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Ausgabe:

1879 Nr. 15

Spalte:

359-360

Autor/Hrsg.:

Schröder, Ferd.

Titel/Untertitel:

Die Beendigung des Culturkampfes und die evangelische Kirche. Ein Vortrag 1879

Rezensent:

Köhler, Karl

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Seite 1

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359

Theologifche Literaturzeitung. 1879. Nr. 15.

360

matlichen Eigenthümlichkeiten' , denen nachher
das Wort geredet wird, fich recht oft noch als ,be- ;
recht igte Eigenthümlichkeiten' aufzufpielen wiffen. Etwas
mehr Patriotismus und etwas weniger Particularismus
kann unterem deutfchen Volke wahrlich nicht fchaden!

Mit der Beurtheilung der Socialdemokratie
(S. 26 u. 27) ftimmen wir überein; auch enthält das,
was der Verf. zumSchluffe vom nationalökonomifchen
Standpunkte aus über die moderne Volksfchule fagt,
manches Beherzigenswerthe. Die Gemeinden können
die grofsen Latten, die ihnen aufgebürdet werden, auf
die Dauer unmöglich allein tragen. Da mufs der Staat
eintreten und wird gewifs je mehr und mehr eintreten.
Was die Fortbildungsfchule anbetrifft, deren zuletzt
noch gedacht wird, fo unterfchreiben wir vollftän-
dig den Satz, mit dem unfer heffifcher Amtsbruder feinen
inhaltreichen Vortrag fchliefst: ,Das vielfach gerade von
Pädagogen gefchmähte Nützlichkeitsprincip tritt bei ihr
mehr als bei der Volksfchule in den Vordergrund' (S. 32).

Crefeld. F. R. Fay.

Kirchliche Lehrfreiheit. Eine zeitgefchichtliche Studie für
Geiftliche und Laien. Berlin 1879, Schleiermacher.
(47 S. gr. 8.) M. 1. 20.

Was der Verf. zu der viel befprochenen Frage der
kirchlichen Lehrfreiheit fagt, ift richtig, wenn auch nicht
wefentlich neu. Er erweift ganz treffend das Recht einer
nicht eng bemeffenen Freiheit der Lehre in der Kirche,
andererfeits aber die Nothwendigkeit folcher Schranken,
durch welche das Hereintragen aufser- und widerchrift-
licher Grundfätze abgewehrt werde. Als Ziel der Entwicklung
fchwebt ihm das ,kirchenlofe Reich Gottes' vor,
d. h. ein Zuffand , wo an die Stelle der Kirche lauter
ganz frei geftaltete Einzelgemeinfchaften treten würden
(worüber fich freilich ftreiten liefse) mit keiner ande- ;
ren mafsgebenden Autorität als der alleinigen Chrifti
felbft. Für jetzt fordert er Verpflichtung der Ordinanden
auf das Wort der Schrift im Allgemeinen und folche
beftimmte Worte Jefu und der Apoftel, welche die
,Grenzpfähle' des chriftlich Zuläffigen bezeichnen, daneben
auch auf den Katechismus Luther's und die Augsburger
Confeffion, auf diefe jedoch nur als gewiffenhaft zu be-
rückfichtigende , Vorbilder' des Unterrichts und der Lehre.
Eine concrete Formel giebt er nicht; ebenfo wenig be-
fpricht er die fchwierigfte und entfcheidenfte Frage, nämlich
wie in Conflictsfällen die Entfcheidung zu finden fei.

Friedberg. K. Koehler.

Schröder, Dr. Ferd., Die Beendigung des Culturkampfes
und die evangelische Kirche. Ein Vortrag. Gotha 1879,
F. A. Perthes. (31 S. gr. 8.) M. — 60.

Der Vortrag Schröder's ift auf der Köfener Con-
ferenz gehalten worden. Es ift in hohem Mafse angezeigt
, wenn der Verf. bei dem in der Luft fchwebenden
Warten auf das Ende des Culturkampfes die Aufmerk -
famkeit darauf lenkt, welche Ergebnifse davon für die
evangel. Kirche zu erwarten, und welche Forderungen

— oder richtiger, welche Bitten und Wünfche, da die
evang. Kirche nicht in der günftigen Lage ift, wie die
katholifche als contrahirende Partei auftreten zu können

— daher ihrerfeits zu erheben feien. Sie ift ja, obwohl
anerkanntermafsen ohne inneren Grund, in den Kampf
hereingezogen und von demfelben fchwer getroffen worden
, und fie hat an dem Ausgang desfelben ein fehr
bedeutendes Intereffe. Die Aufgabe diefes zu wahren
vindicirt der Verf. hauptfächlich der preufsifchen Gene-
ralfynode. Er formulirt zunächft eine Reihe von Defi-
derien, deren Erledigung im Intereffe der evang. Kirche
er für wünfchenswerth und möglich, wenn auch nicht
für geboten in dem Grade erachtet, dafs er darüber den
Friedensfchlufs vereitelt fehen möchte: Befeitigung des

kirchlichen Gerichtshofes oder wenigftens der discretio-
nären Abfetzungsbefugnifs desfelben, Befeitigung der
Staatsprüfung der Theologen — dies in der That eine
rein zwecklofe Beleidigung, welche dem evang. Theo-
logenftande fortgefetzt angethan wird, — endlich eine
Modifikation des Civilehegefetzes, welche geeignet wäre,
dasfelbe mit der kirchlichen Volksfitte beffer in Einklang
zu bringen. Was dagegen als wefentliche und uner-
läfsliche Forderung von evangelifcher Seite geltend zu
machen wäre, fafst der Verf. dahin zufammen: ,dafs
nicht der römifchen Kirche die Freiheit ihrer Action
wiedergegeben werde, der evangelifchen Kirche aber
die Freiheit des Widerftandes oder der Gegenwirkung
vorenthalten bleibe, und dafs nicht die römifche Kirche
herrlicher gehalten werde als die evangelifchc'. In
erfterer Beziehung weift er ganz treffend nach, wie aus
der Culturkampfgefetzgebung bei wiederhcrgeftelltem
Einvernehmen zwifchen der Staatsgewalt und der römifchen
Hierarchie leicht ein zweifchncidiges Schwert in
der Hand der letzteren zur fchweren Schädigung der
evangelifchen Kirche werden könnte. Was die zweite
Forderung betrifft, fo will er nicht eine Gleichftellung
mit der katholifchen Kirche in äufserem Glänze, aber
wohl infofern, dafs dem evangelifchen Kirchenregiment
der freie Zutritt zu der Pcrfon des Monarchen, unver-
fchränkt durch eine minifterielle Zwifcheninftanz, offen
ftehe. Ref., obwohl die kirchliche Stellung des Verf.'s
in keiner Weife theilend, kann fich mit denen Ausführungen
, fo weit fie die Stellung unferer Kirche zum
Staate betreffen, in allem Wefentlichen nur einverftanden
erklären und fie ernfter Beachtung empfehlen.

Friedberg. K. Koehler.

Glaubensbekenntniss eines unmodernen Culturforschers.

Gotha 1879, F. A. Perthes. (50 S. gr. 8.) M. 1. —

Der ungenannte Verfaffcr verheifst, was in der vorliegenden
Brochüre in den Umriffen entworfen ift, in
einer gröfseren Schrift ausführlich zu begründen. Es
mag daher für jetzt genügen auf die in Ausficht geftellte
hlrfcheinung als eine jedenfalls fehr bemerkenswerthe
aufmerkfam zu machen. ,Unmodern' nennt fich der
Verf. mit Recht; feine Anfchauungsweife bildet den ent-
fchiedenften Gegenfatz zu dem ,Glaubensbekenntnifs
eines modernen Naturforfchers'. Noch weniger ift fie,
was man im geläufigen Sinne als confervativ oder
reactionär bezeichnen könnte. Der Verf. ftrebt nach
einer von der Erfcheinung zum Wefen, von der Natur
zum Geiftc durchdringenden dynamifchen Auffaffung der
Dinge, vielfach an die deutfehe Myftik anklingend: unter
den neuteftamentlichen Büchern ift ihm das Johannes-
Evangelium das fympathifchfte. Manchem, was er ausführt
, mufs man widerfprechen, z. B. wenn er nur im
Griechenthum eine Prophetie auf Chriftus findet, den
Gott der Genefis aber geradezu einen falfchen Gott
nennt: das ift ungefchichtlich, und die von ihm rund
abgewiefenen altteftamentlichen Ideen vom Meffias und
vom Sühnopfer haben unzweifelhaft ihrem geiftigen Gehalte
nach einen wefentlichen Beftandtheil des Selbft-
bewufstfeins Jefu gebildet. Anderes ift nicht unbedenklich
, wie die Werthlegung auf die fog. myftifchcn Er-
fcheinungen der menfehlichen Natur. Vielem dagegen,
ja wohl dem Meiften und gerade den entfeheidenden
Schlufsergebnifsen — fo namentlich den Sätzen über
Staat und Volk in ihrem Verhältnifs zur Religion —
kann Ref. nur zuftimmen. Gedankenvoll und bedeutend
ift Alles: auf eine Majorität für feine Gedanken wird
indeffen der Verf. felbft nicht rechnen.

Friedberg. K. Koehler.