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Ausgabe:

1879 Nr. 1

Spalte:

399-401

Autor/Hrsg.:

Hefele, Carl Jos. v.

Titel/Untertitel:

Conciliengeschichte. Nach den Quellen bearbeitet. 4. Bd. 2., verm. u. verb. Aufl 1879

Rezensent:

Harnack, Adolf

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399

Theologifche Literaturzeitung. 1879. Nr. 17.

Hefele, Bifchof Dr. Carl Jof. v., Conciliengeschichte. Nach
den Quellen bearbeitet. 4. Bd. 2., verm. u. verb.
Aufl. Freiburg i,Br. 1879, Herder. (XI, 942 S. gr. 8.)
M. 10. 20.

zu lernen und der Verfluch, diefes Schriftfltück als flie den autonomifltifchen Befltrebungen Ferdinand's, der
einen Cento zu betrachten und zu flehen, wie weit j ein von Kaifer und Papflt unabhängiges Spanien zu
man bei diefler Betrachtung kommt, iflt nach den neue- ' fchaffen drohte, entgegentrat. Endlich weift der Verf.
ften Verhandlungen über denfelben wohl gerechtfertigt, j darauf hin, dafls Will (Tüb. Theol. Quartalflchr. 1862
Wenn aber der Verf. bei den übrigen Schriftftücken, die 1 S. 200 f.) die kaiferliche Lex v. J. 1047 betreffs des
er für unecht erklärt, fofort in die Wörterunterfuchung J Eides der Cleriker und Religiofen mit der florentiner
eintritt, ohne flieh um den Zweck und Plan des Ganzen Synode in Verbindung gebracht hat. —■ Die umfang-
zu kümmern, ohne flie zu analyhren und einer hiftorifchen reichfte Vermehrung hat der 555. Paragraph (Lateran-
Kritik zu unterziehen, fo kann man flieh nicht wundern, fynode v. J. 1059) erfahren. Der Verf. tritt hier in eine
dafls alles auf den Kopf geftellt wird. Wer der Fälfcher | felbftändige und umfaffende Unterfuchung der Texte
war, das hat der Verf. nicht ermitteln können; aber in i des berühmten vielumftrittenen Decrets über die Papft-
einem eigenen einleitenden Abfchnitt handelt er von der ! wähl ein und entfeheidet flieh mit Phillips und Waitz
Thätigkeit des Heinrich Stephanus und flucht über die- j für die Echtheit des Gratian'fchen Textes (S. 801—823).
felbe ein neues Licht zu verbreiten. Er ift felbft, fo j — Geringere, aber doch fehr beachtenswerthe Zufätze,
fchliefst der Verf., nicht der Betrüger, ,der erfolgreiche refp. Aenderungen finden flieh in 11 $«y In $ 416
Simonides' geweflen, aber er hat um den Betrug gewufst | flucht der Verf. die Echtheit der Decretale Stephan's V
und ihn weiter geführt. So wird der Name eines zwar J (IV.) von 816 über die Papftwahl gegen Hinfchius zu
nicht immer gründlichen t aber doch verdienten Gelehr- : vertheidigen, will indeffen eigentlich nicht mehr als die
ten geflehändet. j Möglicheit ihrer Authentie behaupten. — Auf Grund

Gieflsen. Ad Harnack der Forfchungen von Pertz und Phillips werden jetzt

1 die zwei Capitularien der Diedenhofer Synode von 821
(§ 420) für unecht erklärt; aber den poflitiven Behauptungen
Philipps' in Betreff des Urfprungs derflelben will
flieh der Verf. nicht anfchlieflsen. — In den 437 und
468 werden zwei, in der erften Auflage übergangene
Synoden zu Cordova aus den JJ. 839 und 862 nachgetragen
nach Florez und Garns. — Für das J. 863 ift
die Provinzialflynodc von Mailand jetzt vermerkt ($ 470),
deren Acten Maafsen in einem Codex von Novara entdeckt
und 1865 publicirt hat. Ihre 14 Canones werden
mitgetheilt. — Die römifche Synode von 877 ift nun in
Wegfall gekommen ($ 504). Der Verf. hat fleh von
Jaffe und v. Noorden überzeugen laffen, dafs Johann
VIII. im J. 877 nicht zwei, fondern nur eine Synode und
zwar zu Ravenna gehalten hat. — In Bezug auf die
grofse Synode von Tribur v. J. 895 (§ 509) theilt der
Verf. die Entdeckungen und Nachweife Phillips' über
die verfchiedenen Recenfionen der Acten mit und regift-
rirt die kritifchen Refultate diefes Gelehrten und Waf-
ferfchleben's in Bezug auf die Vorzüglichkeit des
Textes bei Regino. Er felbft aber giebt keine Entfcheid-
ung und hat auch noch nicht darauf verzichtet, die Ca-
pitula nach den text. vulg. der Concilfammlungen mit-
zutheilen. — In § 510 ift der Bericht über Auxilius in
der Sache des Papftes Formofus nach den F"orfchungen
von Dümmler erweitert worden. Ebenfo ift § 514 die
Entdeckung des Fragmentes der Acten der Synode von
Dingolfing v. J. 932 durch Wittmann verwerthet (f.
Pertz, Leg. III, 482 sq.). — In $ 516 trägt der Verf.
eine Mainzer Synode aus den JJ. 950—954 nach, auf
deren kurze Acten in einem Münchener Codex Friedrich
aufmerkfam gemacht hat. Zugleich verweift der
Verf. auf eine Regensburger Synode zwifchen 938—968,
über welche eine kurze Notiz erhalten ift, und auf Bruch-
ftücke von Acten bayerfcher Synoden des IO. Jahrh.'s,
welche Merkel {Lex Baiuw. bei Pertz, /. c, III, 485 sq.)
zuerft zur Kenntnifs gebracht hat. — In ^ 521 endlich
fchliefst fich Hefele betreffs der, wenn echten, den Cu-
rialiften überaus unbequemen Bulle Leo's VIII v. J. 964
über die Papftwahl den neueften Forfchungen Bern-
heim's an, dafs nämlich beide uns erhaltene Texte, der
Gratian'fche und der bedeutend umfangreichere Flofs'-
fche, unecht feien, dafs aber ein echter Kern in ihnen
ftecke. Echt fei der Ausfchlufs des populus Ronianus
von der Wahl eines Papftes, eines Königs und Patriciers
— zu Gunftcn desKaifers als des erblichen Patriciers —,
welchen die Bulle verlange, unecht aber fei ihr zweiter
Theil, die vielen enormen Privilegien, die der Kaifer
haben follte. Da diefe den Anforderungen entfprechen,
welche von der kaiferlichen Partei im Inveftiturftreit, und
zwar in der zweiten, heftigften Periode desfelben gemacht
wurden, fo gehöre der unechte Hauptthcil der Zeit

Der vorliegende Band umfafst in 152 die Synoden
vom J. 814—1073. Gegenüber der erften Auflage
ift diefe zweite um 4 Bogen vermehrt, auch das Regifter
ift bereichert worden. Die Aenderungen und Zufätze,
welche fie enthält, find nicht eben fehr zahlreiche. Der
Verf. hat in der Vorrede die betreffenden h^ namhaft
gemacht. Im folgenden ftelle ich diefelben in drei
Gruppen zufammen: Die ftärkften Veränderungen haben
die SS 538> 551 und 555 erfahren. In S 538 (Synoden
von Sutri und Rom) ift Hefele jetzt in allen Punkten
den Nachweifen von Steindorff beigetreten. Er macht
zwar (S. 701 f.) eine Reihe von Bedenken gegen St.'s
Argumentationen geltend, aber fie erledigen fleh ihm
felbft im Fortgange der Unterfuchung. Somit nimmt
auch er jetzt an, Gregor VI fei bereits zur Zeit des Römerzuges
Heinrich's III allgemein anerkannter, alleiniger
Papft gewefen; die Nachricht von drei gleichzeitigen
Päpften, ,von einem dreiköpfigen Schisma' fei eine Sage,
eine Papftfabel, wie die von der Päpftin Johanna; zu
Sutri feien Gregor und Silvefter wirklich abgefetzt worden
, Benedict aber erft zu Rom, weil er fleh in Sutri
nicht geftellt habe. Die letzteren beiden feien nicht zugleich
auch exeommunicirt worden, weil fie ihre An-
fprüche an die Tiara fchon aufgegeben hatten; die Abfetzung
konnte ihnen aber trotz ihrer Refignation nicht
erfpart werden, weil fie ohne Zweifel noch immer Anhänger
zählten. Auch die angeblichen Heirathsverfuche
Benedict's verwciftH. mit Steindorff indasReich derFabel.
— In S 551 (Papft Victor II und Kaifer Heinrich III)
fpricht fleh jetzt H. in Bezug auf die Reife Hildebrand's
nach Deutfchland und feine Verhandlungen mit dem
Kaifer entfehieden und unter Berufung auf Zöpffel für
den wenn auch ,papaliftifch colorirten' Bericht Bonitho's
aus. Hildebrand fei nach Mainz gereift, um einerfeits
es nicht zu einer den Kaifer ausfchliefsenden Papftwahl
kommen zu laffen, aber um auch andererfeits die ganz
übermäfsige, aus dem Patriciat abgeleitete Betheiligung
des Kaifers bei der Papftwahl, das heifst ,die fchlecht-
hinige Erwählung' des neuen Papftes durch den Kaifer
zu befeitigen. Der Kaifer felbft aber habe Grund gehabt
, auf die Ausfchreitungen der Patricialgewalt gerne zu
verzichten. In Bezug auf die grofse florentiner Synode
Nicolaus' II vom 4. Juni 1055 fügt H. jetzt bei, dafs
dort auch die Verurtheilung Berengar's vom Papfte be-
ftätigt worden fei und dafs wahrfcheinlich die Synode

ihre Thätigkeit auch auf Spanien erftreckt habe, indem ! zwifchen 1076—1087 an.