügender Willkür.
Das letzte Refultat, zu dem Hiob kommt, ift einfach der
fchmerzliche Verzicht auf eine Löfung der Rath fei des
Lebens. Daher die elegifche Stimmung, die auch in
Cap. 29—31 in der Gegenüberstellung des Sonft und
Jetzt und der immer neuen Verfenkung in die Schwere
des Räthfels anhält. ,Diefe eigenthümliche, gemeffene
Ruhe aber ift feit der neuen Erkenntnifs, welche Hiob
27, 12 den Freunden verfprochen hat, über ihn gekommen
'. Offenbar erblickt alfo der Verf. hinter 27, 6 den
eigentlichen ,Wendepunkt' des Buches; da diefer Ausdruck
als Titel der ganzen Differtation gewählt ift, fo
vermifst man im Verlauf der Darstellung ungern eine
nähere Erklärung desfelben.

Das Refultat, zu dem Hiob gelangt ift, ift jedoch
weit davon entfernt, als Löfung des Problems felbft
(welche der Verf. in der Idee des Prüfungsleidens erblickt
; gelten zu können. Diefe Löfung ift erft in den
Reden Jahve's gegeben. Erft dann ,erkennt' Hiob und
bereut; der Grund diefes gewaltigen Umfchwungs ift die
Erfcheinung Jahve's felbft. Eine nähere Erörterung diefer
Punkte lag jedoch aufserhalb des Thema's, welches
fich der Verf. geftellt hatte, und er durfte fich daher
mit einigen Andeutungen feiner Auffaffung begnügen.

Ref. kann fich mit dem Hauptrefultat des Verfaffers
um fo eher einverstanden erklären, als er felbft feit
Jahren fast genau diefelbe Auffaffung von Cap. 28 vorgetragen
hat. Nur in einem Hauptpunkte fcheint mir
die Darstellung des Vcrf.'s einer Ergänzung zu bedürfen.
So richtig es ohne Zweifel ift, die Cap. 28 befchriebene
Weisheit als ,das höchfte Gut der Erkenntnifs und als
identifch mit dem göttlichen Plan der natürlichen Weltordnung
' zu definiren (vgl. S. 33), fo darf doch der Begriff
der ,natürlichen Weltordnung' nicht blofs auf den
der phyfifchen befchränkt werden, wenn nicht der eigentliche
Nerv der Beweisführung durchfchnitten werden
foll. Diefer Nerv liegt (genau wie in den Jahvereden)
in dem felbftverftändlichen Rückfchlufs aus derBefchaf-
fenheit der phyfifchen auf die der fittlichen Weltordnung.
Infofern fcheint es uns (S. 29) zu viel behauptet, wenn
der Verf. den Dichter ,in keiner Weife auf die Schilderung
eines ethifchen Gutes' ausgehen läfst. Denn die
,die Welt durchwaltende und durchfchauende Intelligenz'
kommt nach der Meinung des Dichters ficherlich nicht
blofs in den ,weifen Naturordnungen', fondern auch in
der fittlichen Weltordnung zum Ausdruck; eine ftrenge
Scheidung diefer beiden Gebiete in dem Bewufstfein des
Dichters ift offenbar nicht zu vollziehen. So wird es
begreiflich, dafs der Verf. felbft bei der Erklärung des
fchwierigen *g (28, 1, der natürlichen Weltordnung unmerklich
(S. 46) die ,Räthfel der göttlichen Weltregierung
' überhaupt fubftituirt.

Der ganzen Ausführung des Verfaffers mufs ebenfo
eine fcharfe Erfaffung der eigentlichen Streitfrage, wie
eine gründliche und würdige Erörterung derfelben nachgerühmt
werden, und die Abhandlung ift fomit ein dankenswerter
Beitrag zum Verftändnifs des Buches Hiob.
Nur die Bemerkung kann Ref. zum Schlufs nicht unterdrücken
, dafs der Verf. nicht feiten zu viel von dem
Lefer fordert, wenn er a priori ein Vertrautfein mit Gedankenkreifen
vorausfetzt, die eben erft zum Gegenftand
der Beweisführung gemacht werden. So mufs der Lefer
die eigentliche Meinung des Verf.'s bisweilen zwifchen
den Zeilen zu finden Aachen — eine Mühe, die ihm
durch gelegentliche beftimmte Eormulirung des fchliefs-

lichen Refultats einer Gedankenreihe leicht erfpart werden
könnte.

Bafel. E. Kautzfeh.

Ritter, Dr. Bernh., Philo und die Halacha. Eine vergleichende
Studie unter fteter Berückfichtigung des
Jofephus. Leipzig 1879, Hinrichs. (XI, 139 S. gr. 8.)
M. 6. 80.

Man pflegte bisher, infonderheit feit dem Erfchcincn
der trefflichen Arbeit von C. Siegfried: ,Philo von
Alexandrien als Ausleger des alten Teftaments an fich
felbft und nach feinem gefchichtlichen Einflufs betrachtet'
(Jena 1875), Philo für einen ausfchliefslich oder faft aus-
fchliefslich allegorifirenden Ausleger der Thora zu halten.
Aus der hier zu befprechenden Arbeit des Hrn. Dr. Bernh.
Ritter (wie es fcheint, einer Doctordiffertation) lernen
wir aber, dafs Philo keineswegs den Wortfinn der Gefetze
für etwas Unwefentliches hielt, fondern neben dem
allegorifchen Sinne auch jenem volle Berechtigung zuerkannte
. Philo dringt ,mit grofsem Ernftc auch auf die
praktifche Ausübung der Gefetze und tadelt die Leichtfertigkeit
[evxeosia] derer, welche die Verbindlichkeit derfelben
in Abrede ftellen, fobald man ihren Geift erfahrt'
(S. Ii, vgl. 129). Philo allegorifirt fo ftark, nicht weil
er den Wortlaut der Gefetze für unwichtig hielt, fondern
weil er in der von ihm als göttliche Offenbarung betrachteten
heil. Schrift die Lehren der von ihm gekannten
und hochgefchätzten griechifchen Weisheit als da-
felbft fchon früher ausgefprochen wiederfinden wollte.
Sobald diefem geiftigen Bedürfnifs durch die allegorifche
Methode Genüge gefchehen war, konnte Philo auch den
wörtlichen Sinn der Bibelftellen anerkennen und hat ihn
anerkannt. Ja er ift im Fefthalten am Wortlaut des Ge-

I fetzes manchmal noch weiter gegangen als die paläfti-
nifchen Gefetzesgelehrten. R. Ismael z. B. deutete drei

| Beftimmungen [Ex.21, 19 an feinerKrücke=in feinerKraft;
Ex. 22, 2 wenn die Sonne über ihn aufgegangen =
wenn es fonnenklar ift, dafs keine Gefahr vorhanden
war; Deut. 22, 17 man foll ausbreiten das Kleid = man

j foll Klarheit über die Sache verbreiten] bildlich; Philo
fafst die erften beiden Stellen wörtlich, und dafs er die

I dritte anders gedeutet habe, läfst fich nicht beweifen.
Auch in Bezug auf das jus talionis hält Philo gegen die

I Halacha am Buchftaben des Gefetzes feft. Ja er kennt
fogar das ungefchriebene, traditionelle Gefetz und fordert
Beobachtung desfelben.

Nachdem in der Einleitung (S. 3—17) die Beziehungen
zwifchen Aegypten und Paläftina, fowie Philo's
Stellung zum Gefetz erörtert find, folgt I) in 22 §§

1 Strafrechtliches (S. 18-67): das jus talionis, Mord, Ab-

' ficht zu morden, Giftmifcherei, unbeabfichtigter Todt-
fchlag, Todtfchlag unter befonderen Umftänden, Mcn-
fchendiebftahl, Verunehrung der Eltern, Meineid, tödt-
liche Fahrläffigkeit [beffer: F. mit t. Ausgange], Dieb-
ftahl, Verantwortlichkeit und Entfchädigung; II) in 12
Eherechtliches (S. 68—93); III) $35 Erbrechtliches; IV)
Staatliche Verfaffung (S. 98—106): § 36 Könige, $ 37
Richter; V) Ceremonialgefetzliches (S. 107—126): ^ 38

1 Opfer, § 39 Prieftergaben; VI) g 40 Einzelnes: ob Philo

I das Gebot der ThephiUin gekannt habe, fei fraglich;
die halachifche Deutung der Beftimmung Exod. 23, 19,
dafs rnanFleifch mit Milch weder kochen, noch geniefsen,
noch Nutzen davon haben dürfe, ift Philo unbekannt;
über Lev. 19, 19; über die Einftellung des Gerichtsverfahrens
am Sabbath; über Num. 19, 12; die Ausfprech-
ung des Tetragramms im Tempel zu Jerufalem; das
Verbot fremden Göttern zu fluchen; das Verbot fich in
Myfterien einweihen zu laffen. — In der erften der drei
(S- 133—137) angehängten Noten zeigt der Verf., dafs
das compenfatorifche Verfahren bei Leibesverletzungen

I nicht, wie man meift annimmt (doch f. fchon Geiger,